Jugendstrafrecht Anwalt in Hannover
Ihre Spezialisten für die Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden.
„Auch wir sind Eltern und wissen: Egal was ein Jugendlicher oder Heranwachsender angestellt haben soll – am Ende wollen wir dafür sorgen, dass dieses Verfahren nicht das ganze Leben zerstört. Dafür kämpfen wir. Als Spezialisten. Und als Eltern.“

Ihre Sorge: Angst um die eigene Zukunft oder die Zukunft Ihres Kindes
Sie sorgen sich um Ihre Zukunft, weil ein Strafverfahren gegen Sie läuft? Oder droht ein Strafverfahren gegen einen geliebten jungen Menschen? Rufen Sie uns an und vereinbaren eine kostenlose Erstberatung.
Wenn Sie als junger Mensch mit Polizei und Staatsanwaltschaft in Konflikt geraten, sind die Sorgen häufig groß. Als junger Mensch will man eben nicht durch einen oder auch mehrere Fehltritte das ganze weitere Leben versauen – und auch Eltern und Großeltern sind – zurecht – besorgt, wenn mit Hausdurchsuchung oder Vorladung ein Strafverfahren beginnt. Als Strafverteidiger für Jugendstrafrecht aus Hannover kennen wir diese Sorgen aus unserer täglichen Arbeit und wissen, dass niemand die eigene oder die Zukunft der Kinder gefährdet sehen will, weil irgendetwas schief gegangen ist.
Einer unserer ersten Aufgaben ist es daher immer, nicht nur juristisch alles Notwendige zu veranlassen, sondern auch die familiäre Situation zu beruhigen und allen Beteiligten eine realistische Einschätzung zu geben.
Unsere Philosophie als Anwälte für Jugendstrafrecht: Schnittstelle zwischen Juristerei und Pädagogik
Warum ein spezialisierter Jugendstrafrecht-Anwalt in Hannover wichtig ist
Als erfahrene Anwälte im Jugendstrafrecht aus Hannover sind wir in erster Linie effektive Verteidiger: wir wollen den Vorwurf im Keim ersticken oder vor Gericht die Unschuld beweisen. Aber wir kennen und schätzen die besonderen Möglichkeiten im Jugendstrafrecht. Wir arbeiten aktiv auf pädagogische Lösungen hin, denn in vielen Fällen kann ausreichend auf einen Jugendlichen eingewirkt werden, ohne dass ein Gericht dies im Rahmen eines Urteils anordnen müsste. Wir glauben daran, dass es besser ist gemeinsam mit jungen Menschen und deren Erziehungsberechtigten Lösungen zu suchen und um Zweifel gerichtliche Maßnahmen vorwegzunehmen. So vermeiden wir langwidrige Verfahren, belastende Verhandlungen und unnötige Kosten.
Lesen Sie dazu gerne mehr: Wie wir Eltern und Umfeld in unsere Verteidigung einbauen.
Unser Fokus als Verteidiger in Jugendsachen: Die Zukunft des jungen Menschen erhalten
In einem Strafverfahren drohen Erziehungsmittel, Jugendstrafe und horrende Schadensersatzforderungen durch Geschädigte. Manchmal droht die dauerhafte Eintragung einer Vorstrafe (Details dazu finden Sie hier!)
Kern unserer Verteidigung ist daher, eben dauerhafte Folgen zu vermeiden. Häufig sind einfache Maßnahmen sehr effektiv: Zeugenvernehmungen beantragen oder Beweise einreichen. Manchmal sind es juristische Verrenkungen, die eine Entscheidung bringen. Und es mag manchen unbequemen Weg gehen, der entweder Eltern oder Jugendlichen oder Heranwachsenden nicht schmeckt, wir werden diesen Weg aber vorschlagen, wenn er dauerhafte Folgen vermeidet. Dies ist für uns besonders wichtig: Als erfahrene Anwälte für das Jugendstrafrecht werden wir Ihnen Vorschläge machen und nach Ihrer Entscheidung effektiv umsetzen.
