Anwalt nach Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie (§ 184b StGB)

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Wenn bei Ihnen bereits eine Hausdurchsuchung wegen des Verdachts nach § 184b StGB stattgefunden hat, ist vieles unklar:
Was kommt jetzt? Wie schlimm ist die Lage wirklich? Genau hier setzt ein Gespräch mit mir an.

Hat noch keine Hausdurchsuchung stattgefunden? Lesen Sie hier, was jetzt zu tun ist, bevor die Polizei vor der Tür steht! (Link Schutzschrift)

Nach der Durchsuchung herrscht meist Unsicherheit – nicht Klarheit

Nach einer Hausdurchsuchung fühlen sich viele Betroffene handlungsunfähig, obwohl gerade jetzt entscheidende Weichen gestellt werden können.
Alle Fragen die Sie sich jetzt stellen, habe ich bereits mit anderen Betroffenen diskutiert: Freiheit, Job, Ruf, Familie – es mag sich so anfühlen, als wenn all das auf dem Spiel steht. Nach über 400 Verfahren im Bereich verbotene Pornografie kenne ich Antworten auf Ihre Fragen und kann erklären, wie Sie an diesem Tiefpunkt weitermachen
Sprechen Sie noch heute mit mir. (Telefon)

Sie haben Angst – ich habe die Antworten.

Dass Sie verängstigt sind, nachdem die Polizei Ihre Wohnung durchsucht und Ihre Geräte sichergestellt hat, ist normal. Aber Sie müssen diese Angst und den ersten Schock überwinden und sich einen Profi suchen, der Sie durch dieses Verfahren begleitet.
Sie müssen sich weder vor mir noch vor meinen Mitarbeitern schämen: Was immer Ihnen vorgeworfen wird, ich werde Sie deswegen nicht beschämen oder „verurteilen“. Auf einer „moralischen“ Ebene ist mir egal, was Sie getan haben (sollen). Mich interessiert als Ihr Verteidiger nur, wie ich den Ihnen drohenden Schaden so weit wie möglich minimieren oder vermeiden kann.

In einem ersten unverbindlichen Gespräch klären wir:

  • welche nächsten Schritte realistisch und notwendig sind,
  • in welcher Phase sich das Verfahren befindet,
  • welche Bedeutung eine mögliche Datenauswertung haben kann,
  • welche Folgen strafrechtlich auf Sie zukommen (Spoiler: Bewährung ist fast immer möglich!),
  • wie wahrscheinlich das Bekanntwerden der Vorwürfe ist,
  • wie Sie mit der Partnerin, dem Arbeitgeber, der Familie, dem Jugendamt, der Schule oder dem Verein umgehen müssen, um Schaden zu vermeiden und wie ich Ihnen dabei helfen kann,
  • wie das weitere Verfahren ablaufen wird,
  • wie Sie Arbeitsgeräte (Diensthandy, Arbeitslaptop etc.). zurückerhalten,
  • welches Verteidigungsverhalten sinnvoll ist,
  • ob eine therapeutische Begleitung für Sie sinnvoll ist und wo Sie einen Therapieplatz finden,
  • was Ihre Verteidigung kosten wird.

Rufen Sie in meiner Kanzlei an. Wir können noch heute sprechen.

Fachlich auf höchstem Niveau – Verteidigung vom Sexualstrafrechtler.

Ziel meiner Verteidigung ist es immer Ihr Verfahren außergerichtlich zu beenden.

Mein Stil ist dabei diskret, wissenschaftlich und fachlich auf höchstem Niveau. Als Fachanwalt für Strafrecht mit der Schwerpunkt Sexualstrafrecht kenne ich alle technischen, rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlagen von Fällen, die im Zusammenhang mit Kinderpornografie stehen.

Nach vielen hundert bearbeiteten Fällen können Sie von meiner Erfahrung und Expertise profitieren. Rufen Sie mich an, um herauszufinden, was ich für Sie tun kann.

Sie können nicht telefonieren? Schreiben Sie uns eine Email, wir finden eine Lösung.

Jetzt anrufen – vertraulich und fachlich versiert

Wenn bei Ihnen bereits eine Hausdurchsuchung wegen § 184b StGB stattgefunden hat, zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen. Das Gespräch ist vertraulich und darauf ausgerichtet, Ihnen Klarheit über Ihre Lage und das weitere Vorgehen zu verschaffen.

Häufige Fragenan einen Strafverteidiger

Wie teuer ist ein Anwalt bei Kinderpornografie (§ 184b StGB)?

