Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht - was Beschuldigte jetzt wissen müssen

Vorwurf im Sexualstrafrecht und keine Beweise? In Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen entscheidet oft die richtige Verteidigungsstrategie. Fachanwalt Brunkhorst aus Hannover berät und verteidigt diskret und erfahren.

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Sie stehen unter dem Vorwurf eines Sexualdelikts, und es gibt keine objektiven Beweise – nur die Aussage einer anderen Person gegen Ihre eigene Darstellung. Für viele Beschuldigte fühlt sich diese Situation aussichtslos an. Das ist sie nicht. Aussage-gegen-Aussage-Verfahren im Sexualstrafrecht sind anspruchsvoll, aber sie lassen sich gewinnen – wenn früh die richtigen Weichen gestellt werden. Rechtsanwalt Brunkhorst von der Kanzlei Baumann Brunkhorst Rechtsanwälte (bbr.legal) in Hannover verteidigt Beschuldigte in genau solchen Verfahren – diskret, strategisch und mit jahrelanger Erfahrung im Sexualstrafrecht.

Was bedeutet „Aussage gegen Aussage“ im Sexualstrafrecht?

In vielen Sexualstrafverfahren gibt es keine Videoaufnahmen, keine DNA-Spuren und keine unbeteiligten Zeugen. Es steht die Schilderung der anzeigenden Person gegen die Darstellung des Beschuldigten. Das Gericht muss dann entscheiden, welcher Version es glaubt. Genau das ist die sogenannte Aussage-gegen-Aussage-Konstellation.

Auf den ersten Blick wirken sehr viele Sexualstrafverfahren wie reine Aussage-gegen-Aussage-Fälle. In der Praxis zeigt sich allerdings häufig, dass es nicht bei dieser reinen Konstellation bleibt. Oft treten zusätzliche Beweismittel hinzu – etwa Chatverläufe, nachträgliche Entschuldigungen oder sonstige kommunikative und situative Umstände, die den Fall in die eine oder andere Richtung verschieben können.

Das ändert allerdings nichts daran, dass der Kern des Vorwurfs häufig aufeinander widersprechenden Darstellungen beruht. Für Beschuldigte ist diese Lage gefährlich. Denn Gerichte neigen nicht selten dazu, der anzeigenden Person zunächst ein erhebliches Maß an Glauben entgegenzubringen. Es reicht deshalb nicht, bloß die eigene Unschuld zu behaupten.

„Es gibt doch keine Beweise“ – warum dieser Irrtum im Sexualstrafrecht gefährlich ist

Das größte Missverständnis vieler Beschuldigter lautet: „Es gibt doch gar keine Beweise – es gibt doch nur ihre Aussage.“ Genau das ist bei Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht gefährlich. Denn schon eine einzige Aussage kann ausreichen, wenn das Gericht sie für glaubhaft hält. Dann drohen nicht nur Verurteilungen, sondern mitunter langjährige Freiheitsstrafen – etwa bei dem Vorwurf einer Vergewaltigung oder mehrerer schwerer sexueller Übergriffe.

Ein weiteres häufiges Missverständnis betrifft das Verhalten der anzeigenden Person nach dem angeblichen Geschehen. Viele Mandanten glauben, bestimmte Reaktionen müssten zwingend auftreten – etwa ein sofortiger Kontaktabbruch oder ein sichtbarer emotionaler Zusammenbruch. Bleibt ein solches Verhalten aus, folgern sie vorschnell, dass man der Anzeigenerstatterin nicht glauben könne.

So einfach ist es nicht. Gerade im Sexualstrafrecht gibt es kein starres, verlässliches Muster dafür, wie sich ein Mensch nach einem belastenden Erlebnis verhalten muss. Für die Verteidigung ist es deshalb entscheidend, nicht mit bloßen Alltagserwartungen zu arbeiten, sondern die konkrete Aussage und die gesamte Beweislage präzise zu analysieren.

Zahlreiche Mandanten vertrauen bereits auf unsere Verteidigung im Sexualstrafrecht.

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Wie entstehen falsche Aussagen – und warum sind sie nicht immer Lügen?

Viele Beschuldigte sagen zu Beginn sehr klar: „Sie lügt.“ Genauso oft fällt der Satz: „Ich kann mir das nicht erklären.“ Die Erfahrung zeigt allerdings, dass die meisten Verfahren weder sauber in die Kategorie „bewusste Falschbelastung“ noch in die Kategorie „bloßer Gedächtnisfehler“ passen.

