Kurzantwort

§ 184l StGB kann Herstellung, Angebot, Werbung, Handel, Weitergabe, Erwerb, Besitz sowie Ein- und Durchfuhr bestimmter körperlicher Nachbildungen erfassen. Eine kleine Puppe, ein Zollfund oder eine Onlinebestellung beweist die Strafbarkeit aber nicht automatisch. Erforderlich sind eine objektiv eindeutig kindliche Gestaltung, eine sexuelle Zweckbestimmung, eine erfasste Tathandlung und Vorsatz. Vor Akteneinsicht sollten Sie keine Angaben zur Sache machen.


Verfasst von Daniel Brunkhorst, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht · Zuletzt fachlich geprüft am 4. September 2026

Vorladung, Zollschreiben oder Durchsuchungsbeschluss erhalten?

Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Akteneinsicht erfolgt ist und diese mit uns besprochen wurde. In laufenden Strafverfahren bietet bbr.legal eine kostenfreie Erstberatung. Sie können uns unter 0511 957 337 63 anrufen oder vertraulich Kontakt aufnehmen. Bei Kontaktaufnahme vor 16 Uhr melden wir uns noch am selben Tag zurück.

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Daniel Brunkhorst, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bei bbr.legal

Was sollten Sie bei Vorladung, Zollfund oder Durchsuchung jetzt tun?

Der wichtigste erste Schritt ist, die Kommunikation zu kontrollieren. Eine spontane Erklärung gegenüber Polizei oder Zoll kann Tatsachen bestätigen, die ohne Kenntnis der Ermittlungsakte nicht sicher eingeordnet werden können.

  1. Machen Sie keine Angaben zur Sache. Das Schweigerecht ist kein Schuldeingeständnis. Lassen Sie zunächst einen Spezialisten Akteneinsicht beantragen.
  2. Widersetzen Sie sich einer laufenden Durchsuchung nicht körperlich. Notieren Sie möglichst Namen, Beginn und Ende der Maßnahme und verlangen Sie eine Ausfertigung des Beschlusses sowie ein Sicherstellungsverzeichnis.
  3. Bewahren Sie Verfahrensunterlagen auf. Dazu gehören Vorladung, Zollschreiben, Umschlag, Durchsuchungsbeschluss, Sicherstellungsverzeichnis, Strafbefehl, Anklage und Zustellungsnachweise.
  4. Sichern Sie potenziell entlastenden Bestellkontext. Produktseite, ausgewählte Variante, Rechnung, Zahlung, Tracking und Kommunikation können zeigen, was beim Bestellen erkennbar war und ob die Ware vom Angebot abwich.
  5. Verkaufen, verschenken oder versenden Sie den Gegenstand nicht. Gerade die Weitergabe kann eine eigene Tathandlung nach § 184l Abs. 1 StGB sein.
  6. Lassen Sie den Sonderfall eines noch nicht sichergestellten eigenen Gegenstands sofort beraten. Ein pauschaler Rat, einen möglicherweise verbotenen Besitzgegenstand aus Angst vor „Beweisvernichtung“ unverändert aufzubewahren, ist falsch. Der Besitz kann dadurch fortdauern. Die Vernichtung von fremden Beweismitteln, Urkunden mit Rechten Dritter, fremde Daten und bereits sichergestellte Gegenstände folgen anderen Regeln.

Wichtig zur Vernichtung eigener Beweismittel

Wer einen eigenen, noch nicht sichergestellten belastenden Gegenstand vernichtet oder unbrauchbar macht, begeht deshalb nicht automatisch eine Strafvereitelung; die Selbstbegünstigung ist in § 258 Abs. 5 StGB ausdrücklich berücksichtigt. Das ist keine pauschale Erlaubnis für jede Daten- oder Beweismittelveränderung. Sobald Polizei oder Zoll vor Ort sind oder ein Gegenstand bereits sichergestellt wurde, greifen Sie nicht ein. Holen Sie vorher kurzfristig individuellen Rat ein und transportieren oder überlassen Sie den Gegenstand nicht intakt an Dritte. Ausführlich erläutern wir die rechtliche Einordnung im Beitrag ChatGPT im Strafverfahren: Wie Claude und ChatGPT Beschuldigte falsch beraten.

