Sexualstraftat im Umfeld von Schule, Kita oder Sportverein: Was tun, bevor alles auffliegt?

von | 30 Juni,2026 | Blog, Kinderpornografie, Sexualstrafrecht, Wissen

Wenn der Vorwurf einer Sexualstraftat im Raum steht, geht es für Menschen in Schule, Kita, Sportverein oder Jugendarbeit nicht nur um ein Strafverfahren. Es geht um Job, Partnerin, Familie, Ruf, Freundeskreis und Vermögen. Gerade deshalb ist die gefährlichste Reaktion oft das Abwarten. Wer merkt, dass er Mist gebaut haben könnte, braucht sofort einen geschützten Raum, bevor Polizei, Arbeitgeber oder Verein zuerst handeln.

Sie möchten den Vorwurf zunächst vertraulich einordnen lassen?

Gerade im Sexualstrafrecht ist Diskretion besonders wichtig. Viele Mandanten sprechen erstmals mit einem Anwalt über die Vorwürfe und die damit verbundenen Sorgen.

Aufgrund unserer anwaltlichen Schweigepflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB) können Sie offen mit uns sprechen. Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt und gemeinsam besprechen wir die nächsten sinnvollen Schritte.

Kontakt: 0511 957 337 63.

Warum „es wird schon nicht rauskommen“ die gefährlichste Hoffnung ist

Viele Verfahren im Sexualstrafrecht beginnen nicht mit einer großen öffentlichen Anzeige. Sie beginnen leise. Eine Datei wird weitergeleitet. Ein Account wird gemeldet. Ein Chat wird von jemand anderem ausgewertet. Ein Smartphone wird in einem anderen Verfahren gefunden. Ein Kind erzählt später doch etwas. Ein Vereinsvorstand hört ein Gerücht. Eine Partnerin entdeckt etwas im Verlauf, in einer Cloud oder auf einem alten Gerät.

Wer in einem Umfeld arbeitet, in dem Kinder und Jugendliche besonders erreichbar sind, unterschätzt oft, wie klein der Auslöser sein kann. Schule, Kita, Sportverein, Jugendgruppe, Ferienfreizeit, Nachhilfe, Musikschule oder Ehrenamt schaffen Nähe, Vertrauen und wiederkehrende Kontaktlagen. Genau daraus kann strafrechtlich eine besondere Gefahrenlage entstehen, wenn Grenzen überschritten wurden oder wenn digitale Sexualdelikte im Raum stehen.

Aus anwaltlicher Sicht ist der Satz „das kommt schon nicht raus“ selten eine Strategie. Er ist meist ein Beruhigungsversuch in einer Situation, die längst außer Kontrolle geraten kann. Die Polizei wird bei digitalen Spuren besser. Meldesysteme, Plattformhinweise, Auswertesoftware und Zufallsfunde spielen eine immer größere Rolle. Dazu kommt: In Verfahren wegen Missbrauchsabbildungen oder sexuellen Grenzverletzungen reicht oft ein einziger technischer oder persönlicher Zufall, um eine berufliche und private Existenz zu erschüttern.

Wir erleben in solchen Verfahren häufig, dass Mandanten erst nach der Hausdurchsuchung kommen. Dann liegen Geräte bereits bei der Polizei, die Partnerin hat die Durchsuchung miterlebt, der Arbeitgeber hat erste Hinweise erhalten oder der Verein fragt nach. Die Verteidigung ist dann immer noch möglich, aber der Handlungsspielraum ist kleiner. Vorher lässt sich oft mehr sortieren: Was ist tatsächlich passiert? Was ist strafbar? Welche Risiken bestehen digital? Welche Kontakte müssen sofort beendet werden? Welche therapeutischen Schritte sind sinnvoll, ohne sich unbedacht selbst zu belasten?

Wer Missbrauchsabbildungen konsumiert hat, sexuelle Kontakte angebahnt hat, Nachrichten geschrieben hat oder sich in der Nähe von Kindern nicht mehr sicher steuern kann, sollte den Gedanken „es wird schon nicht rauskommen“ durch einen anderen ersetzen: Was kann jetzt kontrolliert, rechtlich abgesichert und sofort gestoppt werden?

