Anwälte für Vergewaltigung
Jetzt anrufen und noch heute einen persönlichen Termin erhaltenIhnen wird EINE Vergewaltigung vorgeworfen? Jetzt kommt es auf die richtige Verteidigung an.
Der Vorwurf einer Vergewaltigung ist einer der schwerwiegendsten im deutschen Strafrecht. Neben der realen Gefahr einer langen Freiheitsstrafe stehen häufig auch soziale und berufliche Existenzen auf dem Spiel. Gerade jetzt brauchen Sie eine Strafverteidigung, die kühlen Kopf bewahrt, strategisch denkt und Ihre Rechte entschlossen schützt – bevor es zu spät ist.
Was Sie jetzt von uns erwarten dürfen:
Kostenlose Ersteinschätzung – garantiert noch heute
Höchste Spezialisierung im Sexualstrafrecht / § 177 StGB
Diskrete Kommunikation – keine moralische Bewertung
Verteidigung mit Strategie: Anklage vermeiden, Verfahren beenden
Digital und bundesweit erreichbar – oder persönlich in Hannover
Langjährige Erfahrung mit Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen
Wir reden für Sie – kein Kontakt mit Polizei oder Beschwerdeführerin nötig
Vorsicht vor Diskussionen nach einer „Tat“!
Viele betroffene Männer fragen sich: Was tun, wenn ein vermeintliches Vergewaltigungsopfer mich anschreibt oder anruft? Wir empfehlen in solchen Situationen klarzumachen, dass eine Vergewaltigung nicht stattgefunden hat und dann das Gespräch zügig zu beenden. Hintergrund ist, dass wir aus Ermittlungsakten wissen, dass die Anzeigeerstatterinnen vor der eigentlichen Strafanzeige bei der Polizei häufig versuchen Spuren zu produzieren, indem sie ehemalige Sexualpartner konfrontieren. Wenn von diesen dann so geantwortet wird, dass es missverständlich ist, kann es später im Verfahren zu Problemen kommen. Solche von vermeintlichen oder tatsächlichen Opfern hergestellten Beweismittel wie zum Beispiel WhatsApp-Chats oder heimliche Tonband- oder Videoaufnahmen sind im weiteren Verfahren von den Ermittlungsbehörden voll verwertbar.
Vorwurf Vergewaltigung? Ihre Geschichte entscheidet. Wir erzählen sie.
Wenn Ihnen eine Vergewaltigung vorgeworfen wird, stehen Sie über Nacht im Zentrum eines der schwerwiegendsten Strafverfahren, das das deutsche Recht kennt. Neben einer möglichen Freiheitsstrafe ab zwei Jahren (§ 177 StGB) drohen Reputationsverlust, berufliche Konsequenzen – und die Isolation im privaten Umfeld.
Doch: Eine Anklage ist nicht das Ende. Es kommt auf Ihre Geschichte an – und wir erzählen diese für Sie. Denn im Zentrum jeder Verteidigung im Sexualstrafrecht steht Ihre Version. Ihre Erinnerung. Ihre Perspektive.
Unsere Aufgabe ist es, Ihre Sicht strategisch, nachvollziehbar und rechtlich unangreifbar zu formulieren und sie in Einklang mit Beweismitteln und Kontext zu bringen. Nur so verhindern wir voreilige Verurteilungen.
Als erfahrene Strafverteidiger für Sexualdelikte stehen wir in Hannover, Braunschweig, Hildesheim, Celle und Stadthagen an Ihrer Seite, aber auch bundesweit. Auf jeden Fall immer diskret, strategisch und durchsetzungsstark.
Wann liegt eine Vergewaltigung vor und wann nicht? Die fünf entscheidenden Prüfpunkte (§ 177 StGB verständlich erklärt)
Nicht jede unangenehme oder umstrittene sexuelle Handlung ist juristisch eine Vergewaltigung. Der § 177 StGB stellt strenge Anforderungen. Entscheidend ist: Nur wenn alle fünf Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind, liegt tatsächlich eine strafbare Vergewaltigung vor – mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren.
Diese fünf Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Das mutmaßliche Opfer wollte die konkrete sexuelle Handlung nicht (entgegenstehender Wille).
- Dieser Wille war für den Täter von außen erkennbar.
- Der Täter hat diesen Willen auch erkannt oder hätte ihn erkennen müssen.
- Es kam zu einem Eindringen in den Körper (z. B. vaginal, oral, anal – auch mit Finger oder Gegenstand).
- Die Handlung war vergleichbar erniedrigend wie Geschlechtsverkehr mit dem Penis.
Fehlt einer dieser Punkte, liegt keine Vergewaltigung vor. Es kann sich dann entweder um eine andere Sexualstraftat (z. B. sexueller Übergriff) handeln oder um ein Verhalten, das zwar moralisch problematisch, aber nicht strafbar ist.
🟩 1–5 erfüllt: Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 StGB
🟨 Nur 1–3 erfüllt: Sexueller Übergriff (§ 177 Abs. 1 StGB)
🟥 1–3 nicht erfüllt: Keine strafbare Handlung
→ Sie fragen sich: „Was ist Vergewaltigung – und bin ich wirklich schuldig?“ oder „Wie wehrt man sich gegen falsche Anschuldigungen?“
Die Antwort liegt im Detail. Und darin, wie Ihre Geschichte verstanden und verteidigt wird.
Unser Job als Verteidiger ist es, diese Punkte im Detail zu prüfen und Ihre Sicht der Dinge so darzustellen, dass klar wird: Eine Vergewaltigung lag nicht vor.
Was tun bei einer Anzeige wegen Vergewaltigung? Ihre Rechte richtig nutzen
Der wichtigste Schritt nach einem Vergewaltigungsvorwurf ist: Schweigen.
Sprechen Sie nicht mit der Polizei, nicht mit dem mutmaßlichen Opfer, nicht mit Freunden. Jedes Wort kann gegen Sie verwendet werden.
Beauftragen Sie sofort einen erfahrenen Anwalt für Vergewaltigungsvorwürfe, der:
- Akteneinsicht beantragt
- Beweise sichert
- eine durchdachte Verteidigungsstrategie aufbaut.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung: 0511 957 337 63.
Wir vertreten Sie bundesweit – persönlich in Hannover und Umgebung sowie digital deutschlandweit.
Falsche Anschuldigung – wie wehrt man sich gegen eine Anzeige wegen Vergewaltigung?
Falschbeschuldigungen im Sexualstrafrecht sind Realität. Besonders nach Beziehungskonflikten oder Trennungen kommt es vor, dass Betroffene mit einem Vergewaltigungsvorwurf unter Druck gesetzt werden.
In solchen Fällen prüfen wir:
- Motivlagen (Eifersucht, Sorgerechtsstreit, Trennung)
- Kommunikationsverläufe (WhatsApp, E-Mail, Sprachnachrichten)
- Zeugenaussagen und Verhalten nach der angeblichen Tat.
Unser Ziel: Die Widersprüche aufzeigen, bevor überhaupt Anklage erhoben wird.
Taktik bei Aussage-gegen-Aussage: So gewinnen wir das Vertrauen der Justiz und Ihren Fall
In den meisten Sexualstrafverfahren stehen zwei Versionen gegeneinander. Dies kann eine Aussage-gegen-Aussage-Situation sein – gerade bei einem Vergewaltigungsvorwurf. Soll ein Freispruch erreicht werden, wird sich die Verteidigung erfahrungsgemäß in drei Phasen gliedern:
- Taktisches Schweigen, bis die belastenden Umstände auf dem Tisch liegen. Während dieser Phase ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und nichts – keine Silbe! – gegenüber der Polizei anzugeben. Es könnten und sollten andere Beweise, Chats oder Aussagen anderer gesichert werden. Diese Phase dauert an, bis der Strafverteidiger für Sexualdelikte Akteneinsicht erhält.
- Aufbauen eines alternativen Ablaufs: Kern dieses Vorgehens wird nach Bekanntwerden des konkreten Vorwurfs der Vergewaltigung und der Beweismittel die Vorbereitung einer Einlassung (Angaben) des Beschuldigten sein. Es ist wichtig, bereits früh – also unbedingt im Ermittlungsverfahren vor Anklageerhebung – die eigene Sicht der Dinge darzustellen. Diese Darstellung muss durch einen erfahrenen Anwalt mit der Spezialisierung auf den Vorwurf der Vergewaltigung begleitet, optimiert und auf Fallstricke abgeprüft werden. Eine gute Einlassung erfolgt früh, gezielt und so, dass das Verfahren eingestellt werden muss. Ein Abwarten bis zu einem Showdown im Gerichtssaal geht häufig vollkommen daneben.