Mehr zu Ihren Rechten bei einer Hausdurchsuchung und zum Verhalten bei einer Beschuldigtenanhörung.

Was ist nach § 184l StGB strafbar?

§ 184l StGB erfasst bestimmte Umgangsformen mit einer körperlichen Nachbildung eines Kindes oder eines kindlichen Körperteils, wenn der Gegenstand nach seiner Beschaffenheit zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt ist. Die Vorschrift unterscheidet marktbezogene Handlungen und den Endverbraucherbereich.

RegelungErfasste HandlungenGesetzlicher Strafrahmen
Absatz 1Herstellen, Anbieten, Bewerben; Handeltreiben oder Verbringen zum Handeltreiben; Veräußern, Abgeben oder sonstiges InverkehrbringenGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre
Absatz 2Erwerben, Besitzen sowie privates Verbringen in oder durch DeutschlandGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis drei Jahre

Der Versuch ist nur in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 strafbar. § 184l ist ein Vergehen, weil das Gesetz keine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorsieht. Daraus folgt, dass verfahrensrechtliche Einstellungen grundsätzlich möglich sein können – nicht, dass ein Anspruch auf Einstellung besteht.

Ob die ausschließlich private Eigenherstellung von Absatz 1 Nummer 1 erfasst ist, wird in der Fachliteratur nicht einheitlich beurteilt. Diese Frage sollte nicht pauschal beantwortet werden. Die gesetzliche Ausnahme des Absatzes 4 betrifft nur Handlungen, die ausschließlich rechtmäßigen staatlichen Aufgaben oder dienstlichen beziehungsweise beruflichen Pflichten dienen.

Wann hat eine Sexpuppe ein kindliches Erscheinungsbild?

Eine geringe Größe oder eine Shopbezeichnung wie „mini“ genügt nicht. Das Bundesverfassungsgericht verlangt aus Sicht eines objektiven Betrachters eine eindeutig kindliche Gestaltung aufgrund einer Gesamtbetrachtung. Als Kind gilt eine Person unter 14 Jahren.

  • Größe und Körperproportionen sind relevant, entscheiden aber nicht allein.
  • Gesichtszüge können den Gesamteindruck wesentlich prägen.
  • Primäre und sekundäre Geschlechtsmerkmale müssen nach ihrem Entwicklungsstand eingeordnet werden.
  • Erwachsene Merkmale können bei einer kleinen Puppe gegen die erforderliche eindeutige Kindlichkeit sprechen.
  • Dynamische Merkmale wie die Stimme eines sprachfähigen Roboters können in besonderen Fällen Teil der Gesamtbetrachtung sein.

Reicht bei Torso, Unterkörper oder Masturbator die geringe Größe?

Nein. Auch ein einzelnes Körperteil kann zwar Tatobjekt sein. Die Anforderungen an die eindeutige Kindlichkeit bleiben aber bestehen. Fehlende Intimbehaarung oder kleine Brüste reichen nach dem Bundesverfassungsgericht ohne weitere eindeutige Anhaltspunkte nicht aus, weil solche Merkmale auch bei Erwachsenen vorkommen können. Ein kleiner, rein funktionaler Masturbator ohne erkennbare menschliche Kind- oder Körperteilnachbildung wird nicht allein wegen seiner Abmessungen erfasst.

Was bedeutet „zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt“?

Die sexuelle Zweckbestimmung muss sich objektiv aus der Beschaffenheit ergeben. Entscheidend sind etwa Konstruktion, Körperöffnungen, Material, Zubehör und Produktkontext. Eine private Fantasie des Nutzers macht eine gewöhnliche Spielpuppe noch nicht zum Tatobjekt; umgekehrt muss eine sexuelle Handlung nicht bereits stattgefunden haben.

