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Vorwurf Vergewaltigung: Wie sollte ich auf eine Vorladung der Polizei reagieren?

Wenn die Polizei Sie zu einer Vernehmung als Beschuldigter einlädt, lassen Sie sich nicht darauf ein. Machen Sie keinesfalls Angaben. Unterlassen Sie es auch, bei der Polizei anzurufen, Fragen zu stellen oder Angaben zu machen, warum Sie nicht zur Vernehmung kommen.

Machen Sie keine Angaben bei der Polizei. Wenn Ihnen ein schweres Sexualdelikt vorgeworfen wird, beauftragen Sie einen Fachanwalt für Strafrecht mit Erfahrung im Sexualstrafrecht. Wir werden Ihren Termin bei der Polizei absagen und Akteneinsicht beantragen.

Vorsicht vor Diskussionen nach einer „Tat“!

Viele betroffene Männer fragen sich: Was tun, wenn ein vermeintliches Vergewaltigungsopfer mich anschreibt oder anruft? Wir empfehlen in solchen Situationen klarzumachen, dass eine Vergewaltigung nicht stattgefunden hat und dann das Gespräch zügig zu beenden. Hintergrund ist, dass wir aus Ermittlungsakten wissen, dass die Anzeigeerstatterinnen vor der eigentlichen Strafanzeige bei der Polizei häufig versuchen Spuren zu produzieren, indem sie ehemalige Sexualpartner konfrontieren. Wenn von diesen dann so geantwortet wird, dass es missverständlich ist, kann es später im Verfahren zu Problemen kommen. Solche von vermeintlichen oder tatsächlichen Opfern hergestellten Beweismittel wie zum Beispiel WhatsApp-Chats oder heimliche Tonband- oder Videoaufnahmen sind im weiteren Verfahren von den Ermittlungsbehörden voll verwertbar.

Wie reagiert man auf einen Vorwurf der Vergewaltigung?

Schweigen Sie gegenüber Polizei und anderen und beauftragen Sie Profis mit Ihrer Verteidigung.

Nach unserer Beauftragung beantragen wir Aktensicht. Die Akte von der Staatsanwaltschaft enthält alle Ermittlungsergebnisse, insbesondere auch die Angaben der Anzeigenerstatterin und von möglichen Zeugen. Mit diesem Wissen entwickeln wir eine gemeinsame Strategie für das weitere Verfahren. Besonders wichtig ist es häufig, bereits im Ermittlungsverfahren eine Einlassung (Erklärung) des Beschuldigten zu den Akten zu geben. Als erfahrene Verteidiger in Sexualdelikten werden wir Ihre Angaben so strukturieren, dass sie auch gehört werden.

Vergewaltigung:

Strategie für Aussage-gegen-Aussage-Situationen bei Sexualdelikten

Reine Aussage-gegen-Aussage-Situationen sind selten. Häufig gibt es eben doch objektive Spuren, die neben den Aussagen der Beteiligten vorliegen. So können Verletzungen, das Fehlen von Verletzungen, Nachtatverhalten oder Chats (WhatsApp!) häufig ausreichend Hintergrund liefern, um einer Version Glauben zu schenken: Dies kann für den Beschuldigten gut oder schlecht sein.

Soll ein Freispruch erreicht werden, wird sich die Verteidigung erfahrungsgemäß in drei Phasen gliedern:

