Borderline-Persönlichkeitsstörung und Glaubhaftigkeit bei Sexualdelikten

von | 15 Juli,2025 | Blog

Ein Fachbeitrag aus Hannover: In Sexualstrafverfahren (z.B. Vorwurf der Vergewaltigung) steht oft Aussage gegen Aussage. Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit der Zeugin oder des Zeugen sind dann entscheidend. Insbesondere, wenn psychische Auffälligkeiten wie eine Borderline-Persönlichkeitsstörung (BPS) vorliegen, wird die Beurteilung der Aussage sehr komplex . Als Anwalt für Sexualstrafrecht in Hannover mit langjähriger Erfahrung wissen wir, dass hier sorgfältige Prüfung und wissenschaftliche Expertise gefragt sind. Im Folgenden beleuchten wir das Thema aus zwei Perspektiven: Zunächst aus Sicht des Beschuldigten (Verteidigung) und anschließend aus Sicht der Betroffenen (Opfer/Nebenklage).

Aus Sicht des Beschuldigten: Verteidigung bei Borderline-Verdacht

Wenn die Zeugin Borderline hat: Für Beschuldigte in Sexualstrafverfahren kann es ein wichtiger Verteidigungsansatz sein, wenn die Hauptbelastungszeugin an einer Borderline-Störung leidet. Frauen mit dieser Störung neigen zu extremen Stimmungsschwankungen und instabilen Beziehungen – was heute Liebe ist, kann morgen in Feindschaft umschlagen. Durch ihre oft hohe manipulative Kompetenz wirken auch abwegige Schilderungen zunächst überzeugend. Studien zeigen, dass Borderline-Betroffene in sexuellen Situationen vermehrt dissoziative Symptome erleben, also z.B. eine veränderte Realitätswahrnehmung. Dadurch können anfangs einvernehmliche sexuelle Handlungen von der Zeugin im Nachhinein als nicht einvernehmlich und als vermeintliche Vergewaltigung empfunden werden. Auch sind Personen mit instabilem Selbstbild besonders anfällig für Suggestion – einvernehmliche Kontakte werden möglicherweise im Nachhinein umgedeutet, es können sogar Scheinerinnerungen an nie geschehene Taten entstehen. Kurz gesagt: Die Borderline-Störung der Zeugin kann dazu führen, dass kein vorsätzliches Lügen vorliegt, sondern eine verzerrte subjektive Wahrnehmung. Für die Verteidigung bedeutet dies, dass der Wahrheitsgehalt der Aussage massiv hinterfragt werden muss.

BGH-Rechtsprechung zur Glaubwürdigkeit: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in den letzten Jahren mehrfach betont, dass bei psychisch auffälligen Zeugen – speziell bei Borderline-Patientinnen – besondere Vorsicht und Sachkunde geboten ist. So hat der BGH bereits 2002 festgestellt: „Selbstverletzendes Verhalten ist in der Regel Ausdruck einer Borderline-Persönlichkeitsstörung.“ Typische Anzeichen wie häufiges Ritzen oder ähnliche Selbstverletzungen der Zeugin sind für die Verteidigung also Alarmzeichen. In solchen Fällen reicht die normale richterliche Erfahrung nicht aus – es muss regelmäßig ein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt werden. Ein Sachverständiger (ideal: ein forensischer Psychiater) kann prüfen, ob die Zeugin aufgrund ihrer psychischen Erkrankung aussagetüchtig ist und ob ihre Schilderungen auf realem Erleben beruhen. Der BGH forderte z.B. 2015 die Gerichte ausdrücklich auf, bei Borderline-Zeuginnen eine unbewusste Falschbeschuldigung durch Auto- oder Fremdsuggestion in Betracht zu ziehen und gründlich zu prüfen. Das heißt, die Möglichkeit, dass die Zeugin selbst von der Richtigkeit ihrer (eventuell falschen) Aussage überzeugt ist, darf nicht ignoriert werden. All dies sind potente Verteidigungsargumente.

