Strafrecht FAQ – Antworten auf häufige Fragen zum Strafverfahren
In diesem Strafrecht FAQ beantworten wir häufige Fragen zu Kosten, Verteidigung und zum Ablauf eines Strafverfahrens. Die Antworten basieren auf praktischen Erfahrungen aus der Strafverteidigung und sollen Betroffenen eine erste Orientierung geben.
Ergänzend finden Sie in unserem Strafrecht A–Z weitere Erklärungen zu wichtigen Begriffen im Strafverfahren.
A. Kosten, Honorar, Erstberatung
A. I. 1. Wie hoch sind die Anwaltskosten im Sexualstrafrecht?
Die Kosten im Sexualstrafrecht hängen vor allem von Komplexität, Umfang und „Baustellen“ im Verfahren ab – als Grundregel sollten Sie mit ca. 300 € netto pro Stunde zzgl. MwSt. rechnen; bei spezialisierten Verfahren kann es auch spürbar darüber liegen, weil die Arbeit oft besonders akten-, beweis- und gutachtenlastig ist.
Wichtig ist dabei: Im Sexualstrafrecht „entscheidet“ sich sehr viel früh. Wer erst reagiert, wenn die Auswertung durch ist oder die Anklage kommt, zahlt am Ende oft mehr – finanziell und im Ergebnis. Deshalb: Erstgespräch, Lage klären, Kosten transparent besprechen, Strategie festlegen.
A. I. 2. Wie viel kostet ein Strafverteidiger?
Die Kosten eines Strafverteidigers hängen stark davon ab, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und wie „aufwendig“ das Verfahren wird. Ein überschaubarer Vorwurf (z. B. ein unkomplizierter Verkehrsvorwurf) ist regelmäßig günstiger als ein Verfahren mit vielen Akten, digitalen Spuren, Sachverständigen oder mehreren Tatkomplexen. Als grober Richtwert gilt bei Spezialisten: ca. 300 € netto pro Stunde zzgl. MwSt. – in anspruchsvollen Materien (z. B. Sexual- oder Wirtschaftsstrafrecht) kann es auch höher liegen.
A. I. 3. Woran erkenne ich einen guten Strafverteidiger?
Ein guter Strafverteidiger ist in erster Linie wirklich spezialisiert. Ein starkes Indiz ist der Titel Fachanwalt für Strafrecht – nicht als Etikett, sondern weil dahinter regelmäßig praktische Fälle, Fortbildung und eine klare Ausrichtung stehen. Vorsicht ist geboten, wenn jemand „alles macht“, nebenbei Strafrecht anbietet oder mit vielen Fachanwaltstiteln in völlig verschiedenen Rechtsgebieten wirbt – Strafverteidigung ist kein Nebenprodukt.
A. I. 4. Was kostet ein Anwalt im Strafrecht für ein Beratungsgespräch?
Für eine Erstberatung sieht das RVG bei Verbrauchern typischerweise bis zu 190 € zzgl. MwSt. vor – das sind 226,10 € brutto. Das ist ein verbreiteter Rahmen, weil schon das erste Gespräch im Strafrecht oft rechtlich und taktisch entscheidend ist: Was sagen (oder nicht sagen)? Welche Unterlagen? Welche Risiken? Welche nächsten Schritte?
A. I. 5. Wie viel kostet ein Telefonat mit einem Anwalt?
Ein anwaltliches Telefonat ist rechtlich nichts „anderes“ als Beratung – es geht um Bewertung, Taktik und Empfehlungen. Deshalb orientiert sich die Vergütung regelmäßig am Rahmen der Erstberatung: bis 190 € zzgl. MwSt. (= 226,10 € brutto), wenn es kein laufendes Strafverfahren ist. In laufenden Strafsachen kann eine erste telefonische Einordnung dagegen häufig der schnellste Weg sein, um Schaden zu begrenzen.
A. I. 6. Was kostet ein Anwalt ohne Rechtsschutz?
Ohne Rechtsschutzversicherung tragen Sie die Verteidigungskosten grundsätzlich selbst – die Spannbreite reicht von 226,10 € brutto (typische Erstberatung) bis zu vielen Tausend oder sogar Zehntausenden Euro, je nach Vorwurf, Instanz, Beweislage und Dauer. Als grober Arbeits-Richtwert gilt bei Spezialisten häufig: ca. 300 € netto pro Stunde zzgl. MwSt. – in komplexen Fällen auch darüber.