  1. Taktisches Schweigen, bis die belastenden Umstände auf dem Tisch liegen. Während dieser Phase ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und nichts – keine Silbe! – gegenüber der Polizei anzugeben. Es könnten und sollten andere Beweise, Chats oder Aussagen anderer gesichert werden. Diese Phase dauert an, bis der Verteidiger Akteneinsicht erhält.
  2. Aufbauen eines alternativen Ablaufs: Kern dieses Vorgehens wird nach Bekanntwerden des konkreten Vorwurfes und der Beweismittel die Vorbereitung einer Einlassung (Angaben) des Beschuldigten sein. Es ist wichtig, bereits früh – also unbedingt im Ermittlungsverfahren vor Anklageerhebung – die eigene Sicht der Dinge darzustellen. Diese Darstellung muss durch einen erfahrenen Verteidiger begleitet, optimiert und auf Fallstricke abgeprüft werden. Eine gute Einlassung erfolgt früh, gezielt und so, dass das Verfahren eingestellt werden muss. Ein Abwarten bis zu einem Showdown im Gerichtssaal geht häufig vollkommen schief.
  3. Danach gilt es, diese Alternative zu beweisen. Häufig gibt es Hinweise in der Akte, die bereits ausreichen, um so viel Zweifel an dem angezeigten Ablauf aufzuzeigen, dass die Staatsanwaltschaft von einer Anklageerhebung absieht. Bereits im Ermittlungsverfahren muss manchmal ein aussagepsychologisches Gutachten beantragt werden oder andere Beweise müssen jetzt gesichert werden. Als erfahrene Verteidiger für Sexualstraftaten sorgen wir auch schon im Ermittlungsverfahren dafür, dass Ihr Fall möglichst eingestellt wird.
  4. Wenn doch Anklage erhoben wird, ist es notwendig, diese Strategie in der Hauptverhandlung durchzuhalten: Es muss klar gemacht werden, warum die Angaben der Anzeigenerstatterin zu widerlegen sind. Dabei ist besonders auf aussagepsychologische Aspekte und auf objektive Beweismittel abzustellen.
Daniel Brunkhorst Rechtsanwalt für Strafrecht_bbr.legal Baumann Brunkhorst Rechtsanwälte

„Beim Vergewaltigungsvorwurf zögern viele Beschuldigte aber auch Kollegen davor zurück, vor der Anklageerhebung eine klare Gegendarstellung vorzulegen und diese auch durchzukämpfen. Es ist aber wichtig, dass alle Beteiligten, insbesondere die Richterinnen und Richter, von Anfang an wissen, dass es auch anders gewesen sein kann. Damit entscheidet sich häufig, ob das Verfahren mit einer Verurteilung endet oder man dem Beschuldigten nichts nachweisen kann.“

Falschbeschuldigungen beim Vorwurf Vergewaltigung:

Wie häufig?

Als erfahrene Strafverteidiger können wir nicht sagen, wie häufig Falschbeschuldigungen – insbesondere bei Vergewaltigungsvorwürfen – tatsächlich sind. Als erfolgreiche Strafverteidiger bei Sexualdelikten wissen wir, dass die Mehrzahl der Anzeigen, die an unsere Mandanten herangetragen werden, letztlich mit einer Einstellung des Verfahrens enden. Dies liegt sicherlich zu einem Teil daran, dass Ex-Partnerinnen und -Partner sich Vorwürfe ausgedacht haben und diese Anzeigen von vornherein zum Scheitern verurteilt waren. Andererseits gehen wir aber auch davon aus, dass wir mit unserer Arbeit dafür sorgen, dass Beschuldigungen von Vergewaltigung im Verfahren nicht nachgewiesen können.

Täter-Opfer-Ausgleich bei schweren Sexualdelikten wie Vergewaltigung

Eine alternative oder ergänzende Strategie kann es immer sein, auf die Anzeigenerstatterin zuzugehen, um herauszufinden, ob der Vorwurf selbst, Umstände des Vorwurfes oder aber Folgen des Vorwurfes aus der Welt geschaffen oder verringert werden können.

Dabei gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die diese Darstellung überfrachten würde. Selten ist die Rücknahme der Vorwürfe zu erreichen, regelmäßig können aber mit Entschuldigungen oder Schmerzensgeldzahlungen einen Ausgleich ermöglicht werden.

Dieses Vorgehen ist für Beschuldigte in Vergewaltigungsverfahren auch deswegen besonders wichtig, weil die Strafe für Erwachsene bei Vergewaltigungen nach § 177 Abs. 6 StGB mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe beträgt. Jede Verurteilung über 2 Jahre Freiheitsstrafe kann zudem nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Wir sind erfahren darin, in schwierigen Fällen, bei denen es keine Möglichkeit für einen Freispruch gibt, einen Täter-Opfer-Ausgleich herzustellen. Der Täter-Opfer-Ausgleich erwirkt eine Verschiebung des Strafrahmens, so dass eine Freiheitsstrafe deutlich unter zwei Jahren erreicht werden kann. Insbesondere Vereinbarungen zu Zahlungen von Schmerzensgeld sind ein wichtiger Strafzumessungsgrund. Ein Täter-Opfer-Ausgleich ist allerdings nur bei besonders schweren Fällen, in denen eine Verurteilung nicht abzuwenden ist, relevant.

Vorwurf Vergewaltigung: Was droht mir beruflich?

