Die Frage „Was kostet eine Stunde beim Anwalt?“ stellen sich viele, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind oder sich rechtlich beraten lassen möchten. Besonders im Jugendstrafrecht taucht diese Frage oft auf. Wir geben Ihnen vier klare Antworten:
1. Kostenlose Erstberatung in Strafsachen
Wenn bereits ein Strafverfahren läuft, bieten wir eine kostenlose Ersteinschätzung an. Das gilt insbesondere für Jugendstrafsachen. Die erste Stunde, um mit uns über die konkrete Strafsache zu sprechen, kostet daher nichts. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Fragen zu klären und sich einen Überblick über Ihre Verteidigungsmöglichkeiten zu verschaffen.
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2. Erstberatungsgebühr bei allgemeinen strafrechtlichen Fragen
Läuft noch kein Verfahren, Sie möchten jedoch grundsätzlich eine strafrechtliche Frage klären? In diesem Fall berechnen wir die gesetzliche Erstberatungsgebühr nach § 34 RVG. Diese liegt bei 190 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer, also insgesamt 226,10 Euro. Dafür erhalten Sie eine ganze Stunde Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht.
3. Stundenabrede – selten, aber möglich
In einigen Fällen vereinbaren wir eine Stundenabrede. Diese liegt im Bereich von 300 bis 400 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Diese Option nutzen wir jedoch selten, da sich viele Fälle besser durch Pauschalvereinbarungen oder Abrechnungen nach dem RVG abdecken lassen.
4. Pauschalvereinbarungen und RVG
Die häufigste Variante bei uns sind Pauschalvereinbarungen oder Abrechnungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Diese bieten Transparenz und Planungssicherheit für Mandanten. Die konkreten Kosten hängen vom Umfang und der Komplexität des Falls ab.
Sie haben Fragen zu den Kosten einer anwaltlichen Beratung im Jugendstrafrecht? Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung in Strafsachen. Wir erläutern dabei auch die Kosten, die auf Sie zukommen. Wir sind für Sie da!