Was ein Strafverteidiger wirklich tut – und wen er nicht automatisch informiert

Eine der größten Hemmschwellen ist die Angst, dass schon der Gang zum Anwalt alles auslöst. Viele denken: Wenn ich einem Strafverteidiger erzähle, dass ich Missbrauchsabbildungen gesehen habe oder eine sexuelle Grenze überschritten haben könnte, informiert er Arbeitgeber, Schule, Kita, Verein, Jugendamt, Partnerin oder Polizei.

Das ist falsch. Strafverteidiger sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der anwaltliche Raum ist gerade dafür da, eine gefährliche Lage vertraulich zu ordnen. Wir informieren nicht automatisch den Arbeitgeber. Wir rufen nicht den Vereinsvorstand an. Wir schreiben nicht an die Schule. Wir sprechen nicht mit der Partnerin. Ohne klare Absprache wird nichts nach außen getragen.

Dieser Schutz ist kein Freibrief und keine Verharmlosung. Er ist die Voraussetzung dafür, dass Menschen überhaupt früh genug Hilfe suchen. Wer aus Angst schweigt, verdrängt und weiter dieselben Risiken eingeht, gefährdet andere und sich selbst. Wer dagegen früh anwaltlich spricht, kann eine Linie ziehen. Das kann bedeuten, Kontakte sofort zu beenden, bestimmte Tätigkeiten vorläufig ruhen zu lassen, therapeutische Hilfe anzubahnen, digitale Risiken rechtlich zu prüfen und eine Verteidigungsstrategie vorzubereiten.

Für Beschuldigte oder gefährdete Personen ist dabei ein Punkt entscheidend: Hilfe suchen bedeutet nicht automatisch, alles zuzugeben. Ein Beratungsgespräch ist kein Geständnis gegenüber der Polizei. Es ist der erste Schritt, um zu klären, ob bereits ein Straftatbestand erfüllt sein könnte, welche Beweise existieren könnten und welche nächsten Schritte rechtlich sinnvoll sind.

Gerade im Bereich Kinderpornografie und Missbrauchsabbildungen kann die Lage sehr unterschiedlich sein. Es macht einen Unterschied, ob Dateien aktiv gesucht, gespeichert, weitergeleitet, automatisch zwischengespeichert, über Messenger empfangen, in einer Cloud synchronisiert oder über KI erstellt wurden. Diese Unterschiede verschwinden, wenn jemand aus Panik selbst Erklärungen abgibt oder versucht, die Sache allein zu lösen.

Was Sie sofort unterlassen sollten, wenn Missbrauchsabbildungen, Chats oder Kontakte im Raum stehen

Die erste Stunde nach der inneren Erkenntnis „das kann strafbar sein“ ist gefährlich. Viele handeln dann nicht strategisch, sondern aus Panik. Sie schreiben der betroffenen Person. Sie bitten um Verschwiegenheit. Sie erklären sich gegenüber Kollegen, Vereinsfreunden oder der Partnerin. Sie löschen Accounts, wechseln Geräte, räumen Cloudspeicher auf, kontaktieren Eltern oder versuchen, einen Chat „geradezurücken“. Genau dadurch entstehen oft neue Risiken.

Ein klarer erster Schritt lautet: keine unkontrollierte Kommunikation. Sprechen Sie nicht mit möglichen Betroffenen, deren Angehörigen, Vereinsverantwortlichen, Schulleitung, Kollegium oder Polizei, bevor die rechtliche Lage geprüft wurde. Was als Entschuldigung gemeint ist, kann als Einflussnahme, Druck, Schutzbehauptung oder neues Beweismittel verstanden werden. Selbst ein emotionaler Satz wie „bitte mach nichts kaputt“ kann später völlig anders wirken, als er gemeint war.

Beim Löschen gilt eine präzise Linie: Das Entfernen strafbarer Inhalte kann in einer akuten Lage besser sein als gar nichts. Der bloße Entschluss, gefährliche Inhalte nicht weiter zu besitzen, weiterzuleiten oder anzusehen, ist kein Fehler. Rechtlich problematisch wird es aber, wenn ohne Prüfung Spuren verändert, Beweislagen verschleiert, Accounts manipuliert oder Geräte nach einer konkreten Ermittlungsgefahr „bereinigt“ werden. Besser ist deshalb nicht kopfloses Löschen, sondern anwaltlich abgesicherte digitale Schadensbegrenzung. Wir prüfen, was sofort beendet werden muss, was dokumentiert werden sollte, welche Risiken durch Cloud, Backups und Synchronisierung bestehen und wie sich weitere Strafbarkeiten vermeiden lassen, ohne die Verteidigung zu beschädigen.