Vergewaltigungsvorwürfe können insbesondere im beruflichen Kontext zu Problemen führen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Kolleginnen, Kundinnen, Schülerinnen etc. betroffen sind und eine Strafanzeige stellen. In diesem Fall arbeiten wir eng mit Arbeitsrechtlern zusammen, die dafür sorgen, dass unbewiesene Vorwürfe nicht zu drastischen beruflichen Konsequenzen führen. Bei einer Verurteilung (auch zur Bewährung) wegen Vergewaltigung ist aber zu beachten, dass eine Eintragung im Führungszeugnis erfolgt. Dadurch dürfen verschiedene Berufe, vor allem im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, nicht mehr ausgeübt werden. Auch für Soldaten, Lehrer und andere Beamte führt eine Verurteilung wegen einer Vergewaltigung als Erwachsene immer dazu, dass der Beamtenstatus aberkannt wird. Als erfahrene Strafverteidiger in diesem Bereich sind wir uns dieser Verantwortung bewusst und sorgen wie in anderen Verfahren auch dafür, dass derartige Vorwürfe gar nicht erst zur Anklage gelangen.

Richterhammer und Ordner Sexualdelikte_bbr.legal Baumann Brunkhorst Rechtsanwälte_sexualstrafrecht

Sollte Ihre berufliche Karriere durch einen Vorwurf der Vergewaltigung gefährdet sein, zögern Sie nicht und handeln Sie sofort. Kontaktieren Sie noch heute erfahrene Strafverteidiger im Sexualstrafrecht.

Wann handelt es sich um eine Vergewaltigung?

Das Delikt der Vergewaltigung ist im § 177 Abs. 6 StGB geregelt. Bei einer Vergewaltigung handelt es sich um einen besonders schweren Fall des sexuellen Übergriffs und Erwachsene werden mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Eine Vergewaltigung liegt vor, wenn der sexuelle Übergriff mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist oder wenn die Tat ähnlich erniedrigend ist wie das Eindringen in den Körper. Damit sind insbesondere alle Sexualpraktiken erfasst, die ein vaginales, orales oder anales Eindringen umfassen. Theoretisch reicht dafür auch schon ein Zungenkuss. In einem solchen Fall kann eine Verurteilung aber mit erfahrenen Strafverteidigern im Sexualstrafrecht abgewendet werden. Bei allem anderen Eindringen, insbesondere mit dem Penis, einem Finger oder einem Gegenstand, handelt es sich immer um eine Vergewaltigung, die mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe behandelt wird. Auch das ungewollte in den (eigenen) Mund aufnehmen eines (fremden) Penis ist davon betroffen.

Ob ein Eindringen tatsächlich vorlag, ist häufig Frage der Beweismittelwürdigung. Als erfahrene Strafverteidiger haben wir viele Fälle verhandelt, bei denen ein Eindringen nicht nachgewiesen werden konnte.

Zu beachten ist weiter, dass nicht nur das Eindringen, sondern auch das „nicht zurückziehen“ aus dem Körper umfasst ist. So muss der vermeintliche Täter mit der Penetration aufhören, wenn die Penetrierte dies verlangt. Sollte er weitermachen, handelt es sich um eine Vergewaltigung. Entscheidend ist hierbei, dass die Tat gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person stattgefunden hat.

Wann handelt es sich um eine besonders schwere Vergewaltigung?

Eine besonders schwere Vergewaltigung gibt es so nicht. Im § 177 Abs. 7 StGB ist aber geregelt, dass eine Vergewaltigung mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter drei Jahren bestraft werden kann, wenn der Täter bei der Vergewaltigung eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug mit sich führt und unter dessen Anwendung versucht, die Vergewaltigung durchzuführen. Dabei ist sowohl das Androhen mit einem solchen Gegenstand als auch das Mitführen mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug umfasst. Beim Verwenden der Waffe erhöht sich die Mindeststrafe auf fünf Jahre nach § 177 Abs. 8 StGB. Auch wenn das Opfer bei der Tat schwer körperlich misshandelt wird oder in die Gefahr des Todes gebracht wird, beträgt die Mindeststrafe fünf Jahre.

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Was genau bedeutet „gegen den erkennbaren Willen“?

