Wir begleiten Sie als Anwalt für Sexualstrafrecht in Hannover kompetent, diskret und menschlich

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Im Strafrecht gibt es keinen anderen Bereich, in dem Vorwürfe unabhängig vom Wahrheitsgehalt Menschenleben zerstören. Wer sich gegen einen Vorwurf im Bereich des Sexualstrafrechts wehren muss, kämpft nicht selten gegen die Justiz, das soziale Umfeld und die (Ex-)Partnerin gleichzeitig. Als Experten in diesem Bereich verstehen wir Ihre Lage und bieten für alle Ebenen der Auseinandersetzung Beistand und Expertise.

Insbesondere Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen sind prägend für das Sexualstrafrecht. Meistens sind Beschuldigter und Anzeigenerstatter während der Tat allein. Genau das macht es so schwierig, den tatsächlichen Ablauf zu rekonstruieren, denn er ist lediglich von den Aussagen der Beteiligten abhängig. Dies bietet viel Raum für Vorverurteilung und Falschurteile – häufig liegt in der professionellen und vorausschauenden Behandlung dieser Situation aber auch die zentrale Aufgabe der Verteidigung, um eine Verurteilung zu verhindern.

Die dadurch ausgelösten Emotionen machen es schwer, einen kühlen Kopf zu behalten. Umso wichtiger ist es, bei Vorwürfen im Sexualstrafrecht keine Angaben gegenüber (vermeintlichen) Opfern wie zum Beispiel Ex-Partnerinnen zu machen, keine Angaben gegenüber der Polizei zu tätigen und früh auf kompetente Hilfe zu vertrauen. Setzen Sie auf die Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht in Hannover! Wir begleiten Sie kompetent, diskret und menschlich. So sehen wir uns als vertrauensvoller Partner, der Sie bei allen Fragen und Anliegen rund um das Sexualstrafrecht berät. Gerne unterstützen wir Sie als Strafverteidiger im Sexualstrafrecht über Hannover hinaus. So ist unser kompetentes Team für Sie auch in Hildesheim, Braunschweig, Celle, Stadthagen oder bundesweit tätig.

Was ist Sexualstrafrecht?

Unter das Sexualstrafrecht fallen alle Taten, bei denen ein Bezug zur Sexualität vorhanden ist. Es dient dem Schutz der individuellen sexuellen Selbstbestimmung und stellt einen besonders sensiblen Bereich dar. Ein Grund ist die psychische Belastung, die durch Sexualdelikte entsteht. Als erfahrene Verteidiger im Bereich des Sexualstrafrechts wissen wir aber auch, dass sowohl die Gesetzgebung als auch die Verfolgung bei Sexualstraftaten von großer öffentlicher Aufgeregtheit begleitet ist.

Als gesetzliche Grundlage dient das Strafgesetzbuch, kurz StGB. Die für das Sexualstrafrecht relevanten Gesetze finden sich in den §§ 174 bis 184. Hier sind verschiedene Straftatbestände festgehalten, die entweder als Verbrechen oder auch als Vergehen ausgestaltet sind. Als Verbrechen werden alle Tatbestände beschrieben, die mindestens mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden können. Welche Strafen auf den Beschuldigten zukommen, ist von dem Delikt abhängig. In den letzten Jahren wurde das Sexualstrafrecht und auch die Anwendung der bestehenden Gesetze deutlich verschärft, trotzdem erreichen wir auch in schwierigen Fällen häufig noch Bewährungsstrafen. Unser erstes Ziel ist immer eine Verurteilung zu verhindern. Als engagierte und erfahrene Anwälte für Sexualstrafrecht, wissen können wir aber mehr. Wenn ein Freispruch nicht in Frage kommt, kämpfen wir um die Freiheit unserer Mandanten. Auch bei sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung sind mit der richtigen Strategie Bewährungsstrafen möglich. Sehen Sie sich mit Beschuldigungen in diesem Bereich konfrontiert, sollten Sie auf die Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Kanzlei für Sexualstrafrecht bauen. Wir begleiten Sie mit langjähriger Erfahrung!

Häufige Delikte im Sexualstrafrecht

Als erfahrener Anwalt für Sexualdelikte werden wir in Zusammenarbeit mit unseren Mandanten mit unterschiedlichen Vorwürfen konfrontiert. Im Strafgesetzbuch sind unter anderem die folgenden häufigen Delikte vertreten.

Richterhammer und Ordner Sexualdelikte_bbr.legal Baumann Brunkhorst Rechtsanwälte_sexualstrafrecht

Sexuelle Belästigung

Der § 184i StGB setzt sich im Strafrecht mit der sexuellen Belästigung auseinander. Mündliche Belästigungen sind hier ausgenommen. In Abgrenzung zum Sexuellen Übergriff, reichen hier schon kleine Berührungen im sexuellen Kontext aus. Als Anwälte für Sexualstrafrecht wissen wir um die Besonderheit dieses Vorwurfs, denn bei einem Vorwurf der sexuellen Belästigung reichen scheinbar kleine Vorwürfe bereits, um ein Ermittlungsverfahren auszulösen.

