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Was kann ich tun, wenn die Polizei meinen Arbeitslaptop beschlagnahmt hat?

von | 4 Mrz,2024

Baumann Brunkhorst Rechtsanwälte

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Da eine Hausdurchsuchung wegen des Vorwurfs der Kinderpornografie (§ 184b StGB) oder anderer Sexualdelikte in der Regel unangekündigt erfolgt, kann es passieren, dass die Polizei dabei ihre Arbeitsgeräte findet und beschlagnahmt. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie in einem solchen Fall tun können und wie wir Sie als Strafverteidiger aus Hannover mit unserer Erfahrung im Sexualstrafrecht unterstützen können.

Was sollten Sie nach der Beschlagnahmung ihres Arbeitslaptops zuerst tun?

Machen Sie zunächst keinerlei Angaben gegenüber der Polizei. Die Beschlagnahmung von Arbeitshandys oder Dienstlaptops kann weitreichende Folgen für Ihr Berufsleben haben. Spätestens jetzt ist es zu spät, um diese Angelegenheit selbst klären zu können. Kontaktieren Sie deshalb umgehend nach der Durchsuchung einen erfahrenen Strafverteidiger in Sexualstrafsachen wie Fachanwalt für Strafrecht Daniel Brunkhorst.

Was können wir als erfahrene Strafverteidiger für Sexualstrafrecht für Sie tun?

Was geschieht mit Ihrem Arbeitslaptop, nachdem die Polizei diesen beschlagnahmt hat?

Die Polizei wird versuchen ihre Arbeitsgeräte zu entschlüsseln und die sich darauf befindenden Daten auswerten. Dabei können sämtliche E-Mails, Chatnachrichten, Dokumente, Fotos und Videos überprüft und im Zweifel vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Sofern auf Ihrem Laptop keine tatrelevanten Beweise zu finden sind, erhalten Sie ihr Gerät nach Ablauf des Ermittlungsverfahrens zurück. Eine Handy-Auswertung dauert in der Regel jedoch mindestens sechs Monate. Da die Behörden angeben massiv überlastet zu sein, kommt es regelmäßig sogar zu deutlich längeren Wartezeiten, weshalb Ihr Dienstlaptop unter Umständen auch noch viele Monate nach der Durchsuchung einbehalten wird. Ohne die Hilfe eines erfahrenen Teams an Strafverteidigern für Sexualstrafrecht wie uns ist es enorm schwer eine frühere Rückgabe ihres Arbeitslaptops zu erwirken.

Was passiert, wenn auf meinem Arbeitslaptop Beweise sichergestellt werden können?

Im Falle eines Beweisfundes durch die Polizei auf Ihrem Arbeitsgerät kann dieses gem. § 74 StGB eingezogen werden, wodurch Sie es auch nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückerhalten. Dafür muss ihr Arbeitslaptop für die Begehung oder Vorbereitung der Tat gebraucht oder bestimmt gewesen sein. Gerade im Vorwurf der Kinderpornografie (§ 184b StGB) liegt diese Voraussetzung regelmäßig vor, falls auf dem Arbeitsgerät kinderpornografische Inhalte gespeichert oder verbreitet wurden. Auch hier können wir Ihnen als Strafverteidiger für Sexualstrafsachen aus Hannover helfen, indem wir Akteneinsicht beantragen und dadurch erfahren, ob auf Ihren Arbeitshandys und Arbeitslaptops Beweise gefunden worden sind.

Gibt es einen Weg Ihren Arbeitslaptop schneller von den zuständigen Behörden zurückzuerhalten?

Nach der Beschlagnahmung Ihres Arbeitslaptops oder Dienst-iPads durch die Polizei, wird Ihr Arbeitgeber nach einer gewissen Zeit bemerken, dass die Arbeitsgeräte fehlen oder Sie nicht mehr in der Lage sind Ihrer Arbeit nachzugehen. In solchen Fällen gibt es einen hohen, zeitlichen Druck für Sie Ihren Arbeitslaptop schnellstmöglich zurückzuerhalten, um Probleme mit Ihrem Arbeitgeber zu vermeiden.


