Wer darf Minderjährige im Strafverfahren vertreten?
Minderjährige stehen vor der Herausforderung, sich in einem Strafverfahren angemessen zu verteidigen. Doch wer übernimmt diese Aufgabe? Grundsätzlich können Jugendliche ab 14 Jahren selbst einen Strafverteidiger beauftragen. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) erkennt ab diesem Alter die Strafmündigkeit an. Die Eltern müssen dabei nicht zwingend zustimmen.
Hinweis: In unserer Kanzlei für Jugendstrafrecht in Hannover legen wir großen Wert darauf, dass die Initiative zur Beauftragung eines Verteidigers direkt vom Jugendlichen selbst ausgeht. Wir vertreten keine Jugendlichen gegen deren Willen, auch wenn die Eltern dies wünschen. Eine effektive Verteidigung erfordert das Vertrauen und die aktive Mitwirkung des Beschuldigten.
Welche Rolle spielen die Eltern?
Obwohl Jugendliche ab 14 Jahren einen Anwalt beauftragen können, sind sie rechtlich gesehen noch nicht geschäftsfähig. Das bedeutet, dass die Eltern häufig in die Organisation und Finanzierung der Verteidigung eingebunden werden.
- Eltern als Ansprechpartner: Während des Verfahrens fungieren die Eltern als wichtige Bezugspersonen. Sie unterstützen den Jugendlichen und sorgen dafür, dass Absprachen mit dem Anwalt eingehalten werden.
- Eltern als Kostenträger: In der Regel übernehmen die Eltern die Kosten für die Verteidigung. Sie können auch eine Zuzahlung zur Pflichtverteidigung leisten, um eine umfassendere Verteidigung zu ermöglichen.
Lesen Sie auch, wie wir die Zusammenarbeit zwischen Mandanten und Eltern gestalten.
Wer übernimmt die Verteidigung minderjähriger Kinder?
Im Jugendstrafrecht kann ein Pflichtverteidiger bestellt werden, wenn:
- Untersuchungshaft angeordnet wurde,
- eine Freiheitsstrafe droht oder
- der Jugendliche nicht in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen.
Wer einen Pflichtverteidiger benötigt, sollte unbedingt selbst aktiv werden. Es besteht das Risiko, dass das Gericht einen Verteidiger auswählt, der den Fall schnell und ohne großen Widerstand abwickelt.
Tipp: Nutzen Sie unser Chatbot-Tool, um uns alle Unterlagen zu übermitteln und ein kostenloses Erstgespräch zu vereinbaren.
Fazit – Anwalt für die Verteidigung Minderjähriger in Hannover
Minderjährige ab 14 Jahren können einen Anwalt beauftragen. Eltern sollten eine unterstützende Rolle spielen.
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