Spezialisierte Anwälte für Berufung und Revision aus Hannover
Ein ungerechtes Strafurteil bedeutet nicht das Ende. Mit einem gut begründeten Rechtsmittel wie Berufung, Revision oder Beschwerde können Sie sich gegen eine falsche Entscheidung wehren – und das mit unserer vollen Unterstützung.
Warum Mandanten bundesweit auf unsere Kanzlei setzen:
Rechtsmittel im Strafrecht
Im Strafrecht stehen einer verurteilten Person verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um eine gerichtliche Entscheidung anzufechten. Diese sogenannten Rechtsmittel bieten Betroffenen die Möglichkeit, ein Urteil oder einen gerichtlichen Beschluss auf inhaltliche oder verfahrensrechtliche Fehler überprüfen zu lassen und gegebenenfalls eine Korrektur zu erwirken.
In der Regel bieten diese Rechtsmittel die letzte Möglichkeit, um die Rechte des Mandanten zu schützen und zu wahren. Als erfahrene Strafverteidiger im Bereich der Rechtsmittel wissen wir daher, wie wichtig diese letzte Möglichkeit ist und bearbeiten Ihren Fall mit der erforderlichen Sorgfalt und gebotenen Zügigkeit.
Da ein Strafverfahren erhebliche Konsequenzen für das Leben der Betroffenen haben kann, ist die sachkundige Nutzung von Rechtsmitteln essenziell, um eine faire und gerechte Entscheidung sicherzustellen. Als Experten für Rechtsmittel erschöpft sich unsere Tätigkeit daher nicht bloß in der Einlegung eines Rechtsmittels, sondern beinhaltet viel mehr auch die Einarbeitung in den Fall, die gründliche Überprüfung des Urteils oder des Beschlusses und die ausführliche Eruierung der Erfolgsaussichten der zur Verfügung stehenden Rechtsmittel.
Die verschiedenen Rechtsmittel im Überblick
Die wichtigsten Rechtsmittel im Strafrecht sind die Berufung, die Revision, die Sprungrevision, die Beschwerde und die sofortige Beschwerde. Jedes dieser Rechtsmittel ist in unterschiedlichen Situationen einschlägig, muss unterschiedlich bearbeitet werden und hat eigenen Voraussetzungen und Fristen. Als Experten für Rechtsmittel kennen wir sämtliche Spezifikationen, Voraussetzungen und Fristen der jeweiligen Rechtsmittel und beraten Sie bei der Wahl des passenden Rechtsmittels. Auf diese Weise können wir für unsere Mandanten die bestmöglichen Erfolgsaussichten gewährleisten.
Bei Rechtsmitteln gegen Urteiles des Amtsgerichts muss nicht zwingend entschieden werden, welches Rechtsmittel eingelegt wird. Dies nennen wir unbestimmtes Rechtsmittel.
Berufung
Die Berufung ermöglicht eine vollständige Überprüfung eines Urteils eines Amtsgerichts durch die nächsthöhere Instanz, das Landgericht. Dabei können sowohl die Tatsachen als auch die Rechtsanwendung neu beurteilt werden, das erste Verfahren wird somit quasi „wiederholt“. Dies bedeutet, dass neue Beweise vorgelegt und Zeugen erneut vernommen werden können. Eine Berufung kann in erster Linie sinnvoll sein, wenn Fehler in der Beweiswürdigung oder der Tatsachenfeststellung vorliegen.
Revision
Die Revision dient der Überprüfung eines Urteils des Landgerichts auf Rechtsfehler. Anders als bei der Berufung erfolgt keine erneute Tatsachenprüfung und keine „Wiederholung“ der Hauptverhandlung. Stattdessen wird höchstrichterlich geprüft, ob das Gericht die Gesetze korrekt angewendet hat. Die Revision kann daher insbesondere in Fällen von Verfahrensfehlern oder fehlerhafter Rechtsanwendung ein erfolgversprechendes Mittel darstellen.
Sprungrevision
Die Sprungrevision ermöglicht es, eine Entscheidung eines Amtsgerichts direkt durch das Oberlandesgericht überprüfen zu lassen, ohne den Umweg über die Berufung zu nehmen. Dies kann sinnvoll sein, wenn von Anfang an nur Rechtsfragen streitig sind und keine neuen Beweise oder Tatsachen berücksichtigt werden müssen.
Beschwerde
Die Beschwerde ist ein Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen, die nicht in Form eines Urteils ergangen sind, beispielsweise gegen Haftentscheidungen oder Durchsuchungsbeschlüsse. Hierbei überprüft das nächsthöhere Gericht die angefochtene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit.