Problematisch bei Vorwürfen der sexuellen Belästigung sind insbesondere Handlungen bei Flirts, die später als Belästigung interpretiert werden, Missverständnisse und ausgedachte Handlungen. Als Verteidiger setzen wir hier darauf aufzuklären, was genau passiert ist und den Rahmen der vermeidlichen Handlungen zu erklären.

Sexueller Übergriff

Der Sexuelle Übergriff ist in § 177 Absatz 1 StGB geregelt und das sogenannte Grunddelikt dieses Paragrafen. Die Mindeststrafe von 6 Monaten kann nur in wenigen Fällen vermieden werden, ist aber bei einer Verteidigung durch einen Experten im Sexualstrafrecht möglich.

Ein sexueller Übergriff ist jede Handlung sexueller Natur, die an oder von einem Opfer vorgenommen werden. Dabei muss ein in entgegenstehendem Willen durch den Täter billigend in Kauf genommen werden.

Problematisch sind insbesondere Anzeigen, bei denen sich Missverständnisse darstellen, also der Handelnde irrtümlich vom Vorliegen einer Zustimmung ausgeht. Als erfahrene Sexualstrafverteidiger kennen wir aber auch Konstellationen, bei denen zunächst eine Zustimmung erteilt wurde, diese aber im Nachhinein nicht mehr vorliegt und daraus Strafanzeigen resultieren. Als Anwälte für Vorwürfe bei sexuellen Übergriffen wissen wir, wie wichtig in diesem Fall eine klare Verteidigungsstrategie ist.

Vergewaltigung

Bei der Vergewaltigung handelt es sich um einen besonders schweren Fall des sexuellen Übergriffs. Delikte dieser Art sind im § 177 Absatz 6 StGB festgehalten. Als Vergewaltigung werden sexuelle Handlungen bezeichnet, die mit dem Eindringen in den Körper des Opfers verbunden sind. Dabei sind alle geeigneten Körperöffnungen umfasst. Es kommt nur auf Ebene der Strafzumessung darauf an, was genau eingebracht wird. Alle Körperteile, inklusive des Penis, sind wie Gegenstände jeglicher Art von der Vorschrift umfasst. Oral-, Vaginal- und Analverkehr jeglicher Form sind Kern des Schutzbereiches der Vorschrift.

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Sind Sie mit dem Vorwurf der Vergewaltigung konfrontiert, helfen wir Ihnen als Fachanwalt für Sexualdelikte mit all unserer Expertise.

Bei solchen exitenzbedrohenden Vorwürfen ist es besonders wichtig, einen erfahrenen Anwalt für Verteidigung bei Vergewaltigung an seiner Seite zu haben. Die reguläre Mindeststrafe für eine Vergewaltigung liegt bei 2 Jahren Freiheitsstrafe. Das bedeutet insbesondere, dass nur die Mindeststrafe Spielraum für eine Verurteilung zur Bewährung wegen Vergewaltigung lässt. Wenn also eine Verurteilung wegen Vergewaltigung droht, gibt es keinen Spielraum für Fehler. Nur mit einem Spezialisten für Sexualstrafrecht und Vergewaltigung ist dann die Vermeidung einer Gefängnisstrafe möglich. Warten Sie daher nicht ab und vereinbaren Sie einen kostenfreien Beratungstermin mit einem Experten für Sexualstrafrecht.

Sexuelle Nötigung

Der Qualifikationstatbestand der sexuellen Nötigung wird im § 177 Abs. 5 StGB beschrieben. Demnach stellt er einen schweren sexuellen Übergriff dar, der mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet wird. Bei der sexuellen Nötigung wird bestraft, wer andere zu sexuellen Handlungen nötigt. Nötigungen bedeutet das Androhen von erheblichen Nachteilen. Dies muss nicht explizit erfolgen.

Wie bei allen Sexualdelikten im Rahmen des § 177 StGB kommt es bei Vorwürfen wegen sexueller Nötigung massiv auf die Aussagen der Betroffenen an. Als erfahrene Sexualstrafrechtsanwälte zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Aussage optimal für Ihre Verteidigung einsetzen können.

Sexueller Missbrauch, insbesondere Missbrauch von Kindern

Es gibt verschiedene Formen des sexuellen Missbrauchs. Zentral sind die Vorschriften zum Schutz von Kindern. Dabei ist ausnahmslos jede sexuelle Handlung mit Kindern verboten und wird streng bestraft. Ausnahmen gibt es nur für Beschuldigte, die selbst gerade keine Kinder mehr sind und auch nur unter der Maßgabe, dass die Handlungen einvernehmlich waren.

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Wenn Ihnen der sexuelle Missbrauch eines Kindes vorgeworfen wird, droht Ihnen – unabhängig davon, wie lange die Tat her sein soll – eine Gefängnisstrafe. Ein Verfahren nach den § 176 – 176e StGB kann erfolgreich nur durch einen Spezialisten für die Verteidigung bei sexuellem Missbrauch von Kindern verteidigt werden. Als spezialisierte Anwälte für Sexualstrafrecht können wir Ihre Handlungsmöglichkeiten erläutern.

