Durchsuchung in der Arztpraxis: Was Sie jetzt
tun sollten
Wenn die Staatsanwaltschaft gerade in Ihrer Praxis ist, zählen die nächsten Minuten. Hier stehen die wichtigsten Schritte.
Die sieben wichtigsten Schritte
- Machen Sie keine Angaben zur Sache. Nennen Sie nur Ihre Personalien. Keine Erklärung, keine Richtigstellung und kein Smalltalk über den Tatvorwurf.
- Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss. Lassen Sie sich eine Kopie geben und lesen Sie, gegen wen er sich richtet, welche Räume erfasst sind und was gesucht wird.
- Rufen Sie sofort einen spezialisierten Strafverteidiger an. Ein auf Durchsuchungen spezialisierter Strafverteidiger sollte auch außerhalb üblicher Bürozeiten erreichbar sein. Verwenden Sie möglichst nicht das eigene Mobiltelefon, wenn dessen Sicherstellung oder Beschlagnahme zu erwarten ist und das Gerät für den Anruf entsperrt werden müsste.
- Gestatten Sie keine freiwilligen Vernehmungen Ihres Praxispersonals in den Praxisräumen. Weisen Sie Mitarbeiter und Angestellte an, zur Sache keine Angaben zu machen und nur notwendige organisatorische Fragen zu beantworten. Einer spontanen Aufforderung, freiwillig zur Wache mitzukommen, müssen Arbeitnehmer regelmäßig nicht folgen. Ob später eine Erscheinens- oder Aussagepflicht besteht, ist gesondert zu prüfen.
- Begleiten Sie die Beamten, soweit dies möglich ist. Lassen Sie möglichst keinen Raum unbeaufsichtigt durchsuchen und dokumentieren Sie den Ablauf.
- Leisten Sie keinen Widerstand und geben Sie nichts freiwillig heraus. Verlangen Sie die förmliche Beschlagnahme und widersprechen Sie ihr ausdrücklich. Lassen Sie den Widerspruch protokollieren.
- Verlangen Sie am Ende das Sicherstellungsverzeichnis. Prüfen Sie es auf Vollständigkeit und unterschreiben Sie keine Zustimmung zur freiwilligen Herausgabe.
Was Sie sagen können
Diese Sätze können Sie wörtlich verwenden.
„Ich mache zur Sache keine Angaben.“
Der Durchsuchungsbeschluss:
was darin stehen muss
- Gericht und AktenzeichenWer die Maßnahme angeordnet hat und unter welchem Zeichen.
- TatvorwurfWelcher Vorwurf zugrunde liegt. Er bestimmt die Verteidigungsstrategie.
- Betroffene RäumeRäume, die nicht genannt sind, müssen Sie nicht freiwillig öffnen.
- Gesuchte BeweismittelGegenstände außerhalb des Beschlusses sind nicht erfasst.
| Gegen Sie als Beschuldigten | Gegen eine andere Person | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 102 StPO | § 103 StPO |
| Rolle Ihrer Praxis | Die Praxis gehört zum Bereich des Beschuldigten. | Die Praxis wird nur als Fundstelle durchsucht. |
| Patientenakten | Der Schutz ist deutlich eingeschränkt. Beschlussgrenzen, Verhältnismäßigkeit und die Interessen unbeteiligter Patienten sind zu prüfen. | Das Beschlagnahmeverbot nach § 97 StPO greift regelmäßig zu Ihren Gunsten. |
| In beiden Fällen | Auf die Schweigepflicht hinweisen, der Mitnahme widersprechen, alles dokumentieren lassen und nichts freiwillig herausgeben. | |
Räume und Gegenstände, die im Beschluss nicht genannt sind, müssen Sie nicht freiwillig öffnen oder herausgeben. Liegt kein Beschluss vor, berufen sich die Beamten meist auf Gefahr im Verzug. Lassen Sie sich die Begründung nennen und notieren Sie sie mit Uhrzeit und Namen. Ob die Maßnahme rechtmäßig war, lässt sich später überprüfen.
Patientenakten und
ärztliche Schweigepflicht
Dies ist der heikelste Punkt einer Praxisdurchsuchung. Ihre Schweigepflicht nach §203 StGB schützt Patientendaten, sie verhindert aber nicht jede strafprozessuale Maßnahme.
Entscheidend ist, gegen wen ermittelt wird. Richtet sich das Verfahren gegen einen Dritten, etwa einen Patienten, greift das Beschlagnahmeverbot nach §97 StPO regelmäßig zu Ihren Gunsten. Richtet sich das Verfahren gegen Sie selbst, ist der Schutz deutlich eingeschränkt. Auch dann sind Patientenakten aber nicht beliebig mitzunehmen: Beschlussgrenzen, Verhältnismäßigkeit und die Interessen unbeteiligter Patienten sind zu prüfen.
Weisen Sie ausdrücklich auf die Schweigepflicht hin und widersprechen Sie der Mitnahme. Bei Streit über den Umfang können Sie anregen, die Unterlagen zu versiegeln, bis eine gerichtliche Entscheidung vorliegt. Bitten Sie darum, von Unterlagen, die Sie für eine laufende Behandlung dringend benötigen, vor der Mitnahme Kopien anfertigen zu dürfen.
