Cannabis Anbau nach (§ 34 KCanG)

von | 10 März,2025

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Cannabis sind mit der Einführung des neuen Cannabisgesetzes (KCanG) in Deutschland umfassend neu geregelt worden. Der Besitz, Anbau, Erwerb und Handel mit Cannabis bleibt nach § 2 Abs. 1 KCanG grundsätzlich verboten. Allerdings enthält das Gesetz klare Ausnahmen für den Eigenkonsum. Erwachsene dürfen demnach bis zu drei Pflanzen privat anbauen. Diese Ausnahme führt dazu, dass der Besitz und Anbau zum Eigenkonsum zwar formal verboten bleibt, aber faktisch legalisiert wurde.

Während der Konsum und der private Besitz von kleinen Mengen Cannabis unter bestimmten Umständen entkriminalisiert wurde, bleibt der Anbau von Cannabis ohne behördliche Genehmigung weiterhin strafbar. Der illegale Anbau von Cannabis, insbesondere in großem Umfang, wird nach § 34 Abs. 1 Nr. 2 KCanG streng verfolgt und kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Trotz der neuen Gesetzgebung ist der „Krieg gegen Marihuana“ aus Sicht der Polizei und Strafverfolgungsbehörden noch nicht vorbei. Viele Ermittlungsbehörden haben die Legalisierung sowohl inhaltlich als auch emotional noch nicht vollständig akzeptiert, was zu einer strengen und konsequenten Strafverfolgung führt, insbesondere beim Verdacht auf Cannabisanbau. Hierbei kommt es besonders darauf an, ob die gesetzlichen Freigrenzen überschritten werden. Nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 KCanG bleibt der Besitz von mehr als 60 Gramm oder der Anbau von mehr als drei Pflanzen strafbar.

§ 34 KCanG – Strafbarkeit des unerlaubten Cannabisanbaus

Nach § 34 Abs. 1 Nr. 2 KCanG macht sich strafbar, wer Cannabis ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis anbaut. Dies gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen, die ohne entsprechende Lizenzen Cannabis züchten oder produzieren. Auch der private Anbau für den Eigenbedarf kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen, wenn die festgelegten Grenzwerte überschritten werden oder die Auflagen des Gesetzes missachtet werden.

Die wichtigsten Punkte des § 34 KCanG:

  • Unerlaubter Anbau von Cannabis: Jeglicher Anbau von Cannabispflanzen ohne Genehmigung ist strafbar.
  • Strafandrohung: Je nach Umfang des Anbaus und den Umständen des Einzelfalls drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
  • Schwerwiegende Fälle: Bei gewerbsmäßigem Anbau oder bei Verbindungen zu organisierten Drogenkriminalität kann die Strafe erheblich höher ausfallen.

Aktueller rechtlicher Rahmen für Cannabisanbau

In Deutschland gilt seit dem 1. April 2024 folgendes:

  • Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis zu drei Cannabispflanzen für den persönlichen Gebrauch anbauen.
  • Der Besitz ist von 25 Gramm in der Öffentlichkeit und 50 Gramm im privaten Bereich begrenzt.
  • Interessierte können sich nicht-gewinnorientierten Cannabis-Social-Clubs mit max. 500 Mitgliedern anschließen, um gemeinsam Cannabis anzubauen und untereinander zu verteilen.

Beachte: Streit um die Definition einer Cannabispflanze
In der Praxis besteht erhebliche Unsicherheit darüber, wann eine Pflanze rechtlich als „Pflanze“ gilt. Einerseits definiert das Gesetz in § 1 Nr. 8 KCanG Cannabis als Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile. In § 1 Nr. 6 KCanG wird hingegen zwischen Stecklingen und Pflanzen unterschieden.

Auch besteht Uneinigkeit darüber, ab wann eine gekeimte Pflanze strafrechtlich relevant wird. Während die herrschende Meinung annimmt, dass eine Cannabispflanze ab der Keimung als Pflanze gilt, wird in der Rechtsprechung diskutiert, wann sie ein gewisse Wachstumsphase erreicht hat.

