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Was kostet ein Strafverteidiger?

Ein Strafverteidiger kostet – je nach Verfahren – zwischen ein paar Hundert Euro oder vielen Tausend Euro, je nachdem, wie viel er für den Mandanten erledigt und welche Vergütung vereinbart wurde.

Strafverteidiger können Ihre Dienste in Deutschland nach drei Möglichkeiten abrechnen:

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1. Nach den Rahmengebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) als Wahlverteidiger. Dabei kommt es darauf an, welche Tätigkeiten der Verteidiger erledigt hat. Einige Rechenbeispiele führen wir weiter unten auf. Der Mandant hat diese Kosten zu tragen. Im Falle eines Freispruchs hat der Freigesprochene einen Anspruch gegen das zuständige Bundesland auf vollständigen Ersatz dieser Gebühren.

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2. Als Pflichtverteidiger gegenüber dem Gericht. Die Gebühren für einen Pflichtverteidiger sind geringer als die des Wahlverteidigers, werden aber auch nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet.
Gut zu wissen: Mandant und Verteidiger können vereinbaren, dass eine Zuzahlung zur Pflichtverteidigergebühr gezahlt wird. So hat der Pflichtverteidiger mehr Zeit für eine effektive Verteidigung.
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3. Mandant und Verteidiger vereinbaren vertraglich eine Vergütung. Dabei ist alles möglich, was beide Parteien vereinbaren wollen. Üblich sind Stundenabreden, also eine Summe pro Stunde. Diese sind bei schwierigen Fällen höher als bei einfach gelagerten Fällen und betragen regelmäßig zwischen 150 und 400 Euro die Stunde. Daneben sind auch Erledigungsgebühren und Grundgebühren üblich. Vergütungsvereinbarungen können auch in Anlehnung an die Rahmengebühren oder Pflichtverteidigergebühren geschlossen werden.

Rechenbeispiel Wahlverteidiger: Ein Verhandlungstag am Amtsgericht.

Die Beauftragung erfolgt in diesem Beispiel spät. Der Strafverteidiger wird erst unmittelbar vor dem Gerichtstermin tätig, nimmt Akteneinsicht und nimmt einen Tag an der Verhandlung am Amtsgericht teil.

Grundgebühr für Verteidiger § 14 RVG, Nr. 4100 VV RVG
220,00 €
Verfahrensgebühr für ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 4106 VV RVG
181,50 €
Termingebühr für Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 4108 VV RVG
302,50 €
Pauschale für Post und Telekommunikation
20,00 €
Aktenübersendungspauschale
12,00 €
Zwischensumme
716,00 €
19% Mehrwertsteuer NR. 7008 VV RVG
139,84 €
Gesamtbetrag
875,84 €

Rechenbeispiel Wahlverteidiger: Ermittlungsverfahren und ein Verhandlungstag am Amtsgericht

Die Beauftragung erfolgt in diesem Beispiel rechtzeitig. Der Strafverteidiger wird im Ermittlungsverfahren tätig und verteidigt hier bereits, trotzdem wird Anklage erhoben und der Strafverteidiger nimmt einen Tag an der Verhandlung am Amtsgericht teil.

Grundgebühr für Verteidiger § 14 RVG, Nr. 4100 VV RVG
220,00 €
Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren § 14 RVG, Nr. 4104 VV RVG
181,50 €
Verfahrensgebühr für ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 4106 VV RVG
181,50 €
Termingebühr für Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 4108 VV RVG
302,50 €
Pauschale für Post und Telekommunikation
40,00 €
Aktenübersendungspauschale
24,00 €
Zwischensumme
949,50 €
19% Mehrwertsteuer NR. 7008 VV RVG
180,41 €
Gesamtbetrag
1.129,91 €

Rechenbeispiel Wahlverteidiger: Ermittlungsverfahren, Akteneinsicht und taktisches Schweigen.

Der Verteidiger wird im Ermittlungsverfahren beauftragt. Nachdem Akteneinsicht genommen wurde, entscheiden Verteidiger und Mandant, dass keine weiteren Handlungen notwendig sind. Das Verfahren wird eingestellt.