Die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens, dem Stadium (Ermittlungsverfahren, Strafbefehl, Anklage) und dem Verteidigungsaufwand ab. Nach einer Hausdurchsuchung kläre ich in einem Gespräch transparent, mit welchen Kosten realistisch zu rechnen ist und welche Verteidigung sinnvoll ist. Rechnen müssen Sie mit ca. 3000 Euro (plus MwSt.) für das Ermittlungsverfahren und 1500 Euro (plus MwSt.) pro Tag am Gericht. Dies kann im Einzelfall mehr oder weniger sein.

Was kostet eine erste Beratung bei Kinderpornografie?

Nach einer bereits erfolgten Hausdurchsuchung biete ich regelmäßig ein erstes orientierendes Gespräch an, um die Lage einzuordnen. In diesem Gespräch klären wir, wo Sie stehen und ob weiterer Handlungsbedarf besteht. Details besprechen wir offen und transparent. Für das erste Gespräch nehme ich keine Gebühren. Sie können anschließend entscheiden, ob Sie mich beauftragen möchen oder nicht.

Was kostet eine Verurteilung wegen Kinderpornografie?

Realistisch müssen Sie mit 3.000 – 8.000 Euro Anwaltskosten rechnen. Dazu kommen bei Verurteilung: einige hundert Euro Gerichtskosten. Dazu kommen in manchen Bundesländern (Niedersachsen nicht!) Auswertekosten für Geräte, schnell bis zu 10.000 Euro. Wer unvorbereitet in eine Verhandlung stolpert kann auch schnell noch einmal ein paar Tausend Euro Bewährungsauflagen einplanen. Ein guter Verteidiger spart also erhebliche Kosten.

Bekomme ich bei Kinderpornografie einen Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger wird nicht automatisch bei § 184b StGB beigeordnet. Entscheidend sind unter anderem die Straferwartung und die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage. Ob eine Pflichtverteidigung in Ihrem Fall in Betracht kommt, lässt sich erst nach Akteneinsicht seriös beurteilen. Sie sollten lieber einen motivierten Profi beauftragen.

Was passiert nach einer Hausdurchsuchung wegen § 184b StGB?

Nach der Hausdurchsuchung werden die sichergestellten Datenträger (PC, Smartphone, Festplatten, Cloud-Zugänge) ausgewertet, entweder durch die Polizei selbst oder externe Dienstleister. Parallel legt die Staatsanwaltschaft eine Ermittlungsakte an.

Wichtig: Unmittelbar nach der Durchsuchung ist noch nichts entschieden. Erst die Auswertung soll klären, welche Dateien gefunden wurden, wie sie gespeichert waren (aktiv, Cache, gelöscht) und wem sie rechtlich zugeordnet werden können. Auf dieser Basis entscheidet die Staatsanwaltschaft später über Einstellung (§ 170 Abs. 2 StPO), Einstellung gegen Auflagen (§ 153a StPO), Strafbefehl oder Anklage.

Wie lange dauert ein Verfahren wegen Kinderpornografie?

Die Dauer ist sehr unterschiedlich und hängt vor allem von der Auswertungskapazität und der Datenmenge ab. In der Praxis dauern Ermittlungsverfahren häufig 6 bis 18 Monate, in Einzelfällen auch länger. (Niedersachsen derzeit: 12 – 18 Monate).

Während dieser Zeit hören Betroffene oft monatelang nichts, was psychisch belastend ist, aber kein negatives Zeichen sein muss. Die Verfahrensdauer sagt nichts darüber aus, ob es später zu einer Anklage oder Einstellung kommt. Rufen Sie mich an und ich erkläre Ihnen, wie Sie diese Zeit sinnvoll nutzen.

Muss ich nach der Durchsuchung zur Polizei?

Nein. Sie sind nicht verpflichtet, nach der Durchsuchung zur Polizei zu gehen oder Angaben zu machen.

Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Schweigerecht (§ 136 Abs. 1 StPO). Unvorbereitete Aussagen – insbesondere ohne Akteneinsicht – sind regelmäßig nachteilig. In vielen Fällen erfolgt eine Einlassung, wenn überhaupt, ausschließlich über den Verteidiger und erst nach Kenntnis der Aktenlage. Reden Sie bitte nicht mit der Polizei!

Ist bei § 184b StGB als Ersttäter Bewährung möglich?

Ja, Bewährung ist mit der richtigen Strategie und dem richtigen Verteidiger keine außergewöhnliche Seltenheit, sondern die Regel. Wenn Sie früh anfangen sich um sich und das Verfahren zu kümmern, wird eine Bewährungsstrafe in der Regel zu erreichen sein. Die größte Gefahr besteht in einer Felleinschätzung des Ernsts der Lage durch Beschuldigte, Eltern oder unerfahrene Anwälte. Wer sich mit Profis umgibt und nach der Durchsuchung die richtigen Entscheidungen trifft, bekommt regelmäßig eine Verfahrenseinstellung oder Bewährung.

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