Sie wollen wissen, welche Lösungen für Ihre Sorgen funktionieren kann?
Unser Versprechen als Anwalt für Jugendstrafrecht: Wir kennen das Recht, wir wissen wie junge Menschen denken und wir kämpfen für unsere Mandanten.
Wer von einem Strafverfahren betroffen ist – egal als Beschuldigter oder Angehöriger – muss dem beauftragten Anwalt für Jugendstrafrecht trauen können. Wir wollen diesem Vertrauen gerecht werden.
Deswegen bilden wir uns ständig fort und sind nur im Strafrecht tätig. So erreichen wir eine Spezialisierung im Jugendstrafrecht in unserer Kanzlei in Hannover. Davon profitieren Sie, denn wir kennen Ihre Rechte.
Auch sind wir nah an jungen Lebensrealitäten dran. Weil wir viele Verfahren in diesem Bereich betreuen, haben wir einen Überblick über das „was heute läuft“. Sie werden auch feststellen, dass wir eine altersgerechte Ansprache wählen können. Für die jungen Beschuldigten, wie für die beteiligten Eltern.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie uns im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung kennenlernen wollen.
Unsere Erfolge
Hier möchten wir über einige Beispielsfälle berichten. Vielleicht haben die Fälle in anderen Orten gespielt und wir haben dies geändert, um unsere Mandanten zu schützen.
Millionenbetrug im Darknet – Ein Schüler gerät ins Visier der Justiz
Der Fall
Eine Süddeutsche Staatsanwaltschaft warf unseren Mandanten vor, arbeitsteilig Sparkassen um mehr als eine Millionen Euro betrogen zu haben. Der Vorwurf drehte sich um DarkNet und gefakte Banking-Webseiten. Unser Mandant wurde während der Abiprüfungen in Hannover verhaftet und in Bayern in Untersuchungshaft gesteckt.
Die Lösung
Dieser Fall war ein Marathon. Die Wiederholungsklausur für das Abi konnte in U-Haft geschrieben werden. Die mündliche Prüfung später nachgeholt werden. Trotzdem musste unser Mandant erst einmal ein paar Monate in Untersuchungshaft bleiben. Als dann neue Erkenntnisse aus den Ermittlungen kamen, konnten wir eine geschickte Einlassung abgeben und unseren Mandanten aus der Untersuchungshaft holen. Er galt nun als Mitläufer und nicht mehr zum Kern der Bande.
Das Ergebnis
Während eben dieser Kern der Bande im tiefsten Bayern zu Strafen in der Nähe der Höchststrafe verurteilt wurde, blieb es für unseren Mandanten dabei: er war eher Mitläufer als Treiber der Geschichte. Eine Bewährungsstrafe und eine maßvolle Einziehungssumme standen für ihn im Urteil. Wie geplant konnte er anschließend studieren.
Jede Woche Schlägerei
Der Fall
Unser Mandant war eher schmächtig, hatte dafür aber jede Menge schlechte Freunde. Gemeinsam zog man durch Hannovers Innenstadt und freute sich über jeden Anlass mit irgendjemand aneinander zu geraten. Während der Mandant kaum eine Schlägerei verlor, stapelten sich die Anklagen am Amtsgericht und es drohte die Feststellung von schädlichen Neigungen und damit eine Jugendstrafe.
Die Lösung
Die Eltern kamen mit ihrem Sohn kurzfristig vor der Verhandlung am Amtsgericht in die Kanzlei. Am Amtsgericht war deswegen nichts mehr zu holen: Es gab eine Jugendstrafe und keine Bewährung. Wir haben Berufung eingelegt und mit Mandanten und den Eltern einen Plan entworfen: Ein Schulwechsel, ein neuer Sportverein und regelmäßige Therapiestunden brachten dann eine Veränderung. Mit einem anderen Freundeskreis gab es auch ein anderes Verhalten.
Das Ergebnis
Das Landgericht hat diese Veränderungen gesehen. Gemeinsam mit der Jugendgerichtshilfe konnten wir hier überzeugen und letztlich waren keine schädlichen Neigungen mehr festzustellen. Damit war die Jugendstrafe vom Tisch. Es gab eine große Anzahl an Sozialstunden für unseren Mandanten.
