Ja, man kann auch mit einer Jugendstrafe Anwalt werden. Das Berufsziel „Anwalt“ ist hier ein Beispiel dafür, dass man trotz einer Jugendstrafe die meisten Berufe weiterhin ergreifen kann. Doch was genau wird in den Registern erfasst und welche Auswirkungen hat dies auf die berufliche Zukunft?
Was ist das Erziehungsregister?
Das Erziehungsregister ist ein spezielles Register, in dem Maßnahmen und Sanktionen aus dem Jugendstrafrecht erfasst werden (§ 60 BZRG). Es dient dazu, Maßnahmen zur Erziehung und Disziplinierung von Jugendlichen und Heranwachsenden festzuhalten. Auf das Erziehungsregister haben jedoch nur bestimmte Behörden Zugriff, darunter Gerichte, Staatsanwaltschaften und bestimmte Verwaltungsbehörden. Arbeitgeber oder Ausbildungsstellen haben grundsätzlich keinen Zugriff auf das Erziehungsregister.
Was wird ins Erziehungsregister eingetragen?
Ins Erziehungsregister werden folgende Maßnahmen eingetragen:
- Erziehungsmaßregeln (§ 9 JGG),
- Zuchtmittel (§ 13 JGG),
- Jugendstrafe (§ 17 JGG),
- Maßnahmen zur Unterbringung in einem Heim oder einer Einrichtung (§ 12 JGG).
Warum ist das Erziehungsregister kein Problem für die berufliche Zukunft?
Da nur wenige Behörden Zugriff auf das Erziehungsregister haben, stellt es in der Regel kein Hindernis für die Berufswahl dar. Arbeitgeber oder Ausbildungsstellen erhalten keine Einsicht in das Erziehungsregister, weshalb es bei der Bewerbung um einen Job oder Studienplatz keine Rolle spielt.
Das Bundeszentralregister (BZR) – Was wird eingetragen und warum kann es ein Problem sein?
Das Bundeszentralregister (§ 4 BZRG) hingegen ist ein zentrales Register, in dem alle strafrechtlichen Verurteilungen festgehalten werden – auch Jugendstrafen. Es enthält:
- Verurteilungen zu Freiheitsstrafen,
- Geldstrafen,
- Maßnahmen der Besserung und Sicherung,
- Jugendstrafen (§ 17 JGG).
Der Eintrag ins BZR kann ein Problem darstellen, wenn er im Führungszeugnis auftaucht und so für Arbeitgeber sichtbar wird. Besonders bei Berufen mit besonderer Vertrauensstellung, wie Anwalt oder Beamter, kann ein Eintrag im BZR Auswirkungen haben.
Löschfristen im Bundeszentralregister
Eintragungen im BZR werden nicht dauerhaft gespeichert. Die Löschfristen sind gesetzlich geregelt (§ 46 BZRG):
- Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten: 3 Jahre,
- Freiheitsstrafen über drei Monate und unter einem Jahr: 5 Jahre,
- Jugendstrafe: in der Regel 5 Jahre nach Verbüßung der Strafe.
Unsere Verteidigungsstrategie beginnt vom ersten Tag an mit dem Ziel, eine Eintragung ins Bundeszentralregister zu verhindern. Insbesondere bei Sexualdelikten, die schnell zu Jugendstrafen führen können, ist es unser oberstes Ziel, das Leben des Jugendlichen nicht unnötig zu belasten. Die Chancen stehen gut – vorausgesetzt, man wird von Anfang an professionell verteidigt.