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Wirtschaftsstrafrecht

Effektive Verteidigung und präventive Beratung im Wirtschaftsstrafrecht – Sichern Sie Ihr Unternehmen vor rechtlichen Risiken und setzen Sie auf unsere Expertise.

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Wirtschaftsstrafrecht ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Eine effektive Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen erfordert individuelle Strategien, die sich immer an den Wünschen des Mandanten orientieren: von der Vermeidung einer Anklage bereits im Ermittlungsverfahren bis zu einer erfolgreichen Auseinandersetzung vor Gericht.

Was ist Wirtschaftsstrafrecht?

In den deutschen Gesetzen findet sich zwar keine amtliche Definition des Begriffs Wirtschaftsstrafrecht. Jedenfalls gehören dazu aber alle strafrechtlichen Normen, die in einer Verbindung zur Wirtschaft stehen. Wichtige Straftatbestände aus dem StGB sind zum Beispiel: 

  • Betrug (§ 263 StGB)
  • Subventionsbetrug (§ 264 StGB)
  • Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB)
  • Untreue (§ 266 StGB)
  • Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)
  • Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Vorteilsannahme (§ 331 StGB)
  • Bestechung (§ 334 StGB)

Im Nebenstrafrecht spielen insbesondere die Insolvenzverschleppung (§ 84 GmbHG, § 401 AktG), Verstöße gegen das Urheberrecht (§ 106 UrhG) und das Patentrecht (§ 142 PatG) sowie das Außenwirtschaftsgesetz (§§ 17 ff. AWG) eine große Rolle in der Praxis.

Unternehmen und Strafrecht

Doch welche Rolle spielt ein Unternehmen als solches in einem Wirtschaftsstrafverfahren? Formal kann ein Unternehmen als juristische Person nicht Beschuldigter in einem Strafprozess sein. Es kommen dafür nur natürliche Personen infrage, die möglicherweise eine strafbare und vorwerfbare Handlung begangen haben. Dies sind zum Beispiel Personen aus dem Vorstand, Geschäftsführer, Prokuristen, leitende Angestellte oder Einzelunternehmer.

Auch wenn das Strafrecht nur menschliche Handlungen sanktioniert: Die Folgen einer Verurteilung im Strafprozess für das Unternehmen selbst können gravierend sein. 

  • Entziehung oder Verfall von Vermögenswerten (§§ 73 ff. StGB).
  • Auflösung von Unternehmen durch die Verwaltungsbehörde (§ 62 GmbHG, § 396 AktG)
  • Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO)

Schon ein Ermittlungsverfahren – bevor es zu einer Anklage kommt – kann bereits die Existenz eines Unternehmens oder einzelner Personen gefährden. Der Verdacht der Korruption stellt wichtige Geschäftsbeziehungen infrage. Wenn die Reputation eines Unternehmens beschädigt ist, sind die Folgen unabsehbar. Es ist deshalb besonders in einem Wirtschaftsstrafverfahren wichtig, frühzeitig einen Fachanwalt für Strafrecht einzuschalten.

 

Was sind die Besonderheiten des Wirtschaftsstrafverfahrens?

Das Wirtschaftsleben wird durch den technischen Fortschritt immer moderner und vielschichtiger. Dadurch wird auch die Wirtschaftskriminalität raffinierter. Auf diese Entwicklungen reagieren die Strafverfolgungsbehörden mit zunehmender Spezialisierung. Strafverfahren, die Wirtschaftsdelikte zum Gegenstand haben, sind regelmäßig komplex. Sie sind für den Laien, aber auch für Fachleute aus der Wirtschaft schwer durchschaubar. Die Verfahren umfassen oft eine Vielzahl von Akten, deren Verständnis wirtschaftliche Expertise voraussetzt. Hierfür sind bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten besondere Abteilungen zuständig.

Richterhammer auf Euro-Banknoten_bbr.legal Baumann Brunkhorst Rechtsanwälte_wirtschaftsstrafrecht

In der Praxis weisen Wirtschaftsstrafverfahren viele Besonderheiten auf. Diese Eigentümlichkeiten bergen allerdings auch Chancen für den Beschuldigten:

  • Bei komplizierten Sachverhalten sind Gerichte und Staatsanwaltschaften in der Regel einer schlanken und schnellen Verfahrensbeendigung gegenüber aufgeschlossen. Verschiedene Arten der Verfahrenseinstellungen machen es möglich, ein öffentliches Verfahren zu verhindern.
  • Bei einer Verständigung im Strafverfahren lassen sich auch dann Lösungen im Sinne des Mandanten finden, wenn die Anklage bereits erhoben und ein Hauptverfahren in Gang gesetzt wurde.
  • Die Aussichten für Rechtsmittel gegen ergangene Urteile sind bei Wirtschaftsstrafverfahren ebenfalls höher: Denn je komplexer der Gegenstand des Verfahrens, umso häufiger sind Rechtsfehler. Dies eröffnet insbesondere für die Revision gute Chancen.

Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht verlangt nach Juristen, die auf diesem Gebiet spezialisiert sind. Idealerweise vertritt Sie ein Fachanwalt für Strafrecht mit wirtschaftlichem Hintergrundwissen und Erfahrung in der Praxis.

