Sobald der Betroffene mit einer Anhörung oder einer Vorladung zur Polizei konfrontiert wird, ist strafrechtliche Unterstützung vonnöten. Denn im schlimmsten Fall drohen schon im Ermittlungsverfahren Hausdurchsuchung und Haftbefehl. Einschnitte in die Freiheit setzen schon vor einem rechtskräftigen Urteil ein.
Diese zwei Punkte sollte jeder Beschuldigte unbedingt beachten:
- Machen Sie keine Aussage gegenüber der Polizei und anderen Strafverfolgungsorganen zur Sache. Das gilt auch für vermeintliche Kleinigkeiten. Sie sind nur zur Angabe Ihrer Personalien verpflichtet.
- Verlangen Sie vor jeder Einlassung, mit einem Strafverteidiger Ihrer Wahl zu sprechen.
Allein diese zwei Punkte können schon darüber entscheiden, in welche Richtung das Strafverfahren läuft: Freispruch oder Verurteilung. Kein Richter darf es negativ bewerten, wenn Sie von Ihrem gesetzlichen Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Was macht einen guten Strafverteidiger aus?
Ein guter Strafverteidiger zeichnet sich dadurch aus, dass seine Tätigkeit effektiv ist. Er arbeitet zielgerichtet und parteiisch im Sinne seines Mandanten. Der Strafverteidiger verfügt über Erfahrung, Fachwissen und Fingerspitzengefühl.
Eine Strafverteidigung kann bereits im Ermittlungsverfahren Erfolge erzielen. Hier hilft ein guter Strafverteidiger, dass Vorwürfe gar nicht erst öffentlich werden.
- So kann das Verfahren frühzeitig beendet werden, wenn sich der Tatverdacht nicht erhärtet.
- Aber auch sonst gibt es Möglichkeiten, ein Verfahren zu beenden, ohne dass es zu einem öffentlichen Hauptverfahren im Strafprozess kommt.
Oft stellt sich schon am Anfang eine grundsätzliche Frage: Ist eine Kooperation mit Staatsanwaltschaft und Gericht im Sinne des Mandanten möglich? Oder eröffnen eine harte Kante und deutliche Worte bessere Erfolgsaussichten? Bei der Beurteilung dieser Strategiefrage nutzt ein guter und erfahrener Strafverteidiger alle Chancen. Und vermeidet gleichzeitig alle Risiken. Selbstverständlich wird jeder Schritt in Zusammenarbeit mit dem Mandanten beschlossen.
Wie läuft eine Strafverteidigung ab?
Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen (§ 137 StPO). So unmissverständlich bringt das Gesetz das Recht einer effektiven Verteidigung des Beschuldigten auf den Punkt.
Je eher ein Strafverteidiger zurate gezogen wird, umso höher sind die Erfolgsaussichten und umso besser lassen sich Eingriffe in die Grundrechte frühzeitig vermeiden.
- Das Ermittlungsverfahren liefert die Grundlagen für einen Strafprozess vor Gericht. Bereits hier werden die Weichen in Richtung Freispruch oder Verurteilung gestellt. Der Strafverteidiger kann bereits in diesem Stadium darauf hinwirken, dass es zu keinem Hauptverfahren kommt.
- Im Hauptverfahren selbst kommt es in erster Linie auf die Beweiswürdigung an. Welche im Ermittlungsverfahren gewonnenen Beweise dürfen überhaupt verwendet werden? Wie glaubhaft sind die Zeugenaussagen? Steht die Schuld des Angeklagten wirklich zweifelsfrei fest?
- Auch gegen ein erstes gerichtliches Urteil gibt es Verteidigungsmöglichkeiten, zum Beispiel die Berufung oder Revision.
Jeder Rechtsanwalt ist verpflichtet, Stillschweigen über alles zu bewahren, was ihm im persönlichen Gespräch mit seinem Mandanten mitgeteilt wird. Der Strafverteidiger macht sich selbst strafbar, wenn er aktiv an der Überführung des Beschuldigten mitwirkt.
Das Recht auf Ihrer Seite
Unsere Strafrechtskanzlei verfolgt Ihre Interessen. Wir stellen sicher, dass sich die Strafverfolgungsbehörden im gesamten Lauf des Verfahrens an die Spielregeln halten. Ihre Rechte als Beschuldigter werden von Anfang bis Ende effektiv gewahrt. Aber auch dann, wenn die Staatsanwaltschaft bereits Anklage erhoben hat, können Sie mit unserer kompetenten Hilfe rechnen.
Nehmen Sie deshalb möglichst sofort Kontakt mit uns auf. Wir sind für Sie da.