- Danach gilt es, diese Alternative zu beweisen. Häufig gibt es Hinweise in der Akte, die bereits ausreichen, um so viel Zweifel an dem angezeigten Ablauf aufzuzeigen, dass die Staatsanwaltschaft von einer Anklageerhebung absieht. Bereits im Ermittlungsverfahren muss manchmal ein aussagepsychologisches Gutachten beantragt werden oder andere Beweise müssen jetzt gesichert werden. Als erfahrene Strafverteidiger für Sexualdelikte sorgen wir auch schon im Ermittlungsverfahren dafür, dass Ihr Fall möglichst eingestellt wird.
Wenn doch Anklage erhoben wird, ist es notwendig, diese Strategie in der Hauptverhandlung durchzuhalten: Es muss klar gemacht werden, warum die Angaben der Anzeigenerstatterin zu widerlegen sind. Dabei ist besonders auf aussagepsychologische Aspekte und auf objektive Beweismittel abzustellen.
Unsere Botschaft an die Justiz:
„Diese Version ist plausibel – sie erklärt die Situation, ohne Täter zu sein.„
Beweise bei Vergewaltigungsvorwurf: Was zählt wirklich?
Im Zentrum vieler Strafverfahren wegen Vergewaltigung steht die Aussage der Anzeigeerstatterin – häufig ohne objektive Zeugen. Doch entgegen der öffentlichen Wahrnehmung entscheidet sich ein Verfahren nicht allein durch ein glaubhaft wirkendes Auftreten. Ausschlaggebend ist die Gesamtschau der Beweismittel, die von Gerichten sorgfältig gewürdigt werden müssen. Neben der Aussage selbst spielen insbesondere begleitende Indizien eine zentrale Rolle: Gibt es Verletzungen am Körper der Beteiligten oder gerade keine? Welche Bedeutung kommt Chatverläufen unmittelbar nach dem mutmaßlichen Geschehen zu – etwa, wenn sich beide Parteien freundlich oder sogar liebevoll austauschten? Gab es Zeugen, die die Personen gemeinsam gesehen oder gehört haben? Und was ergibt sich aus digitalen Spuren, etwa in Form von Sprachnachrichten, Fotos, Standortdaten oder gelöschten Nachrichten, die über forensische Software wiederhergestellt werden können?
Auch klassische forensische Beweismittel wie Spermaspuren, Blut, DNA-Reste, Faserspuren oder der Zustand der Kleidung können entweder die These der Anklage stützen oder Zweifel an ihr begründen. Selbst scheinbar banale Details wie die Art der Bettwäsche oder der Inhalt eines Mülleimers können relevant werden, wenn sie im Widerspruch zu einer Schilderung stehen. Dabei kommt es entscheidend darauf an, dass diese Indizien nicht voreilig als belastend oder entlastend eingestuft werden. Häufig entwickeln sich aus vermeintlich nebensächlichen Umständen tragende Argumente für die Verteidigung.
Als spezialisierter Strafverteidiger im Sexualstrafrecht kennen wir die typischen Beweismuster in Vergewaltigungsverfahren. Wir analysieren die Akten mit einem klaren Blick für Widersprüche und entwickeln daraus eine Verteidigungsstrategie, die aufzeigt: Es gibt gute Gründe, an der Anklage zu zweifeln. Unser Ziel ist es, voreilige Schlüsse zu verhindern und dafür zu sorgen, dass Ihr Fall auf einer objektiven und vollständigen Tatsachengrundlage entschieden wird.
Welche Strafe droht bei Vergewaltigung nach § 177 StGB?
Unser erstes Ziel bleibt immer: Das Verfahren muss eingestellt werden oder Sie müssen freigesprochen werden. In der Mehrheit der Fälle – also mehr als 50 % der Fälle – die Rechtsanwalt und Spezialist für das Thema Vergewaltigung bzw. den Vergewaltigungsvorwurf Daniel Brunkhorst übernimmt, wird das Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt. Vor Gericht ist die Quote ähnlich: auch hier wird mehr eingestellt oder freigesprochen, als verurteilt.
Es gibt aber auch Situationen, in denen ein Freispruch oder eine Einstellung nicht erreicht werden kann. Welche – zum Teil heftige – Strafe wegen der Vergewaltigung dann droht, sehen Sie hier:
- Mindeststrafe: 2 Jahre Freiheitsstrafe
- Keine Bewährung möglich bei mehr als 2 Jahren
- Bei besonders schweren Fällen: 3 oder 5 Jahre Mindeststrafe
Besonderheiten:
- Bei Verurteilung: Eintrag ins Führungszeugnis
- Berufsrechtliche Besonderheiten für Beamte (Lehrer, Polizisten, Soldaten), Ärzte
- Kündigungsgefahr bei laufendem Ermittlungsverfahren
Was tun bei beruflichen Konsequenzen?
Ein laufendes Ermittlungsverfahren allein reicht in den meisten Fällen nicht für eine Kündigung. Besonders im privaten Arbeitsverhältnis gilt: Solange kein konkreter Bezug zur beruflichen Tätigkeit besteht – etwa, wenn der Vorwurf der Vergewaltigung nichts mit dem Arbeitsplatz, Kolleg*innen oder der Arbeitszeit zu tun hat – dürfen Arbeitgeber in der Regel keine Maßnahmen wie Kündigung oder Suspendierung ergreifen. Anders kann es sein, wenn der Vorwurf im beruflichen Umfeld erhoben wurde, z. B. im Rahmen von sexuellen Kontakten mit Kolleginnen oder wenn die beschuldigte Person mit Schutzbedürftigen wie Kindern oder Jugendlichen arbeitet.
Trotzdem erleben wir in der Praxis immer wieder, dass schon die bloße Existenz eines Ermittlungsverfahrens zu massiven Problemen führt: vom Vertrauensverlust im Team über interne Vorverurteilungen bis hin zu Versetzungen oder Freistellungen. Hier ist schnelles, strategisch abgestimmtes Handeln gefragt. Als erfahrene Strafverteidiger für Sexualstrafrecht und Sexualdelikte in Hannover beraten wir Sie engmaschig und sorgen dafür, dass arbeitsrechtliche und strafrechtliche Verteidigung aus einem Guss erfolgen – etwa durch vorbereitende Gespräche mit dem Arbeitgeber oder abgestimmte Kommunikation, falls eine Presseberichterstattung droht.
Für Beamte – einschließlich ehrenamtlicher Funktionen wie in der Freiwilligen Feuerwehr – gelten besondere Regelungen. Sie sind in vielen Fällen verpflichtet, das Verfahren ihrem Dienstherrn anzuzeigen. Gerade bei dienstlichem Bezug des Vorwurfs kommt es oft zu sofortigen Beurlaubungen oder Disziplinarverfahren. Auch hier begleiten wir unsere Mandanten professionell und routiniert – mit dem Ziel, sowohl die Freiheit als auch die berufliche Zukunft zu sichern.
Täter-Opfer-Ausgleich: Letzte Möglichkeit vor langer Haftstrafe
Wenn eine Verurteilung wegen Vergewaltigung nach § 177 StGB nicht mehr abwendbar erscheint, kann ein Täter-Opfer-Ausgleich in bestimmten Konstellationen die entscheidende Wendung bringen. Ziel ist es, die strafrechtlichen Folgen so weit wie möglich zu mildern und im besten Fall eine Freiheitsstrafe zur Bewährung oder eine spürbare Reduzierung des Strafmaßes zu erreichen. Als erfahrene Verteidiger ist es unser Ziel in diesen Fällen eine Bewährungsstrafe für die Vergewaltigung zu erkämpfen.
Ein Täter-Opfer-Ausgleich bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Tat eingeräumt oder vollständig zugegeben werden muss. Vielmehr geht es darum, eine Form der Wiedergutmachung zu schaffen, die auch von der Staatsanwaltschaft und dem Gericht als strafmildernd gewertet werden kann. Dies kann durch eine persönliche oder schriftliche Entschuldigung, durch die Zahlung von Schmerzensgeld oder durch eine Vermittlung über eine neutrale Stelle (z. B. eine spezialisierte Ausgleichsstelle) geschehen. Oft ist es auch möglich und notwendig, über den Verteidiger Kontakt herstellen zu lassen, um die emotionale Belastung auf beiden Seiten zu minimieren.
