Wann und wie wird ein Jugendstrafverfahren eingeleitet? – Anwalt Jugendstrafrecht Hannover

von | 28 Mai,2025

Ein Jugendstrafverfahren kann bereits eingeleitet werden, wenn ein einfacher Tatverdacht besteht. Das bedeutet, dass nicht erst handfeste Beweise vorliegen müssen, sondern bereits eine strafrechtliche Anzeige oder ein Hinweis ausreichen kann, um ein Ermittlungsverfahren ins Rollen zu bringen. Für Betroffene und deren Eltern kann dies zu großer Verunsicherung führen.

Einfache Anschuldigungen – Große Wirkung

Auch wenn nicht jedes Ermittlungsverfahren letztlich zu einer Anklage oder Verurteilung führt, sorgt es dennoch für erhebliche Belastungen. Besonders im Jugendstrafrecht, wo die Persönlichkeitsentwicklung des jungen Menschen im Fokus steht, kann schon ein vermeintlich harmloser Vorwurf eine große Dynamik entwickeln. Hier ist es wichtig, frühzeitig mit einem erfahrenen Anwalt für Jugendstrafrecht in Hannover zusammenzuarbeiten.

Gefährliche Dynamiken – Vorwürfe im Sexualstrafrecht

Eine besondere Gefahr besteht, wenn Vorwürfe im Bereich des Sexualstrafrechts erhoben werden. Gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden können bereits kleinste Anschuldigungen gravierende Folgen haben. Die soziale Isolation, der Druck von Gleichaltrigen und das Misstrauen im familiären Umfeld können sich massiv auf die Entwicklung des Jugendlichen auswirken.
Gleichzeitig erleben wir als Anwälte für Jugendstrafrecht in Hannover auch immer wieder, dass es zu Falschbeschuldigungen kommt. Ob es sich um Missverständnisse, bewusste Falschanschuldigungen oder fehlerhafte Interpretationen von Situationen handelt – ein erfahrener Anwalt kann hier helfen, die Vorwürfe frühzeitig abzuwehren.

Warum ein Anwalt für Jugendstrafrecht in Hannover wichtig ist

Auch wenn ein Ermittlungsverfahren zunächst als „harmlos“ erscheint, sollte die Verteidigung von Anfang an professionell aufgestellt sein. Denn sobald ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, kann sich die Situation schnell zuspitzen. Zeugen werden vernommen, Beweise gesichert und Vorwürfe konkretisiert. Besonders im Sexualstrafrecht ist eine strategische Verteidigung von Beginn an entscheidend, um das Verfahren in die richtigen Bahnen zu lenken.

Wie erfährt man von einem eingeleiteten Strafverfahren?

In der Praxis gibt es vier typische Szenarien, durch die Betroffene erfahren, dass ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet wurde:

  • Vorübergehende Verhaftung: Die Polizei kann Jugendliche oder Heranwachsende in einer bestimmten Situation vorläufig festnehmen – beispielsweise bei einer Auseinandersetzung oder im Rahmen einer Kontrolle. Hierbei wird oft direkt vor Ort mitgeteilt, dass ein Strafverfahren eröffnet wurde.
  • Ladung zur Vernehmung: Häufiger ist jedoch die Zustellung einer Ladung zur Vernehmung. Diese kann durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft erfolgen. Wichtig: In diesem Moment sollte keine Aussage gemacht werden, sondern sofort ein erfahrener Anwalt für Jugendstrafrecht in Hannover hinzugezogen werden. Es gilt: Schweigen ist Gold.
  • Hausdurchsuchung: In einigen Fällen beginnt das Strafverfahren mit einer Hausdurchsuchung. Dies ist oft besonders einschneidend, da die Ermittlungsbehörden bereits konkrete Verdachtsmomente haben. Auch hier gilt: Keine Angaben machen, sondern sofort anwaltliche Unterstützung einholen.
  • Ankündigung durch Dritte: Nicht selten erfahren Betroffene über Dritte, dass ein Strafverfahren gegen sie läuft – sei es durch vermeintliche Opfer, Zeugen oder andere Personen. Auch in dieser Situation sollte man besonnen reagieren und keine voreiligen Aussagen treffen.

Fazit: Keine falsche Sicherheit – Jetzt beraten lassen!

Ein Jugendstrafverfahren kann oft schon bei einem geringen Tatverdacht eingeleitet werden. Auch wenn die Vorwürfe unberechtigt erscheinen, sollte man sich frühzeitig professionelle Unterstützung holen. Als Anwalt für Jugendstrafrecht in Hannover stehen wir Ihnen zur Seite und sorgen dafür, dass sich ein Verfahren nicht unnötig zu einem Problem entwickelt.


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Daniel Brunkhorst

Daniel Brunkhorst

Fachanwalt für Strafrecht

Ich bin für Sie da, damit sich Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht an die Spielregeln halten.

Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich dank Ausbildung und Erfahrung die Fähigkeiten, die Sie brauchen, wenn es um Ihre Existenz geht. Auch in schwierigen Situationen bin ich der Partner, der Sie unterstützt und die Maßnahmen ergreift, die Sie entlasten.

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