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Anwälte für Sexualstrafrecht in Hannover

Ihr kompetentes Team bei Strafverfahren wegen Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB)

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Falls Sie in der Region Hannover oder den angrenzenden Landkreisen unter dem Verdacht stehen, eine Vergewaltigung begangen zu haben, sind wir als Spezialisten im Bereich des Sexualstrafrechts aus Hannover Ihre erste Kontaktstelle. Nutzen Sie die Möglichkeit einer unverbindlichen Erstberatung, die Sie noch heute in Anspruch nehmen können.

Vergewaltigung: Bei Ihnen wurde durchsucht oder Sie haben eine Ladung zu einer Vernehmung bekommen?

Jetzt ist rasches Handeln gefragt. Bei einer Verurteilung im Zusammenhang mit Vergewaltigung sind nicht nur Mindestfreiheitsstrafen von 2 Jahren vorgesehen, sondern auch der Verlust des sozialen Ansehens und der beruflichen Reputation.

Zögern Sie daher nicht: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu uns auf, Ihren versierten Verteidigern im Sexualstrafrecht in Hannover, und sichern Sie sich noch heute eine kostenfreie Erstberatung, ob telefonisch, per Videokonferenz oder persönlich in unserer Kanzlei.

Fachliche Expertise an Ihrer Seite! Langjährige Erfahrung und Spezialisierung.

Unser Team um Fachanwalt für Strafrecht Daniel Brunkhorst verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung gegen Anschuldigungen im Bereich Vergewaltigung. Wir sind bestens vertraut mit der für diese Fälle zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Hannover und dem zuständigen Amtsgericht Hannover, das die Ermittlungsrichterinnen und Richter stellt. In unserer Kanzlei in Hannover pflegen wir regelmäßigen Kontakt zu diesen Institutionen und wissen genau, wie in Fällen schwerwiegender Anschuldigungen gemäß § 177 Abs. 6 StGB zu agieren ist.

Daniel Brunkhorst Rechtsanwalt für Strafrecht_bbr.legal Baumann Brunkhorst Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Brunkhorst, Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Hannover, ist Ihr Experte für die Abwehr von Anschuldigungen im Kontext von Vergewaltigung.

Rückmeldung vom Rechtsanwalt am selben Tag – Erreichbarkeit über die gesamte Dauer des Verfahrens

Unser Ziel ist, dass Sie noch am selben Tag Ihrer Kontaktaufnahme mit einem Experten im Bereich der Sexualstrafverteidigung sprechen können. In diesem ersten Gespräch gehen wir die anfänglichen Schritte durch, geben Ihnen einen Überblick über den weiteren Verlauf des Verfahrens, informieren Sie über anfallende Kosten und stehen für jegliche Fragen zur Verfügung.

Im Rahmen dieses initialen Gesprächs besprechen wir ebenfalls die alle weiteren Maßnahmen und geben Ihnen Ratschläge, wie Sie sich idealerweise verhalten sollten und welche Angelegenheiten Ihrer Aufmerksamkeit bedürfen.

Während dieses Gesprächs übermitteln wir Ihnen auch die Kontaktdetails des Rechtsanwalts, der Sie während des gesamten Verfahrens begleiten wird. Dieser Ansprechpartner steht Ihnen während der gesamten Dauer des Verfahrens zur Verfügung.

Die Erstberatungen führen wir in der Regel entweder telefonisch oder per Videokonferenz durch. Sollten Sie es bevorzugen oder wir feststellen, dass eine persönliche Konsultation erforderlich ist, legen wir einen Termin für ein Treffen in unseren Kanzleiräumen im Herzen von Hannover fest.

Von Beginn an die richtige Verteidigungsstrategie.

Durch unsere proaktive Verteidigungsstrategie unterstützen wir Sie dabei, den Anklagepunkt bereits im Ermittlungsstadium zu entkräften. Angesichts einer potenziellen Mindestfreiheitsstrafe von 2 Jahren, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann, ist es essenziell, frühzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Wir erklären Ihnen, wie wir zügig die Akte erhalten und dann eine professionelle Verteidigungsstrategie entwickeln.

Vorsicht Falle: Umgang mit Anzeigeerstatterinnen in Vergewaltigungssachen

Wie sollte ich reagieren, wenn mich jemand, der behauptet, ein Opfer von Vergewaltigung zu sein, kontaktiert? Unsere Empfehlung in diesen Fällen ist, unmissverständlich klarzustellen, dass keine Vergewaltigung vorgefallen ist und das Gespräch daraufhin rasch zu beenden. Der Grund für diesen Ratschlag ist, dass unsere Erfahrung mit Ermittlungsunterlagen zeigt, dass Personen, die eine Anzeige erstatten wollen, oft versuchen, Beweismaterial zu schaffen, indem sie frühere Sexualpartner zur Rede stellen. Sollte die Antwort in irgendeiner Weise mehrdeutig sein, könnte dies später im Verfahren zu Schwierigkeiten führen. Beweise, die von angeblichen oder tatsächlichen Opfern erzeugt wurden, wie beispielsweise WhatsApp-Konversationen oder heimlich aufgenommene Audio- oder Videoaufzeichnungen, sind im weiteren Verlauf der Ermittlungen vollständig verwertbar.

Ihre sichere Anlaufstelle in Hannover – Vertraulichkeit und Diskretion sind bei uns garantiert.

