Haftaufschub nach §§ 455 Abs. 1 bis 3, 456 StPO:
Kann ich den Haftantritt verschieben?Was bedeutet Haftaufschub?
Haftaufschub bedeutet, dass der Beginn der Vollstreckung einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe vorübergehend verschoben wird. Die Strafe verschwindet dadurch nicht und wird auch nicht neu verhandelt. Es geht nur darum, den Haftantritt für eine begrenzte Zeit aufzuschieben, weil der sofortige Strafantritt zu erheblichen Nachteilen führen würde, die außerhalb des Strafzwecks liegen.
Rechtsgrundlagen sind vor allem § 456 StPO und § 455 Abs. 1 bis 3 StPO:
§ 456 StPO betrifft den vorübergehenden Aufschub auf Antrag, wenn der sofortige Haftantritt für den Verurteilten oder seine Familie erhebliche Nachteile hätte, die außerhalb des Strafzwecks liegen. Der Aufschub darf höchstens vier Monate dauern. Die Vollstreckungsbehörde kann dabei Bedingungen stellen wie etwa Meldeauflagen, Sicherheitsleistung oder bestimmte Nachweise.
§ 455 Abs. 1 bis 3 StPO betrifft dagegen den Strafausstand wegen Vollzugsuntauglichkeit. Nach § 455 Abs. 1 StPO ist die Vollstreckung aufzuschieben, wenn der Verurteilte in Geisteskrankheit verfällt. Nach § 455 Abs. 2 StPO gilt das auch bei anderen Krankheiten, wenn durch die Vollstreckung eine nahe Lebensgefahr zu besorgen ist. § 455 Abs. 3 StPO ermöglicht einen Aufschub, wenn der körperliche Zustand des Verurteilten mit der sofortigen Vollstreckung in der Strafanstalt unverträglich ist.
Es ist aus anwaltlicher Sorgfalt darauf hinzuweisen, dass die Anforderungen für § 455 StPO äußerst hoch sind.
Wann kann der Haftantritt aufgeschoben werden?
Welche typischen Gründe kommen in der Praxis vor?
In der Praxis geht es häufig um ernsthafte Erkrankungen. Eine geplante Operation, eine laufende Krebstherapie, eine psychiatrische Akutbehandlung oder eine medizinische Behandlung, die nicht ohne Weiteres im Vollzug fortgeführt werden kann, können einen Antrag auf Haftaufschub tragen. § 456 StPO kann bei vorübergehenden Belastungen helfen. § 455 Abs. 1 bis 3 StPO ist dagegen der richtige Prüfungsmaßstab, wenn die Erkrankung so schwer wiegt, dass die sofortige Vollstreckung aus gesundheitlichen Gründen nicht verantwortbar erscheint.
Familiäre Gründe spielen ebenfalls eine Rolle. Wenn ein minderjähriges Kind kurzfristig ohne Betreuung wäre oder ein pflegebedürftiger Angehöriger nicht versorgt werden kann, muss der Antrag präzise erklären, warum keine sofortige Ersatzlösung besteht. Die Behörde erwartet, dass Alternativen geprüft werden. Ein bloßer Hinweis auf familiäre Belastung reicht nicht. Die Staatsanwaltschaft informiert in diesen Fällen auch sofort das Jugendamt, dass Kinder in Obhut nehmen kann.
Auch Beruf und Betrieb können bedeutsam sein. Das gilt besonders bei Selbständigen, Geschäftsführern oder Arbeitnehmern mit unverzichtbaren Übergabeaufgaben. Wer eine Wohnung auflösen, Unterlagen ordnen oder einen Betrieb übergeben muss, sollte konkrete Zeitpläne vorlegen. Die Verteidigungschancen sind in vielen Fällen besser als erwartet, wenn die Gründe sauber belegt sind.
Was sollte ich nach der Ladung zum Strafantritt sofort tun?
Notieren Sie zuerst den Termin. Dann sammeln Sie sofort sämtliche Unterlagen, die für den Haftaufschub relevant wären: Ärztliche Bescheinigungen, Kliniktermine, Pflegeunterlagen, Nachweise zur Kinderbetreuung, Arbeitsverträge, Kündigungsfristen, Mietunterlagen und Übergabepläne können entscheidend sein. Je früher ein Fachanwalt für Strafrecht eingeschaltet wird, desto eher kann der Antrag rechtzeitig und belastbar gestellt werden.
Haben Sie eine Ladung zum Strafantritt erhalten?
Rechtsanwalt Brunkhorst und sein Team beraten Sie diskret und vertraulich.
Rufen Sie jetzt an: 0511 957 337 63.
Welche Fristen und Nachweise sind beim Haftaufschub wichtig?
