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Strafrecht

Das Recht auf Ihrer Seite

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Als erfahrene Strafverteidiger stehen Herr Rechtsanwalt Daniel Brunkhorst und Frau Rechtsanwältin Christina Rust immer auf der Seite ihrer Mandanten. Sie wahren Ihr Recht auf ein faires Verfahren. Vom Ermittlungsverfahren über eine effektive Strafverteidigung in einem Strafprozess bis zur Berufung und Revision.

In kaum einem anderen Rechtsgebiet wie im Strafrecht ist eine gute Kommunikation zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten so wichtig, um Sie bis zum Ende erfolgsversprechend zu vertreten. Rechtsanwalt Daniel Brunkhorst und Rechtsanwältin Christina Meyer beraten und verteidigen Sie in Ihrem jeweiligen Einzelfall mit Herzblut, Empathie und Menschenkenntnis.

Beide Strafverteidiger verfügen über viel Erfahrung in diesem Rechtsgebiet sowie einer umfassenden Kenntnis über die geltende Rechtslage. Sie setzen sich konsequent mit Engagement für Sie ein!

Was ist Strafrecht?

Strafrechtliche Normen legen die Voraussetzungen strafbaren Handelns fest und bestimmen, welche Sanktionen dafür verhängt werden dürfen. Strafrecht ist das schwerste Schwert des Staates. Es gilt als letztes Mittel (Ultima Ratio), um ein geordnetes Zusammenleben der Menschen zu sichern.

Aber der Eingriff in die Rechte des Bürgers darf niemals ohne Grund erfolgen. Das Strafverfahren ist Punkt für Punkt geregelt und der Beschuldigte hat eine Vielzahl von Rechten. Denn eine strafrechtliche Sanktion ist der empfindlichste Eingriff, den der Staat gegenüber einem Menschen vornehmen kann. 

  • Das Strafgesetzbuch kennt Freiheitsstrafen bis zur lebenslangen Inhaftierung – zum Beispiel für Mord.
  • Besonders häufig werden Geldstrafen verhängt, insbesondere im Strafbefehlsverfahren. Geldstrafen sind in Millionenhöhe möglich.
  • Auch Berufsverbote, der Entzug der Fahrerlaubnis, die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt oder Entziehungsanstalt können aufgrund einer Straftat verhängt werden.

Dabei sind es nicht nur die Strafen, die der Beschuldigte in einem Strafverfahren befürchten muss. Auch das Bekanntwerden des Vorwurfs und das Verfahren selbst können einen Menschen schwer belasten. Ein Strafverfahren kann ein Leben ruinieren. Deshalb ist es wichtig, von Anfang an auf einen erfahrenen Strafverteidiger zu setzen. Nur so können Sie Ihre Rechte als Beschuldigter effektiv schützen.

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Gründe für eine Strafverteidigung

Weil strafrechtliche Maßnahmen, die schon mit einer Anhörung beginnen, das Leben eines Beschuldigten erheblich belasten können, ist eine konsequente Verteidigung so früh wie möglich angeraten. Denn wer sich vonseiten der staatlichen Strafverfolgungsorgane einem Verdacht ausgesetzt sieht, hat meist wenig juristisches Hintergrundwissen. 

  • De facto besteht keine Waffengleichheit zwischen Ankläger und Richter auf der einen und dem Beschuldigten auf der anderen Seite.
  • Erst ein Rechtsanwalt als Strafverteidiger ist in der Lage, diese Waffengleichheit herzustellen.

Sobald der Betroffene mit einer Anhörung oder einer Vorladung zur Polizei konfrontiert wird, ist strafrechtliche Unterstützung vonnöten. Denn im schlimmsten Fall drohen schon im Ermittlungsverfahren Hausdurchsuchung und Haftbefehl. Einschnitte in die Freiheit setzen schon vor einem rechtskräftigen Urteil ein.