Das gilt auch für Menschen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern zu tun haben. Wer weiß, dass es Grenzüberschreitungen, Fantasien mit Kontrollverlust, problematische Chats oder Konsum von Missbrauchsabbildungen gab, darf nicht einfach weitermachen. Es braucht einen Schnitt. Der Schnitt muss aber so gesetzt werden, dass er nicht neue Probleme schafft.

Wer sich in dieser Lage befindet, sollte außerdem keine polizeiliche Vorladung wahrnehmen und keine informellen Telefonate führen. Auch scheinbar entlastende Aussagen können später binden. Im Zweifel ist Schweigen kein Schuldeingeständnis, sondern Schutz vor Selbstbeschädigung. Das gilt schuldig oder unschuldig. Verteidigung beginnt nicht damit, sofort eine Geschichte zu erzählen, sondern damit, die Akte und die digitale Lage zu kennen.

Wie digitale Spuren, Handys und Clouds heute Verfahren auslösen können

Digitale Sexualdelikte sind selten wirklich „privat“. Smartphones, Laptops, Messenger, Cloudspeicher, Browserdaten, Backups, gelöschte Ordner, Plattformmeldungen und Metadaten können lange sichtbar bleiben. Dazu kommen Weiterleitungen durch andere Nutzer, internationale Hinweise, automatisierte Prüfsysteme und Zufallsfunde in völlig anderen Verfahren.

Viele Betroffene unterschätzen, dass nicht nur gespeicherte Dateien relevant sein können. Auch Vorschaubilder, Cache-Daten, Downloadpfade, Chatverläufe, Gruppenzugehörigkeiten, Suchbegriffe, Cloud-Synchronisierung, geteilte Links und Geräteverbindungen können eine Rolle spielen. Wer dann behauptet, „da war nichts“, obwohl später technische Spuren gefunden werden, verliert Glaubwürdigkeit.

Die Seite zum Vorwurf Kinderpornografie zeigt bereits, wie schnell ein Ermittlungsverfahren in diesem Bereich eine eigene Dynamik entwickelt. Der neue Blickwinkel ist: Nicht erst reagieren, wenn eine Vorladung oder Durchsuchung kommt. Wer vorher merkt, dass digitale Inhalte, Chats oder Kontakte gefährlich sind, kann die Lage früher ordnen.

Das betrifft auch KI-generierte Inhalte. Viele halten künstlich erzeugte Bilder für harmloser, weil kein reales Foto aufgenommen wurde. Diese Vorstellung kann strafrechtlich hochriskant sein. Je nach Inhalt, Darstellung und Verwendungsweise können auch künstlich erzeugte oder manipulierte Darstellungen erhebliche strafrechtliche Fragen auslösen. Noch gefährlicher wird es, wenn reale Kinderfotos in sexualisierte Szenarien montiert werden oder wenn solche Inhalte in Gruppen geteilt werden.

Wir ordnen in solchen Fällen zuerst die technische Realität. Welche Geräte gibt es? Welche Accounts? Welche Clouds? Welche Messenger? Welche Synchronisierung? Welche Personen haben Zugriff? Welche beruflichen Geräte sind betroffen? Gibt es Diensthandys, Schulgeräte, Vereinslaptops oder private Geräte mit beruflicher Nutzung? Diese Fragen sind nicht nebensächlich. Sie entscheiden oft darüber, ob aus einem strafrechtlichen Vorwurf zusätzlich ein arbeitsrechtlicher, disziplinarischer oder vereinsrechtlicher Flächenbrand wird.