Verbotene Pornografie, insbesondere Kinderpornografie

Als Anwälte für Sexualstrafrecht begleiten wir Sie bei Anschuldigungen, die auf den unrechtmäßigen Besitz von Pornografie, die Verbreitung, Drittbesitzverschaffung oder Herstellung von verbotener Pornografie beruhen. Dabei sind wir Spezialisten bei Vorwürfen betreffend Kinderpornografie nach 184b StGB. Auch bei Handlungen rund um Jugendpornografie (§ 184c StGB), Tier- und Gewaltpornografie (§ 185a StGB) ordnet der Gesetzgeber strafrechtliche Folgen an, die wir als spezialisierte Anwälte für verbotenen Pornografie abwenden können.

Wir sind dabei sowohl für Beschuldigte aktiv, die eine Vielzahl von Inhalten besitzen oder hergestellt haben, als auch für Männer, die wenige Bilder oder Videos besessen haben. Für beide Fallgruppen zahlt sich die hohe Spezialisierung unserer Kanzlei auf die Verteidigung bei Kinderpornografie und anderer verbotener Pornografie aus. Wir kennen alle technischen Gegebenheiten – häufig besser als die Gerichte – und alle relevante Rechtsprechung zu diesem Thema. Als Anwalt für Sexualstrafrecht in Hannover sind wir besonders routiniert mit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Hannover, die genau solche Vorwürfe für ganz Niedersachsen bearbeitet.

Wir begleiten Sie von A bis Z mit breit gefächerter Kompetenz im Strafrecht

Sehen Sie sich mit Vorwürfen konfrontiert, die dem Sexualstrafrecht zugrunde liegen, sollten Sie auf einen kompetenten und erfahrenen Strafverteidiger in Hannover setzen. Wir sind mit unserer Kanzlei auch bundesweit tätig und stehen Ihnen bereits bei der ersten Beratung zur Seite. Basierend auf den Beweisen, die in der Ermittlungsakte vorliegen, entwickeln wir als Ihr spezialisierter Anwalt für Sexualdelikte eine individuelle Verteidigungsstrategie. Dabei berücksichtigen wir natürlich alle Ihre Hinweise und übernehmen die Verfahrensvorbereitung.

Lässt sich ein Verfahren nicht abwenden, begleiten wir Sie an dieser Stelle umfassend. Das Ermittlungsverfahren beginnt für uns immer mit der Akteneinsicht und einer anschließenden Stellungnahme. Ist es erforderlich, setzen wir als Fachanwalt auch für Sexualstrafrecht alles daran, die Beweismittel zu erweitern und zu entkräften. Dabei bauen wir auf einen engen Austausch mit unseren Mandanten. Unser primäres Ziel besteht immer darin, eine Anklage zu vermeiden.

Anders ist unsere Vorgehensweise bei Zwischenverfahren. Hier geht es primär darum, die Zulassung der Anklage zu vermeiden, indem etwa Fehler vonseiten der Staatsanwaltschaft und Polizei aufgezeigt werden. Hier können wir als Rechtsanwalt für Sexualdelikte auf jahrelange Erfahrung zurückgreifen.

Selbstverständlich begleitet Sie Ihr Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht bei der Hauptverhandlung. Wir übernehmen für Sie, wenn es erforderlich ist, das Reden, schützen Sie konsequent vor einer Vorverurteilung durch die Öffentlichkeit und setzen uns für einen Freispruch oder eine milde Strafe ein. Unser Fokus liegt dabei unter anderem auf Beweisanträge als Waffe gegen eine vorschnelle Justiz.

Auch nach Abschluss der Hauptverhandlung dürfen Sie auf uns im Rahmen der Strafverteidigung bauen. So schöpfen wir alle möglichen Rechtsmittel aus. Dabei beraten wir Sie als Experten für Rechtsmittel in Strafsachen ob die Berufung oder die Revision für Sie besser geeignet ist.

So finden Sie den richtigen Strafverteidiger für das Sexualstrafrecht

Wir können Ihnen versichern, dass alle Sexualdelikte eins gemeinsam haben: Sie sind ein sehr sensibles Thema, welches auch von uns als Anwälten viel Expertise verlangt. Wie bei Fragen zum Wirtschaftsstrafrecht oder Jugendstrafrecht stehen wir Ihnen mit einem spezialisierten Team und jahrelanger Erfahrung zur Seite. Wir haben keinerlei Berührungsängste und können gemeinsam auf hohe rechtliche sowie technische Fertigkeiten ausweichen.

Angefangen von den ersten Ermittlungen über die Untersuchungshaft bis zur Anklageerhebung auf eine direkte und vertrauensvolle Beziehung zu unseren Mandaten ganz ohne moralische Verurteilung.

Daniel Brunkhorst Fachanwalt fuer Strafrecht

Daniel Brunkhorst

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Baumann Brunkhorst Rechtsanwaelte, Christina Meyer, Anwaeltin fuer Strafrecht

Christina Rust

Anwältin für Strafrecht

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Annelie Altrogge ist Rechtsanwältin für Strafrecht

Annelie Altrogge

Anwältin für Strafrecht

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Ablauf eines Strafverfahrens im Sexualstrafrecht: Wir begleiten Sie von Anfang an

Wie im Kapitalstrafrecht verläuft das Strafverfahren auch im Sexualstrafrecht nach einem bestimmten Muster. Wir stehen Ihnen bei allen Schritten konsequent, vertrauensvoll und kompetent zur Seite!

