Wenn Jugendliche oder Heranwachsende mit dem Gesetz in Konflikt geraten, stellt sich für viele Betroffene und deren Eltern die Frage: Was unterscheidet ein Jugendstrafverfahren von einem Verfahren gegen Erwachsene? Die Antwort: eine ganze Menge – und genau deshalb ist es wichtig, einen erfahrenen Anwalt für Jugendstrafrecht an Ihrer Seite zu haben.
Spezialisierte Akteure im Jugendstrafverfahren
Im Jugendstrafrecht sind nicht nur die gesetzlichen Regelungen anders. Auch die beteiligten Personen sind speziell geschult:
- Polizei: Jugendliche werden von besonders geschulten Polizeibeamten vernommen, die auf den Umgang mit jungen Beschuldigten vorbereitet sind.
- Staatsanwaltschaft und Richter: Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) sieht vor, dass Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sollen.
- Jugendgerichtshilfe: Diese Institution begleitet das Verfahren und liefert dem Gericht wichtige Informationen über die Persönlichkeit und das soziale Umfeld des Jugendlichen.
Ausschluss der Öffentlichkeit
Ein weiterer Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht ist der Ausschluss der Öffentlichkeit bei Jugendstrafverfahren. Dies dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte des Jugendlichen und soll eine Stigmatisierung vermeiden.
Nebenklage im Jugendstrafverfahren
Die Nebenklage ist im Jugendstrafverfahren nur in bestimmten Fällen zulässig, z. B. bei schweren Straftaten gegen das Leben oder die sexuelle Selbstbestimmung. Dies soll den Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts nicht beeinträchtigen.
Beschleunigungsgebot
Im Jugendstrafrecht gilt das Beschleunigungsgebot. Das bedeutet, dass Verfahren besonders zügig durchgeführt werden sollen, um eine erzieherische Wirkung zu erzielen. Verzögerungen können die Entwicklung des Jugendlichen negativ beeinflussen.
Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG)
Das JGG legt den Fokus auf Erziehung statt Bestrafung. Es ermöglicht Maßnahmen wie Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder Jugendstrafe, abhängig von der Reife und dem Entwicklungsstand des Jugendlichen. Auch Heranwachsende (18–20 Jahre) können unter bestimmten Voraussetzungen nach dem JGG behandelt werden.
Fazit: Vertrauen Sie auf einen erfahrenen Anwalt für Jugendstrafrecht in Hannover
Ein Jugendstrafverfahren ist kein gewöhnliches Strafverfahren. Die Besonderheiten erfordern spezielles Wissen und Erfahrung. Als bundesweit tätige und digital arbeitende Kanzlei bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. So können Sie gemeinsam mit uns entscheiden, welche Schritte notwendig sind, um die bestmögliche Lösung für Ihr Kind zu finden.
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