Eine Sexualstraftat muss gegen den erkennbaren Willen stattfinden, um nach § 177 StGB bestraft zu werden. Der erkennbare Wille wird dabei aus der Sicht eines objektiven Dritten beurteilt. Das kann man sich so vorstellen, dass wenn eine dritte objektive Person bei der Tat danebenstehen würde, diese erkennen muss, dass die Person, an der die sexuelle Handlung vorgenommen wird, diese nicht will. Dabei reicht es nicht aus, dass es einen mentalen Vorbehalt gibt und das Opfer die Handlung nicht will, dies aber nicht nach außen erkennbar gemacht wird. Es kann sich außerdem so ergeben, dass sich bei längeren oder losen Beziehungen der jeweilige Wille auch aus der üblichen Praxis der sexuellen Handlungen ergibt. Wenn also bestimmte sexuelle Handlungen mehrfach stattgefunden haben und diese bisher immer von allen Parteien gewollt wurden, gibt es ein gewisses Vertrauen darauf, dass dies wieder so gemacht werden darf.

Der „erkennbare Wille“ bedeutet auf keinen Fall, dass bei einer sexuellen Handlung immer explizit „ja“ gesagt werden muss. Wenn aber explizit gesagt wird, dass etwas nicht mehr gewollt ist („Ich möchte das nicht“, „Hör auf“, „Lass das“, „Nein“), muss der andere Sexualpartner überprüfen, ob der Wille noch vorliegt und sonst die Handlung unterlassen oder abbrechen. Insbesondere das „Nein“ ist ausnahmslos als „Nein“ zu verstehen, sofern es in einer vertrauteren Beziehung nicht Absprachen über eine derartige Kommunikation gibt.

Im Übrigen ist es rechtlich so, dass von jeder Person erwartet werden kann, den eigenen Willen eindeutig und klar auszudrücken, sofern die Selbstbestimmungsfähigkeit nicht irgendwie eingeschränkt ist oder es sich um eine Zwangslage handelt.

Auch bei Vergewaltigungen uns ungewollten sexuellen Handlungen können körperliche Reaktionen ausgelöst werden, die Erregung zeigen. Erregung ist aber ausdrücklich kein Ersatz für die Zustimmung zu einer sexuellen Handlung.

Vorwurf Vergewaltigung: Was ist, wenn sexuelle Handlungen im Nachhinein nicht mehr gewollt werden?

Maßgeblich für den Vorwurf ist der Zeitpunkt der Tat selbst: Wenn im Nachhinein ein Partner einer eigentlich einvernehmlichen Handlung entscheidet, dass er nun die Handlung nicht mehr gutheißt, liegt kein Handeln gegen den erkennbaren Willen vor.

Vorwurf Vergewaltigung: Sind Täuschung und Überraschung strafbar?

Sexuelle Handlungen, die auf einfache Täuschung beruhen, sind nicht gegen den erkennbaren Willen geschehen und damit nicht strafbar. Wer also sein Gegenüber belügt, zum Beispiel über Namen, Alter oder Motivation und so ein Einvernehmen herstellt, macht sich nicht strafbar. Ausgenommen sind unter Umständen Handlungen an unter 16-Jährigen.

Wer über bestimmte Handlungen täuscht, kann sich hingegen strafbar machen: Wer zum Beispiel den Beischlaf ohne Kondom betreibt und darüber täuscht (Stealthing) oder statt eines Fingers oder Dildo einen Penis einführt, muss in der Regel mit einer Strafbarkeit der Handlung rechnen. Auch das Ausnutzen oder das Herbeiführen einer Verwechselung einer Person, ist im Zweifel strafbar. Dies könnte zum Beispiel sein, wenn eine Person glaubt, sie schläft mit ihrem Partner, es ist in Wirklichkeit aber ein anderer Mann.

Überraschung ist regelmäßig strafbar. Wer also ausnutzt, dass er überraschend eine sexuelle Handlung (Vergewaltigung) begeht, ohne dass der Partner einen Willen bilden kann, droht sich strafbar zu verhalten.

Wenn Ihnen irgendeine Täuschungs- oder Überraschungshandlung vorgeworfen wird, ist Ihre wichtigste Aufgabe zu Schweigen. In den allermeisten dieser Fälle lässt sich die Situation aufklären, nachdem alle Fakten auf den Tisch liegen. Wir sind erfahren darin solche Fälle tatsächlich und rechtlich zu entschärfen. Kontaktieren Sie uns.

Vergewaltigung von Schlafenden, Betrunkenen oder kranken Menschen?

