Rechtsmittel gegen Freispruch am Amtsgericht – Strafverteidigung am Beispiel El Hotzo (Anwalt Strafrecht Hannover)

von | 13 Aug.,2025 | Blog

Als erfahrene Strafverteidiger aus Hannover kennen wir diese Problem bei unseren bundesweiten Einsätzen an Amtsgerichten: Wenn das Amtsgericht zunächst das Strafverfahren Verfahren eröffnet und verhandelt, dann aber freispricht, ist die Staatsanwaltschaft regelmäßig „not amused“ und geht ins Rechtsmittel – ich kann in solchen Situationen helfen.

Was bisher geschah – Strafverteidiger aus Hannover zu El Hotzo.

Im Strafverfahren des Satirikers Sebastian „El Hotzo“ Hotz wegen Äußerungen auf der Plattform X (vormals Twitter) nach einem Attentat auf Donald Trump wurde er vom Amtsgericht Tiergarten Berlin am 23. Juli 2025 vom Vorwurf der Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) freigesprochen. Das Gericht stellte klar, dass es sich bei den Äußerungen („leider knapp verpasst“ bzw. „Ich finde es absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben“) um eindeutige Satire handelte und somit nicht geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören.


Die Staatsanwaltschaft Berlin hat diesen Freispruch jedoch nicht akzeptiert: Am 1. August 2025 wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft ein noch unbestimmtes Rechtsmittel eingelegt — entweder Berufung zum Landgericht oder Revision zum Kammergericht – abhängig vom schriftlichen Urteil. Die Staatsanwaltschaft wirft Hotzo weiterhin vor, ein Klima zu schaffen, in dem Gewalt und Extremismus befördert werden könnten, und hatte zuvor eine Geldstrafe von 6 000 € (40 Tagessätze zu 150 Euro) gefordert.

Fachanwalt für Strafrecht Hannover erklärt: Wann ist eine Äußerung nach § 140 StGB strafbar?

Nicht jede provokante Aussage ist strafbar – aber manche eben doch. Als erfahrene Strafverteidiger aus Hannover prüfe ich regelmäßig Äußerungen, die wegen angeblicher „Billigung von Straftaten“ (§ 140 StGB) zur Anzeige gebracht wurden. Der Fall El Hotzo zeigt, wie schnell der Vorwurf erhoben ist – selbst wenn am Ende ein Freispruch steht.

Tatbestand: Was genau verbietet § 140 StGB?

Der Straftatbestand stellt nicht bloß die Meinung unter Strafe – sondern gezielte öffentliche Aussagen, mit denen schwere Straftaten gutgeheißen oder belohnt werden. Die Voraussetzungen im Einzelnen:

  • Es muss sich um eine besonders schwere rechtswidrige Tat handeln (z. B. Vergewaltigung, Mord, Terroranschlag – die Liste ergibt sich aus den § 138 StGB und § 126 StGB).
  • Die Äußerung muss öffentlich, in einer Versammlung oder über verbreitete Schriften erfolgen – dazu zählen auch Posts auf Plattformen wie X (vormals Twitter), Instagram, Threads oder TikTok.
  • Entscheidend: Die Aussage muss geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören – also das Sicherheitsempfinden oder die Rechtsordnung spürbar zu gefährden.

Nicht alles, was Empörung hervorruft, erfüllt diesen Maßstab. Aber: Eine falsche Bewertung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft kann dennoch zu belastenden Ermittlungen führen.

Typische Irrtümer bei § 140 StGB: „War doch nur Meinung!“ – oder?

