Sexuelle Belästigung durch Anwalt in Hannover? Strafverteidiger erklärt, was wirklich strafbar ist.

von | 27 Okt.,2025 | Blog

Sexuelle Belästigung durch Anwalt in Hannover?

NDR und RTL berichteten im Oktober 2025 über einen 57-jähriger Rechtsanwalt aus Hannover. Dieser soll seine 35-jährige Mandantin während eines laufenden Mandats über WhatsApp mit anzüglichen Nachrichten kontaktiert haben. Er habe ein von ihr gepostetes Foto als „heiß“ bezeichnet, geschrieben „Du hast bestimmt noch mehr heiße Fotos?“ und ergänzt, ihr Freund habe „Glück“. Zudem habe er sie mehrfach per Videoanruf erreichen und zum Kaffeetrinken einladen wollen.

Die Mandantin habe diese Kontakte als belästigend empfunden und angegeben, sie habe aus Höflichkeit mit Smileys reagiert, um die Situation zu entschärfen. Schließlich habe sie den Anwalt in seiner Kanzlei aufgesucht, wo er ihr körperlich sehr nah gekommen sein soll. Daraufhin habe sie das Mandat fristlos gekündigt – mit der Begründung, sie fühle sich sexuell belästigt.

Der Anwalt habe alle Vorwürfe bestritten und erklärt, die Kommunikation sei rein freundschaftlich gewesen. Statt sich zu entschuldigen, habe er seine ehemalige Mandantin auf Zahlung seines Honorars in Höhe von 1.052,18 € verklagt.

Vor Gericht habe der Anwalt keine Reue gezeigt und den Blickkontakt zu seiner früheren Mandantin gemieden. Als die Richterin eine Einigung ansprach, habe er sofort abgelehnt. Nach Einschätzung des Gerichtssprechers habe die Richterin zwar festgestellt, dass eine außerordentliche Kündigung wegen der Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses durchaus in Betracht komme, dennoch müsse die Frau zahlen, weil sie nicht belegen konnte, dass die bisherige anwaltliche Arbeit wertlos geworden sei.

Die Mandantin könne Einspruch gegen das Urteil einlegen. Parallel laufe bei der Rechtsanwaltskammer eine Beschwerde gegen den 57-Jährigen.
Zu der Sache habe ich selbst keine eigenen Erkenntnisse. Ich kann nicht feststellen, ob die Vorwürfe stimmen und gehe davon aus, dass der Rechtsanwalt kein Fehlverhalten gezeigt hat. Für die Analyse im Rahmen dieses Blogbeitrags, möchte ich prüfen, was rechtlich zu beachten wäre, wenn die Vorwürfe stimmen würden.

Liegt hier eine sexuelle Belästigung durch einen Anwalt in Hannover vor?

Die HAZ titelte ursprünglich mit der Überschrift „Sexuelle Belästigung in Hannover…“ – hat diesen Titel aber mittlerweile angepasst. Und das ist auch richtig.

Die sexuelle Belästigung ist in § 184i StGB geregelt. Danach macht sich strafbar, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch die Würde der betroffenen Person verletzt. Das bedeutet: Voraussetzung ist immer eine körperliche Berührung, die objektiv sexuell bestimmt ist und subjektiv als entwürdigend empfunden wird.

Eine solche körperliche Berührung kann durch schriftliche oder digitale Kommunikation – also etwa über WhatsApp-Nachrichten – nicht stattfinden. Selbst eindeutige oder anzügliche Textnachrichten erfüllen den Tatbestand des § 184i StGB daher nicht. Es handelt sich rechtlich um ein grenzüberschreitendes, aber nicht strafbares Verhalten.

RTL berichtet zwar, der Anwalt sei der Mandantin bei einem Treffen in seiner Kanzlei „sehr nah“ gekommen. Auch das reicht jedoch nicht aus, um eine sexuelle Belästigung im Sinne des Strafgesetzbuchs zu begründen. Allein eine körperliche Nähe ohne Berührung genügt dem Tatbestand nicht.