Sofortige Beschwerde
Die sofortige Beschwerde ist eine besondere Form der Beschwerde, die nur in bestimmten Konstellationen eingelegt werden kann. Sie ist notwendig, wenn bestimmte Entscheidungen schnell korrigiert werden müssen, um unverhältnismäßige Nachteile für die Betroffenen zu vermeiden. Dabei ist besondere Eile geboten, da die sofortige Beschwerde nur innerhalb einer Woche nach der Entscheidung eingelegt werden kann.
Rechtsmittel mit Strategie nutzen
Jedes dieser Rechtsmittel erfordert eine gründliche Prüfung der Erfolgsaussichten und eine strategische Planung. In vielen Fällen können Verfahrensfehler oder eine fehlerhafte Anwendung des Rechts zur Aufhebung oder Abänderung eines Urteils führen. Dies ist insbesondere bei drastischen Vorwürfen, wie Sexualdelikten, gravierenden Wirtschaftsdelikten oder schweren Betäubungsmitteldelikten von großer Bedeutung. Eine kompetente und erfahrene Strafverteidigung ist daher entscheidend, um die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln und die rechtlichen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen. Nicht umsonst wagen sich viele Strafverteidiger*innen nicht an die Rechtsmittel, insbesondere an die Königsdisziplin der Revision. Als erfahrene Strafverteidiger für Rechtsmittel besitzen wir jedoch die nötige Expertise in diesem Bereich, um Sie und Ihre Rechte vollumfänglich zu schützen und Ihnen ein bestmögliches Ergebnis zu gewährleisten.
Wenn Sie oder eine nahestehende Person von einem Urteil oder einer gerichtlichen Entscheidung (z.B. einem Durchsuchungsbeschluss) betroffen sind, stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Fachwissen im Strafrecht zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine fundierte Beratung zu Ihren Rechtsmitteln – wir setzen uns für Ihre Rechte ein!
Wenn das Urteil vom Amtsgericht stammt und die Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Berufung zulässig – oft innerhalb einer Woche nach Verkündung.
Mit einer Revision lässt sich prüfen, ob das Gericht Verfahrensvorschriften oder materielle Strafnormen falsch angewendet hat.
Berufung und Revision müssen innerhalb einer Woche nach Verkündung eingelegt werden. Für die Begründung gelten unterschiedliche Fristen.
Die Kosten hängen vom Aufwand ab. Eine Berufung mit nur einem Termin kann 1.000 – 2.000 Euro kosten, eine Revision deutlich mehr. Wir bieten transparente Pauschalen an.
Wenn gegen ein Urteil des Amtsgerichts sowohl Berufung als auch Revision zulässig sind, kann die Berufung übersprungen und direkt Revision eingelegt werden.
Die Beschwerde richtet sich gegen gerichtliche Beschlüsse – z. B. Durchsuchung, Haftbefehl oder Pflichtverteidigerfragen – nicht gegen Urteile.
Angeklagte, Staatsanwaltschaft und Nebenkläger. Die Begründung muss durch einen Rechtsanwalt oder Hochschullehrer erfolgen.
Nur wenn auch Staatsanwaltschaft oder Nebenkläger ein Rechtsmittel einlegen. Andernfalls darf sich die Strafe nicht verschlechtern.
Je nach Umfang und Gerichtsauslastung kann das Verfahren von wenigen Monaten bis über ein Jahr dauern.
Revisionsverfahren dauern oft mehrere Monate, teils über ein Jahr – besonders bei Entscheidungen des Oberlandesgerichts oder Bundesgerichtshofs.
Wenn die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt, obwohl der Angeklagte eine Sprungrevision wollte, wird automatisch ein Berufungsverfahren durchgeführt.
Nein – sie schließen sich gegenseitig aus. Mit einem unbestimmten Rechtsmittel kann aber die Entscheidung zunächst offengelassen werden.
Die Revision greift gezielt rechtliche Fehler an – etwa Verfahrensverstöße. Sie ist kein neues Verfahren mit Beweiserhebung.
Das hängt stark vom Fall ab. Berufung hat oft bessere Erfolgschancen bei Tatsachenfragen, Revision bei klaren Rechtsfehlern.
Wenn ein Beschluss – etwa über eine Durchsuchung oder U-Haft – rechtswidrig ist, kann eine Beschwerde erhebliche Folgen haben (z. B. Beweisverwertungsverbot).
Einlegung, Begründung durch Anwalt, Prüfung durch das Revisionsgericht – meist ohne mündliche Verhandlung.
Hier kommt die Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss zum Einsatz – oft mit Aussicht auf Erfolg, wenn der Verdacht nicht ausreichend oder der Beschluss handwerklich nicht richtig war.
Dann wird das Urteil oder der Beschluss aufgehoben – und das Verfahren an die Vorinstanz zurückverwiesen oder eingestellt.