In meiner Verteidigungspraxis erlebe ich regelmäßig, dass Mandanten auf die Meinungsfreiheit verweisen – teilweise zu Recht, oft aber auch irrtümlich. Häufige Annahmen:

  • Das ist doch Meinungsfreiheit!“ – greift nur, wenn keine Störung des öffentlichen Friedens vorliegt.
  • Das war Satire.“ – schützt nur, wenn Ironie oder Überzeichnung klar erkennbar sind.
  • Ich war wütend und hab das spontan geschrieben.“ – spielt für die Strafbarkeit meist keine Rolle.
  • Ich bin Künstler.“ – reicht nicht aus, wenn die Aussage keinen Werkcharakter trägt.
  • Das war privat!“ – zählt nicht, wenn der Post öffentlich sichtbar war oder weiterverbreitet wurde.

Als Fachanwalt für Strafrecht aus Hannover kennen wir diese Konstellationen – und wissen, wie man Ermittlungsbehörden in solchen Fällen frühzeitig auf rechtlich tragfähige Argumente hinweist. Ziel ist es, schon im Ermittlungsverfahren eine Verfahrenseinstellung zu erreichen – ohne öffentliche Hauptverhandlung, ohne Strafbefehl, ohne Eintrag ins Führungszeugnis.

Was Sie nach einer Anzeige wegen § 140 StGB tun sollten:

  • Keine Aussage bei der Polizei – auch nicht zur „Einordnung“ Ihrer Äußerung. Jede Formulierung kann nachteilig verwendet werden.
  • Kontaktieren Sie sofort einen spezialisierten Strafverteidiger – idealerweise bevor Sie Post von der Polizei erhalten.
  • Sichern Sie die Originalaussage – und notieren Sie, wann und wo sie veröffentlicht wurde.
  • Vermeiden Sie eigene Deutungen gegenüber Dritten (auch auf Social Media).

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung – diskret, digital und bundesweit. Als erfahrene Verteidiger aus Hannover prüfen wir zügig, ob ein Ermittlungsverfahren nach § 140 StGB Aussicht auf Einstellung hat – oder ob tatsächlich eine Hausdurchsuchung droht, nachdem eine Anzeige angekündigt wurde.

Anwalt Strafrecht Hannover erklärt: Wann legen Staatsanwaltschaften unbestimmte Rechtsmittel gegen Freisprüche am Amtsgericht ein?

Ein Freispruch ist nicht immer das Ende eines Strafverfahrens. In meiner Verteidigungspraxis als Anwalt für Strafrecht in Hannover erlebe ich regelmäßig, dass Staatsanwaltschaften auch gegen Freisprüche Rechtsmittel einlegen – oft sogar noch direkt im Gerichtssaal.

Was bedeutet ein „unbestimmtes Rechtsmittel“ überhaupt?

Wird ein Urteil am Amtsgericht verkündet, hat die Staatsanwaltschaft eine Woche Zeit, ein Rechtsmittel einzulegen (§ 314, § 341 StPO). Häufig geschieht das zunächst „unbestimmt“ – also ohne Festlegung, ob es sich um Berufung oder Revision handelt. Die Entscheidung darüber kann bis einen Monat nach Zustellung des schriftlichen Urteils nachgereicht werden (§ 344 StPO).

  • Berufung eröffnet eine neue Tatsacheninstanz vor dem Landgericht.
  • Revision beschränkt sich auf eine rechtliche Überprüfung durch das Oberlandesgericht oder Kammergericht.

Unbestimmte Rechtsmittel werden von der Staatsanwaltschaft meist dann eingelegt, wenn sie den rechtlichen Aufbau des Urteils für fehlerhaft hält, aber noch keine schriftlichen Entscheidungsgründe vorliegen.

Warum gehen Staatsanwälte gegen Freisprüche vor?

Staatsanwaltschaften legen insbesondere dann Rechtsmittel gegen Freisprüche ein, wenn sie der Meinung sind, dass das Gericht:

  • einen Zeugen falsch bewertet hat,
  • rechtlich unzutreffende Maßstäbe angesetzt hat,
  • oder wenn es öffentlichen oder politischen Druck gibt, den Ausgang des Verfahrens nochmals zu überprüfen.

