Spezialist für Darknet! Anwaltlicher Rat zur Plattform Kidflix: Was erwartet Sie für eine Straftat? Was ist zu tun?
Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg – die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) – lassen bundesweit seit der 11. Kalenderwoche 2025 (Mitte März) Durchsuchungen im Zusammenhang mit der „Darknet“-Plattform „Kidflix“ durchführen. Die Verfahren werden eigenständig von örtlichen Staatsanwaltschaften geführt, werden aber offensichtlich aus Bamberg gesteuert. Das LKA Bayern und die ZCB betiteln diese Maßnahme als „OP Stream“. Es ist zu vermuten, dass bundesweit dutzende oder hunderte Ermittlungsverfahren ausgelöst wurden.
Hinweis: Der Begriff „Kidflix“ wird vielfach verwendet. Dieser Artikel hat nichts mit dem Kinderfilm, mit diesen Namen, Musikangeboten oder anderen kindgerechten Inhalte zu tun. Dieser Artikel richtet sich an Erwachsene oder Jugendliche, denen Strafverfolgung droht.
Was ist Kidflix?
Kidflix war ein Angebot, dass nur über das Tor-Netzwerk erreichbar war – umgangssprachlich also im „Darknet“ angesiedelt war. Dort sollen verbotene Kinder- und Jugendpornografische Videos angeboten gewesen sein. Nutzer konnten dorten nach Angaben des bayrischen LKA mindestens:
- Videos ansehen,
- selbst Videos hochladen,
- Videos bewerten,
- Kommentare zu Videos verfassen und veröffentlichen und im Rahmen eines Tokensystem „Candies“ auf Kidflix verdienen,
- Videos konnten favorisiert werden,
- Videos gekauft bzw. freigeschaltet werden und
- Videos heruntergeladen werden.
Dabei soll es eine Freemium-Version und eine Premium-Funktion gegeben haben, welche kostenpflichtig gewesen sein soll.
Diese Erkenntnisse stammen aus ersten Ermittlungsverfahren, die unsere erfahrene Kanzlei bei Straftaten im „Darknet“ in diesem Zusammenhang bearbeitet.
Was haben die Polizei und Staatsanwaltschaft für Daten von Kidflix erbeutet?
Im Rahmen der Maßnahme OP Stream haben bayrische Behörden offensichtlich zum einen Zahlungsvorgänge (Bitcoin) von kiflix erhalten. Diese wurden dem Kauf von Token/Videos zugeordnet und die Wallets ermittelt. Mittels Abfrage der Walletberechtigten sind Beschuldigte identifiziert worden.
Es sind auch IP-Adresse zugeordnet worden, wie dies technisch geschehen ist, ist derzeit noch ungeklärt. (Stand 13.3.25).
Es sind Nutzerdaten sichergestellt worden. Die Behörden behaupten feststellen zu können wer:
- eigene Videos hochgeladen hat
- Videos auf der Plattform angesehen, bewertet oder kommentiert hat,
- „Candies“ (Tokensystem) verdient hat
- die Premium-Version der Webseite abonniert hatte.
Als erfahrene Anwälte für Sexualstraftaten im Internet werden wir in den bei uns verteidigten Verfahren prüfen, ob technisch und rechtlich diese Zuordnung überhaupt zulässig ist. Wenn Sie betroffen sind, empfiehlt es sich, zügig einen Profi für solche Taten zu beauftragen. Nutzen Sie unser Angebot für eine kostenfreie Erstberatung.
Für welchen Zeitraum sind Kidflix-Daten erbeutet worden?
Uns liegen Erkenntnisse aus dem Zeitraum 01.07.22 bis 09.04.24 vor. Ob weitere Zeiträume umfasst sind, ist derzeit nicht bekannt aber auch nicht auszuschließen.
Wir gehen derzeit davon aus, dass die Daten bis kurz vor Beginn der Durchsuchungen (März 2025) abgegriffen wurden.
Ist die Nutzung von Kidflix strafbar?
Nach den derzeit vorliegenden Informationen ist davon auszugehen, dass die Nutzung von Kidflix auf zwei Ebenen strafbar gewesen sein dürfte.
Auf Ebene der reinen Konsumenten, also derer die lediglich Videos angesehen haben, liegt eine Strafbarkeit nach § 184b Absatz 3 StGB vor. Dies bestraft das sich verschaffen oder den Besitz von kinderpornografischen Inhalten. Die Strafen liegen in diesem Fall zwischen Drei Monaten und 5 Jahren Freiheitsstrafe.
Wer sich „an der Community beteiligt“ – etwa durch Uploads, Kommentare, Bewertungen – werden Staatsanwaltschaften Verfahren nach § 184b Absatz 2 StGB führen: Namentlich wegen bandenmäßiger Verbreitung Kinderpornografischer Inhalte.
Die drastische Strafe dafür lautet Freiheitstrafe nicht unter (ab) 2 Jahren bis zu 15 Jahren.
Was droht Nutzern für eine Strafe bei Kidflix?
Nutzern, denen lediglich das Betrachten oder Downloaden der Videos vorgeworfen wird und die bisher noch nicht einschlägig in Erscheinung getreten sind, droht eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 2 Jahren. Diese kann bei entsprechender Vorbereitung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht zur Bewährung ausgesetzt werden.
Nutzer die sich „an der Community“ durch Uploads, Kommentare oder Bewertungen beteiligt haben, müssen mit Freiheitstrafen von mindestens 2 Jahren rechnen. Bewährung kann es hier nur geben, wenn durch die Vorbereitung einer Verhandlung die Mindeststrafe von 2 Jahren erreicht wird. Dies mag insbesondere in nördlichen Bundesländern möglich sein, wenn die Vorbereitung klappt. In Bayern und anderen südlichen Bundesländern mag dies hart erkämpft funktionieren.