Ein großer Teil dieser Verfahren beruht auf Missverständnissen, unterschiedlichen Wahrnehmungen und späteren Umdeutungen. Gerade bei sexuellen Kontakten kommt es häufig vor, dass dasselbe Geschehen von den Beteiligten völlig unterschiedlich erlebt und erinnert wird. Hinzu kommen Konstellationen, in denen sich eine Person im Nachhinein so stark getäuscht oder verletzt fühlt, dass sie das gesamte Geschehen rückblickend anders bewertet.

Das menschliche Gedächtnis funktioniert dabei nicht wie ein Videoarchiv. Es gleicht eher einer Bibliothek voller Drehbücher: Wenn jemand sich an ein Ereignis erinnert, wird nicht einfach eine fertige Aufnahme abgespielt. Stattdessen wird das passende „Skript“ hervorgeholt und die Szene im Kopf neu aufgeführt. Während dieser inneren Aufführung wird zugleich mitgeschrieben – und diese neue Mitschrift ersetzt das frühere Original. Jede Erinnerung ist deshalb auch eine Neubearbeitung.

Für die Verteidigung macht das einen erheblichen Unterschied. Wenn eine bewusste Falschbelastung im Raum steht, sucht die Verteidigung stärker nach Belastungsmotiven und gezielten Unwahrheiten. Wenn dagegen ein Missverständnis oder eine fehlerhafte Erinnerung wahrscheinlicher ist, geht es um Kommunikationsdynamik, spätere Gespräche, emotionale Verarbeitung und die Frage, wie sich aus einem ambivalenten Geschehen im Nachhinein ein strafrechtlicher Vorwurf entwickelt hat.

Glaubhaftigkeit bei Aussage gegen Aussage – warum sie nicht objektiv ist

Eigentlich sollten Richter wissen, dass ein sicheres Auftreten noch nichts über die Richtigkeit einer Aussage sagt. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass subjektive Sicherheit häufig mit Zuverlässigkeit verwechselt wird. Ein Mensch kann von etwas völlig überzeugt sein und sich dennoch irren – gerade wenn Erinnerungen über Monate oder Jahre hinweg durch Gespräche, Therapie oder wiederholte Vernehmungen überformt wurden.

Besonders problematisch ist der sogenannte Wahrheitsbias: Gerichte neigen dazu, der anzeigenden Person zunächst eher zu glauben. Dieser Ausgangspunkt ist menschlich nachvollziehbar, aber juristisch riskant. Denn der Maßstab ist nicht, ob die Belastungszeugin glaubwürdig wirkt, sondern ob am Ende ein sicherer Schuldspruch möglich ist. Die Unschuldsvermutung muss auch in emotional aufgeladenen Verfahren gelten.

Ebenso wenig taugen sogenannte „Lügensignale“ als Beweiskriterium. Ein Mensch kann ruhig, gefasst und detailreich auftreten und sich trotzdem irren. Umgekehrt kann eine wahrheitsgemäße Aussage unsicher, bruchstückhaft oder emotional wirken. Auch falsche Erinnerungen werden häufig subjektiv ehrlich und überzeugend vorgetragen. Das Ausbleiben von Auffälligkeiten ist deshalb kein Wahrheitsbeweis – sondern allenfalls ein Nichtbefund. Und ein Nichtbefund trägt keinen Schuldspruch.

Warnsignale für fehlerhafte Erinnerungen

Ein klassisches Warnsignal ist, wenn wiederholte Übergriffe behauptet werden, sich bei genauer Nachfrage aber kein eigenständiges Erinnerungsbild für einzelne Situationen zeigt. Wenn stets nur dieselbe Szene wiederkommt, spricht das gegen eine tatsächlich erinnerte Vielzahl konkreter Einzelereignisse – und eher für ein pauschales, rekonstruiertes Muster.

Ein weiteres Warnsignal ist die schrittweise Ausweitung der Vorwürfe: Beginnt eine Schilderung mit einem begrenzten Vorwurf und kommen später immer schwerere Elemente hinzu, muss genau geprüft werden, ob die Erinnerung im Laufe des Verfahrens verändert, ergänzt oder überformt wurde.

