Das Jugendstrafrecht verfolgt einen erzieherischen Ansatz und unterscheidet sich daher grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht. Ziel ist es, Jugendliche und Heranwachsende durch geeignete Maßnahmen von weiteren Straftaten abzuhalten und ihre soziale Integration zu fördern. Als Anwalt für Jugendstrafrecht in Hannover setzen wir alles daran, negative Konsequenzen für unsere Mandanten zu minimieren.
Mögliche Sanktionen im Jugendstrafrecht
Gemäß dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) stehen folgende Sanktionen zur Verfügung:
- Erziehungsmaßregeln
Diese Maßnahmen sind die häufigsten Folgen im Jugendstrafrecht. Sie sollen auf die Entwicklung des Jugendlichen positiv einwirken. Dazu zählen beispielsweise die Erteilung von Weisungen oder die Anordnung, Hilfe zur Erziehung in Anspruch zu nehmen.
Unser Fokus: Als spezialisierter Anwalt für Jugendstrafrecht in Hannover setzen wir alles daran, in diesem Bereich frühzeitig einzuschreiten, um die Folgen für unsere Mandanten möglichst gering zu halten. - Zuchtmittel
Auch Zuchtmittel sind eine der häufigsten Maßnahmen im Jugendstrafrecht. Es handelt sich um mildere Strafen wie Verwarnungen, Auflagen (z. B. Schadenswiedergutmachung) oder Jugendarrest.
Unser Fokus: Auch hier sind wir darauf spezialisiert, Maßnahmen abzumildern oder alternative Lösungen zu finden, die die Zukunft unserer Mandanten nicht unnötig belasten. - Jugendstrafe
Die Jugendstrafe ist die schwerste Sanktion und wird in Form einer Freiheitsstrafe verhängt. Sie kommt nur bei schweren Straftaten oder schädlichen Neigungen des Jugendlichen zur Anwendung. Als erfahrener Anwalt für Jugendstrafrecht in Hannover kämpfen wir dafür, dass es gar nicht erst so weit kommt.
Einstellung statt Verurteilung – Was bedeutet das?
Unser oberstes Ziel im Jugendstrafrecht ist es, eine Verurteilung zu vermeiden. Doch eine Unverzüglichkeit der Verurteilung – also die vollständige Vermeidung eines Eintrags – ist nur dann gewährleistet, wenn wir einen Freispruch erwirken können. Dies gelingt jedoch nur in Ausnahmefällen und hängt maßgeblich von der Beweislage ab.
In vielen Fällen streben wir daher eine Einstellung des Verfahrens an. Eine Einstellung bedeutet, dass kein Urteil ergeht und keine Eintragung in ein Register erfolgt. Dennoch können im Rahmen einer Einstellung Erziehungsmaßregeln wie Arbeitsauflagen oder soziale Trainingskurse angeordnet werden. Diese Maßnahmen erscheinen nicht im Führungszeugnis und bieten damit die Chance, langfristige negative Folgen zu vermeiden.
Unser Fokus als Anwalt für Jugendstrafrecht in Hannover: Wir analysieren jedes Verfahren gründlich und suchen nach Möglichkeiten, eine Verurteilung zu vermeiden und stattdessen eine Einstellung zu erreichen. Dabei profitieren unsere Mandanten von unserer langjährigen Erfahrung im Jugendstrafrecht.
Das praktische Beispiel: Eine Einstellung vorbereiten
Ein anschauliches Beispiel für die erfolgreiche Vermeidung einer Verurteilung im Jugendstrafrecht ist der Fall eines unserer Mandanten. Dieser war in eine körperliche Auseinandersetzung an seiner Schule verwickelt und hatte dabei einem Mitschüler erhebliche Verletzungen zugefügt. Die Verletzungen fielen durch einen unglücklichen Zufall deutlich schwerer aus, als es der Angriff ursprünglich vermuten ließ.
Bereits vor unserer Mandatierung hatte der Mandant sowohl durch eine Klassenkonferenz an der Schule als auch durch seine Eltern Bestrafungen erfahren. Diese Maßnahmen haben wir, für das Verfahren dokumentiert und dem Gericht als bereits ergriffene erzieherische Maßnahmen vorgelegt. Zusätzlich haben wir dafür gesorgt, dass der Mandant:
- Einen Täter-Opfer-Ausgleich mit dem Geschädigten durchführt, um den Schaden wiedergutzumachen und Einsicht zu zeigen,
- Ein Anti-Aggressions-Training absolviert, um aktiv an seinem Verhalten zu arbeiten.
Dank dieser gezielten Maßnahmen und unserer umfassenden Vorbereitung konnten wir erreichen, dass das Verfahren ohne Gerichtsverhandlung eingestellt wurde. Ohne diese Intervention wäre es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung gekommen – verbunden mit einem Eintrag ins Register und möglicherweise auch einem Jugendarrest.
Dieses Beispiel zeigt deutlich: Frühzeitiges Handeln und eine gezielte Verteidigungsstrategie können maßgeblich dazu beitragen, eine Verurteilung zu vermeiden. Als Anwalt für Jugendstrafrecht in Hannover setzen wir uns mit Nachdruck dafür ein, dass Verfahren möglichst eingestellt und unnötige Belastungen vermieden werden.
Eintragungen in Register: Was bedeutet das für Sie?
Eintragungen im Erziehungsregister erfolgen bei bestimmten Maßnahmen, sind jedoch nicht öffentlich einsehbar und gelten nicht als Vorstrafe. Einträge im Führungszeugnis sind im Jugendstrafrecht selten und betreffen meist nur schwerwiegende Verurteilungen.
Für detaillierte Informationen zu diesem Thema besuchen Sie bitte unsere spezielle Unterseite:
👉 Eintragungen im Vorstrafenregister oder Erziehungsregister
Zivilrechtliche Folgen im Jugendstrafrecht: Ein unterschätztes Risiko
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen drohen im Jugendstrafrecht auch zivilrechtliche Folgen, die oft übersehen werden. Insbesondere bei körperlichen Auseinandersetzungen, Sexualdelikten oder Vermögensdelikten können erhebliche finanzielle Forderungen auf den jugendlichen Täter zukommen.
Ein besonderes Risiko besteht darin, dass Heilbehandlungskosten, die durch die Straftat verursacht wurden, von den Krankenkassen zurückverlangt werden können. Auch Schmerzensgeldforderungen und Schadensersatzansprüche der Geschädigten können zur finanziellen Belastung werden – selbst dann, wenn das Strafverfahren eingestellt wurde.
Unsere Spezialisierung als Anwalt für Jugendstrafrecht in Hannover: Wir denken auch diese Risiken mit und setzen uns dafür ein, dass die finanziellen Folgen möglichst gering gehalten oder vollständig abgewehrt werden. Durch gezielte Verhandlungen und strategische Absprachen mit den Geschädigten können wir erreichen, dass es nicht zu hohen zivilrechtlichen Forderungen kommt, die den weiteren Lebensweg des Jugendlichen erheblich belasten würden.
Ein frühzeitiges Tätigwerden kann hier entscheidend sein. Wir entwickeln individuelle Verteidigungsstrategien, die nicht nur die strafrechtlichen, sondern auch die zivilrechtlichen Konsequenzen umfassend berücksichtigen.
Kostenlose Ersteinschätzung im Jugendstrafrecht
Wenn Sie oder Ihr Kind mit einem Jugendstrafverfahren konfrontiert sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Als Anwalt für Jugendstrafrecht in Hannover bieten wir eine kostenlose Ersteinschätzung an und stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.