Praxis-IT, Server und Handy
In den meisten Verfahren liegt der eigentliche Beweiswert in den Daten: Praxissoftware, Terminkalender, Dokumentation, E-Mails, Handy. Für Sie sind drei Punkte wichtig.
Regen Sie an, dass die Daten vor Ort gespiegelt werden, statt Server und Rechner mitzunehmen. So bleibt Ihr Praxisbetrieb funktionsfähig. Bieten Sie an, Ihren IT-Dienstleister hinzuzuziehen, der unter Aufsicht der Beamten spiegelt.
Geben Sie keine Passwörter und Zugänge ohne rechtliche Prüfung heraus. Zur aktiven Mitwirkung sind Sie nicht verpflichtet.
Rufen Sie die Verteidigung möglichst noch während der Durchsuchung an. Der Abbau und die Mitnahme von Servern, Rechnern oder anderer Praxis-IT dauern häufig eine gewisse Zeit. Ein spezialisierter Strafverteidiger kann in dieser Phase mit den Ermittlungsbehörden klären, ob Daten vor Ort gespiegelt, dringend benötigte Unterlagen kopiert oder unverzichtbare Geräte in der Praxis belassen werden können.
Zum Ausschalten verschlüsselter Geräte: Solange sich ein Gerät noch in Ihrem Gewahrsam befindet und noch nicht sichergestellt oder beschlagnahmt wurde, ist das bloße Ausschalten grundsätzlich etwas anderes als das nachträgliche Verändern oder Löschen von Daten. Bei verschlüsselten Smartphones oder Computern kann der ausgeschaltete Zustand die spätere technische Auswertung erheblich erschweren. Sobald Ermittlungsbeamte das Gerät jedoch in Besitz genommen haben oder die Sicherstellung begonnen hat, dürfen Sie es nicht mehr ausschalten oder anderweitig darauf einwirken.
Wie weit die Ermittler die gesicherten Daten durchsehen dürfen, richtet sich unter anderem nach §110 StPO und ist im Nachgang überprüfbar.
Ihr Praxisteam und Ihre Patienten
Bestellen Sie wartende Patienten ab, soweit medizinisch vertretbar. Je weniger Menschen die Maßnahme miterleben, desto geringer das Reputationsrisiko. Sagen Sie den Patienten nur, dass eine behördliche Maßnahme stattfindet und Sie sich melden. Keine Details, keine Erklärungen.
Platzieren Sie, soweit möglich, einen Mitarbeiter vor dem Praxiseingang. Er kann eintreffende Patienten freundlich darauf hinweisen, dass der Praxisbetrieb wegen eines technischen oder organisatorischen Problems vorübergehend nicht möglich ist, und neue Termine vereinbaren. So lässt sich vermeiden, dass weitere Patienten den Polizeieinsatz wahrnehmen.
Warum die Durchsuchung stattfindet
Abrechnungsvorwürfe gegenüber Krankenkassen, KV oder Privatpatienten. Mehr dazu auf unserer Seite zur Strafverteidigung bei Abrechnungsbetrug.
Rezept- und BtMG-Vorwürfe rund um Verschreibungspraxis und Sprechstundenbedarf.
Nach der Durchsuchung:
die nächsten Stunden
Übermitteln Sie den Durchsuchungsbeschluss, das Sicherstellungsverzeichnis und Ihre Notizen möglichst noch am selben Tag an einen spezialisierten Strafverteidiger. Die Verteidigung kann dann sofort prüfen, welche Maßnahmen wegen beschlagnahmter Praxis-IT, Patientenunterlagen oder anderer unverzichtbarer Gegenstände erforderlich sind. Der nächste Schritt ist die Akteneinsicht. Erst mit der Akte lässt sich der Vorwurf zuverlässig beurteilen.
Geben Sie bis dahin keine Erklärungen ab, weder gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung noch gegenüber Kammer, Klinik oder Arbeitgeber. Auch gut gemeinte Klarstellungen können später gegen Sie verwendet werden.
Warum spezialisierte Verteidigung
Eine Praxisdurchsuchung ist der Moment, in dem sich der weitere Verlauf des Verfahrens entscheidet. Was in diesen Stunden gesagt, herausgegeben oder unterschrieben wird, lässt sich später kaum korrigieren. Hinzu kommt, dass neben dem Strafverfahren Approbation, Zulassung, Praxisbetrieb und Ruf betroffen sein können. Was dabei für Ihre Berufszulassung gilt, lesen Sie auf der Seite Approbation und Strafverfahren.
Kontakt
Diskret Kontakt aufnehmen
Direkt anrufen
Baumann Brunkhorst Rechtsanwälte
Goseriede 10-12, 30159 Hannover
Erreichbarkeit auch außerhalb der Sprechzeiten nach Absprache.
Rückruf anfordern
Auf Wunsch diskreter Rückruf. In dringenden Fällen rufen Sie bitte direkt an.