A. I. 7. Was kostet ein Anwalt vor Gericht im Strafrecht?
Für die gerichtliche Vertretung gibt es einen gesetzlichen Mindestrahmen nach RVG – darüber hinaus arbeiten viele Strafverteidiger in der Praxis mit Pauschalen pro Hauptverhandlungstag, weil Aufwand und Risiko stark variieren. Als realistische Orientierung (Pauschale je Sitzungstag) liegen viele Strafverteidigungen häufig bei ca. 500 € bis 1.500 € netto pro Tag zzgl. MwSt., abhängig von Dauer, Vorbereitung, Reiseaufwand, Aktenumfang und Schwierigkeit.
A. I. 8. Was kostet eine Gerichtsverhandlung, wenn man verliert?
Wenn man verliert, können sich die Kosten im Strafverfahren schnell auf viele Tausend Euro summieren – nicht nur wegen Gerichtskosten, sondern vor allem wegen Auslagen (z. B. Sachverständige, Übersetzungen, umfangreiche Zeugen) und Verteidigungskosten. Zusätzlich kann es finanziell besonders relevant werden, wenn Nebenklage beteiligt ist: Die Kosten können sich dann pro geschädigter Person schnell auf viele Tausend Euro erhöhen.
A. II. 1. Wer bezahlt den Anwalt bei Strafrecht?
Grundsatz: Den Strafverteidiger bezahlt zunächst der Beschuldigte bzw. Angeklagte. Es gibt Sonderfälle (Pflichtverteidigung, Freispruch), in denen der Staat Kosten ganz oder teilweise übernimmt – aber man sollte nicht davon ausgehen, dass am Ende „alles zurückkommt“. Selbst bei einem Freispruch werden in der Praxis häufig nicht sämtliche tatsächlich entstandenen Kosten vollständig erstattet.
A. II. 2. Was tun, wenn man kein Geld für einen Anwalt hat?
Im Strafrecht gilt: Wer ohne Verteidigung „durchrutscht“, riskiert Ergebnisse, die später unvergleichlich teurer werden können – Geldstrafe, Bewährung, Auflagen, Führungszeugnis-Folgen, berufliche Konsequenzen. Deshalb ist es oft sinnvoller, früh eine Verteidigung zu organisieren (zur Not über Familie/Finanzierung), als abzuwarten und später ein Verfahren zu „reparieren“.
A. II. 3. Wann bekommt man Prozesskostenhilfe im Strafrecht?
Im Strafrecht gibt es keine Prozesskostenhilfe wie im Zivilrecht. Punkt. Wer nach „PKH im Strafrecht“ sucht, meint meistens eine andere Frage: Pflichtverteidigung – die gibt es aber nur in gesetzlich bestimmten Fällen (z. B. wenn Schwere oder besondere Schwierigkeiten vorliegen).
A. II. 4. Wann bekommt man eine kostenlose Rechtsberatung?
Eine gesetzliche „kostenlose Rechtsberatung“ im Strafrecht ist nicht der Regelfall. Bei bbr.legal erhalten Sie jedoch eine kostenlose Ersteinschätzung, wenn Sie bereits ein laufendes Strafverfahren gegen sich haben – also wenn es konkrete Unterlagen gibt, nicht nur eine Befürchtung.
A. II. 5. Ist eine Erstberatung beim Anwalt immer kostenlos?
Nein. Eine Erstberatung kann kostenpflichtig sein – viele Kanzleien rechnen im Rahmen des RVG bis 190 € zzgl. MwSt. (226,10 € brutto) ab. Auch bei bbr.legal gilt grundsätzlich: Eine Erstberatung ist nicht automatisch gratis. Es gibt aber eine klare Ausnahme.
A. II. 6. Wie bekomme ich einen gratis Anwalt?
Einen „gratis Anwalt“ bekommen Sie im Strafrecht im Normalfall nicht. Und ganz ehrlich: Wer mit „gratis“ wirbt, spart selten an der richtigen Stelle. Es gibt Pflichtverteidigung in bestimmten Fällen – das ist etwas anderes als „kostenlos auf Zuruf“.
Wenn gegen Sie bereits ermittelt wird, holen Sie sich lieber sofort Klarheit: bbr.legal bietet die kostenlose Ersteinschätzung im laufenden Strafverfahren. Unterlagen per E-Mail senden und anrufen: 0511 957 337 63.
Wenn Sie sich über einzelne Begriffe oder Abläufe im Strafverfahren informieren möchten, finden Sie weitere Erklärungen in unserem Strafrecht A-Z.