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Wie kann ich verhindern, dass die Polizei meinen Arbeitslaptop beschlagnahmt?

von | 26 Feb,2024

Durch die steigende Anzahl an Homeoffice-Stellen und der generellen Digitalisierung erhalten immer mehr Arbeitnehmer Arbeitslaptops, Arbeitshandys oder Arbeitstablets. Regelmäßig werden diese auch mit nach Hause genommen und in der eigenen Wohnung aufbewahrt. Im Falle einer Wohnungsdurchsuchung aufgrund des Vorwurfes der Kinderpornografie (§ 184b StGB) geschieht es daher immer wieder, dass die Polizei nicht nur private Geräte beschlagnahmt, sondern auch Arbeitslaptops und Diensthandys. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung im Sexualstrafrecht können wir Ihnen in solchen Fällen zur Seite stehen und dabei helfen sich vor Fehlern im Umgang mit Ihren Arbeitsgeräten zu schützen.

Darf die Polizei ihre Arbeitsgeräte beschlagnahmen, obwohl sie Ihnen rechtlich nicht gehören?

Ja, denn gemäß §§ 94, 110 StPO darf die Polizei jegliche Gegenstände, welche als Beweismittel dienen könnten, sicherstellen. Dies betrifft auch elektronische Speichermedien wie Arbeitshandys oder Dienst-iPads. Die Eigentumsverhältnisse der Arbeitsgeräte spielen dabei keine Rolle, weshalb auch Ihr Arbeitslaptop und Diensthandy Teil einer Beschlagnahmung werden kann. In solchen Fällen ist es wichtig über Ihre Rechte und Möglichkeiten Bescheid zu wissen und das Fachwissen eines erfahrenen Strafverteidigers im Sexualstrafrecht wie mir einzuholen.

Was gilt es generell bei der Nutzung Ihres Arbeitslaptops zu beachten?

Es sollte grundsätzlich eine klare Trennung zwischen der Nutzung Ihrer Privat- und Arbeitsgeräte geben. Selbst wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen erlaubt Ihren Dienstlaptop oder Ihr Arbeitshandy auch für private Angelegenheiten zu nutzen, empfiehlt es sich nichtsdestotrotz stets auf den eigenen Laptop zurückzugreifen. Gerade in Bezug auf Pornografie, sowie problematische Chats zwischen Ihnen und Ihren Arbeitskollegen oder auf Dating Plattformen wie Tinder gilt es besonders vorsichtig zu sein und ausschließlich Ihr Privatgerät zu verwenden.

Wie können Sie reagieren, wenn Sie Ihren Arbeitslaptop bereits für (strafbare) private Zwecke genutzt haben?

Zunächst sollten Sie dafür sorgen, dass alle problematischen Daten von Ihrem Arbeitsgerät sicher und dauerhaft gelöscht werden. Sobald dies erfolgt ist, können Sie unter Umständen auch einen Austausch Ihres Arbeitshandys und Dienstlaptops bei Ihrem Arbeitgeber beantragen und diesen Fehler in Zukunft vermeiden.

Müssen Sie Ihre Arbeitsgeräte für die Polizei entsperren und Passwörter herausgeben?

Nein. Es besteht keine Pflicht der Polizei Zugang zu Ihrem Diensthandy oder Diensttablet zu verschaffen, da Sie nicht dazu verpflichtet sind an Ihrem eigenen Ermittlungsverfahren mitzuwirken. Es ist die Aufgabe der Polizei Ihre Geräte im Anschluss der Durchsuchung zu entschlüsseln und auszuwerten. Machen Sie keinerlei Aussagen, sondern kontaktieren Sie uns, damit wir Ihre Interessen gegenüber der Polizei vertreten können und verhindern, dass Sie sich selbst belasten.

Kann eine Kooperation mit der Polizei in Bezug auf die Entsperrung Ihrer Arbeitsgeräte von Vorteil sein?

Falls Sie Ihren Arbeitslaptop ausschließlich für die Arbeit genutzt haben und sich somit garantiert keine Beweise darauf befinden, kann eine Kooperation mit der Polizei eine schnellere Analyse und dementsprechend auch eine schnellere Rückgabe an Sie bewirken. Sie können darauf bereits während der Durchsuchung hinweisen, indem Sie klarstellen, welches der Geräte ihr Dienstlaptop oder Arbeitshandy ist. Dabei kann es auch helfen der Polizei bereits frühzeitig zu erklären, dass Sie beispielsweise Ihr Diensthandy ausschließlich für die Arbeit genutzt und darauf nie einen Porno angesehen haben. Solche Aussagen sollten jedoch nur mit höchster Vorsicht getroffen werden, damit dadurch nicht gleichzeitig eben diese Handlungen auf ihren privaten Geräten zugegeben werden. Anstatt das Risiko einzugehen Vorwürfe einzuräumen, sollten Sie uns, als erfahrende Strafverteidiger für Sexualstrafsachen, beauftragen. Wir können für Sie bei der Polizei eine Erklärung in Ihrem Namen abgeben und sicherstellen, dass Sie sich mit dieser nicht selbst belasten und gleichzeitig Ihre Arbeitsgeräte frühzeitig zurückerhalten.

Daniel Brunkhorst

Daniel Brunkhorst

Fachanwalt für Strafrecht

Ich bin für Sie da, damit sich Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht an die Spielregeln halten.

Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich dank Ausbildung und Erfahrung die Fähigkeiten, die Sie brauchen, wenn es um Ihre Existenz geht. Auch in schwierigen Situationen bin ich der Partner, der Sie unterstützt und die Maßnahmen ergreift, die Sie entlasten.

Zögern Sie nicht, sich in schweren Zeiten einen Experten zu sichern.

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