Ermittlungsverfahren

Das Strafverfahren startet mit dem Ermittlungsverfahren. Nach der Verfahrenseinleitung erfährt der Beschuldigte von seinen Rechten – regelmäßig erst einige Zeit später durch eine Ladung zur Vernehmung als Beschuldigter oder einer Hausdurchsuchung.

Wir empfehlen Ihnen in dieser Situation zu schweigen. Es folgen Auswertungen von Computern und Handys sowie Zeugenvernehmungen. Erst dann entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob eine Anklage erfolgt. Hierfür muss durch einen Profi für Sexualdelikte alles festgehalten werden, was möglicherweise gegen die Tathypothese spricht. Unser wichtigstes Ziel ist es, bereits die Anklageerhebung zu vermeiden.

Zwischenverfahren

Im Zwischenverfahren entscheidet das Gericht, ob die von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklage zur Verhandlung zugelassen wird. Bei Sexualdelikten mit direkten Opfern ist spätestens hier eine alternative Geschichte – bei dem der Angeschuldigte nicht oder weniger zu bestrafen ist – festzuhalten und dem Gericht die Eröffnung schwer zu machen.

Bei Verfahren wegen Verbotener Pornografie ist im Zwischenverfahren häufig technisch vorzutragen: Welche Dateien sind überhaupt auf dem Gerät gewesen usw. Aber auch zum (scheinbaren) Alter abgebildeter Personen oder dem Nutzer eines Geräts kann hier vorgetragen werden.

Üblicherweise sind viele dieser Angaben bereits im Ermittlungsverfahren zu erledigen – weil aber viele Mandanten zu lange warten, um einen spezialisierten und erfahrenen Anwalt für Sexualstrafverfahren zu beauftragen, holen wir hier häufig Versäumnisse nach. Eine möglichst frühe Beauftragung eines Spezialisten ist zu empfehlen.

Hauptverfahren

Dem Zwischenverfahren schließt sich das Hauptverfahren mit Gerichtsverhandlung an. Mit uns als Anwalt für Sexualdelikte respektive Sexualstrafrecht in Hannover dürfen Sie sich darauf verlassen, dass Sie zu keinem Zeitpunkt zum Reden gezwungen sind. Wir bereiten Sie vor, Rede und Antwort zu stehen oder erklären alles, was für Sie zu erklären ist. Wir kennen die Akte besser als das Gericht und stellen die Anträge, die nötig sind, um schließlich die These der Staatsanwaltschaft erfolgreich zu Fall zu bringen.

Wir können aber auch Schadensbegrenzung. Wenn etwas schiefgelaufen ist und die Beweislage keinen anderen Ausgang zulässt, begrenzen wir mit allen Mitteln der Strafprozessordnung – und mit einem umsichtigen Umgang mit Geschädigten, Staatsanwaltschaft und Gericht – den Schaden, immer mit dem Ziel, Ihre Freiheit zu erhalten. Welche Strategie letztlich zur Anwendung kommt, entscheiden Sie nach unserer umfassenden Beratung.

Täter-Opfer-Ausgleich

Wenn ein Freispruch nicht möglich ist, ist unser Ziel als Anwalt eine Geld- oder Bewährungsstrafe für unsere Mandanten zu erkämpfen. Doch gerade sexueller Missbrauch und Vergewaltigung werden mit hohen Strafen geahndet, sodass Geldstrafen ausgeschlossen und das Erreichen einer Bewährung immer eine Herausforderung ist. Dem sind wir uns bewusst und so setzen wir unter anderem auf den Täter-Opfer-Ausgleich als Chance. Er kommt für uns als Option infrage, wenn eine Bewährung sonst undenkbar ist.

Verteidigung von Sexualstraftätern in der Strafvollstreckung

Wir haben auch spezialisierte Anwälte für die Strafvollstreckung bei Sexualdelikten. Wenn eine Haftstrafe vollstreckt wird, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten die Haftstrafe zu gestalten und insbesondere zu verkürzen. Dies setzt eine realistische Strategie ab dem ersten Tag der Rechtskraft des Urteils oder aber ab Beginn der Strafhaft voraus. Diese Strategie ist manchmal mit harten Einschnitten verbunden, kann aber Führungsaufsicht und das Ansitzen der Strafe bis zum letzten Tag verhindern. Kommen Sie auf unsere Experten in der Strafvollstreckung zu, wenn wir Ihnen oder Angehörigen helfen können.

