Anwalt für Betrugsopfer Hannover:
Was tun bei Online-Betrug oder kleineren Betrugsschäden? Jetzt anrufen und eine kostenlose Ersteinschätzung als Opfer einer Straftat erhaltenViele Menschen erleiden durch Betrug im Internet oder durch private Geschäfte Schäden im Bereich von wenigen hundert Euro. In solchen Fällen ist es meistens nicht sinnvoll, zusätzlich einen Anwalt zu beauftragen – zumindest dann, wenn nicht eine Rechtsschutzversicherung die Kosten des Anwalts übernimmt.. Auf dieser Seite finden Sie konkrete Hinweise, wie Sie selbst vorgehen können – kostenlos und direkt.
Bitte beachten Sie: Wir bieten für Betrugsopfer keine kostenlose Erstberatung an. Wenn Sie dennoch anwaltliche Unterstützung wünschen, informieren Sie sich bitte weiter unten über unsere Konditionen.
Polizei einschalten – Ihre erste Anlaufstelle
Wenn Sie Opfer eines Betruges geworden sind, sollten Sie den Vorfall in jedem Fall der Polizei melden. Eine Strafanzeige können Sie persönlich bei jeder Polizeidienststelle erstatten oder – in vielen Bundesländern – auch bequem über die Online-Wache einreichen. Die Polizei nimmt Ihre Angaben auf, sichert mögliche Beweise und leitet die Ermittlungen gegen den Täter ein. Dieser Schritt ist wichtig, damit überhaupt eine Chance besteht, dass die Behörden den Täter identifizieren und strafrechtlich verfolgen können.
Bank oder Zahlungsdienstleister informieren
Sollten Sie Geld überwiesen haben, ist es entscheidend, sofort Kontakt mit Ihrer Bank aufzunehmen. In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, dass eine Überweisung zurückgerufen wird, sofern sie noch nicht endgültig ausgeführt wurde. Haben Sie per Kreditkarte oder über Dienste wie PayPal bezahlt, sollten Sie umgehend den Käuferschutz oder eine Rückbuchung beantragen. Hier gilt: Je schneller Sie reagieren, desto höher sind die Chancen, Ihr Geld wiederzuerlangen. Ein Zuwarten verschlechtert die Erfolgsaussichten erheblich.
Es gibt zudem einen zentralen Sperr-Notruf der Banken.
Verbraucherzentralen und Beratungsstellen nutzen
Auch die Verbraucherzentralen bieten wertvolle Unterstützung. Sie halten Checklisten, Musterbriefe und konkrete Handlungsempfehlungen für Betrugsopfer bereit. Außerdem können Sie dort eine persönliche Beratung erhalten, insbesondere wenn es darum geht, den Schriftverkehr mit Banken, Plattformen oder Zahlungsdienstleistern korrekt zu führen. Dieser Weg ist in vielen Fällen kostengünstiger und zugleich praxisnah.
Plattformen und Marktplätze informieren
Wurde der Betrug über eine Verkaufsplattform oder einen Marktplatz wie eBay Kleinanzeigen, Amazon Marketplace oder ähnliche Dienste begangen, sollten Sie den Vorfall unverzüglich über die jeweilige Plattform melden. Viele Anbieter verfügen über eigene Verfahren zum Käuferschutz, über die Beträge erstattet oder Verkäuferkonten gesperrt werden können. Eine schnelle Meldung hilft zudem, weitere Geschädigte zu verhindern.
Realistische Einschätzung: Warum viele ihr Geld nicht zurückerhalten
So nachvollziehbar die Hoffnung ist – viele Betrugsopfer bekommen ihr Geld in der Praxis nie zurück. Die Gründe dafür liegen häufig darin, dass der Täter anonym agiert und nicht identifiziert werden kann. Selbst wenn er ermittelt wird, ist er oftmals mittellos. In diesen Fällen haben auch Anwälte keine besseren Möglichkeiten, offene Forderungen beizutreiben. Die Staatsanwaltschaften verfügen hingegen über Mittel Wim Rahmen der Vermögensabschöpfung tatsächlich an Ihr Geld zu kommen. Sie sind deshalb in vielen Situationen die bessere Anlaufstelle, wenn es darum geht, Schadensersatz von mittellosen Tätern durchzusetzen.
Wann lohnt sich ein Anwalt?
Ein anwaltliches Vorgehen kann dann sinnvoll sein, wenn es um erhebliche Beträge geht – in der Regel ab mehreren tausend Euro. Auch wenn Sie mehrfach von Betrugsfällen betroffen sind oder es sich um ein systematisches Vorgehen handelt, ist eine anwaltliche Einschaltung angebracht. Ebenso sollten Sie über anwaltliche Hilfe nachdenken, wenn Sie im Zusammenhang mit dem Betrug bedroht oder erpresst wurden.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, kann es „trotzdem“ sinnvoll sein, einen Anwalt zu beauftragen – weil Ihr Schaden dann nicht viel größer wird (Vorsicht, Selbstbeteiligung), man aber unter Umständen geringe Chancen nutzen kann.
In diesem Fall sollten Sie allerdings unbedingt zuerst die Deckungszusage der Versicherung einholen, bevor Sie anwaltliche Schritte veranlassen. So stellen Sie sicher, dass die Kosten tatsächlich übernommen werden.
Kostenpflichtige Erstberatung in unserer Kanzlei
Wenn Sie trotz der oben genannten Hinweise anwaltliche Unterstützung wünschen, bieten wir Ihnen eine Erstberatung zu festen Konditionen an. Unsere Erstberatung für Betrugsopfer kostet 226,10 Euro. Die Gebühr ist vorab zu zahlen und wird voll angerechnet, sollten Sie uns später beauftragen.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns oder nehmen Sie direkt Kontakt mit unserer Kanzlei auf.