Sexualstrafverteidiger in Hannover
Hausdurchsuchung wegen kinderpornografischer Inhalte in Hannover und Umgebung?
Bereits der Verdacht kann Ihr Leben ins Wanken bringen – unabhängig davon, ob ein strafbares Verhalten tatsächlich vorliegt. In dieser belastenden Situation brauchen Sie schnelle, diskrete und hochspezialisierte Hilfe. Wir stehen Ihnen sofort zur Seite – mit klarem Fokus auf Ihre Verteidigung und Ihre Rechte.
Ihre Vorteile mit unserer Kanzlei:
Kostenlose Ersteinschätzung – noch heute, garantiert
Jahrelange Erfahrung in hunderten Verfahren nach § 184b StGB
Keine Bewertung – professionelle Unterstützung ohne Vorurteile
Diskrete Kommunikation – auf Wunsch vollständig digital
Wir kennen die Ermittlungswege (NCMEC, IP-Rückverfolgung, Messenger-Daten) im Detail
Strategische Verteidigung – mit Fokus auf Verfahrenseinstellung oder Strafmilderung
Wir wissen, was bei Beifund, Cache-Dateien oder Fremdgeräten zählt
Bundesweit tätig – mit persönlichem Termin in Hannover oder Videocall
Ablauf der Verteidigung – Schritt für Schritt erklärt
In der kostenlosen Ersteinschätzung erfasst Rechtsanwalt Brunkhorst die individuelle Situation. Dabei geht es nicht nur um die rechtlichen Aspekte, sondern auch um praktische Fragen: Wie reagiert man gegenüber dem Arbeitgeber? Ist eine Therapie zu empfehlen? Muss ein dienstliches Gerät herausverlangt werden?
Besondere Mandantengruppen wie Beamte, Eltern oder Jäger benötigen besonderen Schutz – auch das wird von Anfang an berücksichtigt.
Wird die Kanzlei beauftragt – digital oder persönlich –, legitimiert sich Herr Brunkhorst gegenüber den Ermittlungsbehörden und beantragt Einsicht in die Ermittlungsakte. Er prüft, ob die Hausdurchsuchung rechtmäßig war. In vielen Fällen kann ein gezielter Beschwerdeantrag die Rückgabe von Geräten beschleunigen.
Während der Wartezeit auf die Auswertung der beschlagnahmten Geräte bleibt die Kanzlei aktiv: Ob Kontakt mit dem Jugendamt, arbeitsrechtliche Fragen oder der Umgang mit der eigenen Familie – Rechtsanwalt Brunkhorst steht beratend zur Seite.
Nach Abschluss der technischen Auswertung erfolgt eine erneute Akteneinsicht. In einem gemeinsamen Gespräch legt Herr Brunkhorst die geeignete Verteidigungsstrategie fest. Wo möglich, wird auf eine Verfahrenseinstellung hingearbeitet. Kommt es zur Anklage, analysiert er deren Inhalt und entwickelt ein realistisches Prozesskonzept. Der Mandant entscheidet über das weitere Vorgehen – gut informiert und mit einem starken Verteidiger an der Seite.
Verteidigung vor Gericht – souverän und technisch fundiert
In der Hauptverhandlung übernimmt Rechtsanwalt Brunkhorst das Wort – der Mandant muss nicht selbst sprechen. Er erklärt dem Gericht, was schiefgelaufen ist, was technisch nicht sauber erfasst wurde oder wo die Kategorisierung fehlerhaft war. Diese Strategie ist erprobt und zielt auf maximale Entlastung.
Selbst nach dem Urteil bleibt die Kanzlei an Ihrer Seite: Ob Freispruch, Bewährungsstrafe oder Berufung – Herr Brunkhorst prüft Folgeansprüche, etwa auf Schadensersatz oder berät zum weiteren Vorgehen.
Als Fachanwalt für Strafrecht aus Hannover ist Rechtsanwalt Brunkhorst Spezialist für Verteidigung von Vorwürfen in Zusammenhang mit Kinderpornografie (§ 184b StGB)
Profis an Ihrer Seite! Erfahrung und Spezialisierung.
