Sagen Sie jetzt nichts!
Wann liegt ein Notfall vor?
Ein strafrechtlicher Notfall liegt immer dann vor, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft sofort gegen Sie vorgehen: bei einer Hausdurchsuchung, einer Festnahme, einer Vorführung beim Haftrichter oder wenn Untersuchungshaft droht. In solchen Situationen zählt jede Minute – rufen Sie uns sofort an, damit wir eingreifen und Ihre Rechte schützen können.
Haben Sie hingegen Fragen zu laufenden Verfahren oder möchten Sie Unterlagen prüfen lassen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail. Wir melden uns schnellstmöglich zurück.
Sie haben ein zivilrechtliches Problem? Beachten Sie: hierfür ist die Notfallnummer nicht gedacht! Schreiben Sie eine Email.