Gerade im Sexualstrafrecht wird ein Täter-Opfer-Ausgleich mit besonderer Sensibilität behandelt. Das bedeutet: Er ist kein Freibrief zur Strafvermeidung, sondern ein ernstzunehmender Versuch, Verantwortung zu übernehmen und zugleich strafrechtliche Folgen zu steuern. Gerichte honorieren diesen Schritt, wenn er nachvollziehbar, freiwillig und glaubwürdig erfolgt. Ein Täter-Opfer-Ausgleich bei Vergewaltigung ändert dann den Strafrahmen.
Täter-Opfer-Ausgleich bei Vergewaltigung: Was genau ist möglich?
Bei einem erfolgreichen Täter-Opfer-Ausgleich beim Vorwurf der Vergewaltigung und anderer Sexualdelikte des § 177 StGB verringern sich die Strafrahmen nach §§ 46a, 49 Absatz 1 StGB wie folgt:
| Vorwurf | Strafrahmen | Strafrahmen nach Täter-Opfer-Ausgleich |
|---|---|---|
|
Sexueller Übergriff § 177 Abs. 1 StGB |
6 Monate bis 5 Jahre | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre 9 Monate |
|
Opfer krank oder mit Behinderung § 177 Abs. 4 StGB |
1 Jahr bis 15 Jahre | 3 Monate bis 11 Jahre 3 Monate |
|
Gewalt angewendet/angedroht, Opfer schutzlos § 177 Abs. 5 StGB |
1 Jahr bis 15 Jahre | 3 Monate bis 11 Jahre 3 Monate |
|
Gemeinschaftlich oder Vergewaltigung § 177 Abs. 6 StGB |
2 Jahre bis 15 Jahre | 6 Monate bis 11 Jahre 3 Monate |
|
Waffe/Mittel dabei oder schwere Gesundheitsschädigung § 177 Abs. 7 StGB |
3 Jahre bis 15 Jahre | 6 Monate bis 11 Jahre 3 Monate |
|
Waffe/Werkzeug verwendet, schwere Misshandlung oder Todesgefahr § 177 Abs. 8 StGB |
5 Jahre bis 15 Jahre | 2 Jahre bis 11 Jahre 3 Monate |
Vergewaltigungsvorwurf – was tun? Die wichtigsten Antworten kompakt!
Wie reagiert man auf eine Anzeige wegen Vergewaltigung?
→ Schweigen, Verteidiger beauftragen, keine Kontaktaufnahme mit der Anzeigeerstatterin.
Was tun bei einem Vergewaltigungsvorwurf nach einer durchzechten Nacht?
→ Klärung durch forensische Beweise, Zeugen, zeitnahe Kommunikation – wir analysieren die Indizienlage.
Wie oft kommt es zu Falschanschuldigungen bei Vergewaltigung?
→ Häufiger als öffentlich bekannt. Wir sehen: Viele Verfahren werden eingestellt.
Kann ich trotzdem verurteilt werden, wenn es keine Beweise gibt?
→ Ja, wenn die Aussage des vermeintlichen Opfers als glaubhaft gilt. Deshalb: Aussagepsychologie ist entscheidend!
Ihr Anwalt bei Vergewaltigung – erfahren, spezialisiert, bundesweit für Sie da
Daniel Brunkhorst ist Fachanwalt für Strafrecht und seit vielen Jahren auf Sexualdelikte spezialisiert. Unsere Kanzlei verteidigt Mandanten beim Vorwurf der Vergewaltigung aus Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Celle, Stadthagen – und bundesweit. Denn wir wissen: Sie brauchen nicht nur einen Anwalt – Sie brauchen eine Stimme.
Verteidigung bei Vergewaltigung – was wir Ihnen bieten
- Kostenlose Ersteinschätzung am selben Tag
- Verteidigung durch Spezialisten für Sexualstrafrecht
- Diskretion, Empathie und Professionalität
- Ziel: Verfahrenseinstellung, Freispruch oder Strafmilderung
- Keine Kommunikation mit Polizei oder mutmaßlichem Opfer nötig
Häufige Fragen zum Vorwurf bzw. zur Anzeige wegen Vergewaltigung (FAQ)
1. Grundbegriffe & rechtliche Einordnung
Was ist eine Vergewaltigung?
Die Vergewaltigung ist ein schwerer Sexualdelikt nach § 177 StGB. Sie liegt vor, wenn eine Person gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen vornimmt, insbesondere mit einem Eindringen in den Körper (vaginal, anal, oral).
Was ist der Unterschied zwischen sexueller Nötigung und Vergewaltigung?
Vergewaltigung liegt vor, wenn es zu einem beischlafähnlichen Eindringen in den Körper kommt – etwa vaginal, anal oder oral – gegen den erkennbaren Willen des Opfers (§ 177 Abs. 6 StGB). Das ist die klassische Konstellation beim Vorwurf der Vergewaltigung.
Sexuelle Nötigung liegt vor, wenn eine Person eine andere mit einem empfindlichen Übel bedroht, um sie zu sexuellen Handlungen zu zwingen – auch ohne Eindringen. Zum Beispiel, wenn jemand droht, intime Fotos zu veröffentlichen, falls kein „Handjob“ erfolgt.
Sobald dabei zusätzlich Gewalt angewendet oder angedroht wird, steigen Strafrahmen und Gewichtung – und oft stehen dann mehrere Tatbestände gleichzeitig im Raum.
Als Fachanwälte für Sexualstrafrecht in Hannover prüfen wir genau, ob wirklich eine Vergewaltigung im engeren Sinne vorliegt – oder ob eine mildere Einordnung rechtlich und taktisch möglich ist.
Was ist es, wenn es keine Vergewaltigung ist?
Nicht jede sexuelle Handlung ohne Einvernehmen ist automatisch eine Vergewaltigung. Wenn das Eindringen fehlt, aber der Wille erkennbar missachtet wurde, kann es sich um einen sexuellen Übergriff handeln (§ 177 Abs. 1 StGB). Wenn kein erkennbarer Wille vorlag oder der Beschuldigte ihn nicht erkennen konnte, liegt meist keine strafbare Handlung vor. Deshalb ist die genaue rechtliche Einordnung entscheidend – und der Kern jeder erfolgreichen Verteidigung.
Wann spricht man juristisch von einem „erkennbaren Willen“?
Ein „erkennbarer Wille“ im Sinne des § 177 StGB liegt dann vor, wenn das mutmaßliche Opfer die sexuelle Handlung ausdrücklich oder erkennbar ablehnt – und der Beschuldigte dies erkennt oder hätte erkennen müssen.
Klassische Signale eines entgegenstehenden Willens sind:
- Ein deutliches „Nein“
- Körpersprache wie Wegstoßen, Abwenden, Versteifen
- Weinen und Schluchzen oder Kopfschütteln
Was aber, wenn nichts gesagt wird?
Viele Anzeigeerstatterinnen behaupten, sie hätten die sexuelle Handlung nicht gewollt, sich aber in einer Schockstarre befunden oder sich nicht äußern können. In solchen Fällen besteht ein zentraler Ansatzpunkt für die Verteidigung: Wenn der entgegenstehende Wille nicht nach außen geäußert wurde, kann dem Beschuldigten oft nicht nachgewiesen werden, dass er diesen hätte erkennen müssen.
Typische Komplikationen: Mehraktige Geschehen
Sexuelle Handlungen bestehen fast nie aus nur einem einzigen Akt. Meist sind es mehrere Schritte: Küssen, Berührungen, Entkleiden, Eindringen. Nicht jede Zustimmung gilt automatisch für alles – gleichzeitig ist es juristisch schwierig, wenn das mutmaßliche Opfer teils zugestimmt, teils nicht reagiert, teils mitgemacht hat.
Hier sind Missverständnisse häufig – und genau das ist oft der Schlüssel für die Verteidigung.
Verteidigungsstrategie:
In solchen Fällen zielt die Verteidigung darauf ab darzustellen, dass der Wille – wenn er überhaupt etngegenstand – für den Mandanten nicht erkennbar war. Wir werten Aussagen, Chats, mögliche Aufnahmen und Verhaltensmuster aus, um Plausibilität und Wahrnehmung zu rekonstruieren. Das Ziel: Deutlich machen, dass keine Ablehnung wahrgenommen wurde – und somit keine strafbare Handlung vorlag.