Was möglich ist, wenn Sie kommen, bevor die Durchsuchung kommt

Der größte Unterschied liegt im Zeitpunkt. Wer vor der Durchsuchung kommt, hat nicht automatisch ein besseres Ergebnis. Aber er hat mehr Handlungsmöglichkeiten. Wir können prüfen, ob bereits ein strafrechtlicher Anfangsverdacht drohen könnte, ob akute Risiken bestehen, welche Kommunikation sofort beendet werden muss und ob therapeutische oder organisatorische Schritte sinnvoll sind.

Bei Menschen in Schule, Kita, Sportverein oder Jugendarbeit geht es oft um eine doppelte Krise. Einerseits steht der strafrechtliche Vorwurf im Raum. Andererseits drohen berufliche und soziale Folgen, bevor überhaupt geklärt ist, was beweisbar ist. Genau deshalb muss die Strategie früh beginnen. Nicht mit Beschönigung, sondern mit Kontrolle.

Ein möglicher erster Schritt ist die Trennung von Risikolagen. Wer in einer Tätigkeit ständig Kontakt zu Kindern hat und merkt, dass er diese Nähe nicht sicher verantworten kann, muss handeln. Das kann intern, therapeutisch, privat oder beruflich unterschiedlich gelöst werden. Der entscheidende Punkt ist: Nicht jede Maßnahme muss sofort als Schuldeingeständnis nach außen erscheinen. Viele Schritte lassen sich neutral, gesundheitsbezogen oder organisatorisch gestalten, wenn sie früh genug geplant werden.

Parallel prüfen wir, ob eine Selbstanzeige, eine Schutzschrift, eine präventive Verteidigungsanzeige oder gerade keine aktive Kontaktaufnahme zur Polizei sinnvoll ist. Es gibt keine Schablone. In manchen Fällen ist Zurückhaltung richtig. In anderen Fällen kann eine kontrollierte frühe Verteidigung helfen, eine Durchsuchung, eine Eskalation oder falsche Verdachtsausweitung zu vermeiden. Wer ohne Beratung zur Polizei geht, gibt diese Steuerung aus der Hand.

Für § 184b-Verfahren ist auch relevant, ob ein Risiko für eine Hausdurchsuchung wegen § 184b StGB besteht. Durchsuchungen treffen selten nur die beschuldigte Person. Sie treffen auch Partnerin, Kinder, Mitbewohner, Nachbarn und Arbeitsumfeld. Wenn Geräte beschlagnahmt werden, können private, berufliche und wirtschaftliche Folgen gleichzeitig eintreten. Frühzeitige Verteidigung kann nicht versprechen, dass das verhindert wird. Sie kann aber vorbereiten, begrenzen und verhindern, dass der Beschuldigte aus Schock die falschen Sätze sagt.

Wie sich Beruf, Verein und Familie manchmal noch schützen lassen

Die Angst, alles zu verlieren, ist real. Bei Sexualstraftaten reicht oft der Verdacht, um berufliche und private Beziehungen zu zerstören. Gerade Personen in Vertrauenspositionen erleben diese Angst besonders stark: Lehrer, Erzieher, Trainer, Betreuer, Jugendleiter, Nachhilfelehrer, Vereinsfunktionäre, Pflegepersonen oder Ehrenamtliche.

Trotzdem ist nicht jeder Fall gleich. Es macht einen Unterschied, ob ein Vorwurf bereits öffentlich ist, ob Arbeitgeber oder Verein informiert sind, ob es eine Durchsuchung gab, ob Dienstgeräte betroffen sind, ob Kontakt zu konkreten Kindern bestand, ob Missbrauchsabbildungen konsumiert wurden, ob Weiterleitungen erfolgt sind oder ob es um nicht strafbare, aber riskante innere Impulse geht.

Wir verfolgen in solchen Lagen eine einfache Ziel-Formel: Strafrecht stabilisieren, berufliche Eskalation vermeiden, private Schäden begrenzen, weitere Risiken sofort stoppen. Diese Reihenfolge ist wichtig, weil unkontrollierte Kommunikation nach außen häufig mehr zerstört als schützt. Wer dem Arbeitgeber vorschnell „alles erklärt“, ohne Akteneinsicht zu haben, schafft Dokumente, die später im Strafverfahren, Arbeitsrecht oder Disziplinarverfahren gegen ihn verwendet werden können.