Im Ergebnis kann dem Kollegen nach der derzeit bekannten Faktenlage keine sexuelle Belästigung im Sinne des § 184i StGB vorgeworfen werden. Nachdem was öffentlich bekannt ist, scheint ausgeschlossen, dass der Rechtsanwalt aus Hannover sich irgendwie strafbar gemacht hat.


Wann läge eine sexuelle Belästigung durch den Rechtsanwalt aus Hannover vor?

Für eine sexuelle Belästigung im Sinne des § 184i StGB ist immer eine körperliche Berührung erforderlich. Das bedeutet: Es muss ein tatsächliches Anfassen stattfinden – eine bloß verbale oder digitale Annäherung reicht nicht aus.

Eine solche Berührung kann zum Beispiel vorliegen, wenn eine Person an der Innenseite der Oberschenkel gestreichelt wird oder wenn Genitalien, Gesäß oder Brüste über der Kleidung berührt werden. Auch das absichtliche Anfassen oder Umarmen in sexuell bestimmter Weise kann tatbestandsmäßig sein. Weitere Beispiele finden sich in meinem Artikel zur sexuellen Belästigung § 184i StGB.

Abzugrenzen ist § 184i StGB von § 177 StGB – dem sexuellen Übergriff, Dort geht es um schwerwiegendere Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung, insbesondere wenn Zwang, Drohung oder Ausnutzen einer schutzlosen Lage hinzukommen. Zu diesem Thema habe ich einen eigenen Artikel über § 177 StGB verfasst, in dem die Unterschiede im Detail erläutert werden.

Zusammengefasst: Für eine sexuelle Belästigung muss immer eine körperliche Berührung vorliegen. Ohne ein solches Anfassen ist der Straftatbestand des § 184i StGB nicht erfüllt.

Darf ein Anwalt seiner Mandantin anzügliche oder aufdringliche Nachrichten schreiben?

Nein. Auch wenn ein solches Verhalten strafrechtlich nicht als sexuelle Belästigung im Sinne des § 184i StGB gilt, verstößt es klar gegen die anwaltlichen Berufspflichten. Nach § 43a Abs. 2 BRAO unterliegt der Rechtsanwalt der Schweigepflicht und muss jede Form der Vertraulichkeit und Distanz wahren, die das Mandatsverhältnis schützt. Darüber hinaus verpflichtet § 43a Abs. 3 BRAO zur sachlichen und professionellen Vertretung – persönliche oder anzügliche Nachrichten sind damit unvereinbar.

Auch nach der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) hat der Anwalt das Mandat mit „Würde, Integrität und Unabhängigkeit“ zu führen (§ 1 BORA). Anzügliche oder aufdringliche Kommunikation verletzt diese Grundpflichten, weil sie das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant untergräbt.

Selbst wenn keine strafbare Handlung vorliegt, kann ein solches Verhalten berufsrechtliche Folgen haben – etwa eine Rüge oder ein anwaltsgerichtliches Verfahren durch die Rechtsanwaltskammer. Der Maßstab ist eindeutig: Ein Anwalt darf kein Verhalten zeigen, das geeignet ist, die Würde des Berufs oder die Vertrauensbasis im Mandat zu beschädigen.

Mit dem Ende des Mandats entfallen auch die Pflichten aus dem unmittelbaren Mandatsverhältnis. Ein smartes Anbändeln – wie die Einladung zu einem Kaffee – dürfte danach zulässig sein. Wohl aber nicht ein Fragen nach „heißen Fotos“.

Symbolfoto: Anwalt und Mandantin mit Abstand in Kanzlei, Thema anwaltliche Distanz und Grenzen bei beruflichem Verhalten.

Welche Folgen drohen berufsrechtlich, wenn ich als Anwalt der Mandantin aufdringliche oder anzügliche Nachrichten schreibe?