In der Praxis zeigt sich: Wenn die Staatsanwaltschaft unmittelbar nach der Urteilsverkündung ein unbestimmtes Rechtsmittel einlegt, ist das ein Signal für tiefe Unzufriedenheit mit dem Ausgang – nicht nur in aufsehenerregenden Fällen wie bei El Hotzo, sondern auch in weniger prominenten Verfahren.

Ob es später bei der Berufung bleibt oder eine Revision eingelegt wird, entscheidet sich erst nach Kenntnis der Urteilsgründe. Es kommt durchaus vor, dass die Staatsanwaltschaft ihr Rechtsmittel nach Einsicht wieder zurücknimmt – entweder freiwillig oder weil das zuständige Berufungs- oder Revisionsgericht signalisiert, dass das Urteil rechtsfehlerfrei war.

Meine Verteidigungsstrategie nach einem Freispruch mit Rechtsmittel

Wenn meine Mandanten freigesprochen werden und dennoch ein Rechtsmittel droht, bleibt die Verteidigung aktiv. Ich analysiere das Urteil frühzeitig, prüfe die Risiken einer erneuten Hauptverhandlung und spreche – falls sinnvoll – mit der Staatsanwaltschaft über eine mögliche Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage (§ 153a StPO). Das ist nicht immer angemessen, kann aber in emotional aufgeladenen Verfahren eine pragmatische Lösung sein.

Vor allem aber: Ich nehme mir die Zeit, mit meinen Mandanten offen zu sprechen. Denn die Enttäuschung über ein „gewonnenes Verfahren, das weitergeht“ ist verständlich – aber nicht das Ende aller Optionen.

Nach einem Freispruch droht ein Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft?
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Unbestimmtes Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft gegen Freispruch – was kann ich als Freigesprochener tun?

Viele meiner Mandanten sind nach einem Freispruch zunächst erleichtert – und dann völlig konsterniert, wenn die Staatsanwaltschaft dennoch ein Rechtsmittel einlegt. Besonders bitter ist es, wenn dieses Rechtsmittel zunächst „unbestimmt“ eingelegt wird, also noch nicht einmal klar ist, ob es sich um Berufung oder Revision handelt.

Diese Unsicherheit belastet – rechtlich wie emotional. Umso wichtiger ist es, jetzt strategisch und besonnen vorzugehen.

Rechtsmittel gegen Freispruch – die Lage ist noch offen

Ein unbestimmtes Rechtsmittel bedeutet nicht, dass das Verfahren automatisch weiterläuft. Die Staatsanwaltschaft muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils entscheiden, ob sie das Urteil vollständig angreift (Berufung) oder nur rechtliche Fehler geltend macht (Revision).

In dieser Phase können sich viele Optionen ergeben – gerade für die Verteidigung.

Was ich als Strafverteidiger in Hannover in dieser Situation empfehle

  • Ich analysiere mit Ihnen gemeinsam das Urteil, noch bevor die Staatsanwaltschaft sich auf ein konkretes Rechtsmittel festlegt.
  • Ich kontaktiere, wenn sinnvoll, die zuständige Staatsanwaltschaft, um auszuloten, ob es Spielraum für eine Rücknahme gibt.
  • In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, ein Angebot zur Einstellung gegen Geldauflage zu machen – aber nur, wenn es im Interesse des Mandanten liegt und den Freispruch nicht entwertet.
  • Vor allem: Ich berate offen, ob sich der Kampf um das Urteil lohnt – oder ob ein taktischer Abschluss sinnvoller ist.

Emotionale Klarheit – juristische Ruhe

Wenn Sie freigesprochen wurden, ist es legitim, empört zu sein, wenn das Verfahren erneut aufgerollt werden soll. Aber: Der weitere Weg lässt sich gestalten. In vielen Fällen ziehen Staatsanwaltschaften ihr Rechtsmittel zurück – sei es nach Lektüre der Urteilsbegründung oder nach Signal des Berufungsgerichts, dass kein Fehler vorliegt.