So funktioniert Verteidigung in Aussage-gegen-Aussage-Fällen

Der entscheidende Punkt: Solche Verfahren werden oft nicht erst in der Hauptverhandlung gewonnen oder verloren, sondern schon deutlich früher. Wer erst im Gerichtssaal anfängt, strategisch zu denken, ist häufig zu spät. Deshalb versucht ein erfahrener Strafverteidiger für Sexualdelikte bereits im Ermittlungsverfahren, Einfluss auf die Aktenlage, die Einlassung und die spätere Beweiswwürdigung zu nehmen.

Spezialist Daniel Brunkhorst kritisiert diese ständige Rechtsprechung deshalb nicht pauschal, sondern an ihrem entscheidenden Punkt: Die Annahme einer konkludenten Bandenabrede darf nicht vorschnell aus einer bloßen Forennutzung abgeleitet werden. Gerade in Verfahren wegen Kinderpornografie im Darknet muss sehr genau unterschieden werden zwischen einem bloßen Austausch, auch einem wiederholten Austausch, und einer tatsächlich auf Dauer angelegten Verbindung mehrerer Personen zur fortgesetzten Begehung entsprechender Straftaten. Genau diese Differenzierung ist für die Verteidigung entscheidend.

Wer einen Rechtsanwalt bei Darknetvorwürfen sucht, braucht deshalb keinen allgemeinen Strafverteidiger, sondern einen Verteidiger, der die Rechtsprechung des BGH kennt, ihre Linie einordnen kann und zugleich weiß, an welchen Punkten sie im konkreten Einzelfall angreifbar ist. Genau dort setzt die Arbeit von Verteidiger Daniel Brunkhorst an.

Gezielte Fragen in der Hauptverhandlung

In der Hauptverhandlung stellt ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht keine schematischen Standardfragen, sondern sehr gezielte Fragen zur inneren und äußeren Plausibilität der Schilderung: Wie soll das behauptete Geschehen konkret abgelaufen sein? Waren die geschilderten Abläufe technisch oder tatsächlich überhaupt so möglich? Wann genau soll was passiert sein? Warum sollen bestimmte Dinge gedacht, gesagt oder getan worden sein? Gerade die subjektive Deutung einer Situation offenbart oft Widersprüche oder nachträgliche Konstruktionen.

Polizeiliche Vernehmungen kritisch prüfen

In nahezu jeder Akte finden sich zumindest in Ansätzen Suggestivfragen oder sonstige Beeinflussungen durch Polizeibeamte. Besonders problematisch ist, wenn Vernehmungen nicht offen und ergebnisneutral geführt werden, sondern mit einer inneren Vorannahme: Die angezeigte Person sagt die Wahrheit, und die Aufgabe der Vernehmung besteht dann nur noch darin, diese Annahme auszuformulieren.

Vor Gericht muss die Verteidigung diese Einflüsse präzise offenlegen. Dabei ist der Vergleich von Video- oder Tonaufnahmen mit schriftlichen Protokollen ein zentrales Werkzeug: Welche Details waren von Anfang an vorhanden? Welche kamen erst später hinzu? Wo wurden Formulierungen geglattet oder zugespitzt?

Zeitlicher Abstand und Gedächtnisqualität

Bei großem zeitlichem Abstand zwischen dem behaupteten Geschehen und der Anzeige ist entscheidend, mit wem die anzeigende Person in der Zwischenzeit über den Vorwurf gesprochen hat. Je mehr Gespräche, Deutungen und Wiederholungen es gab, desto größer wird die Gefahr verfälschter Erinnerungen. Gute Verteidigung arbeitet hier mit einem präzisen Zeitstrahl: Wann taucht welches Detail erstmals auf? Wo verschieben sich Schwerpunkte? Stimmen spätere Aussagen noch mit früheren überein?

In einem Verfahren aus der Praxis von Rechtsanwalt Brunkhorst wurde sehr detailreich geschildert, auf welchem Sofa ein Übergriff stattgefunden haben soll. Eine sorgfältige Prüfung ergab, dass dieses Möbelstück zum behaupteten Tatzeitpunkt noch gar nicht vorhanden war. Solche Feststellungen zeigen, dass jedenfalls zentrale Teile der Erinnerung nicht mit der tatsächlichen damaligen Situation übereinstimmen.

