Wie sollte ich mich verhalten, wenn eine Beschuldigtenanhörung eingetroffen ist? – Anwalt Jugendstrafrecht Hannover

von | 28 Mai,2025 | Jugendstrafrecht

Eine Beschuldigtenanhörung kann für Jugendliche und Heranwachsende eine beängstigende Situation sein. Viele reagieren instinktiv und möchten sofort Stellung beziehen – ein fataler Fehler. Denn der wichtigste Rat, den wir als Anwalt für Jugendstrafrecht in Hannover geben können, lautet: Nichts tun und schweigen!

Keine Aussagen – Keine Reaktionen

Sobald eine Beschuldigtenanhörung eintrifft, sollten Betroffene keine Angaben machen. Weder gegenüber der Polizei, noch gegenüber anderen Beteiligten, Lehrern oder sogar den eigenen Eltern. Der Grund: Jedes unüberlegte Wort kann später gegen den Beschuldigten verwendet werden.
Wichtig ist auch: Es besteht keine Pflicht, den Vernehmungstermin abzusagen. Ebenso wenig muss man der Polizei mitteilen, dass man einen Anwalt einschaltet. Entscheidend ist, sofort Kontakt mit einem spezialisierten Anwalt für Jugendstrafrecht in Hannover aufzunehmen.

Keine Aussagen – Auch für Eltern!

Eltern müssen sich in dieser Situation an dieselben Regeln halten wie ihre Kinder: Kein Kontakt zur Polizei. Das bedeutet auch, den Reflex zu unterdrücken, den viele Eltern ein Leben lang trainiert haben – nämlich anzunehmen, dass die Polizei auf ihrer Seite steht. Doch in einem Strafverfahren geht es der Polizei nicht darum, zu helfen oder die Situation zu klären. Es geht darum, Beweise zu sammeln und die Schuld des Beschuldigten nachzuweisen.


Deshalb gilt auch für Eltern: Keine Gespräche mit der Polizei – weder, um nachzufragen, was konkret vorgeworfen wird, noch, um den eigenen Sohn oder die eigene Tochter in Schutz zu nehmen oder als ‚guten Jungen‘ darzustellen. Auch das bloße Erfragen von Informationen kann schnell zur Falle werden und Aussagen liefern, die später gegen den Jugendlichen verwendet werden.

Bedenken Sie: Die Polizei wird alles aufschreiben, was Sie sagen. Ob das was Sie sagen Ihrem Kind hilft, wissen wir erst, wenn wir die AKte lesen konnten.

Nutzen Sie unseren Service – Chatbot für schnelle Hilfe

Um schnell und unkompliziert eine Einschätzung zu erhalten, bieten wir die Möglichkeit, die Beschuldigtenanhörung direkt über unseren Chatbot hochzuladen. Dies ermöglicht uns, bereits im ersten kostenlosen Beratungsgespräch gezielte Hinweise und eine erste Einschätzung der Lage zu geben.

Beispiel aus der Praxis – Wie ein Fehler zum Verhängnis wurde

Ein 17-Jähriger aus Hannover geriet nach einer Schlägerei ins Visier der Ermittler. Gerüchteweise hörte er, dass gegen ihn ermittelt wird. Seine Mutter drängte ihn dazu, sich sofort bei der Polizei zu melden. Dort gab er zu, am Tatort gewesen zu sein – ohne zu wissen, dass diese Aussage später als belastendes Beweismittel gegen ihn verwendet wurde.


Das Ergebnis: Obwohl mehrere Jugendliche an der Schlägerei beteiligt waren, wurde nur er verurteilt. Er musste allein das Schmerzensgeld und die Behandlungskosten des Geschädigten tragen – eine Summe von über 15.000 Euro. Ein klassisches Beispiel dafür, warum man niemals ohne Anwalt sprechen sollte.

In unserem Blog berichten wir von einem weiteren Fall, bei dem Angaben zur Verurteilung führten.

Fazit: Ruhe bewahren und sofort einen Anwalt einschalten!

Eine Beschuldigtenanhörung ist ein ernstzunehmender Schritt. Machen Sie keine Aussagen und handeln Sie nicht unüberlegt. Laden Sie die Anhörung direkt über unseren Chatbot hoch und lassen Sie uns gemeinsam eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Jetzt Termin für eine kostenlose Erstberatung vereinbaren!

Daniel Brunkhorst

Daniel Brunkhorst

Fachanwalt für Strafrecht

Ich bin für Sie da, damit sich Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht an die Spielregeln halten.

Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich dank Ausbildung und Erfahrung die Fähigkeiten, die Sie brauchen, wenn es um Ihre Existenz geht. Auch in schwierigen Situationen bin ich der Partner, der Sie unterstützt und die Maßnahmen ergreift, die Sie entlasten.

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