Der kleine Betrüger
Der Fall
Die Polizei war einem Betrüger auf den Fersen. Dieser kaufte scheinbar ziellos wertige und weniger wertige Waren und ließ diese an die Adresse eines Briefkastens in Gehrden senden, der in einem Gewerbegebiet aufgehängt wurde. Auch Pakete wurden dort auf eine Palette abgestellt – was in Coronazeiten halt so möglich war. Die Polizei ermittelte eine IP-Adresse und durchsuchte bei einer Familie. Dort fand sich zwar keine Beute, aber der Computer, mit dem betrogen worden sein soll. Und auf diesem Computer war auch ein Scan des Personalausweises unseres Mandanten. Für die Polizei war alles klar.
Die Lösung
Die Ermittler hatten nur eine Lösung gedacht: Wenn der Personalausweis des Teenagers auf dem Rechner ist, ist er schuld. Weitere Ermittlungen stellte die Polizei nicht an und die Staatsanwaltschaft forderte Sie auch nicht ein. Wir haben diese Erkenntnisse angegriffen und in der Hauptverhandlung angegriffen. Und auch war nie geklärt worden, wessen Rechner man denn beschlagnahmt hat. Unser Mandant schwieg, wir deckten gnadenlos Fehler um Fehler in den Ermittlungen auf.
Das Ergebnis
Freispruch. Während die Staatsanwaltschaft sich nicht beeindrucken ließ, hat das Gericht – allen voran wohl die Schöffen – verstanden, dass es nicht so einfach sein konnte. Eine einzelne IP-Adresse reichte nicht um dutzende Betrügereinen aufzuklären. Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft hat diese später zurückgenommen.
Weitere Artikel zum Thema Jugendstrafrecht
Was ist an einem Jugendstrafverfahren besonders? – Ihr Anwalt für Jugendstrafrecht in Hannover
Wenn Jugendliche oder Heranwachsende mit dem Gesetz in Konflikt geraten, stellt sich für viele Betroffene und deren Eltern die Frage: Was unterscheidet ein...
Was bedeutet „Diversion“ im Jugendstrafrecht? – Ihr Anwalt für Jugendstrafrecht in Hannover
Wenn Sie oder Ihr Kind mit dem Gesetz in Konflikt geraten, stellt sich schnell die Frage: Muss es wirklich zu einem Gerichtsverfahren kommen? Im Jugendstrafrecht gibt...
Wann findet das Jugendstrafrecht überhaupt Anwendung?
Als spezialisierte Kanzlei für Jugendstrafrecht in Hannover bieten wir Ihnen einen klaren Überblick darüber, wann das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt....
Wann und wie wird ein Jugendstrafverfahren eingeleitet? – Anwalt Jugendstrafrecht Hannover
Ein Jugendstrafverfahren kann bereits eingeleitet werden, wenn ein einfacher Tatverdacht besteht. Das bedeutet, dass nicht erst handfeste Beweise vorliegen müssen,...
Wie sollte ich mich verhalten, wenn eine Beschuldigtenanhörung eingetroffen ist? – Anwalt Jugendstrafrecht Hannover
Eine Beschuldigtenanhörung kann für Jugendliche und Heranwachsende eine beängstigende Situation sein. Viele reagieren instinktiv und möchten sofort Stellung beziehen –...
Wissenswertes zum Jugendstrafrecht
Definition und Zielsetzung: Warum Jugendstrafrecht?
Erziehung statt Strafe:
Das zentrale Ziel des Jugendstrafrechts ist die Spezialprävention – also die Vermeidung von Rückfällen. Es geht darum, junge Menschen zu befähigen, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen und sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Dabei wird der Erziehungsgedanke besonders betont. Statt reiner Repression setzt das Jugendstrafrecht auf Maßnahmen, die auf Besserung und positive Verhaltensänderungen abzielen.