Emotionalität im Sexualstrafrecht – warum sie nichts über den Wahrheitsgehalt aussagt

Ob eine Zeugin oder ein Zeuge bei einer Vorladung wegen eines Sexualdelikts sehr bewegt, völlig gefasst oder auffallend ruhig wirkt, sagt noch nicht, ob die Aussage zutrifft. Dasselbe gilt für Angeklagte. Der äußere Eindruck kann täuschen und darf nicht an die Stelle einer sauberen Beweiswwürdigung treten.
Im Sexualstrafrecht muss die Verteidigung aktiv dagegenarbeiten, dass das Verfahren von Emotionen beherrscht wird. Am Ende darf nicht verurteilt oder freigesprochen werden, weil ein Verfahren emotional besonders belastend war – sondern nur deshalb, weil die Beweise tragen oder eben nicht tragen.
Hinzu kommt ein praktischer Punkt: Emotionale Kurzschlüsse lassen sich im Urteil oft nur schwer tragfähig begründen. Wenn ein Urteil eher auf Stimmung als auf sauberer Beweiswwürdigung beruht, wird es in der Revision angreifbar. Auch das ist ein wichtiges Argument für eine rationale, faktenbasierte Verteidigung.

Die häufigsten Fehler von Beschuldigten in Aussage-gegen-Aussage-Verfahren

  • „Ich sage einfach die Wahrheit, dann wird sich alles aufklären.“ Genau das ist in Aussage-gegen-Aussage-Verfahren oft ein gefährlicher Irrtum. Die Wahrheit hilft nur dann, wenn sie so erzählt werden kann, dass sie im Verfahren trägt – also mindestens so nachvollziehbar und belastbar ist wie die Gegendarstellung. Wer ungeordnet „einfach die Wahrheit“ erzählt, bestätigt manchmal nebenbei Dinge, die später gegen ihn verwendet werden können.
  • Vorschnelle Kommunikation. Viele Beschuldigte kommunizieren weiter mit der anzeigenden Person, entschuldigen sich vorschnell oder schreiben Dinge, die später wie ein Schuldeingeständnis wirken. Andere sprechen mit Dritten und räumen Umstände ein, die sie später nicht mehr eingefangen bekommen.
  • Vorschnelle Aussagen bei der Polizei. Dort geraten viele unter Druck, verheddern sich, widersprechen sich oder machen Teilzugeständnisse, die aus dem Zusammenhang gerissen schwer gegen sie verwendet werden können.
  • Zu späte Einschaltung eines spezialisierten Anwalts. Der größte Fehler ist oft, sich nicht sofort an einen Strafverteidiger für Sexualdelikte zu wenden, der sich mit Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen im Sexualstrafrecht auskennt. Die eigentlichen Schäden entstehen häufig schon ganz am Anfang des Verfahrens. Schweigen Sie – bis Ihnen ein spezialisierter Anwalt etwas anderes rät.

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Aus der Praxis: Wie ein Aussage-gegen-Aussage-Verfahren gewonnen wird

Ein einprägsames Beispiel aus der Praxis von Fachanwalt für Strafrecht Brunkhorst: Im Zusammenhang mit einer Weihnachtsfeier eines größeren Unternehmens stand am nächsten Morgen der Vorwurf erheblicher sexueller Übergriffe im Raum. DNA-Spuren belegten, dass es jedenfalls zu sexuellen Kontakten gekommen war. Der Fall wirkte zunächst hochgefährlich.

Die bloße Verteidigungslinie „Ich war betrunken und erinnere mich an nichts“ hätte nicht getragen. Stattdessen erarbeitete die Verteidigung eine durchdachte und zur Spurenlage passende Einlassung. Im weiteren Verlauf gelang es, die Angaben der Anzeigenerstatterin in zentralen Punkten zu relativieren und zu widerlegen. Am Ende konnte ein Freispruch im Sexualstrafrecht nicht einmal nötig werden – das Verfahren wurde bereits eingestellt.

Der entscheidende Punkt war nicht ein einzelner spektakulärer Widerspruch, sondern saubere Verteidigungsarbeit: eine glaubhafte, strategisch kluge Einlassung und die präzise Analyse der belastenden Aussage im Licht der objektiven Spuren.