Grundgebühr für Verteidiger § 14 RVG, Nr. 4100 VV RVG
220,00 €
Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren § 14 RVG, Nr. 4104 VV RVG
181,50 €
Pauschale für Post und Telekommunikation
20,00 €
Aktenübersendungspauschale
12,00 €
Zwischensumme
433,50 €
19% Mehrwertsteuer NR. 7008 VV RVG
82,37 €
Gesamtbetrag
515,87 €

Rechenbeispiel Wahlverteidiger: Ermittlungsverfahren, Akteneinsicht und Verteidigerschriftsatz.

Der Verteidiger wird im Ermittlungsverfahren beauftragt. Nachdem Akteneinsicht genommen wurde, entscheiden Verteidiger und Mandant, dass ein Verteidigerschriftsatz notwendig ist, um das Verfahren zu beenden. Das Verfahren wird eingestellt.

Grundgebühr für Verteidiger § 14 RVG, Nr. 4100 VV RVG
220,00 €
Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren § 14 RVG, Nr. 4104 VV RVG
181,50 €
Mitwirkung an nicht nur vorläufiger Einstellung des Verfahrens, Verfahrensgebühr im Ermittlungsverfahren Nr. 4141 Abs. 1 S. 1, 4104 VV RVG
181,50 €
Pauschale für Post und Telekommunikation
20,00 €
Aktenübersendungspauschale
12,00 €
Zwischensumme
616,00 €
19% Mehrwertsteuer NR. 7008 VV RVG
116,85 €
Gesamtbetrag
731,85 €

Rechenbeispiel Wahlverteidiger: Ermittlungsverfahren, ein Verhandlungstag am Amtsgericht und es droht die Einziehung von 50.000 Euro.

Der Verteidiger wird im Ermittlungsverfahren beauftragt und betreibt die Verteidigung. Es wird Anklage erhoben und ein Tag am Amtsgericht verhandelt. Es droht die Einziehung von 50.000 Euro Tatbeute.

Grundgebühr für Verteidiger § 14 RVG, Nr. 4100 VV RVG
220,00 €
Verfahrensgebühr für ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 4106 VV RVG
181,50 €
Termingebühr für Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 4108 VV RVG
302,50 €
1,0 Verfahrensgebühr bei Einziehung und verwandten Maßnahmen § 13 RVG, Nr. 4142 RVG (Gegenstandswert: 50.000,00 €)
1.279,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation
20,00 €
Aktenübersendungspauschale
12,00 €
Zwischensumme
2.015,00 €
19% Mehrwertsteuer NR. 7008 VV RVG
382,85 €
Gesamtbetrag
2.397,85 €
Daniel Brunkhorst Fachanwalt fuer Strafrecht

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Baumann Brunkhorst Rechtsanwaelte, Christina Meyer, Anwaeltin fuer Strafrecht

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Annelie Altrogge ist Rechtsanwältin für Strafrecht

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Rechenbeispiel Pflichtverteidiger: Ein Verhandlungstag am Amtsgericht.

Die Beiordnung erfolgt nach Anklageerhebung. Der Strafverteidiger wird tätig, nimmt Akteneinsicht und nimmt einen Tag an der Verhandlung am Amtsgericht teil. Nur im Falle einer Verurteilung trägt der Mandant die Kosten.

Grundgebühr für Verteidiger § 14 RVG, Nr. 4100 VV RVG
176,00 €
Verfahrensgebühr für ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 4106 VV RVG
145,00 €
Termingebühr für Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 4108 VV RVG
242,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation
20,00 €
Aktenübersendungspauschale
12,00 €
Zwischensumme
595,00 €
19% Mehrwertsteuer NR. 7008 VV RVG
113,05 €
Gesamtbetrag
708,05 €

Rechenbeispiel Pflichtverteidiger: Ermittlungsverfahren und ein Verhandlungstag am Amtsgericht

Die Beiordnung erfolgt in diesem Beispiel rechtzeitig. Der Strafverteidiger wird im Ermittlungsverfahren tätig und verteidigt hier bereits, trotzdem wird Anklage erhoben. Der Verteidiger nimmt einen Tag an der Verhandlung am Amtsgericht teil. Nur im Falle einer Verurteilung trägt der Mandant die Kosten.