Auch gegenüber der Partnerin ist Vorsicht nötig. Natürlich gibt es menschlich den Druck, sofort zu reden. Strafrechtlich kann ein unüberlegtes Gespräch aber neue Konflikte auslösen, Beweise verändern oder Zeugenrollen schaffen. Das heißt nicht, dauerhaft zu lügen oder alles zu verschweigen. Es heißt: Timing, Inhalt und Form müssen kontrolliert werden.

Bei Vereinen, Schulen und Kitas kommt hinzu, dass Schutzinteressen von Kindern und Jugendlichen ernst zu nehmen sind. Eine Verteidigung, die das ignoriert, ist nicht nur moralisch falsch, sondern strategisch schwach. Wer glaubwürdig zeigen kann, dass Risikolagen beendet, therapeutische Schritte eingeleitet und keine weiteren Kontaktversuche unternommen wurden, steht anders da als jemand, der bis zur Durchsuchung weitergemacht und danach alles abgestritten hat.

Was gilt nach einer Hausdurchsuchung wegen Sexualstraftat?

[SNIPPET]Nach einer Hausdurchsuchung wegen einer Sexualstraftat sollten Sie schweigen, keine Passwörter freiwillig nennen, nichts erklären, keine Betroffenen kontaktieren und sofort Strafverteidigung einschalten. Entscheidend ist, zuerst Akteneinsicht und die digitale Beweislage zu klären. Unkontrollierte Erklärungen gegenüber Polizei, Arbeitgeber oder Familie können die Lage verschärfen.[/SNIPPET]

Wenn die Durchsuchung bereits stattgefunden hat, ist der früheste Zeitpunkt verpasst, aber nicht die Verteidigung. Jetzt zählt Tempo. Die Polizei hat möglicherweise Geräte, Datenträger, Handys, Laptops, Cloud-Zugänge oder Arbeitsmittel gesichert. Vielleicht wurden Nachbarn aufmerksam. Vielleicht hat die Partnerin Fragen gestellt. Vielleicht droht ein Gespräch mit Arbeitgeber, Schule, Kita oder Verein.

In dieser Lage ist der häufigste Fehler, sofort eine Erklärung abzugeben. Viele wollen den Vorwurf „richtigstellen“. Andere wollen zeigen, dass sie kooperieren. Wieder andere glauben, sie könnten durch Herausgabe von Passwörtern oder durch lange Gespräche Vertrauen schaffen. Strafprozessual ist das gefährlich. Ohne Kenntnis der Akte weiß niemand, was die Polizei tatsächlich hat, was sie nur vermutet und welche technischen Spuren später ausgewertet werden.

Die Handyauswertung kann lange dauern und sehr weit reichen. Sie betrifft nicht nur offensichtliche Dateien. Auch Messenger, Metadaten, Bildergalerien, gelöschte Datenbereiche, Cloud-Verweise und Suchverläufe können relevant werden. Deshalb muss die Verteidigung früh Einfluss darauf nehmen, welche Geräte betroffen sind, welche beruflichen Daten geschützt werden müssen und ob Beschlagnahmen oder Auswertungen angegriffen werden können.

Nach einer Durchsuchung sollte außerdem jede Kontaktaufnahme zu möglichen Betroffenen oder deren Umfeld unterbleiben. Das gilt auch dann, wenn der Impuls aus Reue, Angst oder Erklärungsbedarf entsteht. Solche Nachrichten können als Druck, Abstimmung oder Einflussnahme verstanden werden. Wer etwas bereuen will, muss nicht sofort schreiben. Er muss zuerst verhindern, dass aus einem Fehler weitere Fehler werden.

Verantwortung übernehmen, ohne sich selbst zu zerstören

Dieser Artikel richtet sich nicht an Menschen, die Ausreden suchen. Er richtet sich an Menschen, die wissen oder fürchten, dass sie in einem der sensibelsten Bereiche des Strafrechts gefährlich nah an eine Grenze gekommen sind oder diese Grenze überschritten haben. Es geht um Missbrauchsabbildungen, sexuelle Grenzverletzungen, riskante Kontakte, KI-Bilder, Chats, berufliche Nähe zu Kindern oder den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs.