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Sachverständige und Glaubhaftigkeitsgutachten bei Aussage gegen Aussage

Sachverständige spielen in Aussage-gegen-Aussage-Verfahren im Sexualstrafrecht oft eine ganz entscheidende Rolle. Mit einem aussagepsychologischen Gutachten können Verfahren im Ergebnis stehen oder fallen. Gerade deshalb darf die Verteidigung ihre Beteiligung nicht als bloße Formalie behandeln.

Für eine wirksame Verteidigung ist es wichtig, schon früh darauf hinzuwirken, dass die richtige sachverständige Person beauftragt wird, dass die richtigen Beweisfragen gestellt werden und dass das Gutachten methodisch sauber arbeitet. Es reicht nicht, einfach irgendein Glaubhaftigkeitsgutachten abzuwarten. Die Auseinandersetzung mit solchen Gutachten ist häufig zentral – gute Verteidigung bedeutet hier, das Gutachten inhaltlich zu durchdringen und dort anzugreifen, wo es Schwächen hat.

Gerade dort, wo Gerichte die Glaubhaftigkeit mit einer Art „Hosentaschenpsychologie“ bewerten – also aus vermeintlicher Lebenserfahrung statt nach wissenschaftlichen Maßstäben –, muss die Verteidigung mit Sachverständigenarbeit dagegenhalten und darum kämpfen, dass aussagepsychologische Standards tatsächlich angewendet werden.

Falschbeschuldigungen im Sexualstrafrecht – häufiger als gedacht

Als Strafverteidiger ist der verteidigerische Ausgangspunkt klar: Wenn der Mandant sagt, dass der Vorwurf nicht stimmt, ist das der Ausgangspunkt für die Verteidigung. Die Aufgabe des Fachanwalts ist es, unter den rechtlichen Regeln des Strafverfahrens dafür zu sorgen, dass der Mandant ein faires Verfahren erhält und nicht aufgrund ungesicherter Vorwürfe verurteilt wird.

Dabei gibt es sehr unterschiedliche Fallgruppen: Fälle, in denen ein Fehlverhalten möglich ist. Fälle, in denen Belastendes naheliegt. Und Fälle, in denen wirklich kaum etwas dafür spricht, dass der Vorwurf zutrifft. Es gibt Verfahren, in denen die Beschuldigung bei genauer Prüfung geradezu hanebüchen wirkt. Das schützt allerdings nicht davor, dass trotzdem angeklagt wird.

Deshalb ist es so wichtig, schon im Ermittlungsverfahren sauber herauszuarbeiten, dass entweder eine Falschbeschuldigung vorliegt oder jedenfalls nicht zuverlässig festgestellt werden kann, was tatsächlich geschehen ist. Denn wenn sich das Kerngeschehen nicht sicher feststellen lässt, darf es weder zu einer Verurteilung kommen noch idealerweise überhaupt zur Anklage.

Aussage gegen Aussage bei kindlichen Geschädigten – Besonderheiten

Zwischen Verfahren mit erwachsenen und mit kindlichen Geschädigten gibt es erhebliche Unterschiede. Die Straferwartung ist bei Vorwürfen gegen Kinder häufig höher, und die Möglichkeiten der Verteidigung hängen stark davon ab, wie alt die geschädigte Person ist und in welchem Entwicklungsstand sie sich zum Zeitpunkt der Aussage befand.

Besonders schwierig sind Konstellationen, in denen die behaupteten Taten Kinder betreffen, die heute bereits erwachsen sind. Dann treffen typische Probleme früher kindlicher Wahrnehmung und Erinnerung auf spätere erwachsene Deutungen und nachträgliche Rekonstruktionen. Das verlangt eine sehr genaue und sensible Verteidigung.

Dabei gilt: Die schlechteste Strategie ist oft, die geschädigte Person „vernichten“ zu wollen. Das wirkt vor Gericht kontraproduktiv und verfehlt den eigentlichen Punkt. Entscheidend ist vielmehr, dass die eigene Geschichte belastbar ist und die Verteidigung präzise, kontrolliert und professionell bleibt.

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    Häufige Fragen zu Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht

    Kann ich ein Aussage-gegen-Aussage-Verfahren gewinnen?

    Ja. Solche Verfahren sind schwierig, aber keineswegs automatisch verloren. Die Chancen steigen erheblich, wenn die belastende Aussage Schwächen aufweist, der Beschuldigte früh schweigt und die Verteidigung von Anfang an strategisch und spezialisiert arbeitet. In zahlreichen Verfahren konnten Einstellungen oder ein Freispruch im Sexualstrafrecht erreicht werden.

