Wer im Sexualstrafrecht mit dem Vorwurf einer Vergewaltigung, sexuellen Nötigung oder eines sexuellen Übergriffs konfrontiert wird, steht oft vor einer scheinbar ausweglosen Lage. Häufig gibt es keine neutralen Zeugen. Dann steht Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29.04.2025, Az. 6 StR 105/25, zeigt deutlich: Eine Verurteilung darf nicht darauf beruhen, dass ein Gericht einer Belastungszeugin einfach glaubt.
Neue BGH-Entscheidung stärkt Verteidigung
BGH, Beschluss vom 29.04.2025 – 6 StR 105/25
Der Bundesgerichtshof betont erneut:
Eine Verurteilung bei Aussage gegen Aussage setzt eine besonders sorgfältige und nachvollziehbare Beweiswürdigung voraus.
Was bedeutet Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht?
Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht bedeutet:
Wenn der Tatvorwurf im Kern nur auf der Aussage einer belastenden Person beruht und keine neutralen Zeugen oder eindeutigen objektiven Beweise vorhanden sind, spricht man von einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation.
Aussage gegen Aussage bedeutet nicht, dass zwei Aussagen automatisch gleich viel wert sind. Gemeint ist eine Beweissituation, in der der Vorwurf im Kern auf der Aussage einer belastenden Person beruht und der Beschuldigte schweigt oder den Tatvorwurf bestreitet. Gerade im Sexualstrafrecht kommt das häufig vor, weil die behaupteten Taten oft ohne Außenstehende stattgefunden haben sollen.
Für Beschuldigte ist wichtig: Auch eine einzelne Aussage kann für eine Verurteilung ausreichen. Das ist rechtlich möglich. Aber sie muss besonders sorgfältig geprüft werden. Das Gericht darf nicht nur schreiben, die Aussage sei glaubhaft, detailreich oder emotional nachvollziehbar. Es muss konkret erkennbar machen, welche Angaben wann gemacht wurden, welche Kernaussagen konstant blieben, wo Abweichungen entstanden und ob es Gründe für bewusste oder unbewusste Falschbelastungen geben könnte.
Der Bundesgerichtshof hat im Beschluss vom 29.04.2025, Az. 6 StR 105/25, genau diesen Punkt betont. Wenn die Schuldüberzeugung maßgeblich auf einer einzigen Belastungsaussage beruht, müssen alle belastenden und entlastenden Umstände in einer Gesamtschau gewürdigt werden. Für die Verteidigung ist das ein zentraler Ansatzpunkt.
Welche Bedeutung hat der BGH-Beschluss vom 29.04.2025 für Beschuldigte?
Der BGH hat ein Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 18.10.2024, Az. 9 KLs 215 Js 17618/22 (6/24), aufgehoben. Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte die Tat bestritten. Die Verurteilung beruhte maßgeblich auf der Aussage der Nebenklägerin.
Der Bundesgerichtshof beanstandete nicht, dass das Landgericht der Nebenklägerin grundsätzlich Glauben schenken wollte. Beanstandet wurde, dass die Urteilsgründe nicht ausreichend erkennen ließen, wie sich ihre Aussagen entwickelt hatten. Frühere Angaben bei der Polizei waren nicht so dargestellt, dass nachvollziehbar geprüft werden konnte, ob die entscheidende Tat schon früher konkret geschildert worden war. Auch Angaben gegenüber der aussagepsychologischen Sachverständigen wurden nur bruchstückhaft wiedergegeben.
Das ist für Mandanten stark. Die Entscheidung macht klar: Es reicht nicht, wenn ein Gericht am Ende schreibt, eine Aussage sei im Wesentlichen konstant gewesen. Wer verurteilt wird, hat Anspruch darauf, dass das Gericht die Aussageentwicklung konkret darstellt und prüfbar bewertet. Genau dort setzt gute Verteidigung schon im Ermittlungsverfahren an.
Warum ist die Aussagequalität für die Verteidigung so entscheidend?
Aussagequalität ist mehr als der persönliche Eindruck einer Zeugin oder eines Zeugen. Entscheidend ist, ob die Aussage inhaltlich tragfähig ist. Dazu gehört die Frage, welche konkreten Handlungen geschildert werden, ob zeitliche und räumliche Angaben nachvollziehbar sind, ob der Ablauf aus sich heraus stimmig wirkt und ob sich die Aussage über mehrere Vernehmungen hinweg belastbar vergleichen lässt.