Das Team und Fachanwalt für Strafrecht Daniel Brunkhorst ist erfahren in Sexualdelikten und auch im Bereich der Vorwürfe in Zusammenhang mit Kinderpornografie (§ 184b StGB). Dabei kennen wir die zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Hannover sowie das zuständige Amtsgericht Hannover, das in all diesen Verfahren die Ermittlungsrichterinnen und Richter stellt. In unserer in Hannover ansässigen Kanzlei haben wir täglich Kontakt mit diesen Behörden und wissen, wie bei schweren Vorwürfen nach § 184b zu reagieren ist. Darüber hinaus sind wir für unsere Mandanten regelmäßig an allen Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Hannover, also den Amtsgerichten Burgwedel, Neustadt a. Rbge., Springe, Wennigsen, Hannover und Hameln unterwegs. Auch am Landgericht Hannover vertreten wir mit Kenntnis und Engagement unsere Mandanten beim Vorwurf Kinderpornografie (§ 184b StGB).
Rückmeldung vom Rechtsanwalt am selben Tag – Erreichbarkeit über die gesamte Dauer des Verfahrens
Unser Anspruch ist es, dass Sie am Tag der Kontaktaufnahme noch mit einem Spezialisten für die Verteidigung in Sexualstrafsachen sprechen. Wir besprechen die ersten Maßnahmen, erläutern den Ablauf des weiteren Verfahrens, klären Sie über die Kosten auf und beantworten all Ihre Fragen.
Bereits in einem ersten Gespräch klärt Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht mit Ihnen die nächsten Schritte ab und teilen Ihnen mit, wie Sie sich am besten verhalten und um was Sie sich kümmern müssen.
Sie erhalten in diesem Gespräch auch die Kontaktdaten Ihres Rechtsanwalts, der für Ihr gesamtes Verfahren zuständig ist. Dieser ist für Sie im gesamten Verfahren erreichbar.
Unsere Erstgespräche erledigen wir regelmäßig telefonisch oder im Videocall. Wenn Sie mögen oder wir merken, dass dies nicht genug ist, vereinbaren wir einen Gesprächstermin in unserer Kanzlei in der Innenstadt Hannovers.
Die richtige Strategie von Anfang an.
Mit unserer frühzeitigen Verteidigungsstrategie helfen wir Ihnen, den Tatvorwurf bereits in der Phase der Ermittlungen zu erschüttern. Die Auswertung der Geräte dauert regelmäßig mehrere Monate. In dieser Zeit beraten wir Sie, um die drohende Anklage bestmöglich zu verhindern. Dazu gehört auch die Frage, ob therapeutische Maßnahmen notwendig sind und ob familienrechtliche Angelegenheiten erledigt werden müssen.
Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, bereiten wir Sie optimal auf den Termin vor, um einen Freispruch oder eine möglichst geringe Strafe für Sie zu erreichen.
Unsere Kanzlei ist Ihre Anlaufstelle in Hannover – Hier sind Sie und Ihre Angelegenheit sicher.
Unsere Kanzlei am Steintor Hannovers kennt die Besonderheiten, die mit der Verteidigung von Sexualdelikten einhergeht. Wir garantieren absolute Verschwiegenheit, sowohl was Ihre Person als auch Ihre Unterlagen angeht. Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte genauso wie das weitere Personal verurteilen oder beurteilen auch keine Mandanten anhand des Vorwurfs, mag dieser auf dem ersten Blick auch noch so schwer erscheinen.
Als Teamplayer sind die Rechtsanwälte unserer Kanzlei auch in der Lage, alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrem Strafverfahren zu bearbeiten.
Sind Sie in der Region Hannover oder einen der umliegenden Landkreise betroffen? Zögern Sie nicht, Kontakt mit unserer auf Verfahren wegen Kinderpornografie (§ 184b StGB) spezialisierten Kanzlei in Hannover aufzunehmen.