Vorwurf Vergewaltigung: Was ist, wenn sexuelle Handlungen im Nachhinein nicht mehr gewollt werden?
Maßgeblich für die strafrechtliche Bewertung ist immer der Zeitpunkt der sexuellen Handlung selbst. Wenn eine Person erst im Nachhinein äußert, dass sie die Handlung nicht gewollt habe, reicht das für den Vorwurf einer Vergewaltigung in der Regel nicht aus – es sei denn, es lag ein für den Beschuldigten erkennbarer entgegenstehender Wille vor, der missachtet wurde.
Ist Täuschung oder Überraschung bei Sex strafbar?
Nicht jede Täuschung macht eine sexuelle Handlung strafbar. Wer beispielsweise über seinen Namen, sein Alter oder seine Absichten lügt und dadurch einvernehmlichen Sex ermöglicht, macht sich nicht strafbar. Anders sieht es aus, wenn über die Art der Handlung selbst getäuscht wird – etwa beim sogenannten Stealthing (Sex ohne angekündigtes Kondom) oder beim Austausch eines Gegenstands gegen den eigenen Körper. Auch das Ausnutzen einer Verwechslung oder eine überraschende sexuelle Handlung ohne vorherige Möglichkeit zur Willensbildung kann strafbar sein. Der entscheidende Maßstab ist, ob der erkennbare Wille umgangen oder ignoriert wurde.
Was, wenn ich gar nicht wusste, dass sie das nicht wollte?
Entscheidend ist, ob der entgegenstehende Wille für Sie erkennbar war. Wenn es keinerlei Äußerung, Körpersprache oder Hinweise gab, liegt möglicherweise keine strafbare Handlung vor – selbst wenn das mutmaßliche Opfer innerlich nicht einverstanden war. Die Frage lautet also: Hätten Sie es erkennen können oder müssen?
2. Welche Handlungen sind eine Vergewaltigung?
Ist ein Zungenkuss eine Vergewaltigung?
Nein – ein Zungenkuss ist keine beischlafähnliche Handlung und damit keine Vergewaltigung. Aber: Wenn er gegen den erkennbaren Willen erfolgt und der Täter diesen Willen erkennt, handelt es sich um einen strafbaren sexuellen Übergriff.
Ist Oralverkehr eine Vergewaltigung?
Ja, wenn er gegen den erkennbaren Willen einer Person durchgeführt wird und es beim Oralverkehr zu einem Eindringen in Körper kommt. Dabei ist egal, ob es sich um aktiven oder passiven Oralverkehr handelt. Erfasst ist also Oralverkehr des Täters am Opfer gegen dessen Willen und Oralverkehr des Opfers am Täter gegen den Willen des Opfers. Sowohl das Eindringen in den Körper des Täters als auch das Eindringen in den Körper des Opfers ist ausreichend und stellt eine Vergewaltigung nach § 177 StGB dar.
Ist aktiver Oralverkehr an einem Mann eine Vergewaltigung?
Beim aktiven Oralverkehr an einem Mann wird der Mann (das Opfer) oral befriedigt. Wenn dies gegen den Willen des Mannes geschieht und dieser entgegenstehende Wille erkennbar ist, dann kann das eine Vergewaltigung sein. Wenn der Täter den Penis des Opfers in seinen Mund einführt, liegt generell eine Vergewaltigung vor, da in diesem Fall ein Eindringen gegeben ist.
Wenn der Täter den Penis des Opfers jedoch nicht in seinen Mund einführt, sondern diesen bspw. nur mit der Zunge befriedigt, liegt kein Eindringen vor. In diesem Fall liegt eine Vergewaltigung nur dann vor, wenn die sexuelle Handlung das Opfer besonders erniedrigt.
Ist passiver Oralverkehr an einem Mann eine Vergewaltigung?
Beim passiven Oralverkehr an einem Mann lässt sich der Täter vom Mann (Opfer) gegen dessen Willen oral befriedigen. Auch dies ist eine Vergewaltigung, wenn der entgegenstehende Wille erkennbar ist und der Täter mit seinem Penis in den Körper des Opfers eindringt.
Wenn der Täter jedoch nicht in den Körper des Opfers eindringt, dann liegt nur dann eine Vergewaltigung vor, wenn die sexuelle Handlung das Opfer besonders erniedrigt.
Ist aktiver Oralverkehr an einer Frau eine Vergewaltigung?
Auch aktiver Oralverkehr an einer Frau ist eine Vergewaltigung, sofern ein Eindringen vorliegt und der entgegenstehende Wille der Frau erkennbar ist. Ein Eindringen liegt bspw. vor, wenn der Täter die Frau gegen ihren Willen oral befriedigt und hierbei mit der Zunge in die Vagina eindringt.
Wenn der Täter jedoch nicht in den Körper eindringt, also z.B. „nur“ die Klitoris befriedigt und nicht in die Vagina eindringt, liegt nur dann eine Vergewaltigung vor, wenn die sexuelle Handlung das Opfer besonders erniedrigt.
Ist passiver Oralverkehr an einer Frau eine Vergewaltigung?
Passiver Oralverkehr an einer Frau bedeutet, dass sich der Täter von einer Frau (Opfer) gegen ihren Willen oral befriedigen lässt. Auch hier liegt eine Vergewaltigung vor, sofern der entgegenstehende Wille erkennbar ist und ein Eindringen in den Körper des Opfers vorliegt, z.B., wenn die Frau den Penis des Täters in ihren Mund einführt oder wenn die Frau mit ihrer Zunge in die Vagina der Täterin eindringt.
Auch hier gilt wieder, dass ohne ein Eindringen nur dann eine Vergewaltigung vorliegt, wenn die sexuelle Handlung das Opfer besonders erniedrigt.
Ist aktiver Analverkehr eine Vergewaltigung?
Aktiver Analverkehr am Opfer, also eine anale Penetration des Opfers ist bei entgegenstehendem erkennbarem Willen eindeutig eine Vergewaltigung. Einvernehmlicher Analverkehr ist keine Vergewaltigung, da in diesem Fall kein entgegenstehender Wille des Opfers vorliegt.
Ist passiver Analverkehr eine Vergewaltigung?
Der passive Analverkehr am Opfer, also die Situation, dass das Opfer gegen seinen Willen den Analverkehr beim Täter ausübt, ist ebenfalls eine Vergewaltigung, da ein Eindringen in den Körper des Täters vorliegt, welches für eine Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 StGB ausreichend ist.
3. Anzeige, Ermittlungsverfahren & Beweise
Was tun, wenn Sie eine Anzeige wegen Vergewaltigung befürchten oder erhalten haben?
Ruhe bewahren. Schweigen. Nicht reagieren.
Das Wichtigste nach einem Vergewaltigungsvorwurf ist, keine überstürzten Schritte zu unternehmen. Reden Sie nicht mit der Polizei. Antworten Sie nicht auf Nachrichten. Suchen Sie sofort anwaltliche Hilfe. Wir sind auf solche Situationen spezialisiert und meist innerhalb weniger Minuten erreichbar. In einem ersten Gespräch nehmen wir Ihnen die größten Ängste – und entwickeln dann gemeinsam Ihre Verteidigungsstrategie.
Wie läuft ein Ermittlungsverfahren bei Vergewaltigung ab?
Das Ermittlungsverfahren kann sehr unterschiedlich verlaufen – je nachdem, wann die Anzeige erstattet wird und ob die Polizei noch „frische“ Spuren sichern will.
In der Praxis erleben wir zwei typische Konstellationen:
- Frisch angezeigte Tat (innerhalb von 36 Stunden):
Die Polizei reagiert schnell – es kommt fast immer zur Hausdurchsuchung beim Beschuldigten. Ziel ist es, Spuren zu sichern: Kleidung, Bettwäsche, Kondome, Sextoys – manchmal sogar am Körper des Beschuldigten. In solchen Fällen versuchen die Beamten häufig auch eine spontane Vernehmung durchzuführen. Unsere Empfehlung: Schweigen. Keine Angaben zur Sache machen. Nichts unterschreiben.