Besonders wichtig ist der Vergleich der Aussagekonstanz. Was wurde zuerst erzählt? Was kam später hinzu? Welche Details blieben gleich? Welche Angaben wurden ausgelassen, verändert oder erst in der Hauptverhandlung ergänzt? Solche Veränderungen können harmlos erklärbar sein. Sie können aber auch zeigen, dass eine Aussage nicht so belastbar ist, wie sie auf den ersten Blick wirkt.
Rechtsanwalt Brunkhorst von der Kanzlei Baumann Brunkhorst Rechtsanwälte (bbr.legal) in Hannover prüft in solchen Verfahren nicht nur die letzte Aussage. Wir arbeiten die Aussageentwicklung heraus. Dazu gehören polizeiliche Vernehmungen, Angaben gegenüber Vertrauenspersonen, Chatverläufe, Sprachnachrichten, Kontakt nach dem Vorwurf, mögliche Trennungs- oder Sorgerechtskonflikte und alle objektiven Daten, die eine Belastung bestätigen oder entkräften können. Gerade wenn Sie unschuldig sind, darf keine vorschnelle Deutung stehen bleiben.
Welche Fehler machen Beschuldigte bei Aussage gegen Aussage?
Ein häufiger Fehler: Beschuldigte glauben, sie könnten die Sache „erklären“. Sie reden mit der Polizei, geben spontane Angaben ab oder versuchen, einzelne Details richtigzustellen. Genau dadurch entstehen oft neue Probleme. Jede frühe Aussage kann später gegen Sie verwendet werden. Auch scheinbar entlastende Angaben können missverstanden, verkürzt protokolliert oder mit späteren Erkenntnissen gegen Sie gedreht werden.
Noch riskanter ist der Kontakt zur Anzeigeerstatterin. Eine Entschuldigung aus Panik, um seine Ruhe zu bekommen oder eine Anzeige zu vermeiden kann wie ein Schuldeingeständnis wirken. Eine Nachricht mit dem Satz, dass alles ganz anders gewesen sei, kann als Einflussnahme ausgelegt werden. Auch Gespräche mit Freunden, Angehörigen oder Kollegen sind gefährlich. Wer jemand anderem erzählt, wie es „wirklich war“, schafft neue Zeugen und neue Angriffsflächen.
Machen Sie keine Aussage – weder gegenüber der Polizei noch der Staatsanwaltschaft. Schweigen wird nicht gegen Sie verwendet. Keine Nachricht. Kein Anruf. Keine Erklärung über Dritte. Die erste sinnvolle Handlung ist nicht Reden, sondern Beratung und Akteneinsicht durch einen Strafverteidiger.
Wichtig:
Machen Sie keine Aussage ohne Akteneinsicht.
Keine Nachricht. Kein Anruf. Keine Erklärung über Dritte.
Im Sexualstrafrecht entstehen die größten Verteidigungsprobleme oft durch spontane Reaktionen direkt nach dem Vorwurf.
Was sollten Sie nach einer Anzeige im Sexualstrafrecht sofort tun?
Nach einer Vorladung, Durchsuchung oder ersten Kontaktaufnahme durch die Polizei zählt kontrolliertes Handeln. Sagen Sie nichts zur Sache. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben. Löschen Sie keine Chats und keine Dateien. Verändern Sie keine Kommunikationsverläufe. Sichern Sie mögliche entlastende Unterlagen, aber besprechen Sie vorher mit der Verteidigung, wie damit umzugehen ist.
Die Verteidigung beginnt mit Akteneinsicht. Erst wenn wir wissen, was die Anzeigeerstatterin wann gesagt hat, können wir sinnvoll entscheiden, ob und wie eine Einlassung abgegeben wird. In vielen Fällen ist eine schriftliche, präzise Verteidigererklärung besser als jede spontane Aussage. Manchmal ist Schweigen auch nach Akteneinsicht die stärkste Strategie.
Haben Sie eine Vorladung oder Anzeige wegen eines Sexualdelikts erhalten? Rechtsanwalt Brunkhorst und sein Team beraten Sie diskret und vertraulich. Rufen Sie jetzt an: 0511 957 337 63.
Wie verteidigen wir bei Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht?
Wir prüfen zuerst, ob die Aussageentwicklung tragfähig ist. Dabei geht es nicht darum, die Anzeigeerstatterin pauschal anzugreifen. Entscheidend ist die fachliche Analyse. Welche Angaben sind Kernaussagen? Welche Angaben betreffen Randgeschehen? Welche Entwicklung ist plausibel, welche nicht? Was passt zu objektiven Daten, zu Chatverläufen, zu Standortinformationen, zu Kontaktverhalten oder zu früheren Konflikten?