Eine sexuelle Handlung ist auch strafbar, wenn das Opfer keinen entgegenstehenden Willen bilden kann. Wer zum Beispiel eine sexuelle Handlung an einer schlafenden Person ausübt, begeht einen sexuellen Missbrauch, bei Eindringen in den Körper eine Vergewaltigung. Auch bei stark betrunkenen oder anderweitig intoxikierten Menschen kann es in extremen Fällen, zum Beispiel durch Bewusstlosigkeit, dazu kommen, dass kein erkennbarer Wille mehr ausgedrückt werden kann und eine sexuelle Handlung an diesen Personen strafbar ist. Wenn Personen aufgrund einer Erkrankung im körperlichen oder psychischen Sinne keinen erkennbaren Willen mehr ausdrücken können, kann es sich auch bei sexuellen Handlungen zulasten dieser Personen um sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung handeln.

Schwierig sind in der Praxis insbesondere Taten, bei denen einer oder beide Beteiligten sehr stark betrunken sind und in Nachhinein eine Unsicherheit herrscht, ob alles oder Teile der sexuellen Handlungen gewollt waren. Auch in diesen Fällen sind wir als Experten für Sie da.

Vorwurf der Vergewaltigung: Welche Beweise sind typisch?

Die wichtigsten Beweise bei sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen sind Zeugenaussagen. Häufig erzählen die Anzeigeerstatterinnen eine Geschichte und die Beschuldigten eine andere. Hierbei ist es auch wichtig, ob und wann vermeintliche oder tatsächliche Opfer mit anderen Personen über die Tat gesprochen haben. Wichtige Beweise sind häufig Chats oder Gespräche, die die Opfer provozieren. Überraschend häufig gibt es Fotos, Videos oder Tonaufnahmen von der Tat, oft auch von den Beschuldigten selbst hergestellt. Auch Beweise in Form von körperlichen Spuren oder Spuren auf Bettlaken, in Autos oder anderen Tatorten genauso wie benutzte Kondome, beschädigte oder unbeschädigte Wäsche und Kleidung kommen vor. Wir sind als erfahrene Strafverteidiger in Sexualstraftaten gewohnt, nicht schon wegen vermeintlich objektiven Beweisen einen Menschen vorzuverurteilen, sondern kämpfen auch dann dafür, die Unschuld unserer Mandanten zu beweisen.

Vorwurf Vergewaltigung: Kommt es zwingend zu einer Gerichtsverhandlung?

Sollte es zu einer tatsächlichen Vergewaltigung, also einem Eindringen in den Körper gegen den erkennbaren Willen der anderen Person, gekommen sein, ist eine Gerichtsverhandlung nur zu vermeiden, wenn schon das Ermittlungsverfahren vor Anklageerhebung eingestellt wird. Eine solch frühzeitige Einstellung ist immer das Ziel unserer Verteidigungsstrategie. Ist ein Sachverhalt allerdings aus Sicht der Staatsanwaltschaft so unklar oder es ist eindeutig, dass von einer Vergewaltigung ausgegangen werden muss, kann die Gerichtsverhandlung für Erwachsene nicht vermieden werden. Bei einer Vergewaltigung nach § 177 StGB handelt es sich um ein Verbrechen, so dass es keine Möglichkeit gibt, diese im Strafbefehlsverfahren oder nach § 153 StPO (Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit) oder 153a StPO (Einstellung des Verfahrens unter Auflagen) zu erledigen. Eine für viele fernliegende Möglichkeit ist es, dass, wenn die Vergewaltigung nicht die schlimmste Tat ist, die dem Beschuldigten vorgeworfen wird, das Verfahren nach § 154 StPO (Teileinstellung bei mehreren Taten) eingestellt wird.

Wir sind realistisch: Wenn wir eine Chance sehen, dass das Verfahren ohne Gerichtsverhandlung erledigt kann, setzen wir alles daran, dass das aauch so passiert. Wenn wir diese Chance nicht sehen, tun wir alles dafür, dass wir unsere Mandanten im Gerichtsverfahren schützen. Niemand wird von uns der Presse ausgeliefert oder muss vor Gericht selbst sprechen, wenn er das nicht will. Als erfahrene Strafverteidiger kennen wir alle Möglichkeiten der Strafprozessordnung, um unsere Mandanten zu schützen.

Daniel Brunkhorst

Fachanwalt für Strafrecht

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Christina Rust

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