Expertise im Sexualstrafrecht unerlässlich: Setzen Sie frühzeitig auf einen spezialisierten Anwalt in Hannover

Wie bei der Suche nach einem Partner zum Erhalt Ihrer Freiheit sollten Sie auch im Sexualstrafrecht auf Expertise und Kompetenz vertrauen. Auf beides können Sie sich bei uns verlassen. Jeder Rechtsanwalt unseres Teams ist mit den Herausforderungen im Strafrecht bestens vertraut. Unsere auf Sexualdelikte spezialisierten Strafverteidiger begleiten Sie bis zum Freispruch oder durch die Strafvollstreckung. Dabei stehen wir Ihnen empathisch, mit viel Erfahrung und professionell zur Seite. Eine unserer Aufgaben ist es, Sie als unseren Mandanten vor einer möglichen Vorverurteilung zu schützen. Bei jedem Vorwurf eines Sexualdelikts sollten Sie zwingend so früh wie möglich einen Anwalt für Strafrecht mit Spezialisierung auf Sexualdelikte kontaktieren.

Wir begleiten Sie nicht nur in der Region Hannover, sondern sind bundesweit tätig. Unsere Arbeitsweise ist digital: Für uns ist Entfernung kein Problem! Rufen Sie uns an! Wir sind Ihre Experten für das Strafrecht von A bis Z!

Die häufigsten Fragen an einen Anwalt für Sexualstrafrecht in Hannover

Was tun bei einer Beschuldigung im Sexualstrafrecht?

Werden Sie wegen eines Sexualdeliktes beschuldigt, sollten Sie sofort Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt aufnehmen. Verzichten Sie konsequent auf Aussagen ohne rechtlichen Beistand – auch gegenüber angeblichen Opfern oder deren Helferinnen. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn sich das vermeintliche Opfer telefonisch oder schriftlich bei Ihnen meldet und eine Aussprache oder Entschuldigung einfordert. Häufig handelt es sich um Fallen. So werden Telefonate aufgezeichnet oder Chats an die Polizei weitergeleitet.

Vorladung wegen eines Sexualdelikts: Soll ich zur Polizei gehen?

Wenn Ihnen eine Vergewaltigung ( §177 StGB), eine sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) oder Nötigung, ein sexueller Übergriff (§ 177 StGB)oder ein sexueller Missbrauch (insbesondere § 176ff. StGB) vorgeworfen wird, ist jedes Gespräch mit der Polizei eine Gefahr für Ihre Freiheit. Lassen Sie sich keinesfalls vernehmen und machen Sie keine Angaben zu irgendetwas. Als erfahrene Verteidiger für Sexualstraftaten können wir Ihnen kurzfristig mit Rat und Tat zu Seite stehen. Wir optimieren Ihre Angaben, um eine Anklage zu verhindern.

Übrigens: Wenn Sie bei der Polizei erscheinen, können Sie durchsucht werden und Ihr Handy beschlagnahmt werden. Lassen Sie den Termin lieber durch uns absagen!

Vorladung wegen verbotener Pornografie: Soll ich zur Polizei gehen?

Beim Vorwurf des Besitzes, der Verbreitung, Drittbesitzverschaffung oder Herstellung von Kinderpornografie (§ 184b StGB), Jugendpornografie (§ 184 c StGB) oder Gewalt- und Tierpornografie (§184a StGB) können Sie zur Vernehmung durch die Polizei geladen werden. Dies ist ein gutes Zeichen, wenn vorher keine Hausdurchsuchung stattgefunden hat – trotzdem sollten Sie keinesfalls der Aufforderung der Polizei folgen. Zum einem droht jede Vernehmung, Ihre Position zu schwächen, zum anderen wird man versuchen, Ihr Handy zu beschlagnahmen, wenn Sie zur Polizei gehen.

Die richtige Antwort auf eine Vorladung wegen verbotener Pornografie ist es, schnell einen erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht zu beauftragen und uns Ihren Termin absagen zu lassen. Sämtliche Erklärungen zu Ihrer Entlastung machen wir dann schriftlich und wohlüberlegt.

Vorwurf Sexualdelikt: Droht eine Hausdurchsuchung?

Wenn man Ihnen ein Sexualdelikt wie Vergewaltigung ( §177 StGB), eine sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) oder Nötigung, ein sexueller Übergriff (§ 177 StGB)oder ein sexueller Missbrauch (insbesondere § 176ff. StGB) vorwirft, reicht die Aussage einer Person aus – im Zweifel der „betroffenen Frau“ –, damit die Polizei Ihre Wohnung, Ihr Fahrzeug und Ihre Arbeitsstelle durchsucht. Dabei werden standardmäßig Bettwäsche, Kleidung, Sextoys und alle Geräte mit Speicher (Smartphones!) beschlagnahmt und auf Spuren, DNA wie digital, untersucht.

Wenn Sie eine Durchsuchung fürchten, beauftragen Sie spezialisierte Anwälte für Sexualverfahren wie uns: Wir können in vielen Fällen eine Durchsuchung verhindern, wenn wir früh genug beauftragt werden.

Vorwurf verbotene Pornografie: Droht eine Hausdurchsuchung?

Bei einem Verdacht das eine Person verbotene Pornografie nach §§ 184a, 184b oder 184c StGB besitzen könnte, wird standardmäßig die Wohnung, der PKW und gelegentlich auch der Arbeitsplatz durchsucht. Eine solche Durchsuchung lässt sich vorbereiten, aber auch vermeiden, wenn frühzeitig Spezialisten für Pornostrafverfahren beauftragt werden. Wir erklären Ihnen gerne mit welchen Mitteln wir die Durchsuchung vermeiden können und ob dieses Vorgehen für Sie die beste Lösung ist. Andernfalls bereiten wir Sie optimal für diese Maßnahme vor.