Diese zwei Punkte sollte jeder Beschuldigte unbedingt beachten: 

  1. Machen Sie keine Aussage gegenüber der Polizei und anderen Strafverfolgungsorganen zur Sache. Das gilt auch für vermeintliche Kleinigkeiten. Sie sind nur zur Angabe Ihrer Personalien verpflichtet.
  2. Verlangen Sie vor jeder Einlassung, mit einem Strafverteidiger Ihrer Wahl zu sprechen.

Allein diese zwei Punkte können schon darüber entscheiden, in welche Richtung das Strafverfahren läuft: Freispruch oder Verurteilung. Kein Richter darf es negativ bewerten, wenn Sie von Ihrem gesetzlichen Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

 

Was macht einen guten Strafverteidiger aus?

Ein guter Strafverteidiger zeichnet sich dadurch aus, dass seine Tätigkeit effektiv ist. Er arbeitet zielgerichtet und parteiisch im Sinne seines Mandanten. Der Strafverteidiger verfügt über Erfahrung, Fachwissen und Fingerspitzengefühl.

Eine Strafverteidigung kann bereits im Ermittlungsverfahren Erfolge erzielen. Hier hilft ein guter Strafverteidiger, dass Vorwürfe gar nicht erst öffentlich werden. 

  • So kann das Verfahren frühzeitig beendet werden, wenn sich der Tatverdacht nicht erhärtet.
  • Aber auch sonst gibt es Möglichkeiten, ein Verfahren zu beenden, ohne dass es zu einem öffentlichen Hauptverfahren im Strafprozess kommt.

Oft stellt sich schon am Anfang eine grundsätzliche Frage: Ist eine Kooperation mit Staatsanwaltschaft und Gericht im Sinne des Mandanten möglich? Oder eröffnen eine harte Kante und deutliche Worte bessere Erfolgsaussichten? Bei der Beurteilung dieser Strategiefrage nutzt ein guter und erfahrener Strafverteidiger alle Chancen. Und vermeidet gleichzeitig alle Risiken. Selbstverständlich wird jeder Schritt in Zusammenarbeit mit dem Mandanten beschlossen.

 

Wie läuft eine Strafverteidigung ab?

Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen (§ 137 StPO). So unmissverständlich bringt das Gesetz das Recht einer effektiven Verteidigung des Beschuldigten auf den Punkt.

Je eher ein Strafverteidiger zurate gezogen wird, umso höher sind die Erfolgsaussichten und umso besser lassen sich Eingriffe in die Grundrechte frühzeitig vermeiden. 

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  • Das Ermittlungsverfahren liefert die Grundlagen für einen Strafprozess vor Gericht. Bereits hier werden die Weichen in Richtung Freispruch oder Verurteilung gestellt. Der Strafverteidiger kann bereits in diesem Stadium darauf hinwirken, dass es zu keinem Hauptverfahren kommt.
  • Im Hauptverfahren selbst kommt es in erster Linie auf die Beweiswürdigung an. Welche im Ermittlungsverfahren gewonnenen Beweise dürfen überhaupt verwendet werden? Wie glaubhaft sind die Zeugenaussagen? Steht die Schuld des Angeklagten wirklich zweifelsfrei fest?
  • Auch gegen ein erstes gerichtliches Urteil gibt es Verteidigungsmöglichkeiten, zum Beispiel die Berufung oder Revision.

Jeder Rechtsanwalt ist verpflichtet, Stillschweigen über alles zu bewahren, was ihm im persönlichen Gespräch mit seinem Mandanten mitgeteilt wird. Der Strafverteidiger macht sich selbst strafbar, wenn er aktiv an der Überführung des Beschuldigten mitwirkt.

 

Das Recht auf Ihrer Seite

Unsere Strafrechtskanzlei verfolgt Ihre Interessen. Wir stellen sicher, dass sich die Strafverfolgungsbehörden im gesamten Lauf des Verfahrens an die Spielregeln halten. Ihre Rechte als Beschuldigter werden von Anfang bis Ende effektiv gewahrt. Aber auch dann, wenn die Staatsanwaltschaft bereits Anklage erhoben hat, können Sie mit unserer kompetenten Hilfe rechnen.

Nehmen Sie deshalb möglichst sofort Kontakt mit uns auf. Wir sind für Sie da.

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