Strafverteidigung für Heilberufe
Strafverteidiger für Ärzte und Heilberufe in Hannover
Rechtsanwalt Daniel Brunkhorst, Fachanwalt für Strafrecht und Spezialist für Sexualstrafrecht und Strafverfahren gegen Ärzte, verteidigt Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, medizinisches Fachpersonal und Angehörige anderer Heilberufe in Hannover, Niedersachsen und deutschlandweit.
Läuft gegen Sie als Arzt, Mediziner oder Angehöriger eines Heilberufs ein Strafverfahren, geht es häufig um alles: um Ihre Approbation, Ihre berufliche und wirtschaftliche Existenz und Ihren Ruf. Daniel Brunkhorst verteidigt früh und diskret und denkt die beruflichen, wirtschaftlichen und persönlichen Folgen von Beginn an mit.
Was ist gerade passiert?
Öffnen Sie die Situation, die auf Sie zutrifft. Die ersten drei Regeln sind bewusst klar: nichts sagen, keine freiwilligen Maßnahmen und nichts unterschreiben.
In Praxis oder Klinik läuft eine Durchsuchung
- Machen Sie keine Angaben zum Tatvorwurf.
- Gestatten Sie keine freiwilligen Maßnahmen – auch keine spontanen Mitarbeitervernehmungen oder Mitnahmen zur Wache.
- Unterschreiben Sie nichts.
Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand. Verlangen Sie Beschluss und Sicherstellungsverzeichnis und rufen Sie sofort einen spezialisierten Strafverteidiger an.
Ich wurde als Beschuldigter vorgeladen
- Folgen Sie einer normalen polizeilichen Vorladung nicht.
- Machen Sie ohne Akteneinsicht keine Angaben.
- Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen.
Eine Vorladung statt einer Durchsuchung lässt häufig noch Raum für eine geordnete Verteidigungsstrategie.
Geräte oder Unterlagen wurden beschlagnahmt
- Lassen Sie alles vollständig dokumentieren und unterschreiben Sie nichts.
- Geben Sie keine Passwörter, PINs oder Zugänge heraus.
- Rufen Sie bbr.legal an, damit der Fortbetrieb der Praxis gesichert werden kann.
Patientin oder Patient hat mich angezeigt
- Kein Kontakt zur anzeigenden Person.
- Keine Entschuldigung oder Erklärung gegenüber Polizei, Arbeitgeber, Kollegen oder Personal.
- Gedächtnisprotokoll für den Verteidiger fertigen; Dokumentation nicht nachträglich verändern.
Klinik oder Arbeitgeber verlangt eine Stellungnahme
- Keine mündliche oder schriftliche Stellungnahme ohne Strafverteidiger.
- Jede Erklärung kann später in mehreren Verfahren verwendet werden.
- Anwaltliche Beratung ist kein Schuldeingeständnis.
Privater Vorwurf mit möglichen Berufsfolgen
- Keine Angaben zur Sache.
- Keine Passwörter, Geräte oder Unterlagen freiwillig herausgeben.
- Arbeitgeber, Klinik, Kammer oder Kollegen nicht vorschnell informieren.
Die nächsten Stunden:
Was jetzt zählt
Was Sie jetzt tun
- Schweigen Sie zur Sache. Lassen Sie sich auch unter Schock nicht zu einer Erklärung, Passwortherausgabe oder Unterschrift bringen.
- Lassen Sie keine freiwilligen Maßnahmen zu. Dulden Sie rechtmäßig angeordnete Maßnahmen, helfen Sie aber nicht freiwillig bei der Beweissuche.
- Beauftragen Sie einen Spezialisten. Daniel Brunkhorst verschafft sich einen Überblick und entwickelt die Strategie.
Was Sie jetzt nicht tun
- Keine Angaben gegenüber Polizei, Arbeitgeber, Kollegen oder der anzeigenden Person.
- Kein Kontakt zur anzeigenden Person und keine Entschuldigung.
- Keine freiwillige Kooperation in der Hoffnung, sofort die eigene Unschuld beweisen zu können.