Diensthandy wegen Porno-Vorwurf beschlagnahmt? Was ist jetzt zu tun?

Regelmäßig werden beim Verdacht von Kinderpornografie (§ 184b StGB) und anderer verbotener Pornografie auch Smartphones des Arbeitgebers beschlagnahmt. In diesen Fällen ist große Umsicht beim weiteren Handeln notwendig.

Häufig ist der Vorwurf eines solchen Delikts zwar Rufvernichtend, aber nicht geeignet, eine rechtmäßige Kündigung zu begründen. Falschangaben gegenüber dem Arbeitgeber sind hingegen regelmäßig dafür geeignet, das Vertrauen in das Arbeitsverhältnis zu zerstören – dann droht sicher eine fristlose Kündigung, die auch am Arbeitsgericht halten wird.

Als erfahrene Anwälte für Kinderpornografie und andere Sexualdelikte können wir auch die optimale Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber übernehmen oder Sie beraten, wie Sie mit Ihrem Arbeitgeber am besten umgehen. In vielen Fällen können wir auch die beschleunigte Herausgabe der Dienstgeräte bewirken. Buchen Sie noch heute eine Erstberatung bei uns.

Vorwurf Sexualdelikt: Was ist der schlimmste Fehler?

Es gibt vier große Fehler, die Menschen machen:

  1. Mit Personen über die Vorwürfe diskutieren. Chats, Aufnahmen und Zeugenaussagen sind vor Gericht voll verwertbar.
  2. Mit der Polizei zusammenarbeiten. Passwörter herausgeben, spontan Angaben machen oder sich vernehmen lassen. Dieses Verhalten zeigt nicht, dass Sie unschuldig sind. Es kann Sie aber alles kosten.
  3. Vergessen, was auf dem Handy gespeichert war oder ist. Die Polizei stellt viele Dateien wieder her, die beste Ausrede (siehe Punkt 2) fällt in sich zusammen, wenn das Handy das Gegenteil beweist.
  4. Zu lange warten, bis man echte Profis beauftragt. Als erfahrene Anwälte in existenzbedrohenden Sexualstrafsachen erreichen wir regelmäßig Erfolge, die am Anfang sehr unrealistisch erschienen. Dies liegt häufig daran, das wir früh dafür sorgen konnten, dass „ab jetzt“ alles optimal gelaufen ist. Warten Sie nicht, vereinbaren Sie eine kostenfreie Erstberatung.

Welche Strafen drohen bei sexueller Belästigung?

Die sexuelle Belästigung nach § 184i StGB hat einen Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitstrafe bis zu 2 Jahren. In schweren Fällen erhöht sich die Mindeststrafe auf drei Monate (entspricht 90 Tagessätzen) bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Folglich drohen bei einfachen Handlungen (Anfassen über kurzen Zeitraum im sozialen Nahfeld) kleine Geldstrafen und bei Handlungen aus Gruppen, die Überfallartig geschehen, mehrjährige Haftstrafen.

In allen Fällen kann die frühzeitige Einschaltung eines spezialisierten Anwalts für Sexualstrafrecht die Einstellung des Verfahrens bedeuten oder aber die Strafe verringern. Wir bieten in diesen Fällen eine kostenlose Erstberatung an.

Welche Strafen drohen beim einfachen sexuellen Übergriff?

Das Grunddelikt des § 177 StGB wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft.

Die Freiheitsstrafe kann in minder schweren Fällen auf mindestens drei Monate bis zu drei Jahren reduziert werden und durch verschiedene Schärfungen auf bis zu 15 Jahre Höchststrafe erhöht werden, teils mit drastischen Mindeststrafen.

Im Bereich unter einem Jahr kann die Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe umgewandelt werden.

Für Ersttäter kann von uns als erfahrene Sexualstrafrechtler bei sexuellen Handlungen, die nicht mit Gewalt, Waffen oder dem Eindringen zu tun haben, regelmäßig eine Geldstrafe oder Bewährungsstrafe erreicht werden. Wichtig ist dabei, früh eine effektive Verteidigungsstrategie mit einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht zu erarbeiten. Buchen Sie unsere Erstberatung.

Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung?

Bei einer Vergewaltigung nach § 177 Absatz 6 StGB liegt der Strafrahmen von 2 Jahren bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Dies gilt insbesondere auch für Fälle, bei denen der Täter nur kurzfristig zum Beispiel mit dem Finger in das Opfer eindringt.

Diese Strafe kann nur dann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn sie 2 Jahre nicht übersteigt. Dies bedeutet, dass fast kein Spielraum für eine Bewährungsstrafe vorliegt.