Diese Uneinigkeit kann in Strafverfahren eine entscheidende Rolle spielen, da die genaue Definition beeinflusst, ob eine Handlung als strafbar eingestuft wird oder nicht. Als erfahrene Strafverteidiger analysieren wir diese Unklarheiten im Gesetz und in der Rechtsprechung gezielt, um für unsere Mandanten die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Strafen bei Verstößen gegen § 34 KCanG

Die Strafen für den illegalen Anbau von Cannabis hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der Menge der angebauten Pflanzen, der Art der Nutzung und der Frage, ob der Anbau gewerblich oder organisiert erfolgt. In leichten Fällen, insbesondere beim erstmaligen Verstoß und geringem Umfang, können Geldstrafen oder Bewährungsstrafen verhängt werden. In schwerwiegenden Fällen, etwa wenn der Anbau professionell oder in großem Stil erfolgt, drohen jedoch Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Besonders streng wird der gewerbsmäßige Anbau oder der Anbau im Zusammenhang mit Drogenhandel geahndet. In solchen Fällen können die Strafen deutlich härter ausfallen, da der Gesetzgeber hier von einer erhöhten kriminellen Energie ausgeht.

Beachte: Neben den strafrechtlichen Folgen können Betroffene auch mit erheblichen zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen. Hierzu zählen Schadensersatzforderungen, insbesondere wenn durch den illegalen Anbau Dritte geschädigt wurden.

Aktueller Grenzwert für THC im Straßenverkehr
Seit August 2024 gilt in Deutschland ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum im Straßenverkehr. In der Regel ziehen Überschreitungen ein Bußgeld von 500 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot sowie bei Fahranfängern oder unter 21-Jährigen strenge Sonderregelungen nach sich.

Verteidigungsstrategien bei Vorwürfen nach § 34 KCanG

Ihnen wird der unerlaubte Anbau von Cannabis vorgeworfen? Nun ist es entscheidend, dass Sie sich frühzeitig verteidigen lassen. Unsere erfahrenen Anwälte entwickeln gezielte Verteidigungsstrategien, um Ihre Rechte zu schützen und die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Wichtige Verteidigungsansätze:

  • Anfechtung der Beweise: Unsere Kanzlei ist routiniert darin, jedes belastende Beweismittel sorgfältig zu prüfen und gezielt Schwachstellen aufzudecken. Wir analysieren dabei nicht nur die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen wie Durchsuchungen und Beschlagnahmungen, sondern überprüfen auch, ob sich alternative Interpretationen der Beweise ergeben oder ob diese aufgrund von Verfahrensfehlern ganz aus der Verhandlung ausgeschlossen werden können. Durch diese präzise Beweisanalyse schaffen wir die Grundlage für eine effektive Verteidigung.
  • Geringe Schuld: Bei kleineren Mengen und erstmaligen Verstößen kann die Verteidigung darauf abzielen, eine geringe Schuld und eine geringfügige Straftat geltend zu machen, was zu einer milderen Strafe führen kann.

Unsere Kanzlei: Ihr starker Partner in Strafverfahren rund um Cannabis

Als erfahrene Strafverteidiger im Bereich des Betäubungsmittelrechts stehen wir Ihnen in allen Phasen des Verfahrens zur Seite. Wir analysieren Ihren Fall gründlich, überprüfen die Beweislage und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie, die Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser Ziel ist es, die Vorwürfe zu entkräften oder die Strafen zu minimieren und Sie vor weiteren finanziellen und rechtlichen Schäden zu bewahren.

Wenn Ihnen der unerlaubte Anbau von Cannabis vorgeworfen wird, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung und verteidigen Sie mit aller Konsequenz.

Daniel Brunkhorst

Daniel Brunkhorst

Fachanwalt für Strafrecht

Ich bin für Sie da, damit sich Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht an die Spielregeln halten.

Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich dank Ausbildung und Erfahrung die Fähigkeiten, die Sie brauchen, wenn es um Ihre Existenz geht. Auch in schwierigen Situationen bin ich der Partner, der Sie unterstützt und die Maßnahmen ergreift, die Sie entlasten.

Zögern Sie nicht, sich in schweren Zeiten einen Experten zu sichern.

Telefon: 0511 95733763
E-Mail: mail@bbr.legal

Rückruf vereinbaren

3 + 7 =