Wenn Sie oder Ihr Kind mit dem Gesetz in Konflikt geraten, stellt sich schnell die Frage: Muss es wirklich zu einem Gerichtsverfahren kommen? Im Jugendstrafrecht gibt es eine besondere Möglichkeit, die viele nicht kennen – die sogenannte Diversion.
Was ist Diversion?
Der Begriff „Diversion“ stammt vom lateinischen „divertere“ und bedeutet „Umleitung“. Im Jugendstrafrecht bezeichnet Diversion die Möglichkeit, ein Strafverfahren ohne Gerichtsverhandlung zu beenden. Ziel ist es, Sie oder Ihr Kind vor einer Stigmatisierung zu bewahren und erzieherisch auf Sie oder Ihr Kind einzuwirken.
Gesetzliche Grundlage der Diversion
Die Diversion im Jugendstrafrecht ist in Deutschland im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. Konkret finden sich die Regelungen zur Diversion in den §§ 45 und 47 JGG:
- § 45 JGG: Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft – entweder ohne Auflagen oder unter Auflagen/Weisungen.
- § 47 JGG: Einstellung durch das Gericht, nachdem bereits Anklage erhoben wurde – ebenfalls mit oder ohne Auflagen.
Diese Regelungen ermöglichen es, das Verfahren gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden ohne Hauptverhandlung und ohne förmliches Urteil zu beenden, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen (geringe Schuld, Wiedergutmachung des Schadens, Erziehungsmaßnahme etc.).
Voraussetzungen für Diversion
Nicht jeder Fall eignet sich für eine Diversion. Typische Voraussetzungen sind:
- Ersttäter
- Geständnis oder glaubhafte Einlassung
- Geringe Schuld
- Keine schweren Straftaten
Die Entscheidung über eine Diversion trifft die Staatsanwaltschaft oder das Gericht.
Mögliche Maßnahmen im Rahmen der Diversion
Statt einer Strafe können folgende Maßnahmen angeordnet werden:
- Ermahnung
- Täter-Opfer-Ausgleich
- Gemeinnützige Arbeit
- Teilnahme an sozialen Trainingskursen
Diese Maßnahmen sollen Ihnen oder Ihrem Kind die Konsequenzen des Handelns bewusst machen und zur Einsicht bewegen.
Vorteile der Diversion
Die Diversion bietet mehrere Vorteile:
- Keine Gerichtsverhandlung
- Keine Eintragung ins Strafregister
- Schnelle und unbürokratische Lösung
- Erzieherischer Ansatz statt Bestrafung
Allerdings wird die Maßnahme im Erziehungsregister vermerkt, was jedoch nicht öffentlich einsehbar ist.
Warum ein Anwalt für Jugendstrafrecht in Hannover wichtig ist
Ob eine Diversion möglich und sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab. Ein erfahrener Anwalt für Jugendstrafrecht kann:
- Die Erfolgsaussichten einer Diversion einschätzen
- Den Kontakt zur Staatsanwaltschaft herstellen
- Sie oder Ihr Kind auf Gespräche vorbereiten
- Ihre oder die Interessen Ihres Kindes vertreten
In unserer Kanzlei in Hannover bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, um gemeinsam die beste Lösung für Sie oder Ihr Kind zu finden.
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