Notfall

Sie ERREICHEN uns auch AUSSERHALB unserer geschäftszeiten

Notfallnummer 0157 923 741 73

Sagen Sie jetzt nichts!

Bleiben Sie ruhig und leisten Sie keinen Widerstand. Was immer Sie jetzt der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erklären wollen: Lassen Sie es sein. Wir können alles später erklären, wenn es sinnvoll ist. Dann wissen wir aber genau, um was es geht. Und Sie haben jemanden an Ihrer Seite, der weiß, wie mit Polizei und Staatsanwaltschaft in Ihrem Sinne umzugehen ist.

Bitten Sie darum, mit der Maßnahme, die gerade beginnen soll oder schon begonnen hat, zu warten, bis Sie mit einem Anwalt gesprochen haben und rufen Sie uns an. Wenn man Sie nicht telefonieren lässt, bitten Sie darum, uns anzurufen.

Wann liegt ein Notfall vor?

Ein strafrechtlicher Notfall liegt immer dann vor, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft sofort gegen Sie vorgehen: bei einer Hausdurchsuchung, einer Festnahme, einer Vorführung beim Haftrichter oder wenn Untersuchungshaft droht. In solchen Situationen zählt jede Minute – rufen Sie uns sofort an, damit wir eingreifen und Ihre Rechte schützen können.

Haben Sie hingegen Fragen zu laufenden Verfahren oder möchten Sie Unterlagen prüfen lassen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail. Wir melden uns schnellstmöglich zurück.

Sie haben ein zivilrechtliches Problem? Beachten Sie: hierfür ist die Notfallnummer nicht gedacht! Schreiben Sie eine Email.