Als erfahrene Anwälte beim Vorwurf Vergewaltigung wissen wir, dass daher entweder der Vorwurf abgeschmettert werden muss oder aber die Mindeststrafe verringert werden muss. Dies kann insbesondere durch einen Täter-Opfer-Ausgleich erfolgen. Für eine solche Strategie ist eine gründliche Analyse der Ermittlungsakte und eine gute Vorbereitung der Hauptverhandlung notwendig. Als spezialisierte Verteidiger in Sexualstrafsachen bieten wir dazu jederzeit eine Beratung an.

Welche Strafe bei sexuellem Missbrauch eines Kindes?

Beim sexuellen Missbrauch eines Kindes mit Köperkontakt (§ 176a StGB) liegt der Strafrahmen von 1 Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Wenn kein Freispruch möglich ist, ist bei einer schadensbegrenzenden Strategie mit einer Bewährungsstrafe zwischen 1 Jahr und 2 Jahren zu rechnen, wenn keine drastischen Folgen beim Kind vorliegen.

In diesen Fällen benötigen Sie zwingend so früh wie möglich einen erfahrenen und spezialisierten Anwalt für die Verteidigung bei sexuellem Missbrauch. Nutzen Sie die Chance, online einen Termin mit uns zu vereinbaren.

Welche Strafen drohen bei Kinderpornografie als Ersttäter?

Der Besitz von Kinderpornografie wird nach § 184b Absatz 3 StGB mit Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren bestraft. Wer die Inhalte verbreitet muss mit Strafen zwischen 6 Monaten und 10 Jahren rechnen. Die Umwandlung in eine Geldstrafe ist regelmäßig im Bereich unter 6 Monaten zu erreichen.

Unter Berücksichtigung aller Umstände ist bei einer engagierten Verteidigung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Kinderpornografievorwürfe sowohl eine Geld- als auch eine kleine Freiheitsstrafe möglich. Bei der richtigen Strategie ist auch eine Bewährung regelmäßig möglich. Werden alle Möglichkeiten richtig ausgeschöpft, kann auch bei (zehn-)tausenden Dateien noch die Freiheit des Mandanten bewahrt bleiben.

Dabei ist eine besonders penible Vorarbeit durch Anwalt und Beschuldigten notwendig. Es empfiehlt sich, früh einen Termin mit uns zu vereinbaren.

Ist eine Verurteilung wegen Kinderpornografie ohne Vorstrafe möglich?

Tatsächlich gibt es Strategien, um eine Vorstrafe (mehr als 90 Tagesätze oder 3 Monate Freiheitsstrafe) beim Besitz kinderpornografischer Inhalte (§ 184b Absatz 3 StGB) zu vermeiden. Diese zielen darauf ab, die Staatsanwaltschaft früh von der Einstellung nach § 153a StGB zu überzeugen, wobei alles getan wird, was „das Gericht sowieso“ vornimmt. Namentlich muss zunächst der Vorwurf begrenzt werden, anschließend auf die Rückgabe von Geräten verzichtet, eine laufende Therapie nachgewiesen und eine Geldauflage angeboten werden.

Als spezialisierte Anwälte für den Vorwurf Kinderpornografie erledigen wir gelegentlich Verfahren auch erst vor Gericht mit „90 Tagessätzen“, also ohne Vorstrafe. Wenn Sie eine Vorstrafe vermeiden wollen, beauftragen Sie uns doch nach einem kostenlosen Erstgespräch.

Welche Strafen drohen bei Jugendpornografie als Ersttäter?

Der Besitz von jugendpornografischen Inhalten (§ 184c Absatz 3 StGB) wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft.

Aufgrund dieses Strafrahmens sind mit einem guten Anwalt für Sexualstrafrecht sehr gute Ergebnisse möglich. Für Ersttäter drohen Geldstrafen, die mit der richtigen Strategie abgewendet werden können, weil außergerichtlich über § 153a StGB eine Lösung gefunden wird. Vereinbaren Sie als Betroffener zügig einen Termin mit uns.

Welche Strafen drohen bei Gewalt- oder Tierpornografie als Ersttäter?

Tier- und Gewaltpornografie wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft, § 184a StGB. Dieser Strafrahmen ermöglicht es, bei Ersttätern gute Ergebnisse zu erzielen, Einstellungen gegen Auflagen (Verzicht auf Geräte, Geldauflage, Therapie) sind realistisch zu erreichen. Ein erfahrener Anwalt für die Verteidigung gegen Tier- und Gewaltpornografie kann Ihnen erklären, wie dies am besten zu erreichen ist. Es gilt aber: Lieber früher als später den Anwalt beauftragen.

Wann liegt eine Vergewaltigung vor?

Entgegen einer weitverbreiteten Vorstellung liegt eine Vergewaltigung nicht nur beim klassischen Vaginalverkehr mit dem Penis vor. Jedes Eindringen in den Körper (Anal, Oral, Vaginal) mit dem Penis, einem anderen Körperteil oder Gegenstand ist eine Vergewaltigung. Auch das in den Mund nehmen eines Penis gegen den erkennbaren Willen des Opfers ist eine Vergewaltigung.

Dabei kommt es häufig auf Details an. Wenn Sie betroffen sind, machen Sie deswegen keine Angaben und beauftragen Sie einen Profi fürs Sexualstrafrecht.