    Reicht es, wenn ich vor Gericht die Wahrheit sage?

    Leider oft nicht. Die Wahrheit muss so erzählt werden, dass sie im Verfahren trägt – also mindestens so nachvollziehbar und belastbar wie die Gegendarstellung. Deshalb gilt: Zuerst schweigen, dann mit anwaltlicher Hilfe die bestmögliche Einlassung entwickeln und kontrolliert in das Verfahren einführen.

    Brauche ich einen spezialisierten Anwalt?

    Dringend. Aussage-gegen-Aussage-Verfahren im Sexualstrafrecht verlangen eine besondere Erfahrung und Tiefe, die nicht jeder Strafverteidiger mitbringt. Wer ohne Spezialisierung verteidigt, verschlechtert die Chancen erheblich. Entscheidend ist nicht die Berufsdauer des Anwalts, sondern die echte Falltiefe im Sexualstrafrecht.

    Was kostet ein Anwalt bei Aussage gegen Aussage?

    Die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens ab. Eine ernsthafte Verteidigung in Sexualstrafsachen erfordert intensive Aktenarbeit, Zeitstrahlerstellung, Sachverständigenauseinandersetzung und strategische Vorbereitung. Die kostenlose Ersteinschätzung gibt Ihnen einen Überblick über Kosten und Ablauf.

    Was soll ich tun, wenn ich eine Vorladung erhalten habe?

    Schweigen Sie. Machen Sie keine Aussage gegenüber der Polizei. Kommunizieren Sie nicht weiter mit der anzeigenden Person. Wenden Sie sich sofort an einen Fachanwalt für Strafrecht. Gute Verteidigung beginnt fast immer mit Selbstkontrolle.

    Kann ein Verfahren auch ohne Hauptverhandlung eingestellt werden?

    Ja. Gerade in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen ist die Einstellung im Ermittlungsverfahren ein realistisches und häufig erreichbares Ziel. Die Verteidigung kann der Staatsanwaltschaft aufzeigen, dass ein tragfähiger Schuldspruch rechtlich kaum erreichbar erscheint – und dass deshalb eine Einstellung sachgerecht ist.

    Spezialisierte Verteidigung im Sexualstrafrecht – was Mandanten erwarten dürfen

    Der größte Vorteil einer spezialisierten Verteidigung liegt in zwei Punkten: der echten Spezialisierung auf Sexualstrafrecht und der Ehrlichkeit gegenüber dem Mandanten. Ein guter Verteidiger ist Anwalt, nicht Freund. Das bedeutet: klare Analyse, keine Beschönigung und das offene Wort, wenn sich ein Mandant unklug verhalten hat. Gute Verteidigung beginnt oft genau dort.

    Wer sich an Rechtsanwalt Brunkhorst wendet, muss dafür nicht zwingend persönlich ins Büro kommen. Eine Beratung ist auch telefonisch oder per Videocall möglich. Bei laufenden Verfahren bietet die Kanzlei eine kostenlose Erstberatung von mindestens einer Stunde an. In dieser Zeit werden die wesentlichen Fakten gehört, die Situation eingeordnet und die wichtigsten Fragen zum Verfahren beantwortet.

    Diskretion ist dabei kein besonderer Bonus, sondern Voraussetzung. Sexualstrafverfahren sind bei der Kanzlei Baumann Brunkhorst Rechtsanwälte keine exotische Ausnahme, sondern Teil der täglichen Arbeit. Gerade dadurch entsteht ein nüchterner, professioneller Umgang – und das schafft Schutz und Vertrauen.

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    Wenn die zentrale Botschaft für Beschuldigte auf einen einzigen Satz verdichtet werden müsste, dann wäre sie klar: Schweigen Sie, bis Ihnen ein spezialisierter Anwalt etwas anderes rät. Viele Beschuldigte schaden sich nicht durch die eigentliche Ausgangslage, sondern durch das, was sie danach unüberlegt sagen, schreiben oder einräumen.

    Fachanwalt für Strafrecht Brunkhorst steht Ihnen zur Seite – von der ersten Vorladung bis zum Abschluss des Verfahrens. Diskret, entschlossen und mit der Erfahrung, die es für Aussage-gegen-Aussage-Verfahren braucht.

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