TikTok-Trend „Arschbohrer“ – strafbarer Übergriff oder harmloser Streich? (Anwalt Strafrecht Hannover)

von | 10 Okt.,2025 | Blog

In meiner Praxis als Strafverteidiger in Hannover begegnen mir regelmäßig Fälle, in denen Jugendliche oder junge Erwachsene durch Social-Media-Trends plötzlich Beschuldigte in einem Strafverfahren werden. Einer dieser Trends ist der sogenannte „Arschbohrer“ – ein vermeintlicher Streich, der schnell strafrechtlich relevant werden kann. Im Folgenden erkläre ich, wann dieser Trend zur Straftat wird und welche Konsequenzen drohen.

Was passiert beim sogenannten „Arschbohrer“?

Bei diesem Trend nähern sich Kinder oder Jugendliche einer ahnungslosen Person und stechen dieser mit dem Finger in das Gesäß. Oft wird die Reaktion gefilmt und in sozialen Medien wie TikTok hochgeladen. Was als Spaß gedacht ist, erfüllt jedoch regelmäßig den Tatbestand einer Straftat – unabhängig davon, ob dabei gefilmt wurde oder nicht.

Welche Straftatbestände kommen in Betracht?

Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)

Nach § 184i Abs. 1 StGB macht sich strafbar, „wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt“. Ein gezielter Griff oder Stoß gegen das Gesäß ist typischerweise eine solche sexuelle Handlung. Schon die kurze, unerwartete Berührung kann genügen. Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

Sexueller Übergriff oder Vergewaltigung (§ 177 StGB)

Nach § 177 Abs. 1 StGB wird bestraft, wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser vornimmt oder von ihr vornehmen lässt. Erfolgt das Einführen eines Fingers in den After, liegt gemäß § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB eine Vergewaltigung vor – mit einer Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren. Das gilt auch, wenn die Tat nur kurz andauert oder als „Scherz“ gemeint war.

Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB)

Nach § 223 Abs. 1 StGB wird bestraft, „wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt“. Der Stich in das Gesäß ist eine körperliche Misshandlung. Wird dabei ein Gegenstand wie Stift oder Lineal benutzt, liegt gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB eine gefährliche Körperverletzung vor, da ein Werkzeug verwendet wird.

Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)

Wenn das Opfer unter 14 Jahren ist, kommt zusätzlich § 176 Abs. 1 StGB in Betracht. Danach macht sich strafbar, „wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren vornimmt“. Selbst eine kurze, spielerische Berührung fällt darunter, wenn sie sexuell bestimmt ist.

Was gilt für Jugendliche und Heranwachsende?

Bei Jugendlichen (§ 1 JGG) steht Erziehung im Vordergrund. Eine Haftstrafe ist in solchen Fällen selten. Trotzdem führt ein entsprechendes Verfahren zu einem Eintrag im Erziehungsregister und im polizeilichen Verfahrensregister. Das kann spätere Bewerbungen, insbesondere bei Polizei, Bundeswehr oder Berufen mit Sicherheitsüberprüfung, erheblich erschweren.
Für Heranwachsende (§ 105 JGG) kann je nach Reifegrad Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet werden. In beiden Fällen gilt: Ein „Spaß“ kann erhebliche Folgen für die Zukunft haben.

Opferrechte und Verteidigungsmöglichkeiten

Betroffene solcher Übergriffe haben Anspruch auf juristische Unterstützung. Wenn das Opfer unter 18 Jahren ist und der Täter volljährig, steht dem Opfer nach § 397a StPO regelmäßig eine Nebenklagevertretung zu. Ich arbeite in diesen Fällen mit meiner Kollegin Rechtsanwältin Christina Rust zusammen, die auf Opferrechte und Nebenklage spezialisiert ist.
Als Fachanwalt für Strafrecht in Hannover übernehme ich die Verteidigung von Beschuldigten in solchen Verfahren. Schon vor der ersten Vernehmung sollten Betroffene keine Angaben gegenüber der Polizei machen. Eine frühzeitige Verteidigung ist entscheidend, um Eintragungen und Vorstrafen zu vermeiden.

Fazit

Der „Arschbohrer“-Trend ist kein harmloser Scherz, sondern kann mehrere Straftatbestände erfüllen – bis hin zur Vergewaltigung. Ich rate Eltern und Lehrkräften, Kinder und Jugendliche frühzeitig zu sensibilisieren, dass körperliche Übergriffe kein Spaß sind, sondern gravierende rechtliche Folgen haben können.

Kontakt

Wenn Sie Opfer eines solchen Übergriffs sind:
Wenden Sie sich vertraulich an Rechtsanwältin Christina Rust. Sie vertritt Betroffene sensibel und engagiert als Nebenklagevertreterin.

Wenn Ihnen ein solcher Übergriff vorgeworfen wird:
Ich, Rechtsanwalt Daniel Brunkhorst, Anwalt für Jugendstrafrecht in Hannover und Fachanwalt für Strafrecht, prüfe Ihr Verfahren und bespreche mit Ihnen die Verteidigungsstrategie – diskret und ohne Vorverurteilung.


Häufige Fragen

Ist der „Arschbohrer“-Trend strafbar?

Ja. In der Regel erfüllt er den Tatbestand der sexuellen Belästigung (§ 184i StGB), kann aber auch schwerwiegendere Delikte betreffen.

Wann wird ein „Arschbohrer“ zur Vergewaltigung?

Wenn ein Eindringen in den Körper stattfindet (§ 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB), liegt eine Vergewaltigung vor.

Welche Strafen drohen Jugendlichen?

Jugendliche erhalten meist Erziehungsmaßregeln oder Sozialstunden, aber keine Haft. Trotzdem bleiben Registereinträge bestehen.

Dürfen Lehrer oder Eltern Anzeige erstatten?

Ja. Jede betroffene Person oder Erziehungsberechtigte kann Strafanzeige erstatten.

Was soll man tun, wenn man beschuldigt wird?

Keine Aussage gegenüber der Polizei machen und sofort einen Strafverteidiger in Hannover kontaktieren.

Daniel Brunkhorst

Daniel Brunkhorst

Fachanwalt für Strafrecht

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