Verteidigungsstrategie: Als Beschuldigter sollten Sie Ihren Verteidiger unbedingt auf etwaige psychische Auffälligkeiten der Belastungszeugin hinweisen. Unsere Kanzlei in Hannover ist auf Strafrecht spezialisiert und hat bereits viele Sexualverfahren erfolgreich geführt – auch in Fällen, in denen die Glaubwürdigkeit einer Borderline-Zeugin zentrales Thema war. Fachanwalt Daniel Brunkhorst verfügt über umfangreiche Erfahrung im Sexualstrafrecht und kennt die einschlägige Rechtsprechung. Er weiß, welche Gutachten beantragt werden müssen und wie man Widersprüche oder Unplausibilitäten in den Aussagen einer Borderline-Betroffenen herausarbeitet.

Ihre Verteidigung in besten Händen: Vertrauen Sie auf unsere Expertise als Anwalt Strafrecht Hannover. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Brunkhorst für eine erste Einschätzung – rufen Sie uns direkt an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Gerne können Sie auch unsere Kontaktseite nutzen oder online einen Termin buchen, um Ihre Situation vertraulich zu besprechen. Wir stehen 24/7 bereit, um die Weichen für Ihre erfolgreiche Verteidigung zu stellen.

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Aus Sicht der Betroffenen: Glaubwürdigkeit als Opfer wahren

Herausforderung für Opfer mit Borderline: Wenn Sie selbst Opfer einer Sexualstraftat geworden sind und an einer Borderline-Persönlichkeitsstörung leiden (oder bei Ihnen ein solcher Verdacht im Raum steht), kann dies die Durchsetzung Ihrer Rechte komplizierter machen. Wie oben dargelegt, wird eine Verteidigung versuchen, Ihre Glaubwürdigkeit anzugreifen – man wird behaupten, Sie könnten wegen Ihrer psychischen Erkrankung die Ereignisse falsch erinnern oder übertreiben. Tatsächlich gelten Menschen mit Borderline-Störung häufig als weniger zuverlässige Zeugen. Doch wichtig ist: Nur weil Sie an BPS erkrankt sind, heißt das nicht, dass man Ihnen per se nicht glaubt! Der BGH hat klargestellt, dass auch bei einer Borderline-Zeugin jede Aussage sorgfältig inhaltlich analysiert werden muss und nicht einfach generell als unwahr abgetan werden darf. Entscheidend ist die konkrete Aussagequalität zu den Tatvorwürfen – stimmen Ihre Details mit objektiven Beweismitteln überein? Bleiben Sie über verschiedene Befragungen hinweg konsistent? Gibt es nachweisbare Fakten, die Ihre Schilderung stützen?

Unterstützung durch Sachverständige: In Fällen wie diesen wird in der Regel ein aussagepsychologisches Glaubhaftigkeitsgutachten eingeholt. Als Opfer sollten Sie dies nicht fürchten, sondern begrüßen: Ein unabhängiger Sachverständiger kann Ihre Aussage prüfen und – wenn Sie die Wahrheit sagen – durch fachliche Methodik untermauern. Möglicherweise wird auch ein psychiatrischer Gutachter hinzugezogen, um Ihre Borderline-Problematik zu beurteilen. Bereits 1969 betonte der BGH, dass bei psychischen Erkrankungen die besondere Sachkunde eines Psychiaters erforderlich ist. Ein solches Gutachten kann z.B. erklären, dass und warum Sie trotz Borderline ein reales Trauma verarbeitet haben und keine eingebildete Erinnerung. Wichtig ist, offen mit Ihrer Anwältin über Ihre psychische Vorgeschichte zu sprechen. Relevante Behandlungsunterlagen oder Diagnosen sollten im Verfahren transparent gemacht werden, damit das Gericht Ihre Lage korrekt einschätzen kann.