Unsere Kanzlei am Steintor in Hannover ist spezialisiert auf die besonderen Herausforderungen, die die Verteidigung in Sexualstrafsachen mit sich bringt. Wir sichern Ihnen vollkommene Diskretion zu und bewerten oder verurteilen Mandanten nicht aufgrund der gegen sie erhobenen Vorwürfe.

Sind Sie vom Vorwurf der Vergewaltigung betroffen? Kontaktieren Sie uns.

Zögern Sie keinesfalls, sich mit unserer auf Fälle von Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) spezialisierten Kanzlei in Hannover in Verbindung zu setzen.

Weitergehende Informationen zum Thema Verteidigung beim Vorwurf Vergewaltigung finden Sie hier.

FAQ: Häufig gestellte Fragen beim Vorwurf der Vergewaltigung

Was ist eine Vergewaltigung?

Unter Vergewaltigung versteht das deutsche Strafrecht eine sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen (s. u.) einer anderen Person und wobei das Eindringen in den Körper oder eine ähnliche erniedrigende Handlung vollzogen werden müssen (§ 177 Abs. 6 StGB). Das Eindringen in den Körper kann mit dem Penis, Finger, der Zunge oder einem Gegenstand geschehen. Bei Eindringen sind vaginales, orales und anales Eindringen unter Strafe gestellt. Als Vergewaltigung bestraft wird auch das Aufnehmen des Penis in den eigenen Körper (gegen den erkennbaren Willen des Opfers), also zum Beispiel auch aufgezwungene Blowjobs. Ebenfalls unter Strafe steht das Nicht-Abbrechen eines Eindringens, wenn nach anfänglichem Einverständnis der Sexualpartner ein Abbrechen der sexuellen Handlung erwünscht.

Vergewaltigung: Was genau bedeutet „gegen den erkennbaren Willen“?

Die Formulierung „gegen den erkennbaren Wunsch“ ist ungenau und wird durch Gerichte weit ausgelegt: hier besteht also Verteidigungspotential. Der Wille muss zunächst einmal bestehen und erkennbar sein. Eine zuvor geäußerte Ablehnung oder Zustimmung ist unerheblich, entscheidend ist der erkennbare Wille zum Zeitpunkt der Tat. Wenn aber zu irgendeinem Zeitpunkt die Ablehnung geäußert wurde, wird dem Sexualpartner regelmäßig zur Auflage gemacht, sich ausdrücklich rückzuversichern. Im Zweifel kommt es immer auf den Einzelfall an, weshalb es wichtig ist keine Angaben zur Sache zu machen, ohne die Vorwürfe genau zu kennen und sich dann professionell verteidigen zu lassen

Vergewaltigung: Sollte ich Angaben bei der Polizei machen oder zur Vernehmung gehen?

Machen Sie auf keinen Fall Angaben bei der Polizei. Alles, was erklärt werden muss, um Sie zu entlasten, können Sie später bestens vorbereitet und abgesichert nach anwaltlicher Beratung erklären. Vermeiden Sie im Stress und ohne Kenntnis der Sachlage Ihre Verteidigungsstrategie einzuschränken.

Wenn Sie zu einer Vernehmung bei der Polizei geladen werden, gehen Sie dort nicht hin! Sagen Sie den Termin auch nicht ab, denn es kann sein, dass die Polizei Sie in ein Gespräch verwickelt und dieses Gespräch protokolliert. Wenn Sie uns beauftragen, sagen wir Vernehmungstermine auch noch am selben Tag ab.

Vergewaltigung: Wird eine Hausdurchsuchung stattfinden?

Die Polizei wird bei Ihnen eine Hausdurchsuchung insbesondere in den Fällen versuchen, wenn die Tat nur kurze Zeit (wenige Stunden oder Tage) zurückliegt oder wenn Beweismittel für die Tat zu erwarten sind, insbesondere wenn es Bild-, Video- oder Tonaufnahmen von der Tat geben soll. Im besten Fall kommt die Polizei mit einem schriftlichen Durchsuchungsbeschluss, in dringenden Fällen kann dieser Beschluss aber auch mündlich erfolgen oder „nachgeholt“ werden.

Im Falle einer Hausdurchsuchung ist es von Nöten, dass ein Profi für das Sexualstrafrecht zeitnah überprüft, ob die Maßnahme erfolgreich angefochten werden kann, auch um die weitere Verwendung von aufgefundenen Beweismitteln zu verhindern.

Vergewaltigung: Welche Strafe ist zu erwarten?

Die Mindeststrafe für Vergewaltigungen liegt für Erwachsene bei 2 Jahren Freiheitsstrafe – die höchste Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann, liegt bei 2 Jahren Freiheitsstrafe. Damit ergibt sich ein sehr kleiner Spielraum für eine Verteidigung, wenn kein Freispruch zu erreichen ist.

In viele Fällen wird daher auf einen Freispruch gesetzt werden müssen. In anderen Fällen wird eine Strafmaßverteidigung bei Vergewaltigungsvorwürfen notwendig sein. Damit Alkoholisierung, Täter-Opfer-Ausgleich und andere Milderungsgründe greifen können, ist eine professionelle Verteidigung von Anfang an unerlässlich.

 Ihnen oder Ihren Angehörigen wird eine Vergewaltigung vorgeworfen? Vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Termin mit uns, wir rufen am selben Tag zurück.

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