Gesamtbetrachtung des kindlichen Erscheinungsbilds nach § 184l StGB

Ist schon das Bestellen im Internet strafbar?

Eine Bestellung ist keine eigenständige Tathandlung des § 184l StGB und nicht automatisch vollendeter Erwerb oder Besitz. Bei einer Auslandsbestellung können jedoch das Verbringen nach Deutschland, eine Beteiligung daran und der Vorsatz des Bestellers relevant sein. Deshalb sind Bestellbutton, Versand, Grenzübertritt, Zollfesthaltung, Übergabe und späterer Besitz rechtlich getrennt zu prüfen.

  1. Bestellung und Kaufvertrag: Welche Variante wurde ausgewählt und was war auf der Produktseite erkennbar?
  2. Versand: Wer organisierte den Transport und welche Vorstellung hatte der Besteller vom Versandweg?
  3. Grenzübertritt und Zoll: Wurde der Gegenstand nach Deutschland verbracht und wem ist dies rechtlich zuzurechnen?
  4. Tatsächliche Übergabe: Wurde Sachherrschaft erlangt oder blieb die Sendung vorher beim Zoll?
  5. Besitz: Bestand später eine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit und ein entsprechender Herrschaftswille?

Was geschieht, wenn der Zoll das Paket stoppt?

Ein Zollfund ist ein Ermittlungsanlass, keine gerichtliche Feststellung. Gegenstand, Paketlabel, Empfänger-, Zahlungs- und Bestelldaten können gesichert und an Ermittlungsbehörden übermittelt werden. Eine Vorladung oder Hausdurchsuchung ist möglich, folgt aber nicht automatisch. Entscheidend bleibt, ob der konkrete Gegenstand überhaupt erfasst ist und ob dem Besteller die maßgeblichen Merkmale nachweisbar bekannt waren.

Welche Unterlagen sind für die Verteidigung wichtig?

  • Zollschreiben, Briefumschlag und Fristvermerke
  • Produktseite und ausgewählte Modellvariante zum Bestellzeitpunkt
  • Bestellbestätigung, Rechnung, Zahlung und Tracking
  • Kommunikation mit Händler oder Plattform
  • Hinweise darauf, dass die gelieferte Ware vom Angebot abweicht

Verändern Sie diese Unterlagen nicht. Im Erstkontakt genügt eine kurze Schilderung des Verfahrensstands. Ob Bilder des Gegenstands und über welchen Kanal sie benötigt werden, sollte vorher mit der Kanzlei abgestimmt werden.

Paket beim Zoll gestoppt?

Sichern Sie das Schreiben, die damalige Bestellansicht und das Tracking. Geben Sie keine spontane Erklärung ab. bbr.legal prüft Gegenstand, Einfuhr, Vorsatz und Verfahrensstand.

Kostenfreie Erstberatung im laufenden Strafverfahren.

Nach einem Zollschreiben oder einer Vorladung sollten Unterlagen gesichert und Angaben zur Sache vermieden werden.

Welche Rolle spielen Vorsatz, Irrtum und Produktdarstellung?

§ 184l StGB bestraft kein fahrlässiges Verhalten. Der Vorsatz muss sich auf die tatsächlichen Merkmale des Gegenstands und auf die konkrete Tathandlung erstrecken. Es reicht deshalb nicht, nur festzustellen, dass eine Sendung an eine bestimmte Person adressiert war oder ein Gegenstand in einer Wohnung lag.

  • Welche Bilder, Maße und Beschreibungen waren beim Bestellen sichtbar?
  • Welche Modell-, Kopf- oder Körpervariante wurde tatsächlich ausgewählt?
  • War ein eindeutig kindlicher Gesamteindruck für den Beschuldigten erkennbar?
  • Entsprach die gelieferte oder sichergestellte Ware dem Angebot?
  • Wer hatte Zugriff auf Wohnung, Paket, Account und Zahlungsmittel?