Nach Erhalt der Ladung zum Strafantritt sollten Sie sofort handeln, denn viele Ladungen setzen nur kurze Fristen. Wird der Antrag auf Haftaufschub zu spät gestellt, kann die Vollstreckungsbehörde davon ausgehen, dass der Strafantritt wie geladen auch erfolgen wird. Erfolgt der Strafantritt dann nicht, drohen Zwangsmaßnahmen bis hin zur Festnahme.
Ein erfolgreicher Antrag braucht Nachweise. Bei Krankheit genügt kein kurzer Satz des Hausarztes. Benötigt werden aussagekräftige ärztliche Unterlagen, aus denen Diagnose, Behandlungsplan, Dringlichkeit und die Folgen eines sofortigen Haftantritts hervorgehen. Geht es um § 455 Abs. 1 bis 3 StPO, müssen die Unterlagen besonders klar zeigen, ob Geisteskrankheit, nahe Lebensgefahr oder ein körperlicher Zustand vorliegt, der mit der sofortigen Vollstreckung unverträglich ist. Bei Pflege, Kinderbetreuung oder beruflichen Gründen kommt es auf konkrete Personen, Zeiträume, Verträge und Übergabepläne an.
Wir in der der Kanzlei Baumann Brunkhorst Rechtsanwälte (bbr.legal) in Hannover prüfen deshalb zuerst die Ladung, die Akte und die tatsächlichen Gründe für den Aufschub. Wir formulieren nicht nur einen Antrag. Wir ordnen die Nachweise so, dass die Vollstreckungsbehörde schnell erkennen kann, warum der sofortige Haftantritt unzumutbare Folgen hätte.
Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es neben dem Haftaufschub, wenn ich bereits rechtskräftig verurteilt wurde?
Manchmal reicht ein Haftaufschub nach § 456 StPO nicht aus. Bei schwerer Krankheit sind die Voraussetzungen des § 455 Abs. 1 bis 3 StPO zu prüfen: Geisteskrankheit, nahe Lebensgefahr oder ein körperlicher Zustand, der mit der sofortigen Unterbringung in einer Strafanstalt unverträglich ist. Bei Betäubungsmittelabhängigkeit kann unter engen Voraussetzungen eine Zurückstellung nach § 35 BtMG in Betracht kommen. Dann geht es nicht nur um Zeit, sondern um Therapie statt Strafvollzug.
Auch offener Vollzug, Vollzugslockerungen, Strafaussetzung des Strafrests oder ein Gnadenantrag können je nach Lage eine Rolle spielen. Diese Wege ersetzen den Antrag nach § 456 StPO oder die Prüfung nach § 455 Abs. 1 bis 3 StPO nicht automatisch. Sie müssen strategisch eingeordnet werden. Fachanwalt Daniel Brunkhorst bringt jahrelange Erfahrung in der Strafverteidigung und Strafvollstreckung ein. In zahlreichen Verfahren konnten wir durch frühes Eingreifen eine geordnete Lösung erreichen.
Häufige Fragen zu Haftaufschub und Strafantritt
Kann ich den Haftantritt verschieben lassen, wenn ich arbeiten muss?
Kann ein Haftaufschub auch wegen Familie oder Kindern bewilligt werden?
Welche Nachweise brauche ich für einen Antrag auf Haftaufschub?
Reicht ein normales ärztliches Attest für einen Haftaufschub aus?
Kann ich Haftaufschub beantragen, obwohl der Termin schon sehr nah ist?
Was passiert, wenn ich den Strafantritt ignoriere?
Wie lange darf ein Haftaufschub nach § 456 StPO maximal dauern?
Kann die Staatsanwaltschaft Bedingungen für den Haftaufschub verlangen?
Was kostet eine anwaltliche Prüfung beim Haftaufschub?
Wir melden uns noch heute zurück
Rückmeldung noch am selben Tag, sofern die Kontaktaufnahme vor 16:00 Uhr erfolgt.
Alles bleibt zu 100 % vertraulich. Keine Weitergabe. Keine Beurteilung Ihrer Person.
Warum bbr.legal bei Haftaufschub schnell handeln kann
Bei einem Haftaufschub zählt jeder Tag. Fachanwalt für Strafrecht Brunkhorst und Fachanwältin für Strafrecht Rust stehen Ihnen zur Seite – von der ersten Prüfung der Ladung bis zum Antrag bei der Vollstreckungsbehörde.
Vereinbaren Sie jetzt Ihre Ersteinschätzung unter 0511 957 337 63, per E-Mail an mail@bbr.legal, über https://bbr.legal oder im Notfall unter 0157 923 741 73. Noch am selben Tag können wir prüfen, welche Unterlagen fehlen und ob ein realistischer Antrag möglich ist.