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Raub (§ 249 StGB)

von | 9 Okt,2024

Raub – Hohe Strafen für schnelle Taten

Raub zählt zu den schwerwiegendsten Straftaten im deutschen Strafrecht. Vereinfacht gesagt, handelt es sich um die gewaltsame Wegnahme einer fremden Sache. Im Gegensatz zum einfachen Diebstahl wird beim Raub nicht nur das Eigentum des Opfers verletzt, sondern auch dessen körperliche Unversehrtheit oder Freiheit.

Häufig wird ein Raub im Kontext von Auseinandersetzungen, Überfällen oder im Zusammenhang mit Betäubungsmittelgeschäften verübt. Raub ist eine Straftat, die sehr ernst genommen wird und entsprechend hart bestraft wird.

Tatbestandsvoraussetzungen

Damit der Tatbestand des Raubes nach § 249 StGB erfüllt ist, müssen mehrere Voraussetzungen vorliegen:

  • Wegnahme einer fremden beweglichen Sache: Der Täter muss eine fremde bewegliche Sache, also einen körperlichen Gegenstand, durch Bruch fremden Gewahrsams an sich nehmen. Gewahrsam ist die tatsächliche Herrschaft eines Menschen über eine Sache. Dieser wird gebrochen, wenn er ohne oder gegen den Willen des Gewahrsamsinhabers aufgehoben wird.
  • Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben: Es muss eine unmittelbare körperliche Einwirkung auf das Opfer stattfinden oder eine ernsthafte Bedrohung vorliegen. Es spielt hierbei keine Rolle, ob der Täter tatsächliche Einfluss auf die Verwirklichung des angedrohten Übels hat. Ausreichend ist, dass die Drohung den Anschein der Ernstlichkeit erweckt und dass das Opfer die Verwirklichung zumindest für möglich hält.
  • Zusammenhang zwischen Nötigungsmittel und Wegnahme: Die Gewalt oder Drohung muss direkt dazu eingesetzt werden, um die Sache wegzunehmen. Das bedeutet, die Nötigung darf nicht nur nebenbei passieren, sondern muss nach dem Plan des Täters das Mittel sein, um die Wegnahme durchzusetzen.
  • Vorsatz: Der Täter muss in der Absicht handeln, sich oder einem Dritten durch die Tat einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Strafrahmen

Die strafrechtlichen Konsequenzen für Raub sind im Vergleich zu anderen Delikten außerordentlich hoch. Die Grundstrafe für einen Raub beträgt mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe. Es handelt sich somit um ein Verbrechen. Liegt ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

In besonders schweren Fällen, wie dem bewaffneten Raub, kann das Strafmaß auf mindestens fünf Jahre angehoben werden (hier später Link). Auch eine lebenslange Freiheitsstrafe ist in extremen Fällen, wie etwa bei einem Raub mit Todesfolge, nicht ausgeschlossen (hier später Link). Es ist wichtig zu verstehen, dass die Gerichte bei Raubdelikten häufig sehr strenge Maßstäbe ansetzen, insbesondere wenn Gewalt gegen Personen im Spiel ist.

Abgrenzung: Raub – räuberische Erpressung

Raub und räuberische Erpressung unterscheiden sich vor allem in der Art und Weise, wie der Täter auf das Opfer einwirkt. Während der Täter beim Raub (§ 249 StGB) einer Person durch Gewalt oder Drohung eine Sache direkt wegnimmt, indem er sie selbst an sich bringt, liegt bei der räuberischen Erpressung (§ 255 StGB) eine Nötigung vor, bei der das Opfer gezwungen wird, eine Sache freiwillig herauszugeben oder über sein Vermögen zu verfügen.

Dieser Unterschied ist jedoch rein „akademischer Natur“ und für Beschuldigte im Ergebnis egal, da die räuberische Erpressung wie der Raub bestraft wird (§ 255 StGB). Alles, was hier steht, gilt für beide Delikte.

Häufige Probleme

In der Praxis treten bei Raubdelikten einige typische Probleme auf, die es zu berücksichtigen gilt:
Wirre oder unklare Opferangaben: Häufig machen Raubopfer, insbesondere unter Schock, widersprüchliche oder ungenaue Aussagen, die später als belastend für die Verteidigung herangezogen werden können. Dies gilt besonders im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln, wo es oft zu Überforderungen oder Erinnerungslücken kommt.

  • Schnelle Eskalation des Tatvorwurfs: Bereits kleine körperliche Übergriffe, die beispielsweise im Rahmen einer Drogenübergabe geschehen, können zu einem Raubvorwurf führen. Dies hat zur Folge, dass der Beschuldigte sich plötzlich mit erheblich höheren Strafandrohungen konfrontiert sieht als bei einem einfachen Diebstahl oder einer anderen Auseinandersetzung.
  • Hohes Strafmaß bei Mitführen eines gefährlichen Gegenstands: Beim Mitführen eines gefährlichen Gegenstandes während eines Raubs droht eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren gemäß § 250 StGB. Hierfür genügt bereits das bloße Beisichtragen eines Messers während der Tat, selbst wenn der Täter es nicht aktiv einsetzt.
  • Hohes Strafmaß bei Gewalteinsatz: Der Einsatz erheblicher körperlicher Gewalt während eines Raubes verschärft das Strafmaß deutlich. Auch hier droht eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gemäß § 250 StGB. Ein Beispiel dafür wäre ein Täter, der während eines Raubes das Opfer brutal schlägt, um dessen Geldbörse an sich zu nehmen.

Verteidigungsstrategien

Angesichts der hohen Strafandrohungen bei Raubdelikten ist eine durchdachte und professionelle Verteidigungsstrategie unerlässlich. Zu den häufigsten Verteidigungsansätzen gehören:

  • Anfechtung der Tatbestandsmerkmale: Es muss geprüft werden, ob tatsächlich Gewalt oder eine Drohung gegen das Opfer vorlag und ob die Wegnahme der Sache durch den Beschuldigten nachweisbar ist.
  • Unglaubwürdigkeit der Zeugenaussagen: In vielen Fällen stützen sich Anklagen auf Aussagen der Opfer, die – wie bereits erwähnt – oft unter Schock oder in verwirrten Zuständen gemacht wurden. Diese Aussagen sind häufig widersprüchlich oder fehlerhaft, was in der Verteidigung genutzt werden kann.
  • Minder schwerer Fall: Gesamtbetrachtung, die muss von einen erfahrenen Verteidiger vorbereitet werden.

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Daniel Brunkhorst

Daniel Brunkhorst

Fachanwalt für Strafrecht

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