Verantwortung heißt nicht, sich ohne Beratung selbst auszuliefern. Verantwortung heißt auch nicht, aus Scham weiterzumachen, bis Polizei, Arbeitgeber oder Verein handeln. Verantwortung heißt: stoppen, schweigen, rechtlich prüfen lassen, therapeutische Hilfe sauber einordnen und weitere Risiken beenden.

Gerade im Bereich sexueller Missbrauch von Kindern ist jede Form der Verharmlosung fehl am Platz. Kinder müssen geschützt werden. Gleichzeitig braucht ein rechtsstaatliches Verfahren klare Beweise, saubere Verteidigung und eine Strategie, die berufliche und private Folgen nicht unnötig eskalieren lässt.

Wir können nicht versprechen, dass ein Job, eine Beziehung, ein Ruf oder Vermögen erhalten bleibt. Solche Versprechen wären unseriös. Was wir sagen können: Je früher Sie kommen, desto eher lässt sich die Lage steuern. Vor der Durchsuchung ist mehr möglich als danach. Vor dem Arbeitgebergespräch ist mehr möglich als danach. Vor einer unkontrollierten Aussage ist mehr möglich als danach. Vor dem nächsten Kontakt, der alles verschlimmert, ist ein klarer Schnitt möglich.

Kurzfristigen Beratungstermin sichern

Wenn bereits Ermittlungen laufen oder Maßnahmen erfolgt sind, sollte die Situation zeitnah eingeordnet werden. Über den Kalender können Sie direkt einen Beratungstermin vereinbaren.

Wenn Sie befürchten, wegen Missbrauchsabbildungen, einer Grenzüberschreitung oder einer Sexualstraftat alles zu verlieren, warten Sie nicht auf den Zufall. Der Zufall arbeitet in solchen Verfahren selten für Beschuldigte. Sprechen Sie vertraulich mit Strafverteidigung, bevor andere den Takt vorgeben. Je früher die Lage geordnet wird, desto größer ist die Chance, Strafverfahren, Beruf, Familie und Zukunft nicht unnötig preiszugeben.

Häufige Fragen

Erfährt mein Arbeitgeber automatisch, wenn ich mit einem Strafverteidiger spreche?

Nein. Ein Strafverteidiger informiert nicht automatisch Arbeitgeber, Schule, Kita, Verein, Partnerin oder Polizei. Das Gespräch ist vertraulich und dient dazu, die Lage rechtlich zu ordnen.

Sollte ich zur Polizei gehen und alles erklären?

Ohne Akteneinsicht ist das gefährlich. Auch entlastend gemeinte Aussagen können später gegen Sie verwendet werden. Sprechen Sie zuerst mit Strafverteidigung.

Ist Löschen immer falsch?

Nein. Strafbare Inhalte weiter zu besitzen oder weiter zu konsumieren ist keine Lösung. Besser als unkontrolliertes Handeln ist aber anwaltlich abgesicherte digitale Schadensbegrenzung, damit keine neuen Risiken entstehen.

Kann ein Verfahren noch verhindert werden, wenn ich früh komme?

Das hängt vom Einzelfall ab. Frühzeitige Verteidigung kann aber helfen, Risiken zu prüfen, Kontaktlagen zu beenden, digitale Spuren einzuordnen und Eskalationen zu vermeiden.

Was mache ich, wenn die Hausdurchsuchung schon stattgefunden hat?

Schweigen Sie, geben Sie keine spontanen Erklärungen ab, kontaktieren Sie keine möglichen Betroffenen und schalten Sie sofort Strafverteidigung ein. Danach geht es um Akteneinsicht, Geräteauswertung und Strategie.

Ist eine problematische sexuelle Neigung bereits strafbar?

Eine innere Neigung allein ist nicht strafbar. Strafrechtlich relevant werden konkrete Handlungen, Kontakte, Besitz, Verbreitung, Herstellung oder Konsum bestimmter Inhalte.

Daniel Brunkhorst

Daniel Brunkhorst

Fachanwalt für Strafrecht

Ich bin für Sie da, damit sich Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht an die Spielregeln halten.

Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich dank Ausbildung und Erfahrung die Fähigkeiten, die Sie brauchen, wenn es um Ihre Existenz geht. Auch in schwierigen Situationen bin ich der Partner, der Sie unterstützt und die Maßnahmen ergreift, die Sie entlasten.

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