Ja – ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind Jugendliche in Deutschland strafmündig und können daher eigenständig einen Strafverteidiger beauftragen. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) sieht vor, dass Jugendliche ab diesem Alter für ihre Handlungen strafrechtlich verantwortlich sind und somit das Recht haben, sich im Strafverfahren durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Die Zustimmung der Eltern ist hierfür nicht erforderlich.
In unserer Kanzlei für Jugendstrafrecht in Hannover legen wir besonderen Wert darauf, dass die Beauftragung des Anwalts durch den Jugendlichen selbst erfolgt. Wir vertreten keine Jugendlichen gegen deren Willen, auch wenn die Eltern uns beauftragen möchten. Eine erfolgreiche Verteidigung basiert auf dem Vertrauen und der aktiven Mitwirkung des Jugendlichen.
Kostenübernahme im Jugendstrafrecht – Wer zahlt den Anwalt für Minderjährige?
Obwohl Jugendliche ab 14 Jahren einen Anwalt für Jugendstrafrecht in Hannover beauftragen können, sind sie noch nicht voll geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sie keine rechtsverbindlichen Verträge abschließen können. Die Kostenübernahme für die Verteidigung muss daher geklärt werden.
- Pflichtverteidigung im Jugendstrafrecht:
In bestimmten Fällen kann ein Pflichtverteidiger bestellt werden, z. B. wenn eine Jugendstrafe droht oder der Jugendliche nicht in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen. In diesen Fällen trägt die Staatskasse die Kosten. - Eltern als Kostenträger:
Häufig übernehmen die Eltern die Anwaltskosten oder leisten eine Zuzahlung zur Pflichtverteidigung. Eine solche Regelung ermöglicht eine individuellere Verteidigung.
Fazit – Anwalt für Jugendstrafrecht in Hannover: Frühzeitig Kontakt aufnehmen
Jugendliche ab 14 Jahren haben das Recht, einen Strafverteidiger zu beauftragen. Die Finanzierung der anwaltlichen Vertretung erfolgt über die Pflichtverteidigung oder durch die Eltern.
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Sind Sie – oder Ihr Kind – in ein Strafverfahren verwickelt und fragen sich, wie Sie einen Anwalt für Jugendstrafrecht in Hannover beauftragen können? Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an und klären gemeinsam, wie die Finanzierung geregelt werden kann. Niemand sollte ohne erfahrenen Strafverteidiger in ein Verfahren gehen.
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