Rechtliche Grundlage:
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) bildet die gesetzliche Grundlage für das Jugendstrafrecht. Es ergänzt die allgemeinen strafrechtlichen Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) um spezielle Regelungen für Jugendliche und Heranwachsende. Wo das JGG keine eigenen Regelungen trifft, gelten die allgemeinen Vorschriften des StGB uneingeschränkt.
Abgrenzung zum Erwachsenenstrafrecht:
Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht nicht die Abschreckung potenzieller Täter im Vordergrund. Vielmehr liegt der Fokus auf der positiven Spezialprävention, also der gezielten Besserung des Täters durch erzieherische Maßnahmen. Die Vermittlung von sozialem Verhalten und die Förderung von Einsicht und Verantwortungsbewusstsein sind zentrale Elemente der Sanktionen im Jugendstrafrecht.
Unterschiede zum Erwachsenenstrafrecht: Was macht ein Verfahren im Jugendstrafrecht aus?
Erziehung statt Strafe – Warum das Jugendstrafrecht anders ist
Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom allgemeinen Strafrecht für Erwachsene. Während das Erwachsenenstrafrecht primär auf Bestrafung und Abschreckung abzielt, liegt der Fokus im Jugendstrafrecht auf Erziehung, Resozialisierung und der Verhinderung weiterer Straftaten.
Verfahrensgestaltung im Jugendstrafrecht – Die Entwicklung des Jugendlichen im Fokus
Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Bereits das Verfahren selbst muss so gestaltet sein, dass es die weitere Entwicklung des Jugendlichen nicht unnötig belastet. Es ist darauf zu achten, dass alle Verfahrensschritte für den Jugendlichen verständlich kommuniziert werden. Gleichzeitig ist das Verfahren fair und zügig durchzuführen, um unnötige Belastungen zu vermeiden. Vor der gerichtlichen Feststellung eines erzieherischen Bedarfs dürfen Maßnahmen nur dann angeordnet werden, wenn sie keinen Zwangscharakter haben oder für den Jugendlichen vorteilhaft sind.
Nichtöffentlichkeit der Verhandlung – Schutz der Privatsphäre junger Menschen
Ein weiterer wesentlicher Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht besteht in der Nichtöffentlichkeit der Verhandlung. Im Jugendstrafrecht sind die Verhandlungen grundsätzlich nicht öffentlich. Damit wird die Privatsphäre junger Menschen besonders geschützt. Diese Regelung gilt vor allem für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren. Bei Heranwachsenden, also Personen zwischen 18 und 20 Jahren, kann die Öffentlichkeit zugelassen werden, wenn das Gericht dies für erforderlich hält. Dennoch kann das Gericht im Interesse der Erziehung entscheiden, die Verhandlung nicht öffentlich durchzuführen.
Einbindung der Eltern – Warum das Erziehungsrecht im Jugendstrafrecht besonders wichtig ist
Auch die Einbindung der Erziehungsberechtigten spielt im Jugendstrafrecht eine bedeutende Rolle. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2003 klargestellt, dass das elterliche Erziehungsrecht nicht durch das Strafverfahren untergraben werden darf. Eltern haben daher ein gesetzlich geschütztes Recht, über den Verlauf des Verfahrens informiert und einbezogen zu werden. Dies dient nicht nur dem Schutz des Jugendlichen, sondern ermöglicht es den Erziehungsberechtigten auch, aktiv an der erzieherischen Begleitung mitzuwirken.
Altersgrenzen im Jugendstrafrecht – Wer wird nach Jugendstrafrecht verurteilt?
Ablauf eines Jugendstrafverfahrens – Maßnahmen zur Resozialisierung statt Bestrafung
Das Gericht legt daher besonderen Wert auf erzieherische Maßnahmen. So können anstelle von Geld- oder Freiheitsstrafen soziale Trainingskurse, Arbeitsstunden oder Betreuungsweisungen angeordnet werden. Ziel ist es, durch diese Maßnahmen dem Jugendlichen Einsicht in sein Fehlverhalten zu vermitteln und ihn langfristig von weiteren Straftaten abzuhalten.