Ein Irrtum über tatsächliche Merkmale kann den Vorsatz ausschließen. Davon zu trennen ist die bloße Fehlvorstellung, der erkannte Gegenstand sei rechtlich erlaubt; für einen Verbotsirrtum gelten strengere Voraussetzungen. Beide Fragen dürfen nicht in einer vorschnellen Aussage vermischt werden.

Warum werden bei §-184l-Verfahren Handys und Computer ausgewertet?

Digitale Geräte können Bestell-, Kommunikations-, Zuordnungs- und Vorsatzbeweise enthalten. Dazu gehören Shopkonto, E-Mail, Messenger, Zahlung, Tracking, Browserdaten und gespeicherte Produktbilder. Aus der Sicherstellung eines Telefons oder Laptops folgt aber weder automatisch eine rechtmäßige unbegrenzte Auswertung noch ein zusätzlicher Vorwurf nach § 184b StGB.

Zu beachten ist aber, dass Amtsgerichte nicht zimperlich sind, wenn es um einen Anfangsverdacht geht. Mehr dazu hier. Gerichte gehen regelmäßig davon aus, dass es für einen Durchsuchungsbeschluss reicht, wenn irgendein sexuelles Interesse an Kindern möglich erscheint – dafür reicht auch die Bestellung oder der Besitz einer entsprechenden Puppe.

Zu prüfen sind Durchsuchungsbeschluss, Suchziel, Auffindesituation, Benutzerzuordnung, Zeitstempel, Verhältnismäßigkeit und Dauer der Maßnahme. Lesen Sie mehr zur Beschlagnahme und Auswertung digitaler Geräte sowie zur Rückgabe eines beruflich benötigten Laptops.

Was ist der Unterschied zwischen § 184l, § 184b und § 184c StGB?

§ 184l betrifft einen körperlichen Gegenstand. §§ 184b und 184c betreffen bestimmte kinder- oder jugendpornografische Inhalte. Die Vorwürfe müssen objekt- und dateibezogen getrennt geprüft werden. Der Fund einer Puppe beweist nicht, dass eine Person illegale Bild- oder Videodateien besitzt.

VorschriftGegenstandZentrale Abgrenzung
§ 184l StGBKörperliche Nachbildung eines Kindes oder kindlichen KörperteilsObjektiv eindeutig kindliches Erscheinungsbild und sexuelle Zweckbestimmung
§ 184b StGBGesetzlich definierter kinderpornografischer InhaltPhysischer Gegenstand und Bild-/Videoinhalt sind nicht dasselbe Tatobjekt
§ 184c StGBGesetzlich definierter jugendpornografischer InhaltJugendliche sind 14 bis unter 18 Jahre; „jugendlich“ ist nicht automatisch „kindlich“

Weiterführend: Verteidigung bei § 184b StGB und Besitz von Jugendpornografie nach § 184c StGB.

Was haben Gerichte zu § 184l StGB entschieden?

Die veröffentlichte fachgerichtliche Einzelfallrechtsprechung ist weiterhin dünn. Das Bundesverfassungsgericht hat § 184l StGB am 21. Mai 2026 für verfassungsgemäß gehalten und zugleich wichtige Auslegungsleitlinien formuliert: objektiv eindeutige Kindlichkeit, Gesamtbetrachtung, keine Entscheidung allein nach Größe und unverändert hohe Anforderungen bei einzelnen Körperteilen.

Der BGH-Beschluss vom 24. Juli 2024 – 1 StR 278/24 betraf einen Schuldspruch, der auch den Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild umfasste. Der veröffentlichte Beschluss beschreibt die Gegenstände jedoch nicht und entwickelt keine allgemeinen Objektkriterien. Die dort genannte Gesamtstrafe bezog sich zudem auf weitere, erheblich schwerer wiegende Vorwürfe. Der Beschluss ist deshalb weder ein Kriterienkatalog noch ein Strafmaßrichtwert für § 184l.

