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Jugendstrafrecht

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Jugendkriminalität ist ein natürliches Entwicklungsphänomen. Es erledigt sich in der Regel von selbst, wenn der Mensch erwachsen wird. Deshalb gibt es das Jugendstrafrecht, das auf diese Erkenntnisse besondere Rücksicht nimmt. Im Sinne des Gesetzes ist ein Jugendlicher für Straftaten prinzipiell nur bedingt verantwortlich.

Besonderheiten des Jugendstrafrechts

Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht unterscheiden sich in vielen Punkten.

  • Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Mittelpunkt.
  • Auch die Jugendgerichtshilfe spielt in Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende eine wichtige Rolle.
  • Bei der Staatsanwaltschaft gibt es spezielle Abteilungen für Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende. Über die Verfehlungen entscheidet das Jugendgericht innerhalb seiner Zuständigkeit gemäß § 33 Jugendgerichtsgesetz (JGG).

Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche, die 14 bis 17 Jahre alt sind. In der strafrechtlichen Praxis gilt es auch für Menschen im Alter von 18 bis 20 Jahren. Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig. Maßgeblich für die Anwendung von Jugendstrafrecht ist immer das Alter zum Zeitpunkt der Tat.

Jugendstrafrecht und Erziehungsgedanke

Der Erziehungsgedanke steht im Jugendstrafrecht im Vordergrund. Der jugendliche Täter wird im Verfahren weniger daraufhin untersucht, welche Strafe einen gerechten Schuldausgleich schaffen kann. Es geht eher darum, ob die begangene Tat Anlass dafür geben kann, erzieherisch auf den Jugendlichen oder den Heranwachsenden einzuwirken. Bei schweren Straftaten kann es aber auch bei Anwendung des Jugendstrafrechts um hohe Freiheitsstrafen gehen.

Auch wenn Zuchtmittel, Erziehungsmaßregeln, Auflagen und Jugendstrafe nach dem Willen des Gesetzgebers den jungen Menschen auf den Weg der Besserung bringen sollen, so ist in der Praxis jedoch zu erkennen, dass viele Sanktionen negative Folgen haben. So können beispielsweise Eintragungen ins Führungszeugnis die Zukunft des Jugendlichen mittelfristig beeinflussen. Es ist die Aufgabe eines Rechtsanwalts als Strafverteidiger im Verfahren gegen Jugendliche, diese schädlichen Auswirkungen von Sanktionen zu verhindern.

Sanktionen gegen jugendliche Täter

Während es im Erwachsenenstrafrecht im Wesentlichen um Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geht, gibt es bei Jugendlichen einen abgestuften Sanktionskatalog, der in den §§ 3 ff. JGG geregelt ist:

  1. Erziehungsmaßregeln. Dazu gehören beispielsweise Arbeitsauflagen, Weisungen, soziale Trainingskurse, Täter-Opfer-Ausgleich oder Verkehrsunterricht.
  2. Zuchtmittel. Diese unterteilen sich in Verwarnungen, Auflagen oder Jugendarrest (Freizeitarrest, Kurzzeitarrest, Dauerarrest).
  3. Jugendstrafe ist Freiheitsstrafe. Auch bei der Jugendstrafe gibt es die Möglichkeit der Bewährung (§ 21 JGG).
  4. Dazu kommen bestimmte Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 7 JGG.
Mann_Jugendlicher in Handschellen_bbr.legal Baumann Brunkhorst Rechtsanwälte_jugendstrafrecht

Die Verhängung und der Vollzug der Jugendstrafe unterscheidet sich ebenfalls erheblich von der Freiheitsstrafe im Strafrecht für Erwachsene. Auch hier steht die erzieherische Wirkung der Verhängung und des Vollzugs der Sanktion im Mittelpunkt.

Strafverteidigung im Jugendstrafrecht

Ein Rechtsanwalt als Strafverteidiger im Jugendstrafverfahren arbeitet konstruktiv im Sinne des Jugendlichen mit Jugendämtern, den Sorgeberechtigten, der Staatsanwaltschaft und dem Jugendgericht zusammen. Dabei hat der Rechtsanwalt parteiisch die Interessen des Beschuldigten zu vertreten. Denn auch wenn sich die Anwendung von Sanktionen wie Weisungen, Jugendarrest oder Jugendstrafe immer am Erziehungsgedanken orientieren muss, ist eine kontraproduktive Überreaktion der staatlichen Behörden zu vermeiden.

Jugendstrafrecht für Erwachsene?

Nach dem Wortlaut des JGG ist die Anwendung des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) nur möglich, wenn beim Täter eine sogenannte Reifeverzögerung vorliegt, sodass dieser entwicklungspsychologisch einem Jugendlichen gleichsteht. Die Praxis im Strafverfahren macht aus dieser Ausnahme jedoch eine Regel. Meist ist dies für den angeklagten Täter vorteilhaft. Ein guter Strafverteidiger muss deshalb im Verfahren gegen Heranwachsende darauf hinwirken, das Jugendgericht von der Anwendung des Jugendstrafrechts zu überzeugen. Indizien für eine Reifeverzögerung im Sinne des Jugendstrafrechts sind zum Beispiel:

  • ein jugendlicher Freundeskreis,
  • Schulbesuch,
  • Wohnsitz im Elternhaus,
  • finanzielle Unterstützung durch die Eltern.

Wie sieht eine effektive Verteidigung im Jugendstrafrecht aus?

Kriminelles Verhalten ist in der Orientierungsphase eines jungen Menschen ein typisches Phänomen, das sich meist mit dem Erwachsenwerden von selbst erledigt. Die konstruktive Zusammenarbeit des Strafverteidigers mit den Strafverfolgungsbehörden ist deshalb essenziell, um einen im Sinne des Beschuldigten positiven Ausgang des Strafverfahrens zu fördern. Gerade wenn es um den Vorwurf schwerer Straftaten geht und eine Freispruchverteidigung aussichtslos erscheint, ist es Aufgabe des Strafverteidigers, auf eine möglichst milde Sanktion hinzuwirken. So kann zum Beispiel der Vollzug einer Freiheitsstrafe durch eine Bewährung – oft in Verbindung mit Auflagen – verhindert werden.

Die Rechtsanwälte Daniel Brunkhorst, Rechtsanwältin Annelie Altrogge und Rechtsanwältin Christina Rust unterstützen Sie als Experten für Jugendstrafrecht. Wir beraten Sie umfassend, verständlich und vertrauensvoll – ganz gleich, ob Sie selbst betroffen sind oder für Ihr Kind einen erfahrenen Strafverteidiger suchen.

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