Strategie für Nebenkläger: Fühlen Sie sich auf keinen Fall allein gelassen. Als Opfer (Nebenkläger) haben Sie das Recht auf einen qualifizierten Rechtsbeistand. In unserer Kanzlei steht Ihnen Rechtsanwältin Christina Rust engagiert zur Seite. Sie ist erfahren in der Opfervertretung und kennt die Taktiken der Verteidiger, wenn diese versuchen, Frauen mit Borderline-Störung als unglaubwürdig darzustellen. Frau Rust wird Ihre Aussage vorbereiten, Sie zu Gerichtsverhandlungen begleiten und dafür sorgen, dass Ihre Perspektive gehört wird. Gerade weil die Verteidigungsseite jeden Widerspruch ausschlachten wird, hilft Ihnen Ihre Anwältin dabei, Ihre Erinnerungen strukturiert und vollständig zu schildern. Gemeinsam achten wir darauf, dass Sie sich durch Fragen der Gegenseite nicht verunsichern lassen. Unser Ziel ist es, dass das Gericht die Wahrheit erkennt und Ihre Aussage im richtigen Licht sieht.

Professionelle Hilfe für Opfer: Zögern Sie nicht, sich Unterstützung zu holen. Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Rust für ein vertrauliches Beratungsgespräch – rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail. Als Ihre Vertreterin in der Nebenklage kümmert sie sich um Ihre Rechte und Anliegen. Über unsere Kontaktseite können Sie ebenfalls jederzeit eine Anfrage stellen oder einen Termin vereinbaren. Mit uns haben Sie erfahrene Beistände, die Ihnen helfen, trotz Borderline-Störung im Strafprozess Gehör zu finden und Gerechtigkeit zu erlangen.

Schlussgedanken

Fazit: Borderline-Persönlichkeitsstörungen und Sexualstrafrecht sind ein komplexes Schnittfeld von Psychologie und Justiz. Jede Seite – Beschuldigter wie Opfer – muss ihre Strategie darauf einstellen. Wichtig ist in beiden Fällen, frühzeitig spezialisierte juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unsere Kanzlei bbr.legal in Hannover vereint Expertise in Strafverteidigung und Opfervertretung. Mit über fünf Jahren Erfahrung kämpfen wir für die Rechte unserer Mandanten . Wir kennen die aktuelle BGH-Rechtsprechung und arbeiten eng mit Sachverständigen zusammen, um die Wahrheit ans Licht zu bringen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, wenn es um so einschneidende Vorwürfe geht – wir unterstützen Sie kompetent, engagiert und diskret.


Borderline-Persönlichkeitsstörung: Was ist das?

Die Borderline-Persönlichkeitsstörung (BPS) ist eine tiefgreifende psychische Erkrankung, die sich u. a. durch starke Stimmungsschwankungen, instabile zwischenmenschliche Beziehungen und selbstverletzendes Verhalten äußert. Betroffene erleben Gefühle sehr intensiv und schwanken häufig zwischen Idealisierung und Abwertung anderer Menschen. In Sexualstrafverfahren kann diese Störung die Wahrnehmung und Erinnerung der Zeugin massiv beeinflussen. Für die Verteidigung ist es entscheidend, die typischen Merkmale der BPS zu erkennen und im Verfahren zu berücksichtigen.

Borderline: Wie erkennt ein Verteidiger, dass es vorliegt?


Ein erfahrener Strafverteidiger achtet auf konkrete Anhaltspunkte: Selbstverletzungen (z. B. Ritzen), frühere psychiatrische Behandlungen, instabile Lebensführung oder auffälliges Beziehungsverhalten. Oft finden sich Hinweise in Aktenvermerken, Zeugenaussagen aus dem Umfeld oder Vorermittlungen. Auch bei sehr widersprüchlichen oder dramatisch überspitzten Aussagen im Sexualstrafverfahren kann der Verdacht auf eine Borderline-Störung bestehen – der Klassiker ist auch ein ständiges Ausweiten der Vorwürfe. 