Wenn weitere oder viele Handlungen dazu kommen, sind Freiheitsstrafen im Bereich von 2 Jahren und einigen Monaten bis zu 4 Jahren zu erwarten. Diese sind dann nicht mehr zur Bewährung auszusetzen.
Hintermännern, Betreibern oder Powernutzer müssen mit Untersuchungshaft und einer langen, über 4 Jahren hinausgehenden Strafe rechnen. Bewährung ist hier ausgeschlossen.
Als erfahrene Sexualstrafverteidiger ist es unsere Aufgabe Ihre Freiheit zu erhalten. Dafür haben wir Erfahrung in Verfahren wegen verbotener Pornografie aus vielen hundert Fällen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.
Wie sind Nutzer von Kidflix durch die Behörden identifizierbar?
Die bayrischen Behörden konnten angeblich IP-Adressen im Tor-Netzwerk identifiziert: Dies ist nicht das erste Mal, dass so etwas passiert. Details sind derzeit noch nicht bekannt.
Außerdem konnten Zahlungen via Bitcoin nachvollzogen und die Berechtigten von Wallets (zB bei Coinbase) identifiziert werden.
Wenn Sie glauben, betroffen sein zu können, ist jetzt die Zeit zum Handeln. Informieren Sie sich bei einem kostenlosen Erstgespräch.
Sind die erbeuteten Kidflix-Daten verwertbar?
Diese Frage ist derzeit vollkommen ungeklärt. In vergleichbaren Fällen hat der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden, dass die Daten verwertbar sind.
Als erfahrene Fachanwälte für Strafrecht mit, Erfahrung im Bereich Porno-Delikte, werden wir die Verwertbarkeit angreifen, wo es geht. Wir erwarten aber, dass die Verteidigungslinien an anderer Stelle verlaufen werden. Rufen Sie uns an, damit wir einmal über Ihre Verteidigung sprechen können.
Was kann man tun, wenn noch nicht durchsucht wurde?
Wenn Sie fürchten bei Ihnen könnte die Polizei vorstellig werden, weil Sie in den Verdacht der Nutzung von Kidflix geraten könnten, beachten Sie die folgenden Punkte:
- Egal was passiert, machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei. Auch Geplauder kann zu Untersuchungshaft führen.
- Bereiten Sie sich auf einen robusten Einsatz vor: Auch einfache Nutzer bekommen derzeit SEK- Einsätze mit Türrammen und Waffen im Anschlag spendiert. Ziel ist dabei das Auffinden von offenen Computern, um diese mit IT-Personal auszulesen.
- Die Polizei wird kommen um Geräte zu Beschlagnahmen. Dabei werden gelöschte Dateien wiederhergestellt und alle Geräte ausgewertet.
- Leisten Sie keinen Widerstand. Die Polizei ist stärker als Sie und ein weiteres Verfahren hilft Ihnen nicht.
- Egal was passiert. MACHEN SIE KEINE ANGABEN GEGENÜBER DER POLIZEI!
Kontaktieren Sie uns als Spezialisten in Darknet-Verfahren damit wir Ihre Durchsuchung effektiv vorbereiten und den Schaden vermindern können.
Was kann man tun, wenn bereits durchsucht wurde?
Bei Ihnen ist im Rahmen der OP Stream und wegen Kidlfix durchsucht worden? Schreiben Sie ein Gedächtnisprotokoll der Durchsuchung und rufen Sie uns an: Wir können bei einem ersten Gespräch Ihre Verteidigung besprechen und erste Schritte zum Erhalt Ihrer Freiheit planen.
Was kann ein erfahrener Anwalt für Sexualstrafrecht im Fall Kidflix für Sie tun?
Die Verteidigung von Verfahren im Zusammenhang mit der OP Stream der Zentralstelle Cybercrime Bayern und Kidflix muss professionell erfolgen.
Wie immer in „Porno“-Verfahren ist Akteneinsicht einzuholen. Wenn die Geräte ausgewertet sind, sind die Ergebnisse mit dem Mandanten – also Ihnen – zu besprechen. Dies erfolgt bei uns in der Kanzlei oder via Videocall. Bei diesem Gespräch legen wir dar, welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen. Dabei drängen sich die folgenden Punkte besonders auf:
- Sind die erbeutete Daten überhaupt belastbar? Sind sie technisch einwandfrei und dem Mandanten überhaupt zuzuordnen? Hierbei profitieren Sie von unserem hohen technischen Kenntnisstand.
- Welches Verhalten erfüllt welche Strafbarkeit? Es wird in diesem Fall durch die „Community“-Aspekte von Kidflix in vielen Verfahren eine harte rechtliche Auseinandersetzung darum geben müssen, ob das Verhalten des Beschuldigten die erhöhte Mindeststrafe von 2 Jahren auslöst, die der § 184b Absatz 2 StGB vorsieht. Profitieren Sie hierbei von unserer langjährigen Erfahrung als Verteidiger in Darknet-Verfahren.
- Wenn Sie bereits wissen, dass eine Strafe auf Sie zukommt, ist die Vorbereitung einer Gerichtsverhandlung zentral: Mit Therapiebemühungen kann häufig eine letzte Chance erarbeitet werden. Profitieren Sie von unserer Erfahrung, milde Strafen zu erreichen, wenn es für einen Freispruch nicht reicht.
Das Team um Fachanwalt für Strafrecht Daniel Brunkhorst berät Sie, wenn Sie im Rahmen der „OP Stream“ in das Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden geraten sind oder geraten könnten. Melden Sie sich bei uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.