Genau hier setze ich an: Mit ruhiger, erfahrener Verteidigung, klarer Kommunikation und einer Strategie, die Sie entlastet – nicht emotional, sondern rechtlich wirksam.

Weiterführende Links:

Ein letzter Gedanke zu El Hotzos Auftritt vor Gericht – Fachanwalt Strafrecht kommentiert.

Ich bin großer Fan von El Hotzos bissigen Humor. Ich musste auch herrlich lachen über seinen Umgang mit Medien vor und nach der Hauptverhandlung.
Als Verteidiger habe ich meine Zweifel, ob sein Auftritt mich glücklich gemacht hätte. Ich hätte ihm geraten, sich bedeckt zu halten – denn auch ein solcher Auftritt kann den Staatsanwalt provozieren. Im Weiteren hätte ich El Hotzo denselben Rat gegeben, den ich allen Mandanten vor der Hauptverhandlung gebe „bitte kommen Sie ordentlich, aber nicht im Anzug. Sehen Sie bitte nicht aus, wie ein schlechtgekleideter Konfirmand.“ – letzteres hat El Hotzo nicht umgesetzt. „Ich weiß allerdings nicht, ob der schlechtsitzendste Anzug, den ich seit Langem öffentlich gesehen habe, nicht vielleicht doch Teil der künstlerischen Performance war.“


Was passiert, wenn die Staatsanwaltschaft nach einem Freispruch Rechtsmittel einlegt?

Wenn die Staatsanwaltschaft nach einem Freispruch Rechtsmittel einlegt, wird das Verfahren nicht sofort fortgesetzt. Zunächst prüft die Staatsanwaltschaft, ob sie Berufung oder Revision einlegt. Das Verfahren kann sich dadurch über Monate verlängern – der Freispruch ist bis zur endgültigen Entscheidung nicht rechtskräftig.

Darf die Staatsanwaltschaft gegen einen Freispruch Berufung einlegen?

Ja. Die Staatsanwaltschaft darf gegen einen Freispruch Berufung einlegen, wenn sie der Auffassung ist, dass das Urteil inhaltlich falsch oder lückenhaft war. In der Berufung wird der Fall komplett neu vor dem Landgericht verhandelt – inklusive Beweisaufnahme.

Was ist der Unterschied zwischen Berufung und Revision nach einem Freispruch?

Die Berufung überprüft sowohl die Tatsachen als auch die rechtliche Bewertung – das Verfahren wird vollständig neu aufgerollt. Die Revision dagegen beschränkt sich auf mögliche Rechtsfehler im Urteil. Sie erfolgt schriftlich und ohne neue Beweisaufnahme.

Wann wird aus einem unbestimmten Rechtsmittel eine Revision oder Berufung?

Ein unbestimmtes Rechtsmittel muss spätestens einen Monat nach Zustellung des schriftlichen Urteils konkretisiert werden. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob sie das Urteil mit einer Berufung oder einer Revision angreift. Bis dahin bleibt offen, wie das Verfahren weitergeht.

Wie oft legen Staatsanwaltschaften Rechtsmittel gegen Freisprüche ein?

Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft gegen Freisprüche sind selten, kommen aber gerade bei politischen, öffentlichen oder medial wirksamen Verfahren häufiger vor. In meiner Praxis als Strafverteidiger aus Hannover erlebe ich vor allem dann Rechtsmittel, wenn das Gericht den Anklagevorwurf deutlich verneint hat.

Kann ein Freispruch nachträglich wieder aufgehoben werden?

Ja, ein Freispruch kann durch ein erfolgreiches Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft aufgehoben werden. Das passiert entweder im Berufungsverfahren durch eine neue Hauptverhandlung oder im Revisionsverfahren durch eine Rückverweisung an das Amtsgericht.

Wie lange hat die Staatsanwaltschaft Zeit, um ein Rechtsmittel einzulegen?