In Aussage-gegen-Aussage-Verfahren arbeiten wir regelmäßig mit aussagepsychologischen Fragestellungen. Ob ein aussagepsychologisches Gutachten beantragt, vorbereitet oder kritisch begleitet wird, entscheiden wir strategisch. In der Praxis prüfen wir das fast immer, weil die Aussagequalität häufig der zentrale Punkt der Verteidigung ist. Ein Gutachten spricht aber nicht automatisch gegen den Beschuldigten. Der BGH betont ausdrücklich: Ein aussagepsychologisches Gutachten ersetzt nicht die eigene Beweiswürdigung des Gerichts.
Fachanwalt Daniel Brunkhorst verfügt über jahrelange Erfahrung in der Verteidigung im Sexualstrafrecht. In zahlreichen Verfahren konnten wir eine Einstellung erreichen, bevor es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kam. Oberstes Ziel: Einstellung des Verfahrens, keine öffentliche Verhandlung, keine Eintragung im Führungszeugnis. Wir stehen Ihnen zur Seite – egal ob schuldig oder unschuldig.
Häufige Fragen zu Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht
Reicht eine einzige Aussage für eine Verurteilung aus?
Ja, eine einzige Belastungsaussage kann rechtlich für eine Verurteilung ausreichen. Sie muss aber besonders sorgfältig geprüft werden, wenn keine objektiven Beweise oder neutralen Zeugen vorhanden sind. Das Gericht muss darlegen, warum es der Aussage folgt und wie es entlastende Umstände bewertet. Für die Verteidigung bedeutet das: Die Aussage darf nicht nur emotional wirken, sie muss fachlich belastbar sein.
Aussagekonstanz beschreibt, ob zentrale Angaben über mehrere Aussagen hinweg gleich bleiben. Entscheidend ist nicht, ob jedes Detail identisch wiederholt wird. Wichtig ist, ob der Kernvorwurf von Anfang an konkret, nachvollziehbar und widerspruchsfrei geschildert wurde. Wenn wesentliche Details erst später auftauchen oder frühere Angaben unklar bleiben, kann das für die Verteidigung erhebliche Bedeutung haben.
Nein, nicht ohne vorherige Akteneinsicht und anwaltliche Beratung. Viele Beschuldigte wollen sofort reden, weil sie glauben, ein Missverständnis könne schnell aufgeklärt werden. In Sexualstrafverfahren ist das fast immer gefährlic
Davon ist dringend abzuraten. Eine Entschuldigung kann später als Schuldeingeständnis verstanden werden, selbst wenn sie nur allgemein oder aus Panik formuliert wurde. Auch Kontaktaufnahmen über Freunde oder Angehörige können problematisch sein. Lassen Sie jede Kommunikation über die Verteidigung laufen.
Ein Gutachten kann helfen, wenn die Aussagequalität fachlich überprüft werden muss. Es kann aber auch Risiken haben, wenn es unvorbereitet beantragt oder falsch eingeordnet wird. Deshalb entscheiden wir routiniert, wann ein Gutachten sinnvoll ist und wie es strategisch eingesetzt wird.
Gerade nach der BGH-Entscheidung vom 29.04.2025 bleibt klar: Das Gutachten ersetzt nicht die gerichtliche Beweiswürdigung.
Ja, eine Einstellung ist möglich. Wenn die Aussageentwicklung lückenhaft ist, objektive Daten nicht zum Vorwurf passen oder erhebliche Zweifel bestehen, kann die Verteidigung auf eine Einstellung hinwirken. Je früher ein Fachanwalt eingeschaltet wird, desto besser lassen sich solche Punkte herausarbeiten. Noch am selben Tag können wir eine erste Einschätzung geben und die nächsten Schritte einleiten.
Warum sollten Sie jetzt Fachanwalt Brunkhorst einschalten?
Bei Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht zählt schnelles, kontrolliertes Handeln. Fachanwalt für Strafrecht Brunkhorst steht Ihnen zur Seite – von der ersten Vorladung bis zur Verteidigungsstrategie nach Akteneinsicht. Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung unter 0511 957 337 63, per E-Mail an mail@bbr.legal oder über https://bbr.legal. Im Notfall erreichen Sie uns unter 0157 923 741 73.

Autor: Fachanwalt Daniel Brunkhorst
Daniel Brunkhorst ist Fachanwalt für Strafrecht und spezialisiert auf Sexualstrafrecht sowie strategische Strafmaßverteidigung. Er begleitet Beschuldigte diskret von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung und entwickelt frühzeitig Verteidigungsstrategien zur Vermeidung unnötiger Eskalation.
