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Was kostet ein Strafverteidiger?

Ein Strafverteidiger kostet – je nach Verfahren – zwischen ein paar Hundert Euro oder vielen Tausend Euro, je nachdem, wie viel er für den Mandanten erledigt und welche Vergütung vereinbart wurde.

Strafverteidiger können Ihre Dienste in Deutschland nach drei Möglichkeiten abrechnen:

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1. Nach den Rahmengebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) als Wahlverteidiger. Dabei kommt es darauf an, welche Tätigkeiten der Verteidiger erledigt hat. Einige Rechenbeispiele führen wir weiter unten auf. Der Mandant hat diese Kosten zu tragen. Im Falle eines Freispruchs hat der Freigesprochene einen Anspruch gegen das zuständige Bundesland auf vollständigen Ersatz dieser Gebühren.

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2. Als Pflichtverteidiger gegenüber dem Gericht. Die Gebühren für einen Pflichtverteidiger sind geringer als die des Wahlverteidigers, werden aber auch nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet.
Gut zu wissen: Mandant und Verteidiger können vereinbaren, dass eine Zuzahlung zur Pflichtverteidigergebühr gezahlt wird. So hat der Pflichtverteidiger mehr Zeit für eine effektive Verteidigung.
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3. Mandant und Verteidiger vereinbaren vertraglich eine Vergütung. Dabei ist alles möglich, was beide Parteien vereinbaren wollen. Üblich sind Stundenabreden, also eine Summe pro Stunde. Diese sind bei schwierigen Fällen höher als bei einfach gelagerten Fällen und betragen regelmäßig zwischen 150 und 400 Euro die Stunde. Daneben sind auch Erledigungsgebühren und Grundgebühren üblich. Vergütungsvereinbarungen können auch in Anlehnung an die Rahmengebühren oder Pflichtverteidigergebühren geschlossen werden.

Die unterstehenden Berechnungen sind mit einer Gesetzesanpassung zum 1.6.25 überholt. Wir überarbeiten diese Berechnungen und aktualisieren dann diese Unterseite.

Rechenbeispiel Wahlverteidiger: Ein Verhandlungstag am Amtsgericht.

Die Beauftragung erfolgt in diesem Beispiel spät. Der Strafverteidiger wird erst unmittelbar vor dem Gerichtstermin tätig, nimmt Akteneinsicht und nimmt einen Tag an der Verhandlung am Amtsgericht teil.

Leistung Kosten
Grundgebühr für Verteidiger § 14 RVG, Nr. 4100 VV RVG 220,00 €
Verfahrensgebühr Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 4106 VV RVG 181,50 €
Termingebühr Hauptverhandlung Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 4108 VV RVG 302,50 €
Pauschale für Post & Telekommunikation 20,00 €
Aktenübersendungspauschale 12,00 €
Zwischensumme 716,00 €
19% Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 139,84 €
Gesamtbetrag 875,84 €

Rechenbeispiel Wahlverteidiger: Ermittlungsverfahren und ein Verhandlungstag am Amtsgericht

Die Beauftragung erfolgt in diesem Beispiel rechtzeitig. Der Strafverteidiger wird im Ermittlungsverfahren tätig und verteidigt hier bereits, trotzdem wird Anklage erhoben und der Strafverteidiger nimmt einen Tag an der Verhandlung am Amtsgericht teil.

Leistung Kosten
Grundgebühr für Verteidiger § 14 RVG, Nr. 4100 VV RVG 220,00 €
Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren § 14 RVG, Nr. 4104 VV RVG 181,50 €
Verfahrensgebühr für ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 4106 VV RVG 181,50 €
Termingebühr für Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 4108 VV RVG 302,50 €
Pauschale für Post & Telekommunikation 40,00 €
Aktenübersendungspauschale 24,00 €
Zwischensumme 949,50 €
19% Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 180,41 €
Gesamtbetrag 1.129,91 €

Rechenbeispiel Wahlverteidiger: Ermittlungsverfahren, Akteneinsicht und taktisches Schweigen.

Der Verteidiger wird im Ermittlungsverfahren beauftragt. Nachdem Akteneinsicht genommen wurde, entscheiden Verteidiger und Mandant, dass keine weiteren Handlungen notwendig sind. Das Verfahren wird eingestellt.