Konsequenz für den Einzelfall

Shoptext, Polizeibezeichnung und bloße Sicherstellung ersetzen keine rechtliche Subsumtion. Entscheidend sind Original, Maße, Proportionen, Gesicht, Entwicklungsmerkmale, sexuelle Zweckbestimmung und die damalige Bestellansicht. Ob ein Sachverständigengutachten sinnvoll ist, hängt von Akte und Asservat ab.

Wie verteidigt bbr.legal bei einem Vorwurf nach § 184l StGB?

Eine belastbare Verteidigung folgt keinem Standardsatz, sondern einem prüfbaren Ablauf. Ziel ist, so früh wie möglich Klarheit über den wirklichen Aktenvorwurf, den Gegenstand und die Beweise zu gewinnen.

  1. Kommunikation kontrollieren: keine unvorbereitete Einlassung; Fristen und Zustellungen sichern.
  2. Akteneinsicht auswerten: Ermittlungsanlass, Beschlüsse, Zollunterlagen, Asservate und digitale Beweislage erfassen.
  3. Gegenstand prüfen: Original, Fotos, Maße, Proportionen, Entwicklungsmerkmale und sexuelle Zweckbestimmung abgleichen.
  4. Bestellung und Vorsatz analysieren: damalige Produktdarstellung, Variantenwahl, Zahlung, Versand und mögliche Lieferabweichungen untersuchen.
  5. Digitale Spuren trennen: Gerät, Nutzer, Account, Zeitpunkt und mögliche weitere Tatvorwürfe nicht vermischen.
  6. Sachverständigenfrage entscheiden: in Grenzfällen prüfen, ob eine fachkundige Begutachtung bereits im Zwischenverfahren sinnvoll ist.
  7. Verfahrensziel festlegen: mangels Tatverdachts auf Einstellung oder Nichteröffnung hinwirken; bei verbleibenden Risiken andere rechtlich passende Lösungen prüfen.
  8. Nebenfolgen mitdenken: Führungszeugnis, Beruf, Geräterückgabe, Diskretion und Öffentlichkeit von Anfang an berücksichtigen.
Ablauf der Strafverteidigung: Akteneinsicht, Gegenstands- und Beweisanalyse, Verfahrensstrategie und Intervention

Erfahrungen aus von bbr.legal betreuten §-184l-Verfahren

Die eigene Verteidigungspraxis zeigt, dass der Ausgang nicht mit dem Fund oder der Sicherstellung feststeht. In betreuten Verfahren waren je nach Aktenlage insbesondere das kindliche Erscheinungsbild, der Vorsatz, die sachverständige Einordnung und das Verhältnis zu weiteren Vorwürfen entscheidend.

  • Amtsgericht Hannover: Einstellung in der Hauptverhandlung, nachdem die Kenntnis des Beschuldigten von einem vermeintlich kindlichen Erscheinungsbild nicht nachweisbar war.
  • Amtsgericht Köln: keine Eröffnung des Hauptverfahrens nach sachverständiger Begutachtung im Zwischenverfahren; der Gegenstand wurde nicht als eindeutig kindlich eingeordnet.
  • Staatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, weil ein kindliches Erscheinungsbild nicht hinreichend nachweisbar war.
  • Staatsanwaltschaft in Bayern: Einstellung eines Bestellfalls, weil der konkrete Gegenstand kein eindeutig kindliches Erscheinungsbild aufwies.
  • Staatsanwaltschaft Braunschweig: Einstellung nach § 153a StPO gegen Auflagen in einem Bestellfall mit belastender Objektlage.