Grundgebühr für Verteidiger § 14 RVG, Nr. 4100 VV RVG
176,00 €
Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren § 14 RVG, Nr. 4104 VV RVG
145,00 €
Verfahrensgebühr für ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 4106 VV RVG
145,00 €
Termingebühr für Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 4108 VV RVG
242,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation
40,00 €
Aktenübersendungspauschale
24,00 €
Zwischensumme
772,00 €
19% Mehrwertsteuer NR. 7008 VV RVG
146,68 €
Gesamtbetrag
918,68 €

Rechenbeispiel Pflichtverteidiger: Ermittlungsverfahren, Akteneinsicht und taktisches Schweigen.

Der Verteidiger wird im Ermittlungsverfahren beigeordnet. Nachdem Akteneinsicht genommen wurde, entscheiden Verteidiger und Mandant, dass keine weiteren Handlungen notwendig sind. Das Verfahren wird eingestellt, die Kosten trägt die Landeskasse.

Grundgebühr für Verteidiger § 14 RVG, Nr. 4100 VV RVG
176,00 €
Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren § 14 RVG, Nr. 4104 VV RVG
145,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation
20,00 €
Aktenübersendungspauschale
12,00 €
Zwischensumme
353,00 €
19% Mehrwertsteuer NR. 7008 VV RVG
67,07 €
Gesamtbetrag
420,07 €

Rechenbeispiel Pflichtverteidiger: Ermittlungsverfahren, Akteneinsicht und Verteidigerschriftsatz.

Der Verteidiger wird im Ermittlungsverfahren beigeordnet. Nachdem Akteneinsicht genommen wurde, entscheiden Verteidiger und Mandant, dass ein Verteidigerschriftsatz notwendig ist, um das Verfahren zu beenden. Das Verfahren wird eingestellt, die Kosten trägt die Landeskasse.

Grundgebühr für Verteidiger § 14 RVG, Nr. 4100 VV RVG
176,00 €
Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren § 14 RVG, Nr. 4104 VV RVG
145,00 €
Mitwirkung an nicht nur vorläufiger Einstellung des Verfahrens, Verfahrensgebühr im Ermittlungsverfahren Nr. 4141 Abs. 1 S. 1, 4104 VV RVG
145,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation
20,00 €
Aktenübersendungspauschale
12,00 €
Zwischensumme
498,00 €
19% Mehrwertsteuer NR. 7008 VV RVG
94,62 €
Gesamtbetrag
592,62 €

Rechenbeispiel Pflichtverteidiger: Ermittlungsverfahren, ein Verhandlungstag am Amtsgericht und es droht die Einziehung von 50.000 Euro.

Der Verteidiger wird im Ermittlungsverfahren beigeordnet und betreibt die Verteidigung. Es wird Anklage erhoben und ein Tag am Amtsgericht verhandelt. Es droht die Einziehung von 50.000 Euro Tatbeute. Die Kosten trägt der Mandant nur, wenn er verurteilt wird.

Grundgebühr für Verteidiger § 14 RVG, Nr. 4100 VV RVG
176,00 €
Verfahrensgebühr für ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 4106 VV RVG
145,00 €
Termingebühr für Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 4108 VV RVG
242,00 €
1,0 Verfahrensgebühr bei Einziehung und verwandten Maßnahmen § 13 RVG, Nr. 4142 RVG (Gegenstandswert: 50.000,00 €)
609,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation
20,00 €
Aktenübersendungspauschale
12,00 €
Zwischensumme
1.204,00 €
19% Mehrwertsteuer NR. 7008 VV RVG
228,76 €
Gesamtbetrag
1.432,76 €
Einschränkung der Beispielrechnungen:

Zu diesen Kosten kommen in allen Fällen unter Umständen weitere Auslagen, insbesondere Fahrtkosten und Pauschalen für das Kopieren von Unterlagen. Es können bei auswärtigen Terminen zudem Abwesenheitspauschalen hinzukommen. Zudem sind bei besonders komplexen Verfahren die Rahmengebühren zu erhöhen. Für inhaftierte Mandanten sind die Gebühren zudem zu erhöhen.

Wenn Sie Fragen haben, berechnen wir Ihnen gerne die zu erwartenden Kosten.

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