Wir können als erfahrene Strafverteidiger für Sexualstrafrecht aus Hannover für Sie mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt treten und eine vorzeitige Überprüfung bzw. eine vorläufige Sicherung der Daten beantragen. Auf diese Weise ist es möglich Ihr Diensthandy oder Arbeitslaptop nach kürzerer Zeit zurückzuerhalten, da die beruflichen Konsequenzen, welche Sie ansonsten erwartet, unverhältnismäßig hoch sind. Wir sind mit unserer Erfahrung regelmäßig dazu in der Lage, die Arbeitsgeräte für Sie bereits innerhalb von einer Woche von der Polizei zurückzuerhalten. Wir verhindern damit die übliche Wartezeit von 6-12 Monaten und mögliche Auswirkungen auf Ihren Arbeitsplatz.

Gibt es einen Weg Ihren Privatlaptop schneller von den zuständigen Behörden zurückzuerhalten?

Nein. Anders als bei Arbeitsgeräten kann in solchen Fällen nicht mit dem potenziellen Verlust des Arbeitsplatzes und der Verhältnismäßigkeit argumentiert werden, weshalb solche bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten werden.

Kann mein Arbeitgeber mich auf Verdacht kündigen?

Gerade wenn Ihr Arbeitslaptop im Zuge einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt wurde, können Sie schnell in Erklärungsnot bei Ihrem Arbeitgeber kommen. Offenbaren Sie Ihrem Arbeitgeber niemals, dass beziehungsweise weshalb gegen Sie ermittelt wird. Sollte dieser Kenntnis davon erlangen, dass gegen Sie beispielsweise wegen Verdacht auf Kinderpornografie (§ 184b StGB) ermittelt wird und Sie ihren Dienstlaptop dafür genutzt haben Dateien mit kinderpornografischem Inhalt herunterzuladen oder zu speichern, kann dies eine außerordentliche Kündigung (§ 626 I BGB) begründen. Ausreichend ist dabei bereits ein schwerer Verdacht (ArbG Frankfurt am Main, Urt. V. 01.07.2002, 15 Ca 2158/02). Es ist gerade deshalb so wichtig, dass Sie sich im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie an einen erfahrenen Strafverteidiger für Sexualstrafrecht wie Daniel Brunkhorst wenden. Wir können für Sie den Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber übernehmen und durch unsere Erfahrung in diesen Fällen dafür sorgen, dass Sie ihren Arbeitsplatz nicht verlieren und die Chance auf ein faires Verfahren haben.

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Daniel Brunkhorst

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Was geschieht, wenn Ihr Arbeitslaptop erst nach der vorgeworfenen Tat angeschafft wurde?

Ob das Anschaffungsdatum des Arbeitsgeräts eine Rolle spielt, kommt auf die Art der vorgeworfenen Tat an. Aus kriminalistischer Erfahrung werden im Rahmen von Kinderpornografie (§ 184b StGB) regelmäßig nicht nur einmalig eine, sondern immer wieder erhebliche Mengen an Dateien gespeichert (OVG Bautzen, Urt. v. 19.4.2018, 3 A 215/17). Es besteht daher der begründete Verdacht, dass auch nach dem Zeitpunkt der vorgeworfenen Tat erneut kinderpornografische Inhalte mit anderen Geräten heruntergeladen worden sind und sich somit auch Beweise auf einem nachträglich angeschafften Dienstlaptop befinden könnten. Nichtsdestotrotz kann dieser Fakt als Argument für eine schnellere Überprüfung und Herausgabe genutzt werden. Auch hier ist es für uns möglich den Kontakt zur Polizei zu suchen und für Sie eine Erklärung abzugeben, dass es sich bei dem beschlagnahmten Arbeitshandy um ein Gerät für den ausschließlich arbeitsbezogenen Gebrauch handelt und eine beschleunigte Überprüfung Ihrer Daten zeigen wird, dass es keinen Anlass dafür gibt Ihre Arbeitsgeräte für einen längeren Zeitraum einzubehalten.

Daniel Brunkhorst

Daniel Brunkhorst

Fachanwalt für Strafrecht

Ich bin für Sie da, damit sich Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht an die Spielregeln halten.

Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich dank Ausbildung und Erfahrung die Fähigkeiten, die Sie brauchen, wenn es um Ihre Existenz geht. Auch in schwierigen Situationen bin ich der Partner, der Sie unterstützt und die Maßnahmen ergreift, die Sie entlasten.

Zögern Sie nicht, sich in schweren Zeiten einen Experten zu sichern.

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