Wer als Rechtsanwalt seiner Mandantin aufdringliche oder anzügliche Nachrichten schreibt, riskiert ein Kammerverfahren bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer, etwa in Celle. Solche Verfahren werden eingeleitet, wenn ein Verstoß gegen die Pflichten aus der BRAO oder BORA im Raum steht – insbesondere gegen die Pflicht zur Wahrung von Integrität, Unabhängigkeit und Distanz im Mandatsverhältnis (§ 43a BRAO, § 1 BORA).

In der Praxis endet ein solches Verfahren meist mit einer Rüge. Diese wird schriftlich ausgesprochen und kann öffentlich festgehalten werden, bleibt aber berufsrechtlich die mildeste Sanktion. Schärfere Maßnahmen wie ein anwaltsgerichtliches Verfahren oder gar ein Berufsverbot drohen in der Regel nur bei wiederholtem oder gravierendem Fehlverhalten.

Trotzdem sollte sich jeder betroffene Anwalt frühzeitig verteidigen lassen. Ein erfahrener Verteidiger im Kammerverfahren – insbesondere mit Kenntnis der Verfahren vor der Rechtsanwaltskammer Celle– kann durch gezielte Stellungnahmen und Akteneinsicht dafür sorgen, dass der Vorgang auf die Rüge begrenzt bleibt oder ganz eingestellt wird.

Gerne übernehme ich Ihre Verteidigung, melden Sie sich dazu in unserer Kanzlei.

Darf ich als Mandantin oder Mandant meinem Anwalt anzügliche oder aufdringliche Nachrichten schreiben?



Grundsätzlich ja – Mandantinnen und Mandanten dürfen ihrem Anwalt theoretisch auch anzügliche Nachrichten schreiben. Empfehlenswert ist das aber nicht. Solche Nachrichten sorgen fast immer für Schwierigkeiten im Vertrauensverhältnis und können die professionelle Zusammenarbeit sofort belasten.

Ein seriöser Anwalt wird, wenn die Kommunikation zu aufdringlich wird, das Mandat beenden, um seine berufliche Unabhängigkeit zu wahren. Besser ist daher: Abwarten, bis das Mandat abgeschlossen ist. Danach gelten die allgemeinen rechtlichen Regeln – auch für Rechtsanwälte. Wenn die Initiative vom Mandanten ausgeht, entscheidet auch nicht mehr das Berufsrecht, sondern nur noch, ob beide Seiten freiwillig und respektvoll miteinander umgehen.

Darf ich als Rechtsanwalt Sex mit einer Mandantin oder einem Mandanten haben?

Grundsätzlich gilt dasselbe wie bei anzüglichen oder aufdringlichen Nachrichten: Sexuelle Kontakte während eines laufenden Mandats sind berufsrechtlich unzulässig. Sie verstoßen gegen die anwaltliche Pflicht zu Distanz, Integrität und Unabhängigkeit (§ 43a BRAO, § 1 BORA). Wer ein solches Verhalten zeigt, riskiert ein Kammerverfahren, das deutlich unangenehmer werden kann als bei bloß schriftlicher Grenzüberschreitung.

Die Erfahrung zeigt aber, dass das eigentliche Problem in solchen Fällen selten das Berufsrecht ist. Das größere Risiko liegt in der dynamischen Machtbeziehung zwischen Anwalt und Mandantin oder Mandant. In diesen Konstellationen wird häufig übersehen, dass ein echtes Einverständnis nicht vorliegt. Anwälte befinden sich in einer überlegenen Position – rechtlich, sozial und psychologisch. Wenn es in solchen Situationen zu sexuellen Handlungen kommt, berichten Mandantinnen oder Mandanten später nicht selten, sie hätten sich unter Druck gesetzt oder nicht frei entscheiden können.

Das führt regelmäßig zu strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts einer sexuellen Nötigung oder eines sexuellen Übergriffs (§ 177 StGB). Das Beispiel des hannoverschen Anwalts zeigt, wie schnell sich so etwas entwickeln kann: Der deutlich ältere Jurist soll die wesentlich jüngere Mandantin über längere Zeit immer wieder angeschrieben haben – mit Einladungen und anzüglichen Kommentaren. Sie habe ausweichend reagiert, worauf er offenbar nicht reagierte und weitermachte.

