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Was kostet ein Strafverteidiger?
Ein Strafverteidiger kostet – je nach Verfahren – zwischen ein paar Hundert Euro oder vielen Tausend Euro, je nachdem, wie viel er für den Mandanten erledigt und welche Vergütung vereinbart wurde.
Strafverteidiger können Ihre Dienste in Deutschland nach drei Möglichkeiten abrechnen:
1. Nach den Rahmengebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) als Wahlverteidiger. Dabei kommt es darauf an, welche Tätigkeiten der Verteidiger erledigt hat. Einige Rechenbeispiele führen wir weiter unten auf. Der Mandant hat diese Kosten zu tragen. Im Falle eines Freispruchs hat der Freigesprochene einen Anspruch gegen das zuständige Bundesland auf vollständigen Ersatz dieser Gebühren.
Rechenbeispiel Wahlverteidiger: Ein Verhandlungstag am Amtsgericht.
Die Beauftragung erfolgt in diesem Beispiel spät. Der Strafverteidiger wird erst unmittelbar vor dem Gerichtstermin tätig, nimmt Akteneinsicht und nimmt einen Tag an der Verhandlung am Amtsgericht teil.