- Später angezeigte Tat:
Liegt die Anzeige länger zurück, erfolgt in der Regel zunächst eine Vorladung zur Polizei. Aber: Wenn konkrete Beweismittel (z. B. Handyvideos oder Fotos) zu erwarten sind, kann auch in diesen Fällen eine Durchsuchung stattfinden – vor allem bei Beschuldigten, die im Verdacht stehen, Aufnahmen gespeichert zu haben.
Tipp vom Verteidiger:
Wurde eine Durchsuchung durchgeführt, kann eine Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung (§ 304 StPO) dazu führen, dass der Beschuldigte frühzeitig Akteneinsicht erhält. Das ist ein vielfach unterschätztes Mittel – aber legal, effektiv und strategisch sinnvoll.
Muss ich bei einer Hausdurchsuchung wegen Vergewaltigung kooperieren?
Wenn die Polizei bereits vor der Tür steht, ist die Situation ernst – und jede Entscheidung zählt. Grundsätzlich gilt:
- Ist die Tür noch verschlossen, könnten theoretisch noch Beweise vernichtet werden. In der Praxis führt das aber oft zu einem robusten Einsatz – inklusive Zwangsöffnung der Tür und teils körperlicher Gewalt. Diese Eskalation bringt in der Regel mehr Schaden als Nutzen.
- Ist die Tür bereits geöffnet, ist der Handlungsspielraum ohnehin sehr gering. Die Polizei wird nicht zulassen, dass Sie sich der Maßnahme entziehen.
Deshalb unsere klare Empfehlung: Kooperieren Sie ruhig und defensiv – aber machen Sie keinerlei Angaben zur Sache.
Was tun bei Handys, Laptops und digitalen Geräten?
Wenn im Durchsuchungsbeschluss ausdrücklich die Sicherstellung digitaler Geräte genannt ist, empfehlen wir, diese Geräte freiwillig auszuhändigen – das wird strafprozessual positiv gewertet. Den PIN oder das Entsperrmuster sollten Sie niemals herausgeben. Auch bei mündlich verkündeten Beschlüssen gilt: Geräte übergeben ja – aber ohne die Durchsuchung unnötig zu erleichtern.
Achtung: Die Polizei kann versuchen, auch Geräte anderer Personen (z. B. der Partnerin oder Eltern) zu beschlagnahmen, wenn diese im Haushalt liegen. Hier ist besonders umsichtiges Verhalten gefragt.
Der häufigste Fehler:
Viele Mandanten verstricken sich während der Durchsuchung in informelle Gespräche. Was wie Smalltalk wirkt („War das ein Tinder-Date?“/„Wie lange kannten Sie sich?“), wird später akribisch im Protokoll verwertet – oft ohne dass den Beschuldigten bewusst ist, dass sie sich gerade äußern. Einige lassen sich sogar ohne förmliche Belehrung faktisch vernehmen.
Deshalb: Absolute Zurückhaltung. Kein Smalltalk. Keine Aussagen.
Was tun nach der Durchsuchung?
Wenn wir – die Kanzlei von Rechtsanwalt Daniel Brunkhorst, Fachanwalt für Strafrecht – beauftragt werden, beantragen wir noch am selben Tag Akteneinsicht. Ob sich eine Beschwerde gegen die Durchsuchung lohnt, klären wir individuell im Erstgespräch.
Chats & Nachrichten: Was hilft – was schadet?
WhatsApp-Chats oder Screenshots aus Messenger-Diensten sind extrem häufig – und vor Gericht erstaunlich wirksam. Obwohl sie leicht manipulierbar sind, genießen sie bei Gerichten und Staatsanwaltschaften eine hohe Glaubwürdigkeit. Sie zeigen oft:
- ob das mutmaßliche Opfer direkt nach der Tat freundlich oder liebevoll schrieb
- ob Streit vorausging
- oder ob es bereits eine Art „Verarbeitung“ gab.
Problematisch wird es, wenn dort Entschuldigungen oder indirekte Schuldeingeständnisse auftauchen. Solche vermeintlich gut gemeinten Nachrichten („Es tut mir leid, falls du dich schlecht gefühlt hast“) werden häufig massiv gegen den Beschuldigten ausgelegt.
Aufnahmen der sexuellen Handlung selbst:
Gelegentlich haben Mandanten auch Videos oder Bilder der intimen Situation. Hier reicht die Bandbreite von eindeutigem Einverständnis über schwierige Grauzonen bis hin zu aufgezeichneter Gewalt. Wir raten dringend davon ab, solche Dateien unbedacht zu speichern oder zu versenden – denn:
Die bloße Existenz solcher Aufnahmen kann strafbar sein.
In manchen Fällen sind diese Aufnahmen problematischer als der eigentliche Vergewaltigungsvorwurf.
Solche Inhalte gehören niemals per Mail oder Messenger an den Anwalt geschickt. In unserer Kanzlei finden wir im persönlichen Gespräch Wege, wie wir diese rechtssicher einbringen oder sichern – ohne neue Risiken für den Mandanten zu schaffen.
Kann eine Anzeige wegen Vergewaltigung wieder zurückgenommen werden?
Nein. Eine Anzeige wegen Vergewaltigung kann nicht zurückgenommen werden.
Dieser Irrtum hält sich hartnäckig – vermutlich, weil viele Menschen den Unterschied zwischen einer Strafanzeige und einem Strafantrag nicht kennen.
Bei bestimmten einfachen Delikten – wie Beleidigung oder einfacher Körperverletzung – ist ein Strafantrag Voraussetzung für die Strafverfolgung. Wird dieser Antrag nicht gestellt oder aktiv zurückgenommen, wird das Verfahren eingestellt.
Bei Vergewaltigung nach § 177 StGB ist das völlig anders.
Die Staatsanwaltschaft muss jeden Hinweis verfolgen – unabhängig davon, ob das angebliche Opfer weiterhin eine Bestrafung wünscht oder nicht. Vergewaltigung ist ein sogenanntes Offizialdelikt – der Staat ermittelt immer.
Vorsicht bei Kontakt zur Anzeigeerstatterin:
Viele Beschuldigte glauben, sie könnten durch ein Gespräch mit der Anzeigeerstatterin „die Sache klären“ oder sie zur Rücknahme bewegen. Davon raten wir dringend ab. Solche Versuche können schnell als Beeinflussung von Zeugen oder gar Nötigung gewertet werden und die Verteidigung massiv gefährden.
Was tun, wenn die Anzeige falsch war?
Wenn Sie selbst eine Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet haben und nun erkennen, dass die Darstellung falsch oder überzogen war, sollten Sie sofort juristische Beratung einholen. Denn: Wer wissentlich eine falsche Beschuldigung aufrechterhält, macht sich strafbar – spätestens dann, wenn eine Verurteilung oder Untersuchungshaft droht, drohen für falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) mehrjährige Haftstrafen.
Sprechen Sie mit einem Fachanwalt für Strafrecht – bevor Sie sich noch weiter strafbar machen.
Welche Beweise gibt es bei Vergewaltigungsvorwürfen?
In Strafverfahren wegen Vergewaltigung spielen Aussagen der Beteiligten eine zentrale Rolle. Häufig stehen sich zwei Versionen gegenüber – Aussage gegen Aussage. Entscheidende Bedeutung haben zudem Kommunikationsverläufe (etwa über WhatsApp), Fotos, Videos oder Sprachnachrichten. Auch Spuren an Kleidung, Bettlaken, am Tatort oder am Körper können relevant sein. Wichtig ist: Auch wenn Beweise scheinbar eindeutig wirken, prüfen wir als erfahrene Verteidiger stets, ob diese tatsächlich belastbar und rechtlich verwertbar sind.
Was tun, wenn ich Tonaufnahmen oder Chats vorliegen habe?
Als erfahrene Sexualstrafrechtler aus Hannover sehen wir in nahezu jedem zweiten Verfahren digitale Beweismittel: Chats, Sprachnachrichten, Videos oder Screenshots von Begegnungen mit der Anzeigeerstatterin – oder sogar Aufnahmen der sexuellen Handlung selbst.
Diese Inhalte können für die Verteidigung wertvoll sein – oder hochgefährlich.
Sind heimliche Aufnahmen oder Mitschnitte erlaubt?
Ja – im Strafrecht grundsätzlich schon.
Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen durch Privatpersonen sind vor Gericht verwertbar, auch wenn sie heimlich entstanden sind. Das gilt z. B. für:
- heimlich mitgeschnittene Telefonate
- Videoaufnahmen von Treffen
- oder Sprachmemos, die ohne Wissen des Gegenübers gespeichert wurden.