Die Staatsanwaltschaft muss das Rechtsmittel innerhalb einer Woche nach der Urteilsverkündung einlegen (§ 314 StPO). Die genaue Begründung und Festlegung auf Berufung oder Revision kann später – innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils – nachgereicht werden.

Was bedeutet „unbestimmtes Rechtsmittel“ der Staatsanwaltschaft?

Ein unbestimmtes Rechtsmittel ist eine vorläufige Anfechtung des Urteils, ohne Angabe, ob es sich um eine Berufung oder Revision handelt. Die Staatsanwaltschaft nutzt dies, um sich die Entscheidung offen zu halten, bis das schriftliche Urteil vorliegt.

Wie oft haben Staatsanwaltschaften mit einer Revision Erfolg?

Revisionen der Staatsanwaltschaft haben nur selten Erfolg, da sie sich allein auf Rechtsfehler stützen dürfen. Berufungen sind für die Staatsanwaltschaft oft aussichtsreicher, da sie auch die Tatsachenfeststellung angreifen können.

Wie kann ich mich als Freigesprochener gegen ein Rechtsmittel wehren?

Als freigesprochene Person sollten Sie sich sofort rechtlich beraten lassen, wenn ein Rechtsmittel eingelegt wurde. Ich analysiere das Urteil, nehme Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf und prüfe, ob eine Rücknahme, eine Einstellung oder die gezielte Verteidigung in der nächsten Instanz sinnvoll ist.

Muss ich nochmal vor Gericht, wenn die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt?

Ja. Wird Berufung eingelegt, wird das gesamte Verfahren vor dem Landgericht neu verhandelt. Sie müssen erneut erscheinen, und auch Zeugen können nochmals geladen und vernommen werden. Es handelt sich um ein vollständiges Berufungsverfahren mit erneuter Beweisaufnahme.

Wann lohnt sich eine Verfahrenseinstellung nach einem Freispruch?

Eine Einstellung nach Freispruch kann sinnvoll sein, wenn das Risiko eines anderslautenden Urteils in der nächsten Instanz besteht oder das Verfahren aus emotionalen, beruflichen oder familiären Gründen beendet werden soll. Ich prüfe mit Ihnen gemeinsam, ob eine Einstellung gegen Auflage (§ 153a StPO) taktisch vertretbar ist – oder ob das Urteil verteidigt werden sollte.

Wie läuft eine zweite Instanz nach Freispruch am Amtsgericht ab?

In der zweiten Instanz – also beim Landgericht oder Kammergericht – wird das Verfahren je nach gewähltem Rechtsmittel (Berufung oder Revision) unterschiedlich behandelt. Bei Berufung gibt es eine vollständige neue Hauptverhandlung. Bei Revision prüft das Gericht nur, ob das Urteil rechtlich fehlerhaft ist – ohne neue Beweise oder Zeugen.

Welche Rolle spielt das schriftliche Urteil bei Rechtsmitteln nach Freispruch?

Das schriftliche Urteil ist entscheidend für die Rechtsmittelbegründung. Erst nach Zustellung beginnt die Frist für die Staatsanwaltschaft, um zu entscheiden, ob sie Berufung oder Revision einlegt. Es enthält die vollständige Begründung des Freispruchs – und bietet damit oft erste Anhaltspunkte, um das Rechtsmittel anzugreifen oder die Rücknahme zu erreichen.

Was verdient El Hotzo?

Ich weiß nicht, was El Hotzo tatsächlich verdient – und meines Wissens ist sein Einkommen auch nicht öffentlich bekannt. Im Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten Berlin ging die Staatsanwaltschaft Berlin offenbar davon aus, dass er ein Nettoeinkommen von rund 4.500 € monatlich erzielt. Dies lässt sich aus dem Antrag auf eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 150 € ableiten. Solche Annahmen basieren in der Praxis häufig auf Presseangaben oder Selbsteinschätzungen – verbindlich sind sie nicht.

Daniel Brunkhorst

Daniel Brunkhorst

Fachanwalt für Strafrecht

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