 

Joachim Baumann Fachanwalt für Strafrecht_bbr.legal Baumann Brunkhorst Rechtsanwälte_Revision

Unsere

Wirtschaftsstrafrechts-

kanzlei bündelt Kompetenzen

Die Strafverfolgungsbehörden haben für wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren spezialisierte Abteilungen eingerichtet. Um Fälle mit Bezug zur Wirtschaft kümmern sich Staatsanwälte mit wirtschaftlicher Kompetenz. Mit Rechtsanwalt Joachim Baumann als Fachanwalt für Strafrecht stellen Sie Waffengleichheit her. In der Praxis ist ein faires Verfahren nämlich nur dann gewährleistet, wenn auch aufseiten des Beschuldigten juristisches und wirtschaftliches Fachwissen vorhanden ist.

  • Ein Rechtsanwalt wird Sie nur dann effizient verteidigen können, wenn er selbst über Erfahrung, Fachwissen und Kompetenz in Sachen Wirtschaft und Strafrecht verfügt.
  • Und er muss gleichzeitig systemische Zusammenhänge in der Wirtschaft erfassen und dieses Wissen im Sinne seines Mandanten ausnutzen.

Um ein faires Verfahren in Wirtschaftsstrafsachen herzustellen, arbeiten wir mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Sachverständigen aller Fachrichtungen zusammen. Dieses professionelle, interdisziplinäre Netzwerk setzen wir gezielt und ausschließlich für Ihre Interessen ein. Kompetent, vertrauensvoll und stets parteiisch.

Ihre Wirtschaftsstrafrechtskanzlei in Hannover

Auch eine Strafverfolgung fällt in das typische Risiko unternehmerischen Handelns. Unternehmensinhaber, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie Prokuristen bewegen sich oft auf einem schmalen Grat zwischen rechtmäßigen und illegalen Handlungen. Dabei erfordert der immer härter werdende Wettbewerb oftmals kritische Entscheidungen, um im Kampf mit der Konkurrenz zu bestehen. Strafrechtliche Risiken treffen heute nicht nur DAX-orientierte Unternehmen, sondern auch den beschränkt haftenden Gesellschafter einer GmbH, einer Ltd. oder KG. Und nicht selten werden unberechtigte Vorwürfe von anderen Unternehmen dazu benutzt, über den Umweg der Staatsanwaltschaft einen Konkurrenten zu schädigen.

Wie wird im Wirtschaftsstrafrecht ein Anwalt für Sie tätig? Eines ist klar: Vertrauen und Transparenz sind die Grundlagen einer erfolgreichen Zusammenarbeit – auch im Strafrecht. Wir organisieren die Verteidigung Ihrer Rechte im Wirtschaftsstrafverfahren. Dabei gehen wir in drei Schritten vor:

  1. Wir finden heraus, was Ihnen konkret vorgeworfen wird.
  2. Wir erklären Ihnen Ihre rechtlichen und tatsächlichen Chancen.
  3. Wir entwickeln eine effektive Verteidigungsstrategie in Ihrem Sinne.

Wir werden schon im Ermittlungsverfahren für Sie tätig. In vielen Fällen haben wir erreicht, dass ein Verfahren niemals vor Gericht gekommen ist. Denn bereits im Ermittlungsverfahren eröffnet eine intelligente Verteidigung realistische Möglichkeiten, dass die Ihnen gemachten Vorwürfe nie an die Öffentlichkeit kommen.

Kooperation mit Staatsanwaltschaft und Gericht oder eine klare Kante zeigen? Diese grundsätzliche Entscheidung können Sie nur in Zusammenarbeit mit erfahrenen Juristen treffen, die Expertise im Wirtschaftsstrafverfahren aufweisen. Wir haben diese Kompetenz. Zusammen finden wir heraus, was die beste Lösung ist.

 

bbr.legal – Ihre Strafverteidigung aus Hannover mit Schwerpunkt auf Wirtschaftsstrafrecht

Als Strafverteidiger haben Rechtsanwalt Daniel Brunkhorst und Rechtsanwältin Christina Rust stets die individuellen Belange der Unternehmen und der Personen im Blick, die hinter diesen Unternehmen stehen.

Wenn Sie für ein Verfahren im Wirtschaftsstrafrecht eine Anwaltskanzlei mit Expertise, Kompetenz und dem notwendigen Fingerspitzengefühl für einen erfolgreichen Abschluss in Ihrem Sinne suchen, sind Sie bei der Kanzlei bbr.legal genau richtig.

 

Daniel Brunkhorst Rechtsanwalt für Strafrecht am Schreibtisch_bbr.legal Baumann Brunkhorst Rechtsanwälte

Ihre Chance im Wirtschaftsstrafverfahren

Mit einem erfahrenen Rechtsanwalt gehen Sie sicher, dass Ihre Rechte als Beschuldigter in jedem Stadium des Verfahrens gewahrt bleiben. Strafverteidiger sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Als Mandant gehen Sie deshalb kein Risiko ein. Aber Sie bewahren Ihre Chance, ein vielleicht existenzbedrohendes Verfahren in Ihrem Sinne zu beenden.

Wichtig: Kontaktieren Sie uns unbedingt, bevor Sie irgendwelche Aussagen zur Sache gegenüber Ermittlungsbehörden machen. Denn Sie haben als Beschuldigter ein verfassungsrechtlich garantiertes Schweigerecht.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie Ihre Rechte in einem Wirtschaftsstrafverfahren durchsetzen möchten. Wir sind an Ihrer Seite.

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