Ist eine Bewährungsstrafe bei Vergewaltigung möglich?

Erst einmal ist festzustellen, dass das Ziel „Freispruch“ nicht aus den Augen verloren werden darf. Wenn dieses Ziel nicht erreicht werden kann, werden wir Ihnen als spezialisierte Rechtsanwälte für Sexualdelikte Wege aufzeigen, die trotzdem eine Bewährung ermöglichen. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden kann eine Bewährung erreicht werden, indem alle Erziehungsmaßnahmen die notwendig sind, vor einem Urteil durch die Eltern oder Dritte erledigt werden. Bei Erwachsenen ist zu prüfen, wie eine Strafrahmenverschiebung zu bewerkstelligen ist. Eine krasse Alkoholisierung bei der Tat oder aber auch ein Täter-Opfer-Ausgleich können bei der Vergewaltigung zur Rettung der Bewährung beitragen.

Realistisch sind solche Ziele im sozialen Nahfeld, also bei Missverständnissen oder Übergriffen zwischen Bekannten. Bei der „Vergewaltigung auf der Straße“ (ein absolut seltener Exot), ist Bewährung häufig nicht erreichbar, es droht zudem Untersuchungshaft.

Sollten Sie befürchten, dass Sie einer Vergewaltigung beschuldigt werden und dass ein Freispruch nicht sicher erreichbar ist, wenden Sie sich an unsere Experten für das Sexualstrafrecht. Sie können zügig einen Online-Termin vereinbaren.

Ist eine Bewährungsstrafe beim Vorwurf sexueller Missbrauch eines Kindes möglich?

Der einfache sexuelle Missbrauch eines Kindes wir mit einer Freiheitstrafe zwischen einem und 15 Jahren bestraft, § 176 Absatz 1 StGB. Es besteht damit reichlich Raum für eine Strafe im Bewährungsfähigen Bereich, also bei bis zu zwei Jahren.

Realistisch ist eine solche Strafe aber nur dann, wenn kein schwerer Fall vorliegt (das ist bei Geschlechtsverkehr immer der Fall) und wenn der Täter spätestens in der Hauptverhandlung „alles richtig macht“, also insbesondere das Opfer schont, Wiedergutmachung leistet und therapeutische Maßnahmen anstrebt.

Dieses Verhalten muss durch einen guten Anwalt für die Verteidigung bei sexuellem Missbrauch vorbereitet werden, wie auch die Hauptverhandlung selbst in solchen Fällen vorbereitet werden muss. Nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.

Ist eine Bewährungsstrafe beim Vorwurf schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes möglich?

Für Widerholungstäter oder Täter, die mit Kindern Geschlechtsverkehr ausüben, sieht der Gesetzgeber eine Strafe von zwei bis 15 Jahren vor. In diesen Fällen wird – wenn die Tat nicht viele Jahre zurückliegt – auch damit zu rechnen sein, dass Untersuchungshaft angeordnet wird.

Auch bei nicht langen zurückliegenden Taten kann versucht werden eine Bewährungsstrafe zu erreichen. Dies ist aber ein sehr schwieriges Unterfangen. Erreichbar erscheint dies insbesondere in Fällen, bei denen das fast 14-Jährige Kind die Tathandlungen selbst wollte oder gefördert hat. Bei Taten gegen den Willen des Kindes ist zeitgleich eine Vergewaltigung erfüllt: in diesen Fällen dürfte ohne eine erhebliche Schuldunfähigkeit beim Täter oder eine lange zurückliegen Tat, eine Bewährungsstrafe kaum erreichbar sein.

Eine Verteidigungsstrategie muss hier vom erfahrenen Sexualstrafrechtler auf einen Freispruch ausgerichtet werden oder aber Schadensbegrenzung versuchen. Sind Sie von einem solchen Vorwurf betroffen? Buchen Sie hier eine Besprechung mit unseren Spezialisten.

Kann ein Anwalt eine Verfahrenseinstellung bei Sexualdelikten erreichen?

Eine Verfahrenseinstellung beendet das Verfahren ohne Urteil. Ob dies möglich ist, liegt immer an der Beweislage und Verfahrensstrategie. Es gibt generell verschiedene Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung, die ausgeschöpft werden können.

Grundsätzlich sind im Sexualstrafrecht Einstellungen gut zu erreichen, auch weil die Beweislage häufig an einzelnen Aussagen hängt. Diese können gut durch Gutachten oder Beweisanträge in Zweifel gezogen werden. Dazu ist ein erfahrener Anwalt für Sexualstrafrecht notwendig.

Welche Kosten entstehen bei der Verteidigung im Sexualstrafrecht?

Die Frage „Was kostet ein Strafverteidiger?” kommt immer schnell auf. Hier spielen verschiedene Faktoren wie Aufwand und Komplexität des Falls eine wichtige Rolle. Regelmäßig wird ein Preis über den gesetzlichen Mindestgebühren zu erwarten sein. Eine Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung erfolgt meistens nicht. Als Profis bieten wir häufig die Vereinbarung einer transparenten Pauschale für unsere Mandanten an. Zudem sind Ratenzahlungen möglich.

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