Wichtig: Nur staatliche Stellen (z. B. Polizei) dürfen keine verdeckten Aufnahmen ohne richterliche Anordnung verwenden – Privatpersonen hingegen schon.
Unsere Vorgehensweise:
Als erfahrene Fachanwälte für Strafrecht sichern wir frühzeitig alle entlastenden Beweise:
Chats und Screenshots lassen wir uns meist direkt zu Beginn übergeben, um sie gerichtsfest aufzubereiten.
Aufnahmen von intimen Handlungen hingegen werten wir nur im Rahmen vertraulicher Gespräche aus – niemals digital.
Unser Ziel: Alles in die Verteidigung einbringen, was hilft – aber mit maximaler rechtlicher Sicherheit.
4. Strafrechtliche Folgen & Strafen
Welche Strafe droht bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung?
Mindeststrafe: 2 Jahre Freiheitsstrafe. Keine Bewährung möglich bei mehr als 2 Jahren. Bei besonders schweren Fällen: 3 oder 5 Jahre Mindeststrafe.
Kommt eine Bewährung in Frage?
Nur bei Strafen bis 2 Jahre.
Was passiert mit meinem Job, wenn ich angezeigt werde?
Schon die Anzeige kann beruflich gefährlich werden, vor allem in Schulen, bei Behörden oder im medizinischen Bereich. Wir sind spezialisiert darauf Ihren Job zu erhalten und Suspendierungen, Kündigungen oder dienstrechtliche Verfahren zu verhindern. Eine Verurteilung kann zu Berufsverboten führen. Das gilt es mit aller Kraft zu vermeiden.
Kann mein Arbeitgeber von der Anzeige erfahren?
Ja – aber nicht zwangsläufig.
Ob Ihr Arbeitgeber von einer Anzeige wegen Vergewaltigung erfährt, hängt stark vom Einzelfall ab – und davon, ob Sie Beamter oder Arbeitnehmer sind. Als Fachanwälte für Sexualstrafrecht aus Hannover kennen wir die Unterschiede genau und verteidigen nicht nur vor Gericht, sondern auch im Arbeitsverhältnis.
Beamte (z. B. Lehrer, Soldaten, Polizeibeamte):
Beamte sind grundsätzlich verpflichtet, ihren Dienstherrn über ein laufendes Ermittlungsverfahren zu informieren. Das kann zu Beurlaubungen, Versetzungen oder Disziplinarverfahren führen – auch wenn noch keine Verurteilung vorliegt.
Aber: Als Beschuldigter haben Sie keine Pflicht gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft, sich als Beamter zu erkennen zu geben. Daraus ergeben sich strategische Ansätze, die wir nutzen – vor allem dann, wenn es später zu einer Einstellung oder einem Freispruch kommt.
Angestellte und Arbeitnehmer im privaten Bereich:
Hier erfährt der Arbeitgeber nur in bestimmten Fällen vom Ermittlungsverfahren:
- durch Hausdurchsuchungen am Arbeitsplatz,
- durch die Anzeigeerstatterin selbst (z. B. Kollegin, Vorgesetzte),
- oder wenn die Tat im beruflichen Kontext vorgeworfen wird (z. B. mit Auszubildenden, Patienten oder Klienten)
Eine Anzeige allein ist noch kein Kündigungsgrund. Aber: Sie kann eine sogenannte Verdachtskündigung rechtfertigen – vor allem, wenn der Vorwurf direkt mit dem Beruf zusammenhängt. In diesen Fällen sind wir als Strafverteidiger für Sexualdelikte darauf spezialisiert, Jobverlust zu verhindern und in arbeitsrechtlich schwierigen Lagen mit Mandanten, Anwälten und Personalabteilungen strategisch zu arbeiten.
Unser Beitrag:
- Wir kontrollieren aktiv, welche Informationen wohin gelangen.
- Wir beraten Mandanten umfassend zu Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber.
- Wir erstellen – wo nötig – dienstrechtliche Stellungnahmen oder begleiten Gespräche mit Personalstellen.
Und was ist mit der Presse?
Medienberichterstattung kann in seltenen Fällen dazu führen, dass Arbeitgeber „mitlesen“. Wir sorgen mit Nachdruck dafür, dass:
- keine identifizierende Berichterstattung erfolgt
- die anwaltliche Schweigepflicht eingehalten wird
- und bei Bedarf gegenüber Redaktionen interveniert wird.
Auch hier gilt: Diskretion ist unser Anspruch – und Ihre Sicherheit.
Untersuchungshaft bei Vergewaltigung – wann droht sie wirklich?
Untersuchungshaft wird bei Vergewaltigungsvorwürfen nicht automatisch angeordnet. In über 95 % der Fälle kennen sich Beschuldigter und Anzeigeerstatterin – z. B. als Ex-Partner, Familienmitglied oder Kollege. In solchen Beziehungstaten wird Untersuchungshaft meist nicht verhängt. Anders sieht es bei angeblichen Übergriffen ohne vorherigen Kontakt aus – hier kann der Verdacht einer schweren Tat zur U-Haft führen. Wir prüfen die Lage realistisch und setzen alles daran, dass Sie auf freiem Fuß bleiben.
5. Verteidigung & Strategie
Was machen Beschuldigte bei Vergewaltigungsvorwürfen oft falsch?
Der häufigste Fehler: Beschuldigte reden – mit der Polizei, mit der Anzeigeerstatterin oder mit Freunden. Besonders gefährlich sind WhatsApp-Nachrichten oder Sprachnachrichten, die im Nachhinein als belastend ausgelegt werden können – selbst wenn sie mit dem eigentlichen Vorwurf nichts zu tun haben. Auch Entschuldigungen „zur Deeskalation“ können sich später rächen. Unsere Empfehlung: Keine Kommunikation, keine Stellungnahme – erst mit uns sprechen.
Wie gefährlich ist ein WhatsApp-Chat nach der Tat?
Sehr gefährlich. Viele Anzeigeerstatterinnen versuchen vor der Anzeige gezielt Kontakt aufzunehmen (auch über WhatsApp), um nachträgliche „Spuren“ zu erzeugen. Eine unüberlegte Antwort, eine schnelle Entschuldigung „um Ruhe zu haben“ oder ein Missverständnis kann später gegen Sie verwendet werden. Deshalb: Nichts schreiben. Schweigen. Anwalt beauftragen.
Wie oft gibt es Falschbeschuldigungen?
Es gibt keine offiziellen Zahlen, aber aus unserer Erfahrung sind Falschanschuldigungen nicht selten, insbesondere nach Beziehungskonflikten oder Trennungen. Viele Verfahren werden eingestellt, weil Aussagen widersprüchlich oder konstruiert sind. Wir prüfen systematisch, ob ein mögliches Motiv für eine Falschbeschuldigung vorliegt.
Kann ich wegen Vergewaltigung angezeigt werden, obwohl es einvernehmlich war?
Ja – genau das passiert in der Praxis sogar häufig. In unserer Kanzlei verteidigen wir regelmäßig Mandanten, die den sexuellen Kontakt als einvernehmlich beschrieben haben, aber später mit einem schweren Vorwurf konfrontiert werden.
Typische Fallgruppen sind:
- Längere Beziehungen, die nach dem vermeintlichen Tatzeitpunkt fortgesetzt wurden – oft bis zum endgültigen Bruch mit Streit.
- Konflikte im familiären Umfeld, z. B. bei Sorgerechts- oder Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen oder Trennungen.
- Tinder-Dates oder andere flüchtige Begegnungen, bei denen Alkohol oder Drogen im Spiel waren.
- Gehörnte Ex-Partnerinnen oder -Partner, die erst nach einem neuen Beziehungsbeginn (oft mit einer nahestehenden Person) plötzlich eine Anzeige erstatten.
Wichtig zu wissen: Allein die Behauptung einer solchen Konstellation reicht nicht für eine Entlastung. Es kommt entscheidend auf konkrete Beweismittel an:
- WhatsApp- oder Instagram-Chats, in denen die vermeintliche Tat über Wochen oder Monate besprochen wurde – auch vermeintliche Entschuldigungen („es tut mir leid“) können gefährlich sein, selbst wenn nichts passiert ist.