Gegenüber dem Mandanten wird ein ungewollter Kuss und ein ungewolltes Anfassen moniert. Bei der Anzeigeerstattung kommt das Ausziehen unter Zwang hinzu. Bei der ersten Vernehmung wird zusätzlich über eine Vergewaltigung berichtet. Bei der nächsten Gelegenheit wird dann vorgeworfen, dass dies „jede Woche zweimal, immer“ geschehen sei.

Der Verteidiger beantragt dann ein Glaubhaftigkeits- oder psychiatrisches Gutachten, um die psychische Stabilität der Hauptbelastungszeugin objektiv prüfen zu lassen.

Borderline und Sexualdelikte: Warum ist das ein Problem?

Die Kombination von Borderline-Störung und Sexualdelikt ist für die Beweiswürdigung besonders brisant. Borderline-Betroffene neigen dazu, intensive zwischenmenschliche Konflikte emotional zu überhöhen – einvernehmliche Kontakte können im Nachhinein als Übergriff empfunden und als Vergewaltigung dargestellt werden. Zudem besteht eine erhöhte Neigung zu Projektionen und Realitätsverzerrung. Der Bundesgerichtshof verlangt in solchen Fällen besondere Sorgfalt bei der Aussageanalyse. Für Beschuldigte ist es daher wichtig, dass ein erfahrener Anwalt für Sexualstrafrecht diese Problematik frühzeitig erkennt und die richtigen Verteidigungsschritte einleitet.

Aussagepsychologie bei Borderline: Wie wird die Glaubwürdigkeit geprüft?


Bei einer Zeugin mit Borderline-Persönlichkeitsstörung muss die Glaubwürdigkeit ihrer Aussage besonders kritisch hinterfragt werden. Aufgrund starker Stimmungsschwankungen und emotionaler Instabilität können Borderline-Betroffene zwar äußerst überzeugend auftreten, aber dennoch eine verzerrte Wahrnehmung oder Scheinerinnerungen haben. Gerichte prüfen deshalb die Aussageentstehung sehr sorgfältig und ziehen häufig die Aussagepsychologie hinzu. In der Praxis bedeutet das, dass meist ein psychiatrischer Sachverständiger ein Glaubwürdigkeitsgutachten erstellt, um mögliche Erinnerungsverfälschungen aufzudecken. Ein erfahrener Strafverteidiger wird darauf drängen, dass ein solcher Gutachter eingeschaltet wird, damit die Aussage fair und objektiv bewertet werden kann.

Borderline und Falschbeschuldigung im Sexualstrafrecht: Welche Risiken gibt es?

Studien und Erfahrungen zeigen, dass eine Borderline-Störung im Sexualstrafrecht häufig mit unbegründeten Beschuldigungen einhergeht. Instabile Emotionen und eine gestörte Realitätswahrnehmung führen mitunter dazu, dass Betroffene nahestehende Personen (Partner, Familienmitglieder) impulsiv einer Sexualstraftat bezichtigen, obwohl es keinen echten Anlass gibt. Aufgrund ihrer manipulativen Überzeugungskraft wird solchen dramatischen Vorwürfen anfangs oft geglaubt, selbst wenn die Schilderungen noch so abwegig klingen. Hinzu kommt, dass Borderline-Personen erfahrungsgemäß tatsächlich leiden: Eine falsche Erinnerung kann auch traumatisieren!

Ein spezialisierter Anwalt für Sexualstrafrecht erkennt dieses Risiko und wird frühzeitig nach Hinweisen auf eine Borderline-Problematik bei der Belastungszeugin suchen, um eine mögliche Falschbeschuldigung aufzudecken.

Beweiswürdigung bei Borderline-Zeugin: Worauf achten Gerichte?

Weist die Hauptbelastungszeugin Anzeichen einer Borderline-Persönlichkeitsstörung auf (etwa selbstverletzendes Verhalten in ihrer Vorgeschichte), müssen Gerichte bei der Beweiswürdigung besonders umsichtig sein. Liegen solche Hinweise vor, reicht die eigene Sachkunde des Gerichts nicht aus, um die Aussage verlässlich zu bewerten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind in solchen Fällen besondere Fachkenntnisse nötig – das Gericht soll dann einen psychiatrischen Sachverständigen hinzuziehen. Ein Gutachter kann einschätzen, ob und in welcher Ausprägung die Borderline-Störung die Aussage beeinflusst hat. Die Verteidigung stellt daher entsprechende Beweisanträge, damit die psychische Verfassung der Zeugin bei der Urteilsfindung angemessen berücksichtigt wird.

