Pflichtverteidigung im Jugendstrafrecht: Wann ist sie erforderlich?
Im Jugendstrafrecht kann in bestimmten Fällen ein Pflichtverteidiger bestellt werden. Doch wann genau besteht ein Anspruch darauf? Nach § 140 StPO (Strafprozessordnung) muss ein Pflichtverteidiger bestellt werden, wenn:
- Die zu erwartende Strafe erheblich ist: Droht dem Jugendlichen eine Jugendstrafe oder eine Freiheitsstrafe, wird ein Verteidiger beigeordnet.
- Die Sach- oder Rechtslage besonders schwierig ist: Dies gilt bei komplexen Fällen, bei denen es um erhebliche strafrechtliche Konsequenzen geht.
- Untersuchungshaft angeordnet wurde: Sobald ein Jugendlicher in Untersuchungshaft genommen wird, erfolgt automatisch die Beiordnung eines Pflichtverteidigers.
- Der Jugendliche nicht in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen: Dies gilt insbesondere für minderjährige Beschuldigte, die aufgrund ihres Alters oder geistiger Reife die Tragweite der Anschuldigungen nicht vollständig erfassen können.
Antrag auf Pflichtverteidigung – So gehen Sie vor
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie sich als Beschuldigter oder als Elternteil aktiv um die Auswahl des Pflichtverteidigers kümmern. Warum?
Wenn das Gericht selbst einen Anwalt auswählt, besteht die Gefahr, dass ein Verteidiger beauftragt wird, der vor allem darauf bedacht ist, dem Gericht keine Schwierigkeiten zu bereiten. Eine engagierte und strategische Verteidigung kann dadurch erheblich beeinträchtigt werden.
Wie gehen Sie vor?
1. Kontaktaufnahme:
- Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns auf. Nutzen Sie dafür unser Chatbot-Tool, über das Sie direkt einen Pflichtverteidiger benennen und ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren können.
2. Nennung des Pflichtverteidigers:
- Teilen Sie dem Gericht mit, dass Sie uns als Pflichtverteidiger benennen möchten. Wir übernehmen die weiteren Schritte und sorgen dafür, dass Ihr Verteidigungsrecht optimal gewahrt wird.
3. Erstgespräch und Prüfung:
- Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung vorliegen und wie wir Ihre Verteidigung bestmöglich gestalten.
Hinweis: Lesen Sie auch Warum Sie keinen Pflichtverteidiger haben wollen. Dort erfahren Sie, warum es oft sinnvoller ist, einen Wahlverteidiger zu beauftragen.
Fazit – Pflichtverteidiger im Jugendstrafrecht: Aktiv werden und selbst auswählen
Die Bestellung eines Pflichtverteidigers ist ein wichtiger Schritt in jedem Strafverfahren. Warten Sie nicht darauf, dass das Gericht einen Anwalt auswählt. Suchen Sie sich selbst einen erfahrenen Verteidiger aus – am besten zu Beginn des Verfahrens und nicht erst, wenn eine Verhandlung droht.
Kostenlose Ersteinschätzung – Jetzt Kontakt aufnehmen!
Wenn Sie – oder Ihr Kind – als Beschuldigter in einem Strafverfahren stehen, sollten Sie keine Zeit verlieren. Kontaktieren Sie uns direkt über unseren Chatbot und sichern Sie sich eine effektive Verteidigung durch einen erfahrenen Pflichtverteidiger im Jugendstrafrecht.
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