- Zeugen, die unmittelbar nach dem Geschehen oder erst viel später davon erfahren haben wollen – auch diese Aussagen werden von der Polizei systematisch ausgewertet.
Wir analysieren mit Erfahrung und Präzision, ob der Vorwurf in Widerspruch zu späterem Verhalten steht – und wie Sie sich wirksam gegen eine ungerechtfertigte Anzeige verteidigen können.
6. Aussagepsychologie & Beweiswürdigung
Kann ich verurteilt werden, obwohl es keine Zeugen gibt?
Ja. In sogenannten „Aussage-gegen-Aussage“-Konstellationen kann allein die Aussage der Anzeigeerstatterin für eine Verurteilung ausreichen, wenn das Gericht sie für glaubhaft hält. Deshalb ist es entscheidend, die eigene Geschichte frühzeitig strategisch darzustellen, Widersprüche zu erkennen und eine alternative Version glaubhaft zu präsentieren.
Was bedeutet Aussagepsychologie in einem Strafverfahren?
Aussagepsychologie ist eines der wichtigsten Werkzeuge in der Verteidigung bei Sexualstrafverfahren.
Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob jemand lügt – sondern darum, ob die Aussage überhaupt auf einem echten Erleben beruht. Viele Falschbeschuldigungen entstehen nicht absichtlich, sondern durch veränderte Erinnerungen, emotionale Fehlinterpretationen oder autosuggestive Selbstüberzeugung.
Als Fachanwälte für Sexualstrafrecht aus Hannover nutzen wir diese Mechanismen in nahezu jedem Fall, um Aussagen zu überprüfen, strategisch anzugreifen – und die Glaubhaftigkeit gezielt in Frage zu stellen.
Was prüft die Aussagepsychologie konkret?
Es geht nicht darum, ob eine Aussage emotional oder glaubwürdig wirkt – sondern ob sie tatsächlich erlebt wurde. Typische Prüfungskriterien sind:
- Konsistenz: Bleibt die Aussage über Zeit und Detail stabil?
- Detailreichtum: Gibt es nachvollziehbare Einzelheiten – oder nur Schlagworte?
- Innere Widersprüche: Passen Ablauf, Emotionen und Reaktionen zusammen?
- Abgleich mit objektiven Beweismitteln: Stimmen Erzählung und Indizienlage überein?
Unser Verteidigungsansatz:
Wir analysieren jede Aussage systematisch – schon bevor die Anklage kommt. Wenn nötig, stellen wir gerichtliche Beweisanträge auf ein aussagepsychologisches Gutachten. Externe Gutachter nutzen wir nur in Ausnahmefällen – gerichtliche Gutachten sind meist gleichwertig, aber kostenneutral.
Zielgerichtete Verteidigung – mit psychologischem Sachverstand:
Unser Ziel ist stets:
Freispruch oder Verfahrenseinstellung, wenn die Aussage nicht tragfähig ist
Strafmilderung, wenn Widersprüche oder Deutungsspielräume bestehen
Denn: Wenn die Aussage der Anzeigeerstatterin genauso wahrscheinlich ist wie die Version unseres Mandanten, dann muss freigesprochen werden – das ist unser Maßstab. Und darauf bauen wir unsere Strategie auf.
7. Täter-Opfer-Ausgleich & Strafmilderung
Wie kann ein Täter-Opfer-Ausgleich konkret ablaufen?
Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann in Verfahren wegen sexueller Übergriffe oder Vergewaltigung entscheidend dazu beitragen, eine lange Freiheitsstrafe zu vermeiden – selbst wenn eine Verurteilung nicht mehr abwendbar ist. Als Fachanwälte für Sexualstrafrecht aus Hannover setzen wir diese Möglichkeit gezielt und strategisch ein, um für unsere Mandanten eine Bewährungsstrafe oder zumindest eine spürbare Strafmilderung zu erreichen.
Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich?
Dabei handelt es sich um einen formal begleiteten Versuch der Wiedergutmachung gegenüber dem Opfer. Das kann sein:
- eine schriftliche Entschuldigung
- eine Zahlung von Schmerzensgeld
- oder ein vermitteltes Gespräch mit professioneller Begleitung.
Wir verfügen über ein erprobtes Netzwerk an Stellen und Vermittlern in Niedersachsen und bundesweit, die solche Ausgleiche ermöglichen – sensibel, strukturiert und diskret.
Muss ich ein Geständnis ablegen?
Nein – nicht zwingend.
Ein Täter-Opfer-Ausgleich ist auch möglich, wenn Sie sagen:
„Ich habe deinen entgegenstehenden Willen nicht erkannt – aber ich sehe, dass es dir schlecht geht. Und ich übernehme Verantwortung dafür, dass du das so erlebt hast.“
Genau hier beginnt unsere juristisch feine und psychologisch geschulte Verteidigung.
Wie läuft das ab?
Wir als Verteidiger treten entweder an die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt des Opfers heran – oder, falls keine anwaltliche Vertretung vorliegt, direkt an die Anzeigeerstatterin. Das geschieht immer schriftlich und respektvoll. Die betroffene Person kann dann selbst entscheiden:
- Ob und in welcher Form ein Ausgleich stattfinden soll.
- Ob sie lieber gar keinen Kontakt wünscht.
- Oder ob sie eine symbolische oder finanzielle Geste annimmt.
- Wichtig: Das Opfer muss einverstanden sein.
Aber: Schon der ernsthafte Versuch eines Täter-Opfer-Ausgleichs reicht aus, damit das Gericht eine Strafrahmenverschiebung zugunsten des Angeklagten vornehmen kann (§§ 46a, 49 StGB).
Erfolge aus unserer Kanzlei:
Wir haben in zahlreichen Verfahren durch gut vorbereitete und respektvoll geführte Täter-Opfer-Ausgleiche:
- Bewährungsstrafen statt Gefängnis erreicht
- Verfahren zur Einstellung gebracht
- und in vielen Fällen dem Mandanten eine Perspektive gegeben, ohne vollständiges Schuldeingeständnis zu einem fairen Ergebnis zu kommen.
8. Besondere Situationen & praktische Fragen
Was ist, wenn beide betrunken waren?
Komplizierter Einzelfall. Wenn beide Beteiligten stark alkoholisiert waren, stellt sich die Frage, ob überhaupt ein klarer, erkennbarer Wille gebildet oder erkannt werden konnte. In solchen Fällen braucht es eine präzise Analyse: War einer der Beteiligten komplett handlungsunfähig? Oder war es eine beidseitig enthemmte Situation ohne klaren Widerspruch?
Kann ich bei einem Vergewaltigungsvorwurf ins Ausland reisen?
Ja – in den meisten Fällen ist das möglich.
Solange kein Haftbefehl erlassen wurde, dürfen Sie trotz eines laufenden Ermittlungsverfahrens wegen Vergewaltigung grundsätzlich reisen – sei es beruflich, privat oder familiär. Als Verteidiger für Sexualstrafrecht mit Sitz in Hannover begleiten wir regelmäßig Mandanten, die trotz laufender Verfahren problemlos ins Ausland reisen konnten.
Wie lange dauert ein Verfahren wegen Vergewaltigung (§ 177 StGB) durchschnittlich?
Die Dauer eines Strafverfahrens wegen Vergewaltigung hängt entscheidend davon ab, ob Untersuchungshaft vollstreckt wird oder nicht.
Mit Untersuchungshaft:
In Deutschland gilt: Wenn der Beschuldigte in U-Haft sitzt, muss das Verfahren spätestens nach sechs Monaten zur Anklage und zur Hauptverhandlung gebracht werden. In solchen Fällen beginnt die Hauptverhandlung also innerhalb eines halben Jahres – meist schon deutlich früher.
Ohne Untersuchungshaft:
Läuft das Verfahren auf freiem Fuß, gibt es keine festen Fristen. In unserer Praxis als Strafverteidiger für Sexualstrafrecht in Hannover sehen wir in solchen Fällen folgende Erfahrungswerte:
- Anklage nach etwa 6 bis 12 Monaten
- Erste Hauptverhandlung oft erst nach 12 bis 24 Monaten
- In besonders komplexen Fällen kann sich das Verfahren über Jahre ziehen
Wie lange dauert die Hauptverhandlung?
