Dienstgerät von der Polizei beschlagnahmt – Was ist jetzt zu tun?
Die Beschlagnahme eines Diensthandys, Dienstlaptops oder eines anderen Dienstgerätes durch die Polizei hat nicht nur negative Auswirkungen auf den Betroffenen selbst, sondern kann auch den Arbeitgeber erheblich belasten. Wie Sie als betroffener Mitarbeiter oder Arbeitgeber sich in einer solchen unangenehmen Situation bestmöglich verhalten können, erklären wir Ihnen hier.
Was verstehen man unter Dienstgerät?
Unter einem Dienstgerät versteht man alle elektronischen Geräte, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurden. Dazu gehören unter anderem Dienstlaptops, Diensthandys, Arbeitshandys und Arbeitslaptops.
Aber auch solche Geräte, die in anderen Kontexten ausgegeben wurden – etwa durch einen Verein oder eine Organisation – können unter diese Kategorie fallen. In solchen Fällen gelten die gleichen rechtlichen Aspekte im Hinblick auf eine mögliche Beschlagnahme durch die Polizei.
Warum beschlagnahmt die Polizei ein Dienstgerät?
Ein Dienstgerät wird in der Regel dann beschlagnahmt, wenn es als Beweismittel in einem Strafverfahren relevant sein könnte. Mögliche Situationen sind:
- Verdacht auf Straftaten durch den Mitarbeitenden: Ausreichend ist, wenn irgendein Tatverdacht gegen den Mitarbeitenden besteht – unabhängig davon, ob dieser Verdacht stark oder schwach ist. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Vorwurf im Zusammenhang mit dem Dienstgerät, dem Arbeitsverhältnis oder rein privaten Vorgängen steht. Darüber hinaus kann die Polizei das Gerät auch dann mitnehmen, wenn es keinen konkreten Grund für eine Beschlagnahme gibt, sofern ein allgemeiner Tatvorwurf gegen den Mitarbeitenden besteht. Typische Verfahren in denen regelmäßig alle Geräte beschlagnahmt werden, sind etwa Betrugsverfahren, Steuerstrafverfahren und Sexualstrafverfahren.
- Verdacht auf Straftaten Dritter: Das Dienstgerät könnte relevante Informationen enthalten, auch wenn der/die Mitarbeitende selbst nicht tatverdächtig ist.
Beispiele für Straftaten sind etwa: jede Form von Sexualdelikten, Betäubungsmitteldelikte, Betrug, Unterschlagung oder Steuerhinterziehung.
Wie erfolgt die Beschlagnahme von Arbeitshandys?
In der Regel erfolgt die Beschlagnahme eines Dienstgerätes im Rahmen einer richterlich angeordneten Durchsuchung. Dabei gilt:
- Die Polizei muss einen Beschluss des Amtsgerichts vorlegen, der die Beschlagnahme erlaubt.
- Besteht Gefahr im Verzug, ist also ein unverzögertes Eingreifen notwendig, so kann eine Beschlagnahme auch ohne richterliche Anordnung erfolgen. Diese muss jedoch nachträglich gerichtlich bestätigt werden.
Beachte: Sie haben kein Recht, die Herausgabe zu verweigern. Sollten Sie sich weigern, darf die Polizei das Dienstgerät notfalls gewaltsam sicherstellen.
Wichtiges Verhalten bei einer Beschlagnahme von Arbeitslaptops und Co.
Bei einer Beschlagnahme gilt: Machen Sie keine freiwilligen Angaben und berufen Sie sich auf das Aussageverweigerungsrecht. Wichtig ist, dass Sie niemals den PIN-Code des Geräts herausgeben – dazu besteht keine Verpflichtung. Auch sollten Sie kein Ladegerät mitgeben.
Der Hintergrund: Ohne Strom schaltet sich das Gerät aus, was eine sofortige Auswertung erschwert. Hier gilt – je weniger Unterstützung Sie leisten, desto schwieriger wird die Ermittlungsarbeit.
Deshalb: Schweigen und rechtlichen Beistand hinzuziehen.
Umgang mit dem Arbeitgeber, wenn Diensthandy und andere Geräte beschlagnahmt wurden
Sollten Sie von einem Ermittlungsverfahren betroffen sein ist es wichtig, dass Sie nicht unüberlegt gegenüber ihrem Arbeitgeber handeln und Angaben machen, die Ihnen schaden können. Vermeiden Sie unbedingt zu Lügen, denn falsche Angaben können später als Vertrauensbruch gewertet werden. Gleichzeitig sollten Sie aber auch nicht mehr preisgeben als nötig, da jede Aussage unerwartete Konsequenzen haben kann.
Hinweis: Häufig ist ein laufendes Ermittlungsverfahren allein kein Kündigungsgrund – wohl aber ein ungeschickter Umgang damit.
Daher gilt: Sprechen Sie zuerst mit einem spezialisierten Anwalt für Strafrecht und entscheiden Sie dann gemeinsam, wie und was Sie dem Arbeiter mitteilen.
Was sollten Sie sofort tun?
Ihr Dienstgerät wurde beschlagnahmt? Dann sollten Sie jetzt wie folgt fortfahren:
- Ruhe bewahren und nichts äußern: Weder der Arbeitgeber noch der betroffene Mitarbeitende sollten vorschnell Angaben machen. Auch solche Informationen, die für Sie vermeintlich harmlos oder gar strafmildernd wirken, können später gegen Sie verwendet werden. Es gilt daher: Sagen Sie nichts, bevor Sie nicht mit einem spezialisierten Anwalt für Beschlagnahme gesprochen haben. Geben Sie auch nicht den PIN heraus!