Solche Fälle begegnen mir als Verteidiger häufig – etwa bei Lehrern und Schülerinnen, Vorgesetzten und Untergebenen, Feuerwehrführern und Mitgliedern, oder älteren Männern und sehr jungen Frauen. Typisch ist, dass die betroffene Person nach außen freundlich oder mit Smileys reagiert, tatsächlich aber versucht, die Situation abzuwehren. Der Handelnde interpretiert dies falsch – und steht plötzlich im Zentrum eines Strafverfahrens.

Deshalb ist sexueller Kontakt während eines Mandats strikt zu vermeiden. Es drohen berufsrechtliche Konsequenzen, Reputationsschäden und strafrechtliche Ermittlungen – selbst dann, wenn ursprünglich keine schlechte Absicht bestand.

Darf ich Sex mit meinem Anwalt haben?

Ja, das ist grundsätzlich erlaubt. Es gibt kein gesetzliches Verbot, eine sexuelle Beziehung zu einem Anwalt oder einer Anwältin zu beginnen. Wichtig ist jedoch, dass das laufende Mandat vorher beendet oder auf einen anderen Anwalt oder eine Kollegin ordnungsgemäß übertragen wird. Nur so lässt sich vermeiden, dass der Anwalt gegen seine berufsrechtliche Pflicht zur Distanz und Unabhängigkeit verstößt (§ 43a BRAO, § 1 BORA).

Dabei sollte auch die Frage der Vergütung geklärt werden: Entweder wird das Mandat ordnungsgemäß abgerechnet oder ein Kollege übernimmt die Vertretung vollständig. Erst wenn das Mandatsverhältnis rechtlich beendet ist, gilt die Beziehung als privat und nicht mehr als berufsrechtlich relevant.

Was muss getan werden, wenn sich eine romantische oder sexuelle Beziehung zwischen Anwalt und Mandantin anbahnt?

Sobald sich eine romantische oder sexuelle Beziehung zwischen Anwalt und Mandantin abzeichnet, sollte das Mandat sofort entflechtet werden. Das bedeutet: Die anwaltliche Vertretung wird beendet oder an eine Kollegin bzw. einen Kollegen übergeben, um Interessenkonflikte und Verstöße gegen die Berufspflichten zu vermeiden.

Ist das Mandat abgeschlossen, kann die private Beziehung außerhalb des Berufsverhältnisses fortgeführt werden. Entscheidend ist, dass keine Vermischung von professioneller Verantwortung und persönlicher Nähe besteht.

Was kann ich machen, wenn ich mich durch meinen Anwalt (sexuell) belästigt fühle?

Zunächst sollte die Situation direkt angesprochen werden – möglichst sachlich und ohne Vorwürfe. Bitten Sie um einen kostenneutralen Wechsel der Betreuung innerhalb der Kanzlei, damit Ihr Fall von einer anderen Anwältin oder einem anderen Anwalt übernommen wird.

Wenn das nicht möglich ist oder das Vertrauensverhältnis vollständig zerstört ist, sollten Sie eine andere Kanzlei aufsuchen. Der neue Anwalt kann die Übernahme des Mandats sowie die Klärung offener Kostenfragen rechtlich korrekt regeln. So behalten Sie die Kontrolle über Ihr Verfahren, ohne die bestehenden Ansprüche oder Fristen zu gefährden.

Was Sie als Berufsträger unbedingt beachten sollten – pikante Details im Fall des Anwalts, der eine sexuelle Belästigung in Hannover begangen haben soll

Der in Hannover betroffene Kollege scheint auf seiner eigenen Website als „Alleskönner“ aufzutreten. Laut seinem Profil bearbeitet er Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht, Migrationsrecht und zusätzlich nach Rücksprache Familienrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht. Ein breites Angebot – aber offenbar kein Ersatz für eine professionelle Verteidigung in eigener Sache.

