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Kapitalstrafrecht

Verteidigung im Kapitalstrafrecht – Wir kämpfen für Ihre Rechte und setzen uns leidenschaftlich für Gerechtigkeit ein. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Verteidigung aufbauen.

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Kapitalstrafrecht ist ein Begriff, der im StGB selbst nicht verwendet wird. Er ist im Strafrecht jedoch gängig als Bezeichnung für besonders schwere Straftaten, die mit der Tötung eines Menschen verbunden sind. Kapitalstraftaten sind der Gegenstand „großer“ Strafverfahren, die in der Öffentlichkeit und der Presse auf reges Interesse stoßen.

Beispiele für solche Tatbestände sind:

  • Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB),
  • Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB),
  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB),
  • Fahrlässige Tötung (§ 222),
  • Raub mit Todesfolge (§§ 251 und 255 StGB).

Strafverteidigung im Kapitalstrafrecht

Der Strafverteidiger steht im Kapitalstrafrecht vor besonderen Herausforderungen. Das Kapitalstrafrecht gehört zu den anspruchsvollsten Rechtsgebieten überhaupt. Hier spielen viele Gesichtspunkte eine Rolle – nicht nur strafrechtliche, sondern auch psychologische und soziologische Aspekte. Denn Tötungsdelikte sind in den meisten Fällen auf menschliche Ausnahmesituationen zurückzuführen.

Verfahren, die Tötungsdelikte zum Gegenstand haben, unterliegen besonderen Problemen. Beispiele:

  • Reichen die Beweise aus, um einen Schuldvorwurf zweifelsfrei zu belegen?
  • Befand sich der Beschuldigte in einer psychischen Ausnahmesituation? Nur schuldhaftes Handeln darf bestraft werden.
  • Liegen Mordmerkmale vor? Oder ist die Tat als Totschlag oder fahrlässige Tötung zu bewerten?

Bei diesen Fragen kann es darum gehen, ob der Täter verurteilt oder freigesprochen wird oder ob das Strafmaß ganz erheblich reduziert werden kann.

 

Untersuchungshaft bei Kapitalverbrechen

Der Beschuldigte eines Kapitalverbrechens befindet sich während des Ermittlungsverfahrens meist in Untersuchungshaft. Es gehört daher zu den zusätzlichen Aufgaben eines Strafverteidigers, die Möglichkeiten der Aufhebung (§ 120 StPO) oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls (§ 116 StPO) ständig zu prüfen.

Wichtig: Während der Beschuldigte in Untersuchungshaft ist, darf er jederzeit Kontakt zu seinem Rechtsanwalt aufnehmen. Nach einer Beauftragung können wir als Strafverteidiger den Beschuldigten in der Haft besuchen.

Auch an den Vollzug der Untersuchungshaft hat der Gesetzgeber besondere Bedingungen geknüpft. Denn im Gegensatz zu einem verurteilten Strafgefangenen gilt der Untersuchungshäftling als unschuldig. Bei Untersuchungshaft liegt immer ein Fall der notwendigen Verteidigung (Pflichtverteidigung) gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO vor.

Im Zweifel für den Angeklagten

Im Mittelpunkt der Verteidigung beim Kapitalstrafrecht steht häufig die Frage, ob der strafrechtliche Vorwurf überhaupt auf rechtlich zulässige Weise bewiesen werden kann. Gerade bei Strafverfahren, in denen es um Tötungsdelikte geht, sind bei der Tat selbst keine Zeugen vorhanden. Es geht dann um die komplizierte Bewertung von Indizien. Erst wenn das Gericht ohne jeden vernünftigen Zweifel von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist, darf eine Verurteilung erfolgen.

Die Aufgabe einer effektiven Strafverteidigung ist es, das Gericht auf jeden möglichen Zweifel hinzuweisen. Reichen die Hinweise für eine Verurteilung auf der Grundlage des Gesetzes aus und lassen die einzelnen Indizien wirklich nur einen einzigen Schluss zu? Im Strafrecht gilt der Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten.

Der Verteidiger wird beispielsweise penibel darauf achten, welche Beweismittel überhaupt verwendet werden dürfen oder ob einzelne Indizien ausreichen, den Vorwurf der Begehung einer Straftat zu begründen. Auch in Bezug auf Berufung und Revision sind diese Fragen besonders wichtig.

 

Verteidigungsstrategien im Strafprozess

Bei der Strafverteidigung im Kapitalstrafrecht steht der Rechtsanwalt vor der Aufgabe, zusammen mit seinem Mandanten eine erfolgversprechende Strategie zu entwickeln, die verschiedene Ziele haben kann. Im Laufe des Verfahrens können sich diese Ziele auch ändern:

  • Erwirkung eines Freispruchs, um die drohende strafrechtliche Sanktion zu vermeiden,
  • im Fall einer unvermeidbaren Verurteilung auf eine möglichst wenig einschneidende Bestrafung hinzuwirken.

 

Polizeiabsperrung_Kapitalstrafrecht_bbr.legal Baumann Brunkhorst Rechtsanwälte

So ist die Verurteilung wegen Mordes mit der Verhängung einer lebenslangen Freiheiheitsstrafe verbunden. Manchmal sind es subtile juristische Einzelheiten, die den Unterschied zwischen Mord und Totschlag ausmachen. Kommt das Gericht zu der Auffassung, dass eine Tat als Totschlag zu bewerten ist, entfällt der Zwang, eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen. Die Mindeststrafe ist dann fünf Jahre, in minder schweren Fällen sogar nur ein Jahr.

Diese Aufgabe fordert von einem Strafverteidiger nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch psychologische und soziale Kompetenz. Gerade bei einem so schweren Vorwurf wie der rechtswidrigen und schuldhaften Tötung eines Menschen muss der Beschuldigte bestmöglich verteidigt werden. Es gilt die gesetzlich fixierte Unschuldsvermutung und der Grundsatz, dass eine Verurteilung nur aufgrund einer zweifelsfrei bewiesenen Schuld erfolgen darf.

Parteiisch für den Beschuldigten

Der Strafverteidiger ist ein Interessenvertreter seines Mandanten. Das gilt unabhängig davon, ob der Schuldvorwurf berechtigt ist oder nicht. Selbst wenn der Rechtsanwalt von der Schuld seines Mandanten überzeugt ist, kann er einen Freispruch beantragen, wenn die Tatbegehung nicht mit strafprozessual zulässigen Mitteln nachweisbar ist.

Ein Strafverteidiger im Kapitalstrafrecht muss über umfangreiche Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen verfügen:

  • im Strafprozessrecht,
  • im materiellen Strafrecht,
  • in der Aussagepsychologie,
  • in der allgemeinen Psychologie, wenn es um die Frage der Schuldfähigkeit geht,
  • in der Kriminologie und Kriminalistik.

 

Für Ihre Rechte im Strafverfahren

Wichtig ist vor allem: Machen Sie als Beschuldigter einer Kapitalstraftat gegenüber Ermittlungsbehörden keinerlei Aussagen zum Tatvorwurf. Sie haben das gesetzlich verankerte Recht zu schweigen. Kein Gericht darf die Verweigerung der Aussage eines Beschuldigten negativ bewerten – das wäre ein sicherer Revisionsgrund, der zur Aufhebung eines Urteils führen würde. Verlangen Sie umgehend, mit einem Rechtsanwalt, möglichst einem Fachanwalt für Strafrecht zu sprechen.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf für eine effektive Strafverteidigung im Kapitalstrafrecht.

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