Diese anonymisierten Beispiele sind keine Erfolgsstatistik und keine Garantie für einen bestimmten Ausgang. Jeder Fall hängt von Gegenstand, Beweisen, Vorsatz, weiteren Vorwürfen und Verfahrensstand ab.

Kann ein Verfahren nach § 184l StGB eingestellt werden?

Ja. Welcher Ausgang sachgerecht ist, hängt davon ab, ob Tatobjekt, Tathandlung, Zurechnung und Vorsatz nachweisbar sind, welche weiteren Vorwürfe bestehen und in welchem Stadium sich das Verfahren befindet. Die Rechtsgründe sind nicht austauschbar.

Möglicher AusgangBedeutungTypischer Prüfansatz
§ 170 Abs. 2 StPOKein genügender Anlass zur AnklageTatobjekt, Besitz-/Einfuhrzurechnung oder Vorsatz nicht hinreichend nachweisbar
Nichteröffnung / FreispruchNach Anklage kein hinreichender Tatverdacht beziehungsweise kein Beweis in der HauptverhandlungEinwendungen, Objektprüfung, Sachverständiger, Beweis- und Rechtsanalyse
§ 153 StPOGeringe Schuld und fehlendes öffentliches VerfolgungsinteresseEinzelfallabhängige Opportunitätsentscheidung bei einem Vergehen
§ 153a StPOEinstellung gegen Auflagen; keine Verurteilung, aber auch keine Feststellung erwiesener UnschuldPragmatische Lösung bei verbleibenden Prozessrisiken und erforderlichen Zustimmungen
§§ 154, 154a StPOTeileinstellung bei mehreren Taten oder Beschränkung innerhalb derselben TatPrüfung, ob der §-184l-Komplex neben anderen Vorwürfen wesentlich ins Gewicht fällt

Besteht kein hinreichender Tatverdacht, ist eine Einstellung mangels Tatverdachts vorrangig zu prüfen. § 153a StPO darf nicht als Ersatz für eine fehlende Beweisgrundlage dargestellt werden. Eine Teileinstellung nach § 154 StPO ist grundsätzlich vorläufig und sagt für sich allein nichts über Schuld oder Unschuld aus.

Welche Strafe und weiteren Folgen drohen?

Je nach Tathandlung sieht § 184l StGB Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei beziehungsweise fünf Jahren vor. Seriöse Durchschnittsstrafen lassen sich aus der dünnen veröffentlichten Rechtsprechung nicht ableiten. Relevant sind unter anderem Art und Deutlichkeit des Gegenstands, Anzahl und Besitzdauer, Handels- oder Weitergabebezug, Vorsatz, Vorbelastungen und weitere Tatvorwürfe.

Unsere Erfahrung zeigt aber: Ersttäter können mit einem Spezialisten in fast allen Fällen eine Haftstrafe vermeiden.

Wird der Gegenstand eingezogen?

Wenn ein tatbestandsmäßiger Gegenstand vorliegt und sich die Straftat auf ihn bezieht, ordnet § 184l Abs. 5 StGB seine Einziehung an. Handys, Computer und andere Geräte sind nicht automatisch Tatobjekte dieser Vorschrift. Sie können als Beweismittel gesichert oder nach anderen Regeln betroffen sein; Rückgabe, Datenkopie und Verhältnismäßigkeit sind gesondert zu prüfen.

Steht eine Verurteilung im Führungszeugnis?

Das hängt von Strafhöhe, Vorbelastungen und der Art des Führungszeugnisses ab. Eine erste und einzige Geldstrafe bis 90 Tagessätze oder eine Freiheitsstrafe bis drei Monate wird nach § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG grundsätzlich nicht in das einfache Führungszeugnis aufgenommen. Für das erweiterte Führungszeugnis gelten bei § 184l strengere Regeln; die genannten Ausnahmen greifen dort nach § 32 Abs. 5 BZRG nicht.