Exkursion: Wie lange ist das Dienstgerät weg? Beschleunigt die Herausgabe der PIN die Herausgabe des Arbeitshandys?
Die Auswertung eines beschlagnahmten Dienstgerätes kann sich über Monate hinziehen. Das Ziel sollte daher immer sein, das Gerät vor einer detaillierten Auswertung zurückzubekommen. Wir versuchen alles, um dies für Sie zu ermöglichen.
Viele Dienstgeräte, insbesondere iPhones oder MacBooks, sind, ohne die PIN nicht zu entsperren. Gibt man die PIN jedoch heraus, macht man sich angreifbar, da sensible Daten offengelegt werden könnten, die gegen Sie verwendet werden können. Wir raten Ihnen daher: Geben Sie Ihre PIN nicht heraus, wenn auch nur die geringste Möglichkeit besteht, dass sich auf dem Gerät Daten befinden, die gegen Sie verwendet werden könnten. Ihr Schweigen schützt Sie am besten.
Ausnahme: Sofern Sie sich sicher sind, dass die gegen Sie erhobenen Vorwürfe ausschließlich das private Umfeld betreffen und das Dienstgerät definitiv nicht damit in Verbindung steht, können Sie in Betracht ziehen, das Dienstgerät freiwillig zu entsperren. Wichtig ist dabei, dass das Dienstgerät nicht im Durchsuchungsbeschluss erwähnt wird. In einer solchen Situation kann es sinnvoll sein, vor Ort mitzuteilen, welches Gerät privat und welches beruflich genutzt wird. Das Dienstgerät können Sie dann vor Ort durchschauen lassen, mit der Bitte, es nicht mitzunehmen – gelegentlich haben Sie hiermit Erfolg. Wichtig: Sollte auch nur die geringste Information auf dem Gerät potenziellen Schaden anrichten können, gilt: Sagen Sie nichts und geben Sie keinen PIN heraus. Schweigen ist hier der bessere Weg!
Vorsicht: Die Polizei lügt!
Wenn Ihnen „versprochen“ wird, das Geräte beschleunigt zurückgegeben werden, ist dies keine Garantie: Häufig bitten Polizisten um die Herausgabe des PIN und machen Versprechungen. Wenn diese Versprechungen – wie häufig – nicht eingehalten werden, haben Sie keine rechtliche Handhabe gegen dieses Verhalten.
Hinweis: In Niedersachsen dauert die Auswertung eines beschlagnahmten Geräts in der Regel 6-9 Monate (Stand: Frühjahr 2025).
- Dokumentation einfordern: Überprüfen Sie unbedingt die Beschlagnahmebescheinigung – die Polizei ist verpflichtet, diese auszustellen. Folgende Angaben sollten enthalten sein:
- Grund der Beschlagnahme
- Behörde und Aktenzeichen
- Liste der sichergestellten Gegenstände
- Unterschreiben Sie nichts!
- Auch ansonsten – Lieber kein Wort sagen: Machen Sie erst einmal keine Angaben gegenüber der Polizei und auch nicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber! Sprechen Sie zuerst mit einem erfahrenen Strafverteidiger.
Wie wir Ihnen helfen könne, wenn Geräte vom Arbeitgeber beschlagnahmt worden sind!
Als erfahrene Strafverteidiger bei Beschlagnahme können wir Sie in folgenden Punkten unterstützen:
- Umfassende Beratung und Beruhigung: Wir nehmen uns Zeit, Ihnen alles verständlich zu erklären und Ihnen die Unsicherheit zu nehmen.
- Prüfung der Beschlagnahmeanordnung und des Durchsuchungsbeschlusses: Wir prüfen für Sie, ob die Beschlagnahmeordnung formal und inhaltlich rechtmäßig ist.
- Antrag auf Herausgabe: Sollte die Beschlagnahme unverhältnismäßig oder rechtswidrig sein, können wir für Sie einen Antrag auf Aufhebung stellen. In vielen Fällen können wir die Herausgabe erwirken, bevor unsere Mandanten den Tatvorwurf oder die Beschlagnahme gegenüber dem Arbeitgeber offenbaren müssen.
- Vertretung gegenüber der Staatsanwaltschaft: Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft, um Ihre Interessen zu vertreten und gezielte Maßnahmen einzuleiten, die Schäden für Sie oder das Unternehmen abzuwenden.
- Kommunikation und Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber: Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit dem Arbeitgeber und helfen zu erklären, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Tatvorwürfen und Ihrem Arbeitsverhältnis gibt. Für den Fall, dass eine Kündigung droht, vertreten wir Sie auch arbeitsgerichtlich. Sollte eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses unumgänglich sein, setzen wir uns für eine angemessene Entschädigung ein.
Kurzfristige Beratung: Wir stehen Ihnen schnell und unkompliziert zur Verfügung, um Ihre Fragen sofort zu klären und erste Schritte einzuleiten.
Für Arbeitgeber: Wir kennen sämtliche Gründe, aus denen ein Dienstgerät Ihrer Mitarbeitenden beschlagnahmt werden kann. Wir unterstützen Sie dabei, den Hintergrund der Maßnahme zu klären und einzuschätzen, ob die betroffene Person oder die Beschlagnahme selbst ein Risiko für ihr Unternehmen darstellt. Wir können Sie nicht nur strafrechtlich vertreten, sondern auch in arbeitsrechtlichen Fragen unterstützen.
Melden Sie sich gerne bei uns – wir sind für Sie da!