Häufig gestellte Fragen bei Vorwürfen wegen Kinderpornografie nach (§ 184 b StGB)
Wir haben alles Wissenswerte zum Thema Kinderpornografie auf einer Seite zusammengestellt.
Kinderpornografie: Was ist das NCMEC und was hat das mit meinem Verfahren zu tun?
In den meisten Fällen wird ein kinderpornografischer Inhalt über US-amerikanische Meldesyssteme, dem NCMEC, entdeckt. Die CyberTipline des National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) ist eine Online-Meldestelle für Vorfälle von sexueller Ausbeutung von Kindern. Die CyberTipline bietet eine Möglichkeit für die Öffentlichkeit und elektronische Diensteanbieter (ESPs), Informationen über mutmaßliche sexuelle Ausbeutung von Kindern zu melden. Diese Meldungen können anonym erfolgen und werden an Strafverfolgungsbehörden zur weiteren Untersuchung weitergeleitet.
Das NCMEC leitet also die Entdeckung mit einem Bericht an die US-Bundespolizei (FBI) weiter, diese reicht die Meldung an das Bundeskriminalamt (BKA) weiter. Das BKA prüft die Meldung und den Inhalt und macht erste Feststellungen zur Person des Beschuldigten. Anschließend erfolgt eine Abgabe an die lokale Polizei, die dann mit der Staatsanwaltschaft einen Antrag für einen Durchsuchungsbeschluss beim örtlichen Amtsgericht einreicht. Wenn das Amtsgericht einen Beschuss erlässt, ist der Beschluss sechs Monate lang gültig. In dieser Zeit kommt die Polizei zur Durchsuchung, eigentlich fast immer früh morgens.
Kinderpornografie: Wie lange dauert es, bis nach der Entdeckung (NCMEC-Meldung) eine Durchsuchung stattfindet?
Nach unserer Erfahrung dauert es in Hannover regelmäßig zwischen einem halben Jahr oder bis zu einem Jahr nach der Meldung, bis die Polizei mit dem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür steht. Dies sind aber Richtwerte: manche Vorgänge sind schneller, manche langsamer.
Wir vertreten die rechtliche Auffassung, dass eine Durchsuchung unter bestimmten Umständen nach einem Jahr unzulässig ist.
Wie verhalte ich mich bei einer Durchsuchung wegen des Vorwurfs Kinderpornografie (§ 184b StGB)
Wenn die Polizei vor Ihrer Tür steht und Ihre Geräte beschlagnahmen will, machen Sie keine Angaben. Schweigen Sie zu den Vorwürfen – machen Sie wirklich gar keine Angaben – und melden Sie sich so schnell wie möglich bei erfahrenen Strafverteidigern im Sexualstrafrecht in Hannover.
Was droht mir für eine Strafe beim Vorwurf Kinderpornografie (§ 184b StGB)?
Taten nach dem § 184b StGB werden als Verbrechen eingestuft und werden demnach für Erwachsene mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Diese Strafe wird – wenn der Verteidiger und der Beschuldigte alles richtig machen – zur Bewährung ausgesetzt. Ziel muss aber stets die Erreichung eines Freispruchs sein, wenn dies realistisch erscheint.
Bei Jugendlichen und unter Umständen auch bei Heranwachsenden gilt das Jugendstrafrecht; hier bieten sich deutlich mehr Möglichkeiten an, ein Urteil zu vermeiden.
Kinderpornografie (§ 184b StGB): Erhalte ich meine Geräte zurück?
Nur die Geräte, auf denen verbotene Inhalte gefunden werden, werden nicht an den Beschuldigten zurückgegeben. Bei allen anderen Geräten können Sie mit der Rückgabe rechnen.
Für weitere Informationen konsultieren Sie hier unsere Detailseite zum Vorwurf Kinderpornografie (§ 184b StGB). Für ein kostenfreies Erstgespräch nehmen Sie Kontakt mit der Kanzlei auf.