Das bedeutet: Wer eine Verurteilung wegen § 184l StGB erleidet, wird eine Eintragung im erweiterten Führungszeugnis erleiden. Wer auf ein “sauberes” erweitertes Führungszeugnis angewiesen ist, sollte also frühzeitig einen Spezialisten beauftragen.

Kann der Vorwurf berufliche Folgen haben?

Ein automatischer Arbeitsplatzverlust folgt nicht aus dem Ermittlungsverfahren. Mögliche Folgen hängen von Beruf, Status, Tätigkeit mit Kindern oder Jugendlichen, Sicherheitsanforderungen, Mitteilungspflichten und Verfahrensausgang ab. Informieren Sie den Arbeitgeber nicht vorschnell, sondern lassen Sie die konkrete Lage prüfen. Mehr zu beruflichen Folgen eines Sexualstrafverfahrens.

Strafverteidiger für § 184l StGB in Hannover – bundesweit und digital

Daniel Brunkhorst ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt schwerpunktmäßig im Sexualstrafrecht. bbr.legal übernimmt Mandate am Kanzleisitz Hannover und bundesweit. Akten, Besprechungen und die laufende Abstimmung können auf Wunsch weitgehend digital organisiert werden. So ist spezialisierte Verteidigung nicht vom Wohnort abhängig.

Im ersten Kontakt müssen Sie den Sachverhalt nicht vollständig erzählen. Es genügen Ihr Verfahrensstand, die Art des Schreibens oder der Maßnahme und relevante Fristen. Die Kanzlei stimmt anschließend mit Ihnen ab, welche Unterlagen benötigt werden und wie sie übermittelt werden können. Die anwaltliche Schweigepflicht gilt selbstverständlich auch bei einem stigmatisierenden Vorwurf.

Sie müssen mit dem Vorwurf nicht allein bleiben

Wenn gegen Sie bereits ermittelt wird oder Sie eine Vorladung, ein Zollschreiben, einen Durchsuchungsbeschluss, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten haben, lassen Sie den Vorwurf frühzeitig prüfen. bbr.legal verteidigt bundesweit und arbeitet auf Wunsch digital. In laufenden Strafverfahren ist die Erstberatung kostenfrei. Rufen Sie 0511 957 337 63 an oder nutzen Sie die Kontaktseite. Bis zur Rückmeldung: keine Angaben zur Sache.

Informationen zum anschließenden Honorar finden Sie unter Kosten der Strafverteidigung.

Rechtsanwalt Daniel Brunkhorst im Gespräch mit Mandant – Strafverteidigung und Beratung in Hannover
Daniel Brunkhorst im Beratungsgespräch bei bbr.legal in Hannover

Häufige Fragen zu § 184l StGB

Bestimmte Umgangsformen sind strafbar, wenn der konkrete Gegenstand die gesetzlichen Merkmale erfüllt. Nicht die umgangssprachliche Bezeichnung, sondern die körperliche Nachbildung, die objektive sexuelle Zweckbestimmung, die konkrete Handlung und der Vorsatz sind entscheidend.

Nicht automatisch. Bestellung, Verbringen, Erwerb und Besitz sind verschiedene Fragen. Bei einer vom Zoll gestoppten Sendung müssen Versandablauf, Zurechnung und Vorsatz geprüft werden; die fehlende Übergabe beantwortet nicht alle Tatvarianten.

Nein. Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine Gesamtbetrachtung. Größe, Gesicht, Proportionen, Entwicklungsstand und weitere Merkmale müssen aus objektiver Sicht eine eindeutige Kindlichkeit ergeben.

Eine fotorealistische Gestaltung ist nicht zwingend. Auch fiktive Modelle können erfasst sein, wenn sie als körperliche Nachbildung objektiv eindeutig kindlich und für sexuelle Handlungen bestimmt sind. Der konkrete Gesamteindruck entscheidet.