Wie ein Strafverfahren gegen Ärzte und Heilberufe abläuft
1. Anfangsverdacht und Ermittlungsverfahren
Polizei oder Staatsanwaltschaft leiten ein Verfahren ein. Beschuldigte erfahren davon häufig zunächst nichts.
2. Ermittlungen zur Vorbereitung weiterer Maßnahmen
Zeugen, Unterlagen und digitale Informationen können ausgewertet werden, bevor der Beschuldigte vom Verfahren erfährt.
3. Durchsuchung, Beschlagnahme und digitale Auswertung
Praxis, Klinik, Wohnung oder Fahrzeuge können durchsucht und Geräte, Server, Unterlagen oder Handys ausgewertet werden.
4. Weitere Ermittlungen
Zeugenvernehmungen, Gutachten, Abrechnungsprüfungen und medizinische Bewertungen vertiefen den Vorwurf.
5. Akteneinsicht durch die Verteidigung
Erst die Akte zeigt, welcher Vorwurf erhoben wird und worauf er gestützt wird.
6. Verteidigungsstrategie durch einen Spezialisten
Daniel Brunkhorst prüft Aussagen, Dokumentation, digitale Spuren, Gutachten und berufsrechtliche Risiken.
7. Abschlussentscheidung der Staatsanwaltschaft
Anklage wird erhoben, wenn eine spätere Verurteilung nach vorläufiger Bewertung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch. Reicht der Verdacht nicht, wird nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
8. Einstellung oder Anklage
In Betracht kommen insbesondere Einstellungen nach §§ 170 Abs. 2, 153 oder 153a StPO. Bei Anklage prüft das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens.
Verteidigungsziel: Daniel Brunkhorst arbeitet regelmäßig darauf hin, eine öffentliche Anklage und Hauptverhandlung möglichst bereits im Ermittlungsverfahren zu verhindern. Ein bestimmter Ausgang kann nicht versprochen werden.
Ihre berufliche Existenz:
Approbation, Kammer, Zulassung und Arbeitgeber
Approbation, vertragsärztliche Zulassung, Kammer und Arbeitsverhältnis sind unterschiedliche Folgeebenen. Die strafrechtliche Strategie muss sie von Anfang an mitdenken.
Ein laufendes Strafverfahren führt nicht automatisch zum Verlust der Approbation oder des Arbeitsplatzes. Bei schweren, berufsbezogenen oder wiederholten Vorwürfen können jedoch Ruhen oder Widerruf der Approbation, berufsrechtliche Maßnahmen, Zulassungsfolgen oder arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen.
Bereits die Entscheidung, ob, wann und mit welchem Inhalt sich ein Beschuldigter äußert, kann die spätere Bewertung beeinflussen. Daniel Brunkhorst entwickelt die Verteidigungsstrategie deshalb von Beginn an auch mit Blick auf Approbation, Zulassung, Arbeitsverhältnis und wirtschaftliche Existenz.
Für Niedersachsen werden mögliche Mitteilungen an Kammer, Approbationsbehörde, Kassenärztliche Vereinigung oder Arbeitgeber gesondert geprüft.
Die Vorwürfe im Klartext
Sexualvorwürfe im Behandlungszimmer
Entscheidend sind medizinische Indikation, Aufklärung, Dokumentation, Terminablauf, Praxispersonal, Aussageentstehung und mögliche Belastungsmotive.
Einvernehmlicher Sexualkontakt zwischen Arzt und Patientin
Auch eine tatsächlich einvernehmliche Beziehung kann bei fortbestehendem Behandlungsverhältnis strafrechtliche, arbeitsrechtliche und berufsrechtliche Risiken auslösen. Besonders in Abhängigkeitsverhältnissen kann § 174c StGB im Raum stehen. Sehr schnell kann zusätzlich ein Vorwurf nach § 177 StGB erhoben werden, wenn der Kontakt nach Trennung oder Streit nicht mehr als einvernehmlich beschrieben wird.
Private Sexualverfahren mit Berufsfolgen
Ein privater Sexualvorwurf bleibt für Ärzte praktisch nie rein privat. Daniel Brunkhorst ist erfahren darin, unbegründete Vorwürfe abzuwehren und den privaten Charakter gegenüber Arbeitgebern und berufsrechtlichen Stellen herauszuarbeiten.