Leistung Kosten
Grundgebühr für Verteidiger § 14 RVG, Nr. 4100 VV RVG 220,00 €
Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren § 14 RVG, Nr. 4104 VV RVG 181,50 €
Pauschale für Post & Telekommunikation 20,00 €
Aktenübersendungspauschale 12,00 €
Zwischensumme 433,50 €
19% Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 82,37 €
Gesamtbetrag 515,87 €

Rechenbeispiel Wahlverteidiger: Ermittlungsverfahren, Akteneinsicht und Verteidigerschriftsatz.

Der Verteidiger wird im Ermittlungsverfahren beauftragt. Nachdem Akteneinsicht genommen wurde, entscheiden Verteidiger und Mandant, dass ein Verteidigerschriftsatz notwendig ist, um das Verfahren zu beenden. Das Verfahren wird eingestellt.

Leistung Kosten
Grundgebühr für Verteidiger § 14 RVG, Nr. 4100 VV RVG 220,00 €
Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren § 14 RVG, Nr. 4104 VV RVG 181,50 €
Mitwirkung an nicht nur vorläufiger Einstellung des Verfahrens
Verfahrensgebühr im Ermittlungsverfahren, Nr. 4141 Abs. 1 S. 1, 4104 VV RVG
181,50 €
Pauschale für Post & Telekommunikation 20,00 €
Aktenübersendungspauschale 12,00 €
Zwischensumme 616,00 €
19% Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 116,85 €
Gesamtbetrag 731,85 €

Rechenbeispiel Wahlverteidiger: Ermittlungsverfahren, ein Verhandlungstag am Amtsgericht und es droht die Einziehung von 50.000 Euro.

Der Verteidiger wird im Ermittlungsverfahren beauftragt und betreibt die Verteidigung. Es wird Anklage erhoben und ein Tag am Amtsgericht verhandelt. Es droht die Einziehung von 50.000 Euro Tatbeute.

Leistung Kosten
Grundgebühr für Verteidiger § 14 RVG, Nr. 4100 VV RVG 220,00 €
Verfahrensgebühr für ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 4106 VV RVG 181,50 €
Termingebühr für Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 4108 VV RVG 302,50 €
1,0 Verfahrensgebühr bei Einziehung und verwandten Maßnahmen § 13 RVG, Nr. 4142 RVG (Gegenstandswert: 50.000,00 €) 1.279,00 €
Pauschale für Post & Telekommunikation 20,00 €
Aktenübersendungspauschale 12,00 €
Zwischensumme 2.015,00 €
19% Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 382,85 €
Gesamtbetrag 2.397,85 €

Daniel Brunkhorst

Fachanwalt für Strafrecht

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Christina Rust

Anwältin für Strafrecht

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Rechenbeispiel Pflichtverteidiger: Ein Verhandlungstag am Amtsgericht.

Die Beiordnung erfolgt nach Anklageerhebung. Der Strafverteidiger wird tätig, nimmt Akteneinsicht und nimmt einen Tag an der Verhandlung am Amtsgericht teil. Nur im Falle einer Verurteilung trägt der Mandant die Kosten.

Leistung Kosten
Grundgebühr für Verteidiger § 14 RVG, Nr. 4100 VV RVG 176,00 €
Verfahrensgebühr für ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 4106 VV RVG 145,00 €
Termingebühr für Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 4108 VV RVG 242,00 €
Pauschale für Post & Telekommunikation 20,00 €
Aktenübersendungspauschale 12,00 €
Zwischensumme 595,00 €
19% Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 113,05 €
Gesamtbetrag 708,05 €

Rechenbeispiel Pflichtverteidiger: Ermittlungsverfahren und ein Verhandlungstag am Amtsgericht

Die Beiordnung erfolgt in diesem Beispiel rechtzeitig. Der Strafverteidiger wird im Ermittlungsverfahren tätig und verteidigt hier bereits, trotzdem wird Anklage erhoben. Der Verteidiger nimmt einen Tag an der Verhandlung am Amtsgericht teil. Nur im Falle einer Verurteilung trägt der Mandant die Kosten.