Ein Körperteil kann grundsätzlich Tatobjekt sein. Geringe Größe, fehlende Intimbehaarung oder kleine Brüste genügen ohne weitere eindeutige kindliche Merkmale jedoch nicht. Ein rein funktionaler Gegenstand ohne entsprechende menschliche Nachbildung kann aus dem Tatbestand herausfallen.

Das ist in der Fachliteratur nicht abschließend einheitlich beurteilt. § 184l Abs. 1 nennt das Herstellen, ohne den Eigengebrauch ausdrücklich auszunehmen; zugleich bestehen unterschiedliche Auffassungen zur Reichweite. Der Einzelfall verlangt eine aktuelle fachanwaltliche Prüfung.

Bewahren Sie ihn nicht allein aus Angst vor „Beweisvernichtung“ auf und geben, verkaufen oder versenden Sie ihn nicht. Bei einem eigenen, noch nicht sichergestellten Gegenstand ist das dauerhafte Unbrauchbarmachen nicht automatisch Strafvereitelung; der Besitz kann durch weiteres Aufbewahren fortdauern. Weil andere Straftatbestände, fremde Rechte, eine bereits erfolgte Sicherstellung und der Verlust entlastender Beweise zu beachten sind, sollten Sie vor einer konkreten Handlung kurzfristig anwaltlichen Rat einholen. Ausführlich erläutert dies der Beitrag ChatGPT im Strafverfahren: Wie Claude und ChatGPT Beschuldigte falsch beraten.

Als Beschuldigter müssen Sie einer bloßen polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen und nichts zur Sache sagen. Bei einer staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Ladung gelten andere Regeln. Lassen Sie das konkrete Schreiben prüfen.

Ermittler suchen häufig Bestell-, Zahlungs-, Kommunikations- und Vorsatzbeweise. Zulässigkeit, Umfang, Benutzerzuordnung, Auswertung und Rückgabe sind eigenständig zu prüfen. Ein Gerätefund beweist keinen weiteren Tatvorwurf.

§ 184l betrifft körperliche Nachbildungen; § 184b betrifft gesetzlich definierte kinderpornografische Inhalte. Fotos oder Videos und physischer Gegenstand müssen daher getrennt eingeordnet werden.

Absatz 2 sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis drei Jahre vor. Eine konkrete Prognose ist ohne Akte und Beweisprüfung nicht seriös. Für marktbezogene Handlungen nach Absatz 1 reicht der Strafrahmen bis fünf Jahre.

Ja, je nach Beweis- und Schuldlage kommen unterschiedliche Wege in Betracht. Eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO beruht auf unzureichendem Tatverdacht; §§ 153 und 153a StPO haben andere Voraussetzungen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ausgang besteht nicht.

Ist er ein Tatobjekt des § 184l StGB, sieht Absatz 5 grundsätzlich die Einziehung vor. Ist gerade die Tatobjekteigenschaft streitig, kann die Rückgabefrage anders liegen. Andere Geräte sind gesondert zu behandeln.

Die Kosten hängen von Verfahrensstand, Akten- und Datenumfang sowie Verteidigungsziel ab. Die erste Beratung ist in laufenden Strafverfahren kostenfrei. Das weitere Honorar wird transparent vereinbart; Einzelheiten stehen auf der Seite Kosten der Strafverteidigung.

Rechtsstand, Autor und Quellen

Autor: Daniel Brunkhorst, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Zuletzt fachlich geprüft am 4. September 2026. Der Text bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Prüfung des konkreten Gegenstands, der Ermittlungsakte und der individuellen Beweislage.

Vertrauliche erste Einordnung

Sie haben bereits ein laufendes Strafverfahren? Dann muss vor einer Einlassung geklärt werden, was genau vorgeworfen wird und welche Beweise vorliegen. Nutzen Sie die kostenfreie Erstberatung oder die Kontaktmöglichkeiten von bbr.legal. Die Verteidigung erfolgt in Hannover und bundesweit; die Zusammenarbeit kann digital organisiert werden.