Das hängt stark vom Vorwurf und der Verteidigungsstrategie ab:
- Bei einer geständigen Einlassung und einer taktischen Lösung mit Täter-Opfer-Ausgleich oder Auflagen: 1–2 Hauptverhandlungstermine
- In Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen: 5 bis 10 Termine sind keine Seltenheit
- Wird am Amtsgericht verhandelt, besteht die Möglichkeit der Berufung. Danach ist eine Revision zum Oberlandesgericht möglich. Eine Revision dauert oft weitere 3 bis 12 Monate.
Was zählt als Beweis?
Medizinische Blutwerte spielen in der Praxis oft nur eine Nebenrolle. Relevanter ist die Frage: Wie wurde die Situation im Nachhinein geschildert? Gibt es Chatverläufe, Verhaltensweisen oder Zeugen, die Einvernehmlichkeit stützen – oder Widersprüche aufdecken?
Unsere Verteidigungsstrategie:
Wir raten grundsätzlich zu Schweigen in der Anfangsphase. Nach vollständiger Akteneinsicht erarbeiten wir eine anwaltlich vorbereitete Einlassung, die den Fall sachlich aufarbeitet, möglichst nah an der Wahrheit bleibt, aber gezielt auf Verteidigungslinien optimiert ist.
Ist Sex mit schlafenden oder betrunkenen Personen strafbar?
Ja – wenn das mutmaßliche Opfer keinen erkennbaren Willen äußern kann, etwa im Schlaf, bei starker Trunkenheit oder wegen einer psychischen oder physischen Erkrankung, kann bereits eine sexuelle Berührung eine Straftat darstellen. Kommt es in einem solchen Zustand zu einem Eindringen in den Körper, handelt es sich strafrechtlich um eine Vergewaltigung. Besonders komplex sind Fälle, in denen beide Beteiligten stark alkoholisiert sind – hier kommt es auf die genaue Analyse der Umstände an.
Kommt es bei einem Vergewaltigungsvorwurf immer zu einer Gerichtsverhandlung?
Nein – unser oberstes Ziel ist stets die Einstellung des Verfahrens bereits im Ermittlungsverfahren. Ist das nicht möglich, lässt sich eine Hauptverhandlung bei Vergewaltigungsvorwürfen nicht vermeiden, denn § 177 StGB sieht zwingend eine Anklage vor. Ein Strafbefehl oder eine Einstellung wegen Geringfügigkeit ist bei Vergewaltigung ausgeschlossen. Möglich ist allenfalls eine Einstellung nach § 154 StPO, wenn weitere – schwerwiegendere – Vorwürfe im Raum stehen. Wir prüfen frühzeitig die Chancen und übernehmen den Schutz unserer Mandanten mit allen Mitteln des Strafprozessrechts.
Ist einvernehmlicher Sex mit einer betrunkenen Person immer strafbar?
Nein – aber Alkohol kann schnell zur strafrechtlichen Grauzone werden.
In vielen Strafverfahren wegen Vergewaltigung sind eine oder beide Beteiligten alkoholisiert. Einvernehmlicher Sex ist auch unter Alkoholeinfluss nicht automatisch strafbar. Entscheidend ist, ob die betroffene Person noch in der Lage war, einen eigenen Willen zu bilden und zu äußern – und ob dieser Wille für den Beschuldigten erkennbar war.
Kritisch wird es, wenn das mutmaßliche Opfer
- bewusstlos ist,
- sich kaum noch bewegen oder äußern kann
- oder die Kontrolle über den eigenen Körper weitgehend verloren hat.
In solchen Fällen geht die Rechtsprechung davon aus, dass keine Einwilligungsfähigkeit mehr vorliegt – und damit kann die Handlung als Vergewaltigung gewertet werden, wenn der Täter dies erkennt oder hätte erkennen müssen.
Alkohol auf beiden Seiten?
Wenn beide Beteiligten alkoholisiert waren, wird es besonders komplex. Solche Konstellationen kommen häufig vor – und fast immer wird zunächst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Strafverteidigung konzentriert sich dann darauf, die Geschehnisse unter dem Einfluss von Alkohol realistisch, nachvollziehbar und rechtlich tragfähig darzustellen.
Was verzögert das Verfahren?
Im Ermittlungsverfahren beobachten wir als erfahrene Strafverteidiger für Vergewaltigungsvorwürfe u. a. folgende typische Verzögerungsfaktoren:
- Überlastete Polizeibehörden oder Wechsel im Sachbearbeiterteam
- Krankheit oder Versetzung der Staatsanwältin/des Staatsanwalts
- Videovernehmungen von Anzeigeerstatterinnen, die aufwendig abgestimmt und transkribiert werden müssen – das dauert oft viele Monate
Ist es sinnvoll, das Verfahren zu beschleunigen?
Nicht immer. Häufig ist es strategisch klug, Zeit vergehen zu lassen:
- Je weiter die Tat zurückliegt, desto milder fällt die Strafe aus
- Zeugen erinnern sich schlechter – auch das kann zur Entlastung beitragen
- In der Zwischenzeit können wir gezielt Beweise sichern, Zeugen organisieren oder auf Verfahrensmängel hinweisen
Verfahrensdauer bei Jugendlichen oder Heranwachsenden:
Jugendstrafverfahren sollen beschleunigt geführt werden – in der Praxis dauern sie aber oft trotzdem ein Jahr oder länger. Das hängt von den örtlichen Kapazitäten und der Verfahrenslast ab.
Hinweis für Niedersachsen:
In Hannover, Braunschweig, Hildesheim und Celle erleben wir Verfahren in der Regel innerhalb der beschriebenen Zeitrahmen. Auffällig negativ sticht derzeit lediglich die Staatsanwaltschaft Verden hervor: Dort dauern Sexualstrafverfahren teilweise rechtsstaatswidrig lang – das ist für die Betroffenen und auch für uns als Verteidiger inakzeptabel.
Darf ich ausreisen, wenn der Vorwurf Vergewaltigung in Deutschland erhoben wurde?
Liegt der Vorwurf in Deutschland vor und besteht kein Haftbefehl, darf die Ausreise erfolgen. Die Bundespolizei hat keinen Zugriff auf laufende Ermittlungen, sofern keine Fahndungsmaßnahmen laufen. Es drohen also keine automatischen Probleme bei der Ausreise über Flughäfen oder Grenzen.
Wichtig: vorher mit dem Anwalt sprechen.
Wir raten dringend, Reisepläne immer mit dem Verteidiger abzustimmen. Denn: Wird eine geplante Auslandsreise bekannt – z. B. durch die Anzeigeerstatterin – und an die Staatsanwaltschaft gemeldet, kann das als Fluchtgefahr ausgelegt werden. In solchen Fällen drohen dann doch Maßnahmen wie:
- Antrag auf Haftbefehl
- Einziehung des Passes
- Meldeauflagen
Was gilt bei bestehendem Haftbefehl?
Wenn ein Haftbefehl bereits besteht, der aber nicht vollstreckt wurde, ist eine Ausreise nicht zulässig. In solchen Fällen wird häufig der Pass eingezogen oder ein Ausreiseverbot ausgesprochen. Auch hier begleiten wir unsere Mandanten eng – mit dem Ziel, privat und beruflich weiterhin mobil zu bleiben.
Was gilt, wenn der Vorwurf im Ausland erhoben wurde?
In diesen Fällen prüfen wir individuell, ob ein Verfahren läuft, ob eine Auslieferung droht und wie wir diskret und rechtssicher vorgehen können. Das ist hochsensibel – lassen Sie sich unbedingt beraten.
Auslandsreisen mit laufendem Verfahren – was Sie wissen sollten:
- Die meisten Länder erfahren nichts von einem deutschen Ermittlungsverfahren.
- Es gibt jedoch Staaten, die bei der Einreise nach laufenden Verfahren fragen – das betrifft z. B. die USA oder Australien.
- Länder mit fehlendem Auslieferungsabkommen erscheinen auf manchen Listen attraktiv – aber: Unsere Erfahrung zeigt, dass Mandanten, die ins Ausland geflüchtet sind, oft nach Jahren zurückkehren – mit erheblichen Nachteilen für die Verteidigung.
Unsere Aufgabe:
Wir sorgen dafür, dass Sie – trotz laufendem Verfahren – rechtssicher ins Ausland reisen können, ohne unnötige Risiken mit Polizei oder Staatsanwaltschaft einzugehen. Und wir vertreten auch Mandanten, die nach einer Flucht in die Bundesrepublik zurückkehren möchten.