Nach den vorliegenden Medienberichten ist der Kollege allein vor dem Amtsgericht Hannover erschienen, also ohne anwaltlichen Beistand. Das legt nahe, dass er sich selbst vertreten hat. In Fällen mit dieser öffentlichen Brisanz ist das ein strategischer Fehler. Wer sich in einer solchen Situation ohne spezialisierten Strafverteidiger oder Berufsrechtsexperten aus Hannover oder Gericht stellt, riskiert nicht nur eine Rüge durch die Kammer, sondern vor allem einen massiven Reputationsverlust.

Denn trotz verpixelter Fotos ist davon auszugehen, dass Kolleginnen und Kollegen aus Hannover sehr wohl erkennen, um wen es sich handelt. Gerade deshalb gilt: In Verfahren, die mit persönlichem Fehlverhalten, Mandantenkontakt oder Sexualität zu tun haben, muss das Ziel sein, die Sache leise, diskret und professionell zu beenden – nicht, sie in die bundesweite Berichterstattung zu tragen.

In einem solchen Fall wäre der klügere Weg gewesen, die Angelegenheit durch anwaltliche Vertretung zu bereinigen, statt wegen rund 1.000 Euro Honorar eine öffentliche Auseinandersetzung zu führen, die das eigene Berufsbild dauerhaft beschädigt.

Oder, wie es der alte Grundsatz treffend formuliert:
„Wer sich selbst verteidigt, verteidigt ein Affe einen Esel.“

Gerade in sensiblen Kammer- oder Reputationsverfahren ist also anwaltlicher Rat durch einen erfahrenen Verteidiger aus Hannover nicht Kür, sondern Pflicht.

Es bleibt aber dabei: Der konkret betroffene Kollege ist mitnichten überführt. Es kann eben genauso sein, wie er vorgetragen haben soll: Ein freundschaftlicher Kontakt und kein Fehlverhalten. Davon ist auszugehen.

Sie sind Anwalt, Steuerberater, Beamter oder Arzt und Ihnen wird in diesem Zusammenhang ein übergriffiges Verhalten oder eine Straftat vorgeworfen? Lassen Sie uns einmal unverbindlich darüber sprechen.


Wann ist ein Verhalten eines Anwalts wirklich eine sexuelle Belästigung?

Eine sexuelle Belästigung nach § 184i StGB liegt nur vor, wenn eine körperliche Berührung in sexuell bestimmter Weise erfolgt. Nachrichten, Einladungen oder WhatsApp-Chats reich

Welche Folgen drohen einem Anwalt, der Mandantinnen aufdringlich schreibt?

Anzügliche oder persönliche Nachrichten verletzen anwaltliche Berufspflichten (§ 43a BRAO, § 1 BORA). Die Rechtsanwaltskammer kann ein Kammerverfahren einleiten. Meist endet das mit einer Rüge, bei wiederholtem Fehlverhalten aber auch mit einem anwaltsgerichtlichen Verfahren.

Darf eine Mandantin mit ihrem Anwalt eine Beziehung beginnen?

Die Mandantin darf grundsätzlich alles – der Anwalt hat das Problem. Er muss Distanz und Unabhängigkeit wahren. Kommt es während des laufenden Mandats zu einer Beziehung, verstößt das gegen Berufsrecht und kann ein Kammerverfahren auslösen. Erst wenn das Mandat beendet oder an eine Kollegin übergeben ist, darf der Anwalt privat handeln.

Was soll ich tun, wenn ich mich von meinem Anwalt sexuell belästigt fühle?

Sprechen Sie den Vorfall direkt an und bitten Sie um einen kostenneutralen Kanzleiwechsel. Wenn das nicht möglich ist, suchen Sie eine andere Anwältin oder einen anderen Anwalt auf. Die neue Vertretung klärt dann die Übergabe des Mandats und alle offenen Kostenfragen rechtssicher.

Daniel Brunkhorst

Daniel Brunkhorst

Fachanwalt für Strafrecht

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