Kosten
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Was kostet ein Strafverteidiger?
Ein Strafverteidiger kostet – je nach Verfahren – zwischen ein paar Hundert Euro oder vielen Tausend Euro, je nachdem, wie viel er für den Mandanten erledigt und welche Vergütung vereinbart wurde.
Strafverteidiger können Ihre Dienste in Deutschland nach drei Möglichkeiten abrechnen:
1. Nach den Rahmengebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) als Wahlverteidiger. Dabei kommt es darauf an, welche Tätigkeiten der Verteidiger erledigt hat. Einige Rechenbeispiele führen wir weiter unten auf. Der Mandant hat diese Kosten zu tragen. Im Falle eines Freispruchs hat der Freigesprochene einen Anspruch gegen das zuständige Bundesland auf vollständigen Ersatz dieser Gebühren.
Gut zu wissen: Mandant und Verteidiger können vereinbaren, dass eine Zuzahlung zur Pflichtverteidigergebühr gezahlt wird. So hat der Pflichtverteidiger mehr Zeit für eine effektive Verteidigung.
Rechenbeispiel Wahlverteidiger: Ein Verhandlungstag am Amtsgericht.
Die Beauftragung erfolgt in diesem Beispiel spät. Der Strafverteidiger wird erst unmittelbar vor dem Gerichtstermin tätig, nimmt Akteneinsicht und nimmt einen Tag an der Verhandlung am Amtsgericht teil.
Rechenbeispiel Wahlverteidiger: Ermittlungsverfahren und ein Verhandlungstag am Amtsgericht
Die Beauftragung erfolgt in diesem Beispiel rechtzeitig. Der Strafverteidiger wird im Ermittlungsverfahren tätig und verteidigt hier bereits, trotzdem wird Anklage erhoben und der Strafverteidiger nimmt einen Tag an der Verhandlung am Amtsgericht teil.
Rechenbeispiel Wahlverteidiger: Ermittlungsverfahren, Akteneinsicht und taktisches Schweigen.
Der Verteidiger wird im Ermittlungsverfahren beauftragt. Nachdem Akteneinsicht genommen wurde, entscheiden Verteidiger und Mandant, dass keine weiteren Handlungen notwendig sind. Das Verfahren wird eingestellt.
Rechenbeispiel Wahlverteidiger: Ermittlungsverfahren, Akteneinsicht und Verteidigerschriftsatz.
Der Verteidiger wird im Ermittlungsverfahren beauftragt. Nachdem Akteneinsicht genommen wurde, entscheiden Verteidiger und Mandant, dass ein Verteidigerschriftsatz notwendig ist, um das Verfahren zu beenden. Das Verfahren wird eingestellt.
Rechenbeispiel Wahlverteidiger: Ermittlungsverfahren, ein Verhandlungstag am Amtsgericht und es droht die Einziehung von 50.000 Euro.
Der Verteidiger wird im Ermittlungsverfahren beauftragt und betreibt die Verteidigung. Es wird Anklage erhoben und ein Tag am Amtsgericht verhandelt. Es droht die Einziehung von 50.000 Euro Tatbeute.
Annelie Altrogge
Anwältin für Strafrecht
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Rechenbeispiel Pflichtverteidiger: Ein Verhandlungstag am Amtsgericht.
Die Beiordnung erfolgt nach Anklageerhebung. Der Strafverteidiger wird tätig, nimmt Akteneinsicht und nimmt einen Tag an der Verhandlung am Amtsgericht teil. Nur im Falle einer Verurteilung trägt der Mandant die Kosten.
Rechenbeispiel Pflichtverteidiger: Ermittlungsverfahren und ein Verhandlungstag am Amtsgericht
Die Beiordnung erfolgt in diesem Beispiel rechtzeitig. Der Strafverteidiger wird im Ermittlungsverfahren tätig und verteidigt hier bereits, trotzdem wird Anklage erhoben. Der Verteidiger nimmt einen Tag an der Verhandlung am Amtsgericht teil. Nur im Falle einer Verurteilung trägt der Mandant die Kosten.
Rechenbeispiel Pflichtverteidiger: Ermittlungsverfahren, Akteneinsicht und taktisches Schweigen.
Der Verteidiger wird im Ermittlungsverfahren beigeordnet. Nachdem Akteneinsicht genommen wurde, entscheiden Verteidiger und Mandant, dass keine weiteren Handlungen notwendig sind. Das Verfahren wird eingestellt, die Kosten trägt die Landeskasse.
Rechenbeispiel Pflichtverteidiger: Ermittlungsverfahren, Akteneinsicht und Verteidigerschriftsatz.
Der Verteidiger wird im Ermittlungsverfahren beigeordnet. Nachdem Akteneinsicht genommen wurde, entscheiden Verteidiger und Mandant, dass ein Verteidigerschriftsatz notwendig ist, um das Verfahren zu beenden. Das Verfahren wird eingestellt, die Kosten trägt die Landeskasse.
Rechenbeispiel Pflichtverteidiger: Ermittlungsverfahren, ein Verhandlungstag am Amtsgericht und es droht die Einziehung von 50.000 Euro.
Der Verteidiger wird im Ermittlungsverfahren beigeordnet und betreibt die Verteidigung. Es wird Anklage erhoben und ein Tag am Amtsgericht verhandelt. Es droht die Einziehung von 50.000 Euro Tatbeute. Die Kosten trägt der Mandant nur, wenn er verurteilt wird.
Zu diesen Kosten kommen in allen Fällen unter Umständen weitere Auslagen, insbesondere Fahrtkosten und Pauschalen für das Kopieren von Unterlagen. Es können bei auswärtigen Terminen zudem Abwesenheitspauschalen hinzukommen. Zudem sind bei besonders komplexen Verfahren die Rahmengebühren zu erhöhen. Für inhaftierte Mandanten sind die Gebühren zudem zu erhöhen.
Wenn Sie Fragen haben, berechnen wir Ihnen gerne die zu erwartenden Kosten.