Pornografiestrafverfahren und digitale Ermittlungen
Automatisierte Meldungen, Account- oder IP-Zuordnungen und spätere Durchsuchungen führen häufig zu umfangreichen Geräteauswertungen. Neben dem Strafverfahren drohen erhebliche berufsrechtliche und arbeitsrechtliche Folgen.
Abrechnungsbetrug und Korruption
Entscheidend sind Vorsatz, Dauer, Umfang, Organisation und die genaue abrechnungsrechtliche Bewertung. Daniel Brunkhorst bearbeitet seit mehr als zehn Jahren wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren.
Behandlungsfehler und fahrlässige Tötung
Ein Behandlungsfehler ist nicht automatisch strafbar. Bei Vorwürfen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung müssen Standard, Pflichtverletzung, Kausalität und individuelle Verantwortung geprüft werden.
Verfahrensbeispiele
Anonymisierte Verfahren aus der Praxis von Daniel Brunkhorst.
Vorwurf einer unangemessenen Berührung
Eine Patientin hatte ihrem Arzt eine unangemessene Berührung vorgeworfen. Der Vorwurf ließ sich nicht hinreichend nachweisen; die beruflichen Folgen blieben überschaubar.
Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Staatsanwaltschaft in Niedersachsen
Vorwurf der fahrlässigen Tötung
Verteidigung einer Hausärztin wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung durch angeblich unterlassene medizinische Maßnahmen in der letzten Lebensphase einer pflegebedürftigen Patientin.
Einstellung nach § 153 StPO, Staatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen
Groß angelegtes Abrechnungsverfahren
Verteidigung einer kleinen Praxis aus Hannover in einem derzeit anhängigen, groß angelegten Abrechnungsverfahren.
Verfahren dauert an, keine weiteren Einzelheiten
Verfahrensbeispiele sind anonymisiert. Jeder Fall ist anders und ein bestimmter Ausgang kann nicht versprochen werden.
Warum spezialisierte Verteidigung?
Sexualvorwurf
Erfahrung im Sexualstrafrecht und im Schutz vor dem Übergreifen auf Approbation und Arbeitgeber.
Abrechnungsverfahren
Kontrolle großer Datenmengen, Rekonstruktion von Abläufen und Trennung von Fehler und Vorsatz.
Pornografieverfahren
Erfahrung mit automatisierten Meldungen, digitalen Zuordnungen und umfangreichen Geräteauswertungen.
Digitale Beweismittel
In Sexual- und Abrechnungsverfahren ist nahezu alles digital: Chats, Kalender, Dokumentation, Software, Cloudspeicher und Gerätesicherungen. Daniel Brunkhorst verfügt über Erfahrung mit belastenden und entlastenden digitalen Beweismitteln.
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Rechtsanwalt Daniel Brunkhorst
Fachanwalt für Strafrecht
Daniel Brunkhorst führt die Verteidigung persönlich. Das Team von bbr.legal sorgt für schnelle Erreichbarkeit, diskrete und auf Wunsch abgesicherte Kommunikation, geordnete Aktenbearbeitung und die organisatorische Begleitung auch umfangreicher Verfahren.
0511 957 337 63Häufige Fragen
Erfährt meine Klinik oder mein Arbeitgeber von dem Verfahren?
Erfährt die Ärztekammer in Niedersachsen von dem Strafverfahren?
Kann ich weiter praktizieren, solange ein Strafverfahren läuft?
Droht mir der Verlust der Approbation?
Muss ich als Arzt einer polizeilichen Vorladung folgen?
Darf die Polizei Patientenakten mitnehmen?
Was tue ich, wenn eine Patientin oder ein Patient mich anzeigt?
Kann ein privater Vorwurf meine Approbation oder meinen Job gefährden?
Soll ich der Klinik eine Stellungnahme schreiben, wenn sie das verlangt?
Wie verteidigt man Ärzte bei Aussage gegen Aussage?
Warum eine spezialisierte Verteidigung?
Bleibt mein Kontakt zu bbr.legal vertraulich?
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