Verteidigungsstrategie: Wie mit einer Borderline-Zeugin im Prozess umgehen?

Steht Aussage gegen Aussage, muss der Verteidiger die Borderline-Problematik der Zeugin taktisch klug thematisieren. Zunächst gilt es, frühzeitig alle Indizien für eine Borderline-Persönlichkeitsstörung der Hauptbelastungszeugin zu sammeln und in den Prozess einzuführen. Wird eine solche Störung nämlich übersehen oder ignoriert, droht die Gefahr eines Fehlurteils – im schlimmsten Fall wird ein Unschuldiger verurteilt. Ein erfahrener Anwalt für Sexualstrafrecht in Hannover wird daher darauf achten, dass etwa ein Glaubwürdigkeitsgutachten beantragt wird und die Aussage der Zeugin behutsam, aber gezielt hinterfragt wird. Als Beschuldigter sollte man seinem Verteidiger unbedingt alle Informationen über die psychische Vorgeschichte der Zeugin mitteilen, jedoch gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft zunächst dazu schweigen. So kann die Verteidigung die Borderline-Problematik effektiv nutzen, ohne der Beschuldigten unnötig Angriffsfläche zu bieten.

Glaubwürdigkeitsgutachten bei Borderline: Wann wird ein Sachverständiger eingeschaltet?

Sobald Anhaltspunkte für eine Borderline-Persönlichkeitsstörung der Zeugin auftauchen – etwa Selbstverletzungen oder frühere psychiatrische Diagnosen – sollte ein Glaubwürdigkeitsgutachten beantragt werden. Der Bundesgerichtshof verlangt in solchen Fällen die Unterstützung durch einen Sachverständigen, da Richter ohne spezielle medizinisch-psychologische Expertise die Auswirkungen einer Persönlichkeitsstörung auf die Aussage nicht ausreichend beurteilen können. Ein psychiatrischer Gutachter untersucht, ob die Borderline-Störung die Wahrnehmung oder Erinnerung der Zeugin verfälscht haben könnte, und bewertet ihre Aussagetüchtigkeit fachkundig. Gerade in schwierigen Sexualstrafverfahren ist die Hinzuziehung eines Gutachters oft unumgänglich, um die Aussage einer Borderline-Zeugin zu würdigen. Deshalb beantragen erfahrene Verteidiger im Sexualstrafrecht in der Praxis regelmäßig ein Glaubwürdigkeitsgutachten, wenn der Verdacht auf Borderline im Raum steht.

Aussage-gegen-Aussage im Sexualstrafrecht: Welche Rolle spielt Borderline?

In Sexualdelikten stehen sich häufig nur zwei Aussagen ohne weitere Beweise gegenüber – eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Nicht selten neigen Gerichte in solchen Situationen zunächst dazu, der angeblichen Opferzeugin mehr Glauben zu schenken. Hat diese einzige Zeugin allerdings eine Borderline-Störung, kann das ihre Wahrnehmung und Erinnerung erheblich verzerren. Betroffene erleben zum Beispiel aufgrund dissoziativer Symptome einvernehmliche sexuelle Handlungen im Nachhinein als Übergriff. Die Glaubwürdigkeit ihrer Aussage ist dann besonders fragil und muss sorgfältig geprüft werden. Für die Verteidigung ist es entscheidend, eine mögliche Borderline-Problematik offenzulegen und vor Gericht zu thematisieren, um ein Fehlurteil zu Lasten des Beschuldigten zu verhindern.


Daniel Brunkhorst

Daniel Brunkhorst

Fachanwalt für Strafrecht

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