Wirtschaftsstrafrecht
Effektive Verteidigung und präventive Beratung im Wirtschaftsstrafrecht – Sichern Sie Ihr Unternehmen vor rechtlichen Risiken und setzen Sie auf unsere Expertise.
Unternehmen und Strafrecht
Doch welche Rolle spielt ein Unternehmen als solches in einem Wirtschaftsstrafverfahren? Formal kann ein Unternehmen als juristische Person nicht Beschuldigter in einem Strafprozess sein. Es kommen dafür nur natürliche Personen infrage, die möglicherweise eine strafbare und vorwerfbare Handlung begangen haben. Dies sind zum Beispiel Personen aus dem Vorstand, Geschäftsführer, Prokuristen, leitende Angestellte oder Einzelunternehmer.
Auch wenn das Strafrecht nur menschliche Handlungen sanktioniert: Die Folgen einer Verurteilung im Strafprozess für das Unternehmen selbst können gravierend sein.
- Entziehung oder Verfall von Vermögenswerten (§§ 73 ff. StGB).
- Auflösung von Unternehmen durch die Verwaltungsbehörde (§ 62 GmbHG, § 396 AktG)
- Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO)
Schon ein Ermittlungsverfahren – bevor es zu einer Anklage kommt – kann bereits die Existenz eines Unternehmens oder einzelner Personen gefährden. Der Verdacht der Korruption stellt wichtige Geschäftsbeziehungen infrage. Wenn die Reputation eines Unternehmens beschädigt ist, sind die Folgen unabsehbar. Es ist deshalb besonders in einem Wirtschaftsstrafverfahren wichtig, frühzeitig einen Fachanwalt für Strafrecht einzuschalten.
In der Praxis weisen Wirtschaftsstrafverfahren viele Besonderheiten auf. Diese Eigentümlichkeiten bergen allerdings auch Chancen für den Beschuldigten:
- Bei komplizierten Sachverhalten sind Gerichte und Staatsanwaltschaften in der Regel einer schlanken und schnellen Verfahrensbeendigung gegenüber aufgeschlossen. Verschiedene Arten der Verfahrenseinstellungen machen es möglich, ein öffentliches Verfahren zu verhindern.
- Bei einer Verständigung im Strafverfahren lassen sich auch dann Lösungen im Sinne des Mandanten finden, wenn die Anklage bereits erhoben und ein Hauptverfahren in Gang gesetzt wurde.
- Die Aussichten für Rechtsmittel gegen ergangene Urteile sind bei Wirtschaftsstrafverfahren ebenfalls höher: Denn je komplexer der Gegenstand des Verfahrens, umso häufiger sind Rechtsfehler. Dies eröffnet insbesondere für die Revision gute Chancen.
Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht verlangt nach Juristen, die auf diesem Gebiet spezialisiert sind. Idealerweise vertritt Sie ein Fachanwalt für Strafrecht mit wirtschaftlichem Hintergrundwissen und Erfahrung in der Praxis.
Unsere
Wirtschaftsstrafrechts-
kanzlei bündelt Kompetenzen
Die Strafverfolgungsbehörden haben für wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren spezialisierte Abteilungen eingerichtet. Um Fälle mit Bezug zur Wirtschaft kümmern sich Staatsanwälte mit wirtschaftlicher Kompetenz. Mit Rechtsanwalt Daniel Brunkhorst, Rechtsanwältin Annelie Altrogge und Rechtsanwältin Christina Rust als Fachanwälte für Strafrecht stellen Sie Waffengleichheit her. In der Praxis ist ein faires Verfahren nämlich nur dann gewährleistet, wenn auch aufseiten des Beschuldigten juristisches und wirtschaftliches Fachwissen vorhanden ist.
- Ein Rechtsanwalt wird Sie nur dann effizient verteidigen können, wenn er selbst über Erfahrung, Fachwissen und Kompetenz in Sachen Wirtschaft und Strafrecht verfügt.
- Und er muss gleichzeitig systemische Zusammenhänge in der Wirtschaft erfassen und dieses Wissen im Sinne seines Mandanten ausnutzen.
Um ein faires Verfahren in Wirtschaftsstrafsachen herzustellen, arbeiten wir mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Sachverständigen aller Fachrichtungen zusammen. Dieses professionelle, interdisziplinäre Netzwerk setzen wir gezielt und ausschließlich für Ihre Interessen ein. Kompetent, vertrauensvoll und stets parteiisch.
Ihre Chance im Wirtschaftsstrafverfahren
Mit einem erfahrenen Rechtsanwalt gehen Sie sicher, dass Ihre Rechte als Beschuldigter in jedem Stadium des Verfahrens gewahrt bleiben. Strafverteidiger sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Als Mandant gehen Sie deshalb kein Risiko ein. Aber Sie bewahren Ihre Chance, ein vielleicht existenzbedrohendes Verfahren in Ihrem Sinne zu beenden.
Wichtig: Kontaktieren Sie uns unbedingt, bevor Sie irgendwelche Aussagen zur Sache gegenüber Ermittlungsbehörden machen. Denn Sie haben als Beschuldigter ein verfassungsrechtlich garantiertes Schweigerecht.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie Ihre Rechte in einem Wirtschaftsstrafverfahren durchsetzen möchten. Wir sind an Ihrer Seite.