Leistung Kosten
Grundgebühr für Verteidiger § 14 RVG, Nr. 4100 VV RVG 176,00 €
Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren § 14 RVG, Nr. 4104 VV RVG 145,00 €
Verfahrensgebühr für ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 4106 VV RVG 145,00 €
Termingebühr für Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 4108 VV RVG 242,00 €
Pauschale für Post & Telekommunikation 40,00 €
Aktenübersendungspauschale 24,00 €
Zwischensumme 772,00 €
19% Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 146,68 €
Gesamtbetrag 918,68 €

Rechenbeispiel Pflichtverteidiger: Ermittlungsverfahren, Akteneinsicht und taktisches Schweigen.

Der Verteidiger wird im Ermittlungsverfahren beigeordnet. Nachdem Akteneinsicht genommen wurde, entscheiden Verteidiger und Mandant, dass keine weiteren Handlungen notwendig sind. Das Verfahren wird eingestellt, die Kosten trägt die Landeskasse.

Leistung Kosten
Grundgebühr für Verteidiger § 14 RVG, Nr. 4100 VV RVG 176,00 €
Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren § 14 RVG, Nr. 4104 VV RVG 145,00 €
Pauschale für Post & Telekommunikation 20,00 €
Aktenübersendungspauschale 12,00 €
Zwischensumme 353,00 €
19% Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 67,07 €
Gesamtbetrag 420,07 €

Rechenbeispiel Pflichtverteidiger: Ermittlungsverfahren, Akteneinsicht und Verteidigerschriftsatz.

Der Verteidiger wird im Ermittlungsverfahren beigeordnet. Nachdem Akteneinsicht genommen wurde, entscheiden Verteidiger und Mandant, dass ein Verteidigerschriftsatz notwendig ist, um das Verfahren zu beenden. Das Verfahren wird eingestellt, die Kosten trägt die Landeskasse.

Leistung Kosten
Grundgebühr für Verteidiger § 14 RVG, Nr. 4100 VV RVG 176,00 €
Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren § 14 RVG, Nr. 4104 VV RVG 145,00 €
Mitwirkung an nicht nur vorläufiger Einstellung des Verfahrens Verfahrensgebühr im Ermittlungsverfahren, Nr. 4141 Abs. 1 S. 1, 4104 VV RVG 145,00 €
Pauschale für Post & Telekommunikation 20,00 €
Aktenübersendungspauschale 12,00 €
Zwischensumme 498,00 €
19% Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 94,62 €
Gesamtbetrag 592,62 €

Rechenbeispiel Pflichtverteidiger: Ermittlungsverfahren, ein Verhandlungstag am Amtsgericht und es droht die Einziehung von 50.000 Euro.

Der Verteidiger wird im Ermittlungsverfahren beigeordnet und betreibt die Verteidigung. Es wird Anklage erhoben und ein Tag am Amtsgericht verhandelt. Es droht die Einziehung von 50.000 Euro Tatbeute. Die Kosten trägt der Mandant nur, wenn er verurteilt wird.

Leistung Kosten
Grundgebühr für Verteidiger § 14 RVG, Nr. 4100 VV RVG 176,00 €
Verfahrensgebühr für ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 4106 VV RVG 145,00 €
Termingebühr für Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 4108 VV RVG 242,00 €
1,0 Verfahrensgebühr bei Einziehung und verwandten Maßnahmen § 13 RVG, Nr. 4142 RVG (Gegenstandswert: 50.000,00 €) 609,00 €
Pauschale für Post & Telekommunikation 20,00 €
Aktenübersendungspauschale 12,00 €
Zwischensumme 1.204,00 €
19% Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 228,76 €
Gesamtbetrag 1.432,76 €
Einschränkung der Beispielrechnungen:

Zu diesen Kosten kommen in allen Fällen unter Umständen weitere Auslagen, insbesondere Fahrtkosten und Pauschalen für das Kopieren von Unterlagen. Es können bei auswärtigen Terminen zudem Abwesenheitspauschalen hinzukommen. Zudem sind bei besonders komplexen Verfahren die Rahmengebühren zu erhöhen. Für inhaftierte Mandanten sind die Gebühren zudem zu erhöhen.

Wenn Sie Fragen